Wenn ich glaube,
einen Prozess unbedingt führen zu müssen und auf jeden Fall zu
gewinnen, dann sollte mir das eine Kreditaufnahme wert sein.
Da stellen sich folgende Fragen:
Was ist, wenn derjenige - wie schon x-mal erwähnt wurde - keinen Kredit erhält? Gibt es keine Klage? Hängt also die Rechtsverfolgungsmöglichkeit davon ab, ob irgendein Privater Kredite vergibt?
Wenn also jemand einer idR. kreditunwürdige Person (also der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung) verkehrswidrig in die Seite fährt und einen Schaden von 10.000 EUR anrichtet, den die Versicherung nicht bezahlt. Kann diese Person dann ihr Recht nicht durchsetzen, weil sie den Kostenvorschuss und den Vorschuss für das Sachverständigengutachten nicht zahlen kann?
Was ist mit dem „kleinen Handwerker“, der seine Arbeit ausführt und dann die Rechnung einfach nicht bezahlt bekommt. Muss sein Betrieb pleite gehen, weil er keinen Klagekredit erhält?
Entscheiden jetzt also die Banken in unserem Land darüber, ob und wer seine Rechte durchsetzen kann?
Was genau muss eigentlich der Unterlegene Beklagte dann bezahlen? Wenn ich nur einen extrem hohen Zinssatz bekomme, ist dann der Beklagte verpflichtet, den vollen Satz zu zahlen? Was ist, wenn ich einen Kredit in einer bestimmten Höhe aufnehmen muss, weil kein Kreditgeber mit einen Kredit iHv. ca. 300 EUR Gerichtskostenvorschuss gibt, sondern erst ab 1000 EUR. Muss der Unterlegene dann die Zinsen für die 700 EUR mit zahlen?
Irgendwie ist das Ganze wohl nicht wirklich ganz durchdacht und vielleicht ist ein staatliches System, das jemandem PKH gewährt, der bedrüftig ist und dessen Klage eine ausreichende Erfolgsaussicht hat, vielleicht doch das bessere (zumal die PKH durchaus auch später zurück gefordert wird oder von Anfang an in Raten gezahlt werden muss).
Gruß
Dea