Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

Hallo.
Ich kann es nicht fassen! Ein polizeibekannter und wegen Schlägereinen vorbestrafter Schläger verletzt sein Opfer so schwer, daß es beinahe sein Augenlicht verloren hätte.
Jetzt verlangt der Täter auch noch vom Opfer Schmerzensgeld, weil er sich bei der Attacke auf sein Opfer weh getan habe.
Und er bekommt dafür soger noch Prozesskostenhilfe vom Staat.
Wie abgedreht ist unsere Gesellschaft eigentlich?
Aber lest selbst:
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/generator/…
Gruß
Jochen

Wo genau ist eigentlich das Problem?

Jeder kann jeden auf alles verklagen.

Prozesskostenhilfe gibt es, wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Wieso willst du das ausschließen können? Weil eine Zeitung einen Bericht schreibt, in dem sie sich bereits festlegt, wer Täter und wer Opfer ist? Was denn, wenn vor Gericht für den konkreten Fall etwas anderes bewiesen werden kann?

Levay

Und wo ist deine Rechtsfrage?

Zum Thema Prozesskostenhilfe:

Selbst dem grössten Volldioten muss es in Deutschland möglich sein gegen ihm (vermeintlich) angetanes Unrecht vorzugehen.
(Wie steht im Text: es gibt zahlreiche Zeugen die das anders sehen?)

Ich finde Prozesskostenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil unserer Justiz und des Rechtssystems.

Hallo

Ich finde Prozesskostenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil
unserer Justiz und des Rechtssystems.

Ja, wen wundert’s. Die Eigenheimzulage war ja auch ein wichtiger Bestandteil der Wohnbauförderung (nach Meinung der Bauunternehmer), so wie Autohersteller finden, dass die Umweltprämie ein wichtiger Bestandteil der Absatzförderung von Kraftfahrzeugen war und dauerhaft beibehalten werden sollte. Wer wollte es ihnen verdenken.

Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint, sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage treten. Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.

Gruß
smalbop

Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
treten.

So sieht es das Gesetz auch, § 12 I GKG.

Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt
er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.

Und das kann einfach nicht richtig sein. Erstens stimmt es nicht, dass jeder einen Kredit bekommen würde, und zweitens kann es kein Maßstab sein, ob etwas „bombensicher“ ist. Was du vorschlägst - den Verzicht auf Prozesskostenhilfe - wird definitiv dafür sorgen, dass nur, wer Geld hat, zu seinem Recht kommen kann.

Merke: Es ist ein großer Unterschied, ob eine Klage begründet oder „bombensicher“ ist

Levay

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finale Simplifizierung
Hallo,

Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
treten.

warum so umständlich? Das Gericht holt Gebote ein und wer am meisten zahlt, bekommt das gewünschte Urteil. Das würde die Sache erheblich vereinfachen.

Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt
er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.

Pfandleihe heißt Pfandleihe, weil man ein Pfand bekommt. Ein nicht vorhandenes Urteil ist kein Pfand und auch bei einer bombensicheren Sache findet man keinen Kreditgeber - zumindest nicht zu bezahlbaren Margen.

Gruß
Christian

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Und das kann einfach nicht richtig sein. Erstens stimmt es
nicht, dass jeder einen Kredit bekommen würde, und zweitens
kann es kein Maßstab sein, ob etwas „bombensicher“ ist. Was du
vorschlägst - den Verzicht auf Prozesskostenhilfe - wird
definitiv dafür sorgen, dass nur, wer Geld hat, zu seinem
Recht kommen kann.

Hallo Levay,

und was kostet eigentlich die Alternative „Rechtsschutzversicherung“ monatlich? So viel wie ein Päckchen Zigaretten?

(Ich bin nicht im Bilde, da ich so etwas aus den von mir genannten Gründen als überflüssig ablehne. Ich gebe allerdings zu, dass ich das notwendige Kleigeld habe, auch ohne Prozesskostenhilfe durch die Instanzen zu ziehen und mein Urteil abzuwarten.)

Gruß
smalbop

Hallo,

Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
treten.

warum so umständlich? Das Gericht holt Gebote ein und wer am
meisten zahlt, bekommt das gewünschte Urteil. Das würde die
Sache erheblich vereinfachen.

Ja, das wäre in der Tat die finale Simplifizierung, und die wird auch in vielen Ländern angewandt. Die habe allerdings ich nicht vorgeschlagen.

Pfandleihe heißt Pfandleihe, weil man ein Pfand bekommt. Ein
nicht vorhandenes Urteil ist kein Pfand und auch bei einer
bombensicheren Sache findet man keinen Kreditgeber - zumindest
nicht zu bezahlbaren Margen.

Das Pfand muss ja nicht aus einem vollstreckbaren Titel bestehen. Eine Couchgarnitur tut es auch. Ich meine, wenn das Recht doch so sicher auf seiner Seite ist nach Meinung des Klägers.

So lange es ohne finanzielles Risiko möglich ist, wegen jedem unsicheren Käse die Gerichte anzurufen, so lange werden diese für die wirklich wesentlichen Aufgaben blockert sein.

Man mag das als unvermeidlichen Preis des Rechtsstaates ansehen. Ich erlaube mir die abweichende Meinung, es als Juristen-ABM zu sehen und bin mir sicher, dass auch ohne „Prozesskostenhilfe“ der Himmel nicht einstürzen würde.

Gruß
smalbop

Hallo1

Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
treten. Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt
er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.

Bombensicher ist in der Rechtsprechung kaum etwas … Also: Gerechtigkeit dann nur noch für Reiche. Der HartIV-Empfänger, der von seiner Versicherung betrogen wurde - keine Chance.

PKH gibt es übrigens nicht für jeden Prozeß:

… Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Das bedeutet, dass der Antrag an das Gericht zu richten ist, bei dem der Prozess anhängig ist bzw. bei dem er anhängig gemacht werden soll. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt …

(http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe)

Die Klage kann also nicht völlig absurd und abwegig sein - was den Schluß zulässt, daß es wahrscheinlich Sachverhalte gibt, die nicht in das Schwarzweißbild der Boulevardmedien gibt.

Gruß,
Max

So lange es ohne finanzielles Risiko möglich ist, wegen jedem
unsicheren Käse die Gerichte anzurufen …

Dann kannst Du ja froh sein, daß es in Deutschland nicht so ist (siehe anderes Posting)

Man mag das als unvermeidlichen Preis des Rechtsstaates
ansehen. Ich erlaube mir die abweichende Meinung, es als
Juristen-ABM zu sehen

Soprry, das ist Quatsch.

und bin mir sicher, dass auch ohne
„Prozesskostenhilfe“ der Himmel nicht einstürzen würde.

Dann warte mal auf die Bild-Schlagzeile, wenn der erste HartzIV-Empfänger sich keinen Prozess gegen seinen Vermieter, seinen Mobilfunkanbieter, seine Versicherung oder wen auch immer mehr leisten kann, die ihn gerade mit großer Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig aus dem Vertrag geworfen haben …

Gruß,
Max

Huhu!

Ich kann es nicht fassen!

Ich auch nicht. Meine Meinung zu diesem „Bericht“ habe ich deswegen gleich darunter geschrieben.

(Ich bin nicht im Bilde, da ich so etwas aus den von mir
genannten Gründen als überflüssig ablehne. Ich gebe allerdings
zu, dass ich das notwendige Kleigeld habe, auch ohne
Prozesskostenhilfe durch die Instanzen zu ziehen und mein
Urteil abzuwarten.)

Ich bilde mir ein, auch über überdurchschnittlich viel Kleingeld zu verfügen. Die 280.000€ (Gesamtkosten im schlimmsten Fall der Niederlage) für den Streitfall, den meine Cousine gerade durchsteht (Kunstfehler ./. Versicherung (und eigentlich auch noch gegen Arzt und Krankenhaus)), hätten aber auch in meine Portokasse ein kleines Loch gerissen.

DW.

Dem kann ich mich nur anschließen! (owt)
-nix-

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warum so umständlich? Das Gericht holt Gebote ein und wer am
meisten zahlt, bekommt das gewünschte Urteil. Das würde die
Sache erheblich vereinfachen.

Ja, das wäre in der Tat die finale Simplifizierung, und die
wird auch in vielen Ländern angewandt. Die habe allerdings ich
nicht vorgeschlagen.

Aber praktisch das gleiche. Prozeßkostenhilfe ermöglicht jedem das Führen von Prozessen (wenn auch nicht bei jedem Sachverhalt). Das muß eines der obersten Prinzipien eines Rechtsstaates bleiben.

Pfandleihe heißt Pfandleihe, weil man ein Pfand bekommt. Ein
nicht vorhandenes Urteil ist kein Pfand und auch bei einer
bombensicheren Sache findet man keinen Kreditgeber - zumindest
nicht zu bezahlbaren Margen.

Das Pfand muss ja nicht aus einem vollstreckbaren Titel
bestehen. Eine Couchgarnitur tut es auch. Ich meine, wenn das
Recht doch so sicher auf seiner Seite ist nach Meinung des
Klägers.

Für so eine gebrauchte Couchgarnitur gibt es sicherlich 20 oder 30 Euro. Damit läßt sich der Zug durch zwei oder drei Instanzen sicherlich bezahlen.

So lange es ohne finanzielles Risiko möglich ist, wegen jedem
unsicheren Käse die Gerichte anzurufen, so lange werden diese
für die wirklich wesentlichen Aufgaben blockert sein.

Und dann entscheidet nach Deinem Plan also das Portemonnaie des Klagewilligen darüber, ob sein Anliegen wesentlich ist oder nicht.

Komisch, bisher fand ich die meisten Deiner Beiträge eigentlich ganz vernünftig.

C.

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Hallo,

Weil eine Zeitung einen Bericht schreibt, in dem sie sich bereits
festlegt, wer Täter und wer Opfer ist? Was denn, wenn vor
Gericht für den konkreten Fall etwas anderes bewiesen werden
kann?

Da scheint sich ja nicht nur die Zeitung, sondern auch das für den Strafprozess zuständige Gericht schon festegelegt zu haben.
Natürlich ist der Zivilprozess etwas anderes. Das da aber zwei völlig und grundsätzlich verschiedene Urteile rauskommen können sollen (was wohl für möglich gehalten werden muss, sonst hätte der Kläger ja keine PKH bekommen), wundert mich aber dann aber schon etwas.

Gruß,
Markus

Ich bilde mir ein, auch über überdurchschnittlich viel
Kleingeld zu verfügen. Die 280.000€ (Gesamtkosten im
schlimmsten Fall der Niederlage) für den Streitfall, den meine
Cousine gerade durchsteht (Kunstfehler ./. Versicherung (und
eigentlich auch noch gegen Arzt und Krankenhaus)), hätten aber
auch in meine Portokasse ein kleines Loch gerissen.

Gewiss, deswegen gehst du ja auch nicht ins Casino und setzt Abend für Abend 5000 € auf Schwarz oder Rot. (Die Gewinnwahrscheinlichkeiten im Casino und vor Gericht sind vergleichbar.)

Nun meint aber jeder PKH-Beantrager, dass ihm der Staat bitte den Glücksspieleinsatz vorstrecken soll. Denn wenn es ans eigene Geld geht, ist man sich plötzlich gar nicht mehr so sicher, dass man recht hat.

Ich habe aber überhaupt kein Problem damit, wenn sich Versicherungen finden, die für die Finanzierung dieses Blödsinns Policen anbieten. Das sind dann wenigstens nicht meine Steuern.

Gruß
smalbop

Eigentlich gehört das auch zur Politik. Notwehr wird durch sowas verhindert. Deswegen traut sich keiner mehr, sich zu wehren. Nur so kommt es zu Fällen wie in der S-Bahn.

Man mag das als unvermeidlichen Preis des Rechtsstaates
ansehen. Ich erlaube mir die abweichende Meinung, es als
Juristen-ABM zu sehen

Soprry, das ist Quatsch.

Nein, meine Meinungsfreiheit. Und dass meine Meinung Quatsch ist, ist deine Meinungsfreiheit.

Dann warte mal auf die Bild-Schlagzeile, wenn der erste
HartzIV-Empfänger sich keinen Prozess gegen seinen Vermieter,
seinen Mobilfunkanbieter, seine Versicherung oder wen auch
immer mehr leisten kann, die ihn gerade mit großer
Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig aus dem Vertrag geworfen haben

Bevor ich die Bild-Zeitung anfassen muss, mache ich lieber einen besseren Vorschlag: Bezahlung der Rechtsanwälte nach US-Vorbild nur im Erfolgsfall. Die selektieren dann die aussichtsreichen Fälle vor. Das System trägt sich, hört man, auch ohne PKH.

Gruß
smalbop

Bevor ich die Bild-Zeitung anfassen muss, mache ich lieber
einen besseren Vorschlag: Bezahlung der Rechtsanwälte nach
US-Vorbild nur im Erfolgsfall. Die selektieren dann die
aussichtsreichen Fälle vor.

Das wird ja immer besser. Jetzt sollen schon die Anwälte darüber entscheiden, welche Verfahren überhaupt zustande kommen. Prozesse um kleine Streitwerte: uncool. Prozesse gegen beliebte Prominente: sehr uncool. Anwalt versteht Sachverhalt nicht sofort, findet aber, daß er uncool klingt…

Das System trägt sich, hört man,
auch ohne PKH.

Da hört man falsch. Erstens gibts dort genau das Problem, was schon skizziert wurde, d.h. wer Kohle hat, hat eine Chance, zweitens gibt es ein Instrument, das der Prozeßkostenhilfe nicht unähnlich ist aber dummerweise die Anwaltskosten nicht umfaßt und drittens gibts dort etliche private, spendenfinanzierte Vereinigungen, die Bedürftigen Hilfe gewähren. So oder so bleiben viele Verfahren aus Geldmangel auf der Strecke und genau das kann es ja nicht sein.

Gruß
C.

2 „Gefällt mir“

Ich bilde mir ein, auch über überdurchschnittlich viel
Kleingeld zu verfügen. Die 280.000€ (Gesamtkosten im
schlimmsten Fall der Niederlage) für den Streitfall, den meine
Cousine gerade durchsteht (Kunstfehler ./. Versicherung (und
eigentlich auch noch gegen Arzt und Krankenhaus)), hätten aber
auch in meine Portokasse ein kleines Loch gerissen.

Gewiss, deswegen gehst du ja auch nicht ins Casino und setzt
Abend für Abend 5000 € auf Schwarz oder Rot. (Die
Gewinnwahrscheinlichkeiten im Casino und vor Gericht sind
vergleichbar.)

Woher hast Du denn diese Weisheit?

Nun meint aber jeder PKH-Beantrager, dass ihm der Staat bitte
den Glücksspieleinsatz vorstrecken soll. Denn wenn es ans
eigene Geld geht, ist man sich plötzlich gar nicht mehr so
sicher, dass man recht hat.

Erstens gibt es Leute, die für ein Verfahren kein Geld haben und deren Couch keinen vierstelligen Betrag wert ist und zweitens wird ja nicht jeder Prozeß abgedeckt.

Ich habe aber überhaupt kein Problem damit, wenn sich
Versicherungen finden, die für die Finanzierung dieses
Blödsinns Policen anbieten. Das sind dann wenigstens nicht
meine Steuern.

Ich glaube, ich habe Dich verwechselt.

C.