Schlamperei der ARGE

Hallo,

ich habe hier folgenden Fall und ich bitte um Hilfe.

Eine Person beantragt Anfang September Alg II für sich und Sozialgeld für die Kinder für die Zeit ab 1. Oktober. Es handelt sich hierbei um einen Folgeantrag.
Als Ende September immer noch kein Bescheid eingegangen ist, wird bei der ARGE angerufen. Man kann jedoch nicht bei der zuständigen Leistungsabteilung anrufen, sondern landet bei einem Callcenter. Auskunft der Dame vom Callcenter „Der Antrag ist noch nicht bearbeitet. Wenn Sie bis Anfang Oktober noch keinen Bescheid haben, rufen Sie nochmal bei uns an“.
Anfang Oktober (4. Oktober um genau zu sein), wieder Anruf im Callcenter der ARGE, wieder die Auskunft, dass der Antrag noch nicht bearbeitet sei.
Die Person macht sich nach dem Telefongespräch sofort persönlich zur ARGE auf. Von der Leistungsabteilung wird mitgeteilt, dass man NIE einen Antrag erhalten hätte, obwohl der Antrag zusammen mit einem anderen Antrag (im selben DinA 4 Kuvert!!!) persönlich im Hausbriefkasten eingeworfen wurde.
Bei dem anderen Antrag handelte es sich um die Kostenrückerstattung von Bewerbungskosten. Dieser Antrag wurde bereits Mitte September schriftlich genehmigt.

Nun meine Fragen: Die Person muss wohl davon ausgehen, dass ihr nicht rückwirkend Alg II ab 1. Oktober gezahlt wird? Ist die Person und ihre Kinder in der Zeit, in der jetzt der Zweitantrag bearbeitet wird, überhaupt krankenversichert? (Anmerkung: Person hat erhöhten Blutdruck, leidet an Diabetes und hatte Schilddrüsen-OP. Person sind die Medikamente mittlerweile ausgegangen und traut sich nun nicht einen Arzttermin wahrzunehmen, falls man derzeit nicht krankenversichert ist. Und was tun wenn die Kinder krank werden?).
Person hat Schulden auf dem Girokonto und kann daher nicht von Guthaben zehren, ist daher dringend auf Lebensmittel von der Tafel angewiesen. Da jedoch kein Bescheid vorliegt, kann auch kein neuer Tafelausweis ausgestellt werden. Gibt es eine andere Stelle, wo man (unbürokratischer als bei der Tafel) Lebensmittel oder übergangsweise finanzielle Mittel erhalten könnte. Die Person hat niemanden, wo er sich privat Geld leihen könnte. Die Kinder können seit Anfang Oktober kein Pausenbrot mehr in die Schule mitnehmen, da nur noch wenig Lebensmittel vorhanden und daher rationiert werden müssen.
Und noch eine Frage zum Schluss: Bei welcher vorgesetzten Behörede kann die Person eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE einreichen, denn dies ist nicht das erste Vorkommnis dieser Art. Es wurden schon öfter Unterlagen nicht weitergereicht oder sind einfach verschwunden. Jemand müsste der zuständigen Abteilung mal auf die Finger klopfen. Der direkte Teamleiter scheidet aus, da er in frühere Verögerungs- und Unterlagen-Verschwindungsfälle verstrickt war.

Zusatz: Nach Auskunft des Callcenters kann es jetzt wieder 4 - 6 Wochen dauern bis der neue Antrag (eingereicht am 5.10.) bearbeitet ist. Ab wieviel nicht bezahlter Stromrechnungen wird der Strom und die Heizung gesperrt. Kosten konnten im Oktober nicht abgebucht werden und wenn die Bearbeitung wieder hinausgezögert wird, dann wird Anfang November auch kein Strom/Heizung abgebucht. Gleiches gilt für Miete und Telefon-Internet Flat.

Zusatz: Nach Auskunft des Callcenters kann es jetzt wieder 4 -
6 Wochen dauern bis der neue Antrag (eingereicht am 5.10.)
bearbeitet ist.

Hallo,

wenn der Antragsteller bei der ARGE mit den gleichen Unterstellungen und im gleichen Ton wie hier auftritt, muss er sich nicht wundern, wenn die ARGE nicht besonders entgegenkommend ist.

Fakt scheint hier zu sein, dass der Antrag, aus welchem Grund auch immer, nicht da angekommen ist, wo er ankommen sollte. Ob dies nun Schuld der ARGE oder des Antragstellers ist, lässt sich wohl nicht mehr klären. Im eigenen Interesse sollte Anträge immer so abgegeben werden, dass es nicht zu solchen Situationen kommen kann.

Der ARGE nun einfach Mal zu unterstellen, dass sämtliche Schuld dort liegt, dass es sich sogar um Schlamperei handeln würde, dürfte kaum zielführend sein.

Sinnvoller wäre es, die ARGE auf die Problematik hinzuweisen, die persönliche Situation, die daraus resultiert darzulegen und um beschleunigte Bearbeitung zu bitten.

Merke: Wie man in den Wald hineinruft…

Zur rechtlichen Situation: Wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass der Antrag eingereicht wurde, hat er ein Problem.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Wäre es nicht so, das Anträge ( auch Weiterbewilligung ) persönlich abgegeben werden müßten ? ( Also nicht einfach in den Hausbriefkasten gesteckt )
Die Person müßte sich dazu bestimmt auch ausweisen und diverse Nachweise beibringen.
Es liegt die Vermutung nahe, das ein Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nur wirksam wäre, wenn die Person persönlich vorgesprochen hätte.

Das wäre dann auf jeden Fall einen Versuch wert, bei der Teamleitung dahingehend vorzusprechen, das der Fall aufgeklärt werden könnte.
( Besonders im Bezug auf die Kinder und Eingestehen eines eigenen Fehlers " Antrag in den Briefkasten geworfen " …statt ihn persönlich abzugeben…)
Es führt vermutlich nichts daran vorbei, so zeitnah wie möglich persönlich vorzusprechen und die Situation ausführlich zu schildern.

Der Briefkasten mag reichen, wenn lediglich Nachweise z.B. Lohnabrechnungen nachgereicht werden müßten. Dann wäre es aber vorher mit der Sachbearbeitung dahingehend abzuklären, ob der Briefkasten reicht…

mfg

nutzlos

Hallo,

Hallo.

ich habe hier folgenden Fall und ich bitte um Hilfe.

Zum theoretischen Fall, wie folgt:

Eine Person beantragt Anfang September Alg II für sich und
Sozialgeld für die Kinder für die Zeit ab 1. Oktober. Es
handelt sich hierbei um einen Folgeantrag.

Alles klar.

Als Ende September immer noch kein Bescheid eingegangen ist,
wird bei der ARGE angerufen. Man kann jedoch nicht bei der
zuständigen Leistungsabteilung anrufen, sondern landet bei
einem Callcenter.

Ist leider der Fall.

Auskunft der Dame vom Callcenter „Der Antrag
ist noch nicht bearbeitet. Wenn Sie bis Anfang Oktober noch
keinen Bescheid haben, rufen Sie nochmal bei uns an“.

Mhhh.

Anfang Oktober (4. Oktober um genau zu sein), wieder Anruf im
Callcenter der ARGE, wieder die Auskunft, dass der Antrag noch
nicht bearbeitet sei.
Die Person macht sich nach dem Telefongespräch sofort
persönlich zur ARGE auf.

Hier schon mal der Hinweis, wie auch bereits vom Vorredner kam, dass diese Variante der persönlichen Vorstellung für eine Antragsabgabe zu bevorzugen ist. Ggf. sogar mit Empfangsbestätigung.

Von der Leistungsabteilung wird
mitgeteilt, dass man NIE einen Antrag erhalten hätte, obwohl
der Antrag zusammen mit einem anderen Antrag (im selben DinA 4
Kuvert!!!) persönlich im Hausbriefkasten eingeworfen wurde.
Bei dem anderen Antrag handelte es sich um die
Kostenrückerstattung von Bewerbungskosten. Dieser Antrag wurde
bereits Mitte September schriftlich genehmigt.

Also dann ist der Briefinhalt getrennt worden, da das unterschiedliche Abteilungen bearbeiten. Der Folgeantrag ist dann „untergegangen“ oder gutbürgerlich ausgedrückt, er wurde verschlampt.

Nun meine Fragen: Die Person muss wohl davon ausgehen, dass
ihr nicht rückwirkend Alg II ab 1. Oktober gezahlt wird?

Doch. Die Person kann nachweisen, dass der Antrag abgegeben wurde, in einem Umschlug in den Postkasten der ARGE zus. mit einem anderen Antrag, welcher offensichtlich angekommen ist. Hierfür hat die Person vielleicht einen Zeugen.

Ist die Person und ihre Kinder in der Zeit, in der jetzt der
Zweitantrag bearbeitet wird, überhaupt krankenversichert?

Ja. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.

(Anmerkung: Person hat erhöhten Blutdruck, leidet an Diabetes
und hatte Schilddrüsen-OP. Person sind die Medikamente
mittlerweile ausgegangen und traut sich nun nicht einen
Arzttermin wahrzunehmen, falls man derzeit nicht
krankenversichert ist. Und was tun wenn die Kinder krank
werden?).

Die Krankenversicherungskarten sind doch noch nicht abgelaufen?

Person hat Schulden auf dem Girokonto und kann daher nicht von
Guthaben zehren, ist daher dringend auf Lebensmittel von der
Tafel angewiesen. Da jedoch kein Bescheid vorliegt, kann auch
kein neuer Tafelausweis ausgestellt werden. Gibt es eine
andere Stelle, wo man (unbürokratischer als bei der Tafel)
Lebensmittel oder übergangsweise finanzielle Mittel erhalten
könnte.

Das ist regional unterschiedlich und muss vor Ort recherchiert werden. I.d.R. gibt es in größeren Städten mehrere Einrichtungen.
Ansonsten kann natürlich immer „containert“ werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Containern
http://container.blogsport.de/
http://www.dw-world.de/dw/article/0,3792898,00.html

Die Person hat niemanden, wo er sich privat Geld
leihen könnte. Die Kinder können seit Anfang Oktober kein
Pausenbrot mehr in die Schule mitnehmen, da nur noch wenig
Lebensmittel vorhanden und daher rationiert werden müssen.

Die Person kann einen Vorschuss beantragen, aber bitte gleich mit Nachdruck. Am besten „ich gehe hier nicht aus der ARGE bis Geld habe“.
Die Situation der Familie ist definitiv ein Notfall, da hier die Existenz und Gesundheit bedroht sind.

Und noch eine Frage zum Schluss: Bei welcher vorgesetzten
Behörede kann die Person eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
die ARGE einreichen, denn dies ist nicht das erste Vorkommnis
dieser Art.

Zunächst mal bei der Geschäftsführung der ARGE. Dann beim kommunalen Dienstherren. Dann kann es noch diverse Beschwerdestellen geben, das ist Ländersache. Dann die Kommunalaufsicht und dann noch eine Petition beim Landtag.

Es wurden schon öfter Unterlagen nicht
weitergereicht oder sind einfach verschwunden.

Die Fälle dokumentieren.

Jemand müsste der zuständigen Abteilung mal auf die Finger klopfen. :smiley:er direkte Teamleiter scheidet aus, da er in frühere Verögerungs-
und Unterlagen-Verschwindungsfälle verstrickt war.

Daswegen kann er immer noch verstrickt sein.

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Zusatz: Nach Auskunft des Callcenters kann es jetzt wieder 4 -
6 Wochen dauern bis der neue Antrag (eingereicht am 5.10.)
bearbeitet ist.

Hallo,

wenn der Antragsteller bei der ARGE mit den gleichen
Unterstellungen und im gleichen Ton wie hier auftritt, muss er
sich nicht wundern, wenn die ARGE nicht besonders
entgegenkommend ist.

Zur Aufklärung an Steve Jobs: Ich bin nicht der Antragsteller!!!
Bitte in mein Profil sehen: Ich bin Studentin. Wäre mir ganz neu, dass Studenten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Zur persönlichen Abgabe des Antrags: Der ARGE ist bekannt, dass der Antragsteller vielschichtige gesundheitliche Probleme hat. Zum Zeitpunkt der anstehenden Antragstellung litt der Antragsteller an einem Bandscheibenleiden und war daher nicht mobil, d.h. nur eingeschränkt gehfähig, die zuständige ARGE jedoch nicht direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Zudem ist weder Auto noch Führerschein vorhanden, also bleibt nur zu Fuß gehen oder öffentliche Vehrkehrsmittel benutzen.
Da man dies auch nicht mit der ARGE/Leistungsabteilung besprechen kann, da man diese Mitarbeiter nicht anrufen kann, konnte auch keine Absprache erfolgen. Aus diesem Grund hat der Antragsteller sein zuverlässiges Kind (ist ein Teenager, also kein Kleinkind)zur ARGE geschickt, den Antrag in den Briefkasten zu werden, so wie schon oft zuvor geschehen. Die ARGE hat nur bis 12:30 geöffnet, die Schule des Kindes dauert bis 13 Uhr, also konnte das Kind den Antrag nicht zu den allgemeinen Bürozeiten abgeben.

Im übrigen ist der ARGE die finanzielle Situation des Antragstellers bekannt, da der ARGE die Kontoauszüge mit überzogenem Dispokredit, sowie der abgelaufene Tafelausweis vorliegen.

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Das mit dem Containern ist übrigens ne gute Idee. Werde ich der (fiktiven) Familie so weitergeben. Hätte ich eigentlich selbst drauf kommen können, weil ich das containern von ehemaligen Kommilitonen kenne.

Hallo,

Zur Aufklärung an Steve Jobs: Ich bin nicht der
Antragsteller!!!

hab ich das irgendwann behauptet oder unterstellt?

Bitte in mein Profil sehen: Ich bin Studentin. Wäre mir ganz
neu, dass Studenten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Mir auch.

Zur persönlichen Abgabe des Antrags: Der ARGE ist bekannt,
dass der Antragsteller vielschichtige gesundheitliche Probleme
hat. Zum Zeitpunkt der anstehenden Antragstellung litt der
Antragsteller an einem Bandscheibenleiden und war daher nicht
mobil, d.h. nur eingeschränkt gehfähig, die zuständige ARGE
jedoch nicht direkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichen. Zudem ist weder Auto noch Führerschein vorhanden,
also bleibt nur zu Fuß gehen oder öffentliche Vehrkehrsmittel
benutzen.
Da man dies auch nicht mit der ARGE/Leistungsabteilung
besprechen kann, da man diese Mitarbeiter nicht anrufen kann,
konnte auch keine Absprache erfolgen. Aus diesem Grund hat der
Antragsteller sein zuverlässiges Kind (ist ein Teenager, also
kein Kleinkind)zur ARGE geschickt, den Antrag in den
Briefkasten zu werden, so wie schon oft zuvor geschehen. Die
ARGE hat nur bis 12:30 geöffnet, die Schule des Kindes dauert
bis 13 Uhr, also konnte das Kind den Antrag nicht zu den
allgemeinen Bürozeiten abgeben.

Mag ja alles sein. Ungeachtet dessen ist es aber Aufgabe des Antragstellers, dass der Antrag eingeht und dies auch entsprechend nachgewiesen werden kann.

Spontan fällt mir aber zu der o.g. Schilderung der folgende Spruch ein:

Wer etwas erreichen will sucht Wege.

Wer etwas verhindern will sucht Gründe.

Die ganze Schilderung vermittelt den Eindruck, als wenn der Antragsteller der Meinung sei, er sei an allem unschuldig, ginge halt nicht anders, im Zweifel sind andere verantwortlich.

Im übrigen ist der ARGE die finanzielle Situation des
Antragstellers bekannt, da der ARGE die Kontoauszüge mit
überzogenem Dispokredit, sowie der abgelaufene Tafelausweis
vorliegen.

Ändert trotzdem nichts an der Situation. Sozialleistungen werden grundsätzlich nur an Bedürftige gezahlt und der Antragsweg muss natürlich eingehalten werden.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Zunächst mal bei der Geschäftsführung der ARGE. Dann beim
kommunalen Dienstherren. Dann kann es noch diverse
Beschwerdestellen geben, das ist Ländersache. Dann die
Kommunalaufsicht und dann noch eine Petition beim Landtag.

wenn ein Antrag angeblich „verschlampt“ wurde, dessen Zustellung überhaupt nicht nachweisbar ist?

Gruß

S.J.

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Hallo,

Der ARGE nun einfach Mal zu unterstellen, dass sämtliche
Schuld dort liegt, dass es sich sogar um Schlamperei handeln
würde, dürfte kaum zielführend sein.

Es gibt an Finanzämter Briefkästen, um Erklärungen fristgerecht abliefern zu können. Den Freiberufler oder Geschäftsführer möchte sehen, der keinen Rabatz macht, wenn seine Erklärungen nie angekommen sind, obwohl er sie persönlich in den Briefkasten geworfen hat.
Wenn man nun einen solchen Freiberufler oder Geschäftsführer klar macht, dass es sich nicht klären lässt, ob die Schuld bei ihm oder dem Amt liegt, hätte man einen neuen Feind gewonnen.

Wenn ich zwei Anträge im gleichen Umschlag abliefere und der eine Antrag ist angekommen und der andere nicht, dann ist es offensichtlich, dass der Antrag verschlampt wurde.
Oder glaubst du die antragstellende Person lag vollturnken auf der Couch und hat es nicht gerafft hat, dass der zweite Antrag aus dem Kuvert gerutscht ist und nun auf dem Müllberg am Boden liegt?

Dass es nicht zielführend zur Arge zu gehen und dort zu sagen, was für ein Schlamperladen sie sind, darin sind wir uns einig. Und dass man Anträge besser persönlich beim zuständigen Mitarbeiter abgibt, weil sie ein Schlamperladen sind sein könnten, darin sind wir uns auch einig.
Und natürlich muss die beantragende Person auf der Arge darauf hinweisen, dass sie den Antrag abgeliefert hat. Das Wort „Schlamperei“ kann sie dann guten Gewissens außerhalb verwenden.

Gruß
Carlos

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‚Offensichtlich‘ vs. Rechtslage
Hallo,

Wenn ich zwei Anträge im gleichen Umschlag abliefere und der
eine Antrag ist angekommen und der andere nicht, dann ist es
offensichtlich, dass der Antrag verschlampt wurde.

offensichtlich ist es nur dann, wenn man dem Antragsteller blind glaubt und der ARGE pauschal unterstellt, dass diese nur Mist verzapft und grundsätzlich immer und an allem schuld ist.

Die Möglichkeit, dass der zweite Antrag tatsächlich nicht drin war, wird hier offensichtlich per se ausgeschlossen. Happy ARGE Bashing. Wenn irgend was mit der ARGE nicht passt, hat die ARGE das selbst verschlampt. Scheint ja irgendwie in Stein gemeißelt zu sein.

Nur ist es so, dass die ARGE einfach mal behaupten kann, dass der Antrag nicht im Umschlag war. Die Beweislast, dass beide Anträge drin waren liegt aber nun Mal beim Antragsteller. Das entspricht der Rechtslage. Ob dem Antragsteller oder Dir das nun passt oder nicht.

Gruß

S.J.

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Hallo

Es liegt die Vermutung nahe, das ein Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen nur wirksam wäre, wenn die Person persönlich vorgesprochen hätte.

Natürlich reicht ein Einwurf in den Briefkasten, wenn nicht ausdrücklich was anderes verlangt wird. Und das wird sicher nicht bei jedem Antragsteller der Fall sein, das schaffen die Argen doch gar nicht.

Viele Grüße

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Hallo

Nun meine Fragen: Die Person muss wohl davon ausgehen, dass ihr nicht rückwirkend Alg II ab 1. Oktober gezahlt wird?

Hat die Person es denn schon versucht?
Manchmal wissen die Argen, dass bei ihnen sowas vorkommen kann, und glauben der Person einfach.

Wenn das nicht funktioniert, und auch Gespräche mit Vorgesetzten nichts bringen, sollte die Person meiner Meinung nach möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen (Beratungsschein).

Ist die Person und ihre Kinder in der Zeit, in der jetzt der Zweitantrag bearbeitet wird, überhaupt krankenversichert?

Wenn ein zweiter Antrag abgegeben wurde, steht das möglicherweise dem entgegen. Besser wäre es vielleicht gewesen, darauf zu bestehen, dass der Antrag ja abgegeben wurde, und dass man eine Zweitausfertigung davon macht.

Andererseits hat sie in der Situation wohl keine andere Möglichkeit gesehen. Sie hat ja in dem Moment unter Zwang gehandelt. Ich weiß aber nicht, ob das ggf. zählt.

Wenn die Person jetzt kein Geld hat, MUSS ihr sofort was ausgezahlt werden, und auch die Miete muss sofort übernommen werden. Das ist keine Gefälligkeit der Arge, sondern Pflicht.

Viele Grüße

>Hallo,
>Zur Aufklärung an Steve Jobs: Ich bin nicht der
>Antragsteller!!!

>>hab ich das irgendwann behauptet oder unterstellt?

Yep, hast Du. Ich zitiere Dein diesbezügliches Posting: „wenn der Antragsteller bei der ARGE mit den gleichen Unterstellungen und im gleichen Ton wie hier auftritt, muss er sich nicht wundern, wenn die ARGE nicht besonders entgegenkommend ist.“

Also, wenn der Antragsteller bei der ARGE so auftritt, wie er es hier tut …

Das heißt, Du unterstellst, dass der Antrgsteller und der Poster (also ich) die selbe Person sind. Denn sonst könntest Du ja auf meine Ausdrucksweise hier überhaupt keine Rückschlüsse auf das Benehmen der Antragstellerin bei der ARGE ziehen wollen.

So, und jetzt sage ich Dir mal was: Die Frau ist eine ganz arme Sau, schüchtern, blaß, mit sehr vielen körperlichen Makeln. Ich gebe ihrem Kind UMSONST Nachhilfe, weil meine Tochter mit dem Kind der Antragstellerin in die Schule geht, obwohl ich normalerweise 22 Euro die Stunde verlange (muss ja schließlich auch mein Studium irgendwie finanzieren). Du dagegen scheinst einfach nur ein herzloses Wesen zu sein, das kein Mitleid mit anderen empfinden kann.

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wenn ein Antrag angeblich „verschlampt“ wurde, dessen
Zustellung überhaupt nicht nachweisbar ist?

Der Antragsteller hat persl. zugestellt in den Postkasten der ARGE. Darin befanden sich zwei Anträge. 1x Bew.kosten und 1x Folgeantrag. Der erste wurde bearbeitet.

Der Antragsteller sagt aus, beide Antrage habe ich in einen Umschlag gegeben, diesen verschlossen und sogleich in den Postkasten der ARGE eingeworfen. Dies versichert er. Er hat einen Zeugen für den (gesamten) Vorgang.

Wenn also dem Antragsteller auf dem Weg zwischen Wohnung und ARGE nicht David Copperfield begegnete, der so komische Handbewegungen um den Umschlag herum machte und wieder verschwand, wird der Inhalt des Umschlags bei der ARGE getrennt und dann tlw. verschlampt worden sein. Und ja, wie der Fragesteller sagt, es sind keine Einzelfälle, zwar ist es nicht Standard in den ARGEn aber es ist regelmäßig vorkommend. Die Beweggründe des Fragestellers nach Beschwerde sind gerechtfertigt und nachvollziehbar.

4 Like

Ich finde es wirklich eigenartig, dass immer, wenn jemand einen Fall schildert, der vielleicht ein wenig ungewöhnlich ist, gleich immer die Glaubwürdigkeit der (entweder) handelnden Person oder der schreibenden Person in Abrede gestellt wird. Warum kann man nicht davon ausgehen, dass das, was gesagt wird, auch der Wahrheit entspricht? Da es sich in diesem Forum sowieso um FIKTIVE Fälle handeln muss, kann man von den Schreibenden hier wohl zumindest soviel Phantasie erwarten, dass man sich vorstellen könnte, der Fall hätte sich in der Realität so zugetragen, wie er fiktiv geschildert wurde.

Es geht in dem Fall nicht um die Diskussion, ob die Frau jetzt den Antrag in das Kuvert getan hat oder nicht, sondern um die Frage, wie ihr geholfen werden kann, wenn die Unterlagen im Kuvert waren und von der ARGE verschlampt wurden.

Wenn ich frage: „Ich hab mir eine Birne gekauft, was kann ich jetzt damit für ein Desert machen?“, nützt es ja auch nichts, wenn dann unterstellt wird, ob ich vielleicht gar keine Birne gekauft habe, sondern einen Apfel.

Manchmal frage ich mich, welche Funktion dieses Forum überhaupt hat. Ich dachte eigentlich immer, das Forum sei dazu da, sich Rat und Tat zu holen, wenn man Probleme/Schwierigkeiten hat oder wenn man jemand anderem helfen will und daher einen Fall schildern möchte. Im idealen Fall bekomme man dann Rat von einem Experten, oder von Menschen, die gleiche Vorerfahrungen haben und bereits ein Lösung für gleiches oder ähnliches Problem gefunden haben.

Aber leider sind es nur weniger Mitglieder hier, die problemlösungsorientiert antworten. Viele analysieren einfach nur Fälle, interpretieren etwas hinein (bsp: Vielleicht hat sie ja den Antrag gar nicht ins Kuvert getan; vielleicht hat sie sich auf der ARGE irgendwie blöd aufgeführt; vielleicht war sie nur zu faul den Antrag persönlich abzugeben, vielleicht, vielleicht, vielleicht)
oder ergießen sich in Vorwürfen (hätte sie mal besser den Antrag persönlich abgegeben, hätte, würde, wäre …). Auch eine Rückschau auf vermeintliche Fehler hilft für die Problemlösung nicht die Bohne, denn die Antragstellerin kann die Zeit nicht zurückdrehen. Sie hat das getan, was ihr in ihrer Situation möglich war, nämlich ihr ältestes, zuverlässigstes Kind geschickt. Vielleicht hätte sie an dem Tag ihr Kind Schule schwänzen lassen sollen, damit es den Antrag vor 12:30 Uhr hätte bei der ARGE abgeben können?

Manchmal kommt es mir so vor, als würden sich manche hier an den Schicksalen anderer auch noch ergözen, sich förmlich daran aufgeilen, dass sie die Menschen, die eh schon in Schwierigkeiten stecken, hier im Forum schön anonym auch noch runter machen und mit Vorwürfen traktieren können und alles was einen Fall betrifft ins Lächerliche ziehen oder als unwahr hinstellen. Immer feste druff auf die, die eh schon am Boden liegen.

Die Fragen waren: Sind die Frau und ihre Kinder jetzt krankenversichert? Wie kommen sie an Nahrungsmittel? Können sie sich irgendwo beschweren?

Die Fragen waren nicht: Glaubt Ihr was die Frau sagt? Hat sie vielleicht vergessen den Antrag ins Kuvert zu tun? War sie vielleicht zu faul selber zur ARGE zu gehen?

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Hallo,

>>hab ich das irgendwann behauptet oder unterstellt?

Yep, hast Du. Ich zitiere Dein diesbezügliches Posting: " wenn
der Antragsteller bei der ARGE mit den gleichen
Unterstellungen und im gleichen Ton wie hier auftritt, muss er
sich nicht wundern, wenn die ARGE nicht besonders
entgegenkommend ist."

Also, wenn der Antragsteller bei der ARGE so auftritt, wie er
es hier tut …

Ich gebe Dir gerne Nachhilfe in der deutschen Sprache:

Wenn = Einleitung eines hypothetischen Satzes

Das heißt, Du unterstellst, dass der Antrgsteller und der
Poster (also ich) die selbe Person sind. Denn sonst könntest
Du ja auf meine Ausdrucksweise hier überhaupt keine
Rückschlüsse auf das Benehmen der Antragstellerin bei der ARGE
ziehen wollen.

Offensichtlich willst Du es einfach falsch verstehen.

So, und jetzt sage ich Dir mal was: Die Frau ist eine ganz
arme Sau, schüchtern, blaß, mit sehr vielen körperlichen
Makeln. Ich gebe ihrem Kind UMSONST Nachhilfe, weil meine
Tochter mit dem Kind der Antragstellerin in die Schule geht,
obwohl ich normalerweise 22 Euro die Stunde verlange (muss ja
schließlich auch mein Studium irgendwie finanzieren). Du

Schlimm, aber für die Beantwortung der Ausgangsfrage relativ unerheblich.

dagegen scheinst einfach nur ein herzloses Wesen zu sein, das
kein Mitleid mit anderen empfinden kann.

Wenn Du Antworten wünschst, die von Mitleid und Weltschmerz geprägt sind, somit kaum sachlich und objektiv sein können, schreib es das nächste Mal einfach dazu.

Nur weil ich mich von unwichtigen Rahmenbedingungen nicht leiten lasse, was für die Beurteilung solcher Sachverhalte auch angeraten ist, bin ich sicher kein „herzloses Wesen“.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Gemäß den Angaben im U.P.:

[quote=‚MagistraArtium‘,/t/schlamperei-der-arge/6113010

Die Fragen waren: Sind die Frau und ihre Kinder jetzt
krankenversichert?

Sie wären also noch für den laufenden Oktober nachversichert.

Wie kommen sie an Nahrungsmittel?

Bei der Teamleitung vorsprechen, Situation schildern und notfalls einen neuen ( vorläufigen ) Eilantrag stellen. Darum bitten, die komplette Leistung ( Oktober ) zumindest vorläufig zu gewähren, bis der Fall intern geklärt wurde. Mit etwas Glück findet sich der ursprüngliche Antrag wider, das Eingangsdatum könnte dann mit dem Eingangsdatum des Antrages auf Bewerbungskosten verifiziert werden.
( Zumal ja auch mit Datum Unterschrieben wurde )

In Notsituationen ( wie vorliegend ) kann wahrscheinlich auch Soforthilfe gewährt werden. ( Früher gab es mal Barschecks )

Können
sie sich irgendwo beschweren?

Siehe auch die Antwort:
Autor: schritt2 / Datum: 8.10.2010 15:45 Uhr

Hoffentlich läßt sich dann noch alles zügig aufklären.
Es kann ja auch helfen, wenn jemand die Frau begleitet. ( Dafür bekommt man garantiert auch mal einen halben oder ganzen Tag frei )

mfg

nutzlos

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Weitere Nachhilfe
Hallo

Also, wenn der Antragsteller bei der ARGE so auftritt, wie er es hier tut …

Ich gebe Dir gerne Nachhilfe in der deutschen Sprache:

Wenn = Einleitung eines hypothetischen Satzes

Ja, aber hypothetisch sind hier die Satzteile ‚bei der ARGE so auftritt‘, also das Verb mit Zubehör (adverbiale Bestimmung).
Nicht hypothetisch sind die Satzteile ‚der Antragsteller …, wie er es hier tut‘, also das Subjekt, das in Haupt- und Nebensatz klar identisch ist.

Also dass derjenige, der hier auftritt, der gleiche ist wie der Antragsteller, das wird hier keineswegs hypothetisch ausgedrückt.

Schlimm, aber für die Beantwortung der Ausgangsfrage relativ unerheblich.

Natürlich, aber es ist für die Ausgangsfrage auch unerheblich, wie der Antragsteller bei der ARGE auftritt, und natürlich ist es auch dafür unerheblich, ob der Antragsteller oder jemand anders hier die Frage gestellt hat.

Wenn Du Antworten wünschst, die von Mitleid und Weltschmerz geprägt sind, …

Mitleid und Weltschmerz sind zwei völlig verschiedene Dinge.

… somit kaum sachlich und objektiv sein können, …

Natürlich kann man Mitleid mit anderen Leuten haben UND sachlich und objektiv sein.

Nur weil ich mich von unwichtigen Rahmenbedingungen nicht leiten lasse,

Genau das hast du hier aber getan!
Und das tust du nach meiner Auffassung in diesem Brett hier andauernd.
(In anderen Brettern finde ich deine Beiträge wesentlich besser)

Viele Grüße

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Hallo

Es kann ja auch helfen, wenn jemand die Frau begleitet. (Dafür bekommt man garantiert auch mal einen halben oder ganzen Tag frei )

Wer kriegt da frei? Die Frau? Oder der Begleiter?

Viele Grüße