So einfach ist das nun auch wieder nicht, …
… auch wenn schritt2s (zumindest im Punkt „ARGE“) schlichtes Gemüt das nicht erfasst (erfassen will?).
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, warum er für so eine sachlich wie fachlich falsche Antwort 4 Sterne bekommen hat. Vermutlich, weil’s gegen S.J. ging, dessen Antworten zwar meist recht arrogant und gefühlskalt rüberkommen, in der Sache jedoch in aller Regel richtig sind (zumindest in den Bereichen, in denen ich das beurteilen kann).
Aber falsch wird nicht zu richtig, wenn man „netter“ schreibt (auch wenn ich als MOD natürlich eine „nettere“ Formulierungsweise begrüße
, und richtig wird nicht zu falsch (oder hier: irrelevant), weil man arrogant und/oder (zu) knapp formuliert!
Da ich mir den Diskussionsverlauf (sowohl als User als auch als MOD) nicht mehr länger mitansehen mag, versuche ich also mal, in die Bresche zu springen, und Kommunikation mit sachlich korrekten wie relevanten Inhalt zu verbinden.
Also:
Selbst wenn ich Magistra Artium sowohl glaube, dass sich beide Anträge in dem Umschlag befunden haben, als auch es durchaus für möglich (hier sogar für sehr wahrscheinlich) halte, dass die ARGE den zweiten Antrag verschlampt hat, geht es hier nicht um David Copperfield, sondern letztendlich um eine gerichtsfeste Beweisführung , dass beide Anträge die ARGE auch tatsächlich erreicht haben!
@MA: Ja, die Diskussion dieser Frage ist hier durchaus relevant, weil es hier (wie bei so vielem) nicht auf den tatsächlichen Sachverhalt ankommt, sondern auf das, was sich gerichtsfest (nicht nach Meinung von schritt2…) beweisen lässt! Denn die ARGE wird sich nur dann z. B. auf eine rückwirkende Zahlung ab 01.10. einlassen, wenn „echte“ Beweise für den Eingang des verschwundenen Antrags beibringen lassen!
Deswegen: Bitte lies meine Antwort nicht unter der Prämisse, dass ich die von Dir getroffenen Aussagen infrage stellen würde – das tue ich nämlich nicht! (Auch wenn ich dafür jetzt Prügel beziehen sollte: S.J. wahrscheinlich auch nicht.) –, sondern unter der, dass ich versuche, Dir einige hier bereits getroffene Aussagen sowie deren Relevanz für den Fall zu erklären!
wenn ein Antrag angeblich „verschlampt“ wurde, dessen Zustellung überhaupt nicht nachweisbar ist?
Der Antragsteller hat persl. zugestellt in den Postkasten der ARGE. Darin befanden sich zwei Anträge.
Sagt der Antragsteller! Kann er das (gerichtsfest) beweisen?
Dazu hätte er hier (nur) folgende Möglichkeit: Eine zweite Person war von dem Moment an, wo beide Anträge in den Umschlag gesteckt wurden(!), bis zu dem Moment, wo dieser in den ARGE-Briefkasten geschmissen wurde, ohne Unterbrechung dabei, sprich: Die zweite Person konnte den Weg der beiden Anträge bis zum ARGE-Briefkasten lückenlos mitverfolgen!
Der Antragsteller sagt aus, beide Antrage habe ich in einen Umschlag gegeben, diesen verschlossen und sogleich in den Postkasten der ARGE eingeworfen. Dies versichert er.
Das kann er, so viel und so glaubwürdig wie er will, ohne dass es was bringen würde.
Er hat einen Zeugen für den (gesamten) Vorgang.
Wenn ja, ist das gut (s. o.). Allerdings: Wenn es diesen Zeugen gibt (der die oben von mir genannten Kriterien erfüllen muss!), dann muss ich das in MAs Beiträgen überlesen haben.
Wenn also dem Antragsteller auf dem Weg zwischen Wohnung und ARGE nicht David Copperfield begegnete, der so komische Handbewegungen um den Umschlag herum machte und wieder verschwand, wird der Inhalt des Umschlags bei der ARGE getrennt und dann tlw. verschlampt worden sein.
Das mag in der Praxis tatsächlich so gewesen sein, jedoch ist dies nach meinem jetzigen Kenntnisstand schlicht nicht so zu beweisen, dass es irgendeine Instanz (ARGE → Widerspruchsstelle → Sozialgericht) interessieren würde.
Und ja, wie der Fragesteller sagt, es sind keine Einzelfälle, zwar ist es nicht Standard in den ARGEn aber es ist regelmäßig vorkommend.
Auch das ist richtig, aber unerheblich. 1. aus genannten Beweisgründen, und 2. wird aus dieser Argumentation auch umgedreht ein Schuh: „es sind keine Einzelfälle, zwar ist es nicht Standard bei den „Kunden“ , aber es ist regelmäßig vorkommend.“…
Abschließend noch zwei Dinge:
-
halte ich nutzlos’ (korrekte) /t/schlamperei-der-arge/6113010/18
-
Auch wenn dies hier vielleicht nicht gewünscht wird, so möchte ich zur Verteidigung der ARGE für ihre Handlungsweise (weder für die eventuell unfreundliche Art, auf die gehandelt wird, noch für ihre Schlampigkeit!) doch noch Folgendes aus meinem eigenen (AA-)Nähkästchen berichten:
Den Leuten, denen ich glaube, dass ihre eingereichten Unterlagen bei uns verlorengegangen sind (ja, das passiert in der Tat, auch wenn es selbstverständlich nicht passieren sollte; und leider hat man den Eindruck, dass sowas auch (fast) immer einer besonderen „Art“ von Kollegen passiert (ohne das hier näher ausführen zu wollen)…), steht das Zwei- bis Dreifache an Leuten gegenüber, die dies als Ausrede für ihre Schlampigkeit benutzen. Wenn ich nun hingehen, und dem Teil der Leute, den ich für glaubwürdig halte, die Leistungen nachzahlen, die Sperrzeit erlassen etc. pp. würde, dann wäre ich beim nächsten Besuch der internen Qualitätsprüfer (früher unter dem Namen „Vorprüfungsamt“, intern unter „Dienstaufsicht“
meinen Job ganz schnell los, weil dieses Handeln (ohne „gerichtsfeste Beweise“) schlicht gegen die Dienstvorschriften verstößt (Schlampigkeit auch, aber die kann nun mal längst nicht so einfach nachgewiesen*, geschweige denn, einer bestimmten Person zugeordnet werden…)*) Hingegen ist sehr einfach nachzuweisen, dass die Unterlagen, auf die man sich bei einem Vorgang beruft – z. B. bei einer Leistungsnachzahlung oder der Nichtverhängung einer Sperrzeit, um bei o. g. Beispielen zu bleiben – nicht vorliegen.
LG
Jadzia