Hallo,
ich habe hier folgenden Fall und ich bitte um Hilfe.
Eine Person beantragt Anfang September Alg II für sich und Sozialgeld für die Kinder für die Zeit ab 1. Oktober. Es handelt sich hierbei um einen Folgeantrag.
Als Ende September immer noch kein Bescheid eingegangen ist, wird bei der ARGE angerufen. Man kann jedoch nicht bei der zuständigen Leistungsabteilung anrufen, sondern landet bei einem Callcenter. Auskunft der Dame vom Callcenter „Der Antrag ist noch nicht bearbeitet. Wenn Sie bis Anfang Oktober noch keinen Bescheid haben, rufen Sie nochmal bei uns an“.
Anfang Oktober (4. Oktober um genau zu sein), wieder Anruf im Callcenter der ARGE, wieder die Auskunft, dass der Antrag noch nicht bearbeitet sei.
Die Person macht sich nach dem Telefongespräch sofort persönlich zur ARGE auf. Von der Leistungsabteilung wird mitgeteilt, dass man NIE einen Antrag erhalten hätte, obwohl der Antrag zusammen mit einem anderen Antrag (im selben DinA 4 Kuvert!!!) persönlich im Hausbriefkasten eingeworfen wurde.
Bei dem anderen Antrag handelte es sich um die Kostenrückerstattung von Bewerbungskosten. Dieser Antrag wurde bereits Mitte September schriftlich genehmigt.
Nun meine Fragen: Die Person muss wohl davon ausgehen, dass ihr nicht rückwirkend Alg II ab 1. Oktober gezahlt wird? Ist die Person und ihre Kinder in der Zeit, in der jetzt der Zweitantrag bearbeitet wird, überhaupt krankenversichert? (Anmerkung: Person hat erhöhten Blutdruck, leidet an Diabetes und hatte Schilddrüsen-OP. Person sind die Medikamente mittlerweile ausgegangen und traut sich nun nicht einen Arzttermin wahrzunehmen, falls man derzeit nicht krankenversichert ist. Und was tun wenn die Kinder krank werden?).
Person hat Schulden auf dem Girokonto und kann daher nicht von Guthaben zehren, ist daher dringend auf Lebensmittel von der Tafel angewiesen. Da jedoch kein Bescheid vorliegt, kann auch kein neuer Tafelausweis ausgestellt werden. Gibt es eine andere Stelle, wo man (unbürokratischer als bei der Tafel) Lebensmittel oder übergangsweise finanzielle Mittel erhalten könnte. Die Person hat niemanden, wo er sich privat Geld leihen könnte. Die Kinder können seit Anfang Oktober kein Pausenbrot mehr in die Schule mitnehmen, da nur noch wenig Lebensmittel vorhanden und daher rationiert werden müssen.
Und noch eine Frage zum Schluss: Bei welcher vorgesetzten Behörede kann die Person eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE einreichen, denn dies ist nicht das erste Vorkommnis dieser Art. Es wurden schon öfter Unterlagen nicht weitergereicht oder sind einfach verschwunden. Jemand müsste der zuständigen Abteilung mal auf die Finger klopfen. Der direkte Teamleiter scheidet aus, da er in frühere Verögerungs- und Unterlagen-Verschwindungsfälle verstrickt war.