Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage zum Thema Schimmel und daraus resultierender Heizkostennachzahlung:
Bereits vor Einzug war Schimmel in der Wohnung (was man erst NACH Unterschrift des Mietvertrages von den alten Mietern erfahren hat). Im ersten Jahr der Miete kam der Schimmel leicht durch (davor wurde die Wohnung von den neuen Mietern grundsaniert und renoviert). Der Vermieter wurde informiert und es war Ihm egal. Heizkostennachzahlung waren in dem ersten Jahr der Miete knapp 8 Euro. Im zweiten Winter der Mietdauer kam der Schimmel so stark durch, dass der Vermieter „befohl“ dass man übermässig heizen sollte (man hatte die mündliche Zusage, dass dieses Mehrkosten nicht berechnet werden würden) da er das Erdreich bei den Temperaturen nicht aufreissen könne. Nachzahlung wären knapp 110 Euro gewesen, die Rechnung folgte erst mit der dritten Rechnung welche mit fast 200 Euro Nachzahlung ausfielen. Jedoch wurde der Vermieter wieder und wieder kontaktiert und man erhielt immer wieder die Anweisung übermässig zu heizen, die Kosten würden nicht berechnet werden. Nachdem diese beiden hohen Nachzahlungsforderungen kamen, vertraute man dem Vermieter nicht mehr und heizte wieder angemessen und nicht übermässig wie die beiden Jahre davor. Der Schimmel wurde bis heute vom Vermieter nicht beseitigt (inzwischen hatte ein Handwerker des Vermieters fest gestellt, dass es an falschen Fenstern liegen würde da jede Wohnung im Haus den Schimmel hat), die Mieter hatten jedes Frühjahr auf eigene Rechnung renovieren müssen. Daher hatte man im Folgejahr ein Guthaben von über 100 Euro. Im darauffolgenden Jahr musste man knapp einen Euro nachzahlen. Inzwischen wurde ein „Verwalter“ eingesetzt. Dieser will nichts von den Absprachen mit dem Vermieter wissen und besteht auf Zahlung der offenen Heizkosten-Rechnungen. 2007 wurde zumindest im Kinderzimmer eine Regipswand von innen eingezogen da sich Nachwuchs ankündigte. 2008/09 war der Nachzahlungsbetrag knapp 90 Euro da die Wohnung bei normalem Heizverhalten für einen Säugling zu kalt war. Dieses Jahr waren es nun knapp 30 Euro Nachzahlung. Man sieht, dass das erhöhte Heizverhalten von Beginn der Mietzeit nur auf die Aussagen des Vermieters zurück zu führen sind. Was kann man nun tun? Der Verwalter besteht auf Zahlung, der Eigentümer äussert sich nicht mehr dazu? Muss man den Rechtschutz einschalten? Was könnt Ihr raten? Danke