Schlechtes Arbeitszeugniss

Hallo an die Gemeinschaft.
Wie wäre denn solches Arbeitszeugnis zu beurteilen?

Frau XXXXXXXXX war in unserem Unternehmen als Technologie Beraterin
im Microsoft Umfeld tätig.

Frau XXXXX bereitete die Zertifizierung mit Hilfe von selbständiger
interner Weiterbildung und durch den Besuch von Microsoft Schulungen
vor. Die Zertifizierung zum XXXXXXXXXXX absolvierte Frau XXXXXX
erfolgreich im April 2006.

Neben oben genannten besitzt Frau XXXXXXXXXX Grundkentnissen in
weiteren angrenzenden Bereichen.

Die erlernten Kentnisse im Rahmen der Zertifizierung konnte Frau
XXXXXXX auf zwei kleinere Kundenprojekte anwenden. Projektfreie
Zeiten im Büro nutzte sie zur eigenen Fortbildung.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau XXXXX zur Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war
stets einwandfrei. Frau XXXXX verlässt das Unternehmen auf eigenen
Wunsch.

Wir bedauern ihren Fortgang und wünschen ihr für die private und
berufliche Zukunft das Beste.

Wenn dies nun vor Gericht gehen würde, wäre dann die Tatsache,
dass wenn sie wirklich so schlecht war wie im Zeugniss beschrieben, dass sie dann nicht gekündigt wurde auch unter der Tatsache dass kein Kundigungsschutz vorhanden ist, da die Mitarbeiterzahl unter 10 Angestellten ist.

Vielen Dank
Gruss

Hallo Marko,
ich lese daraus, dass die fiktive Frau von Microsoft-Produkten keine Ahnung hatte und zur Schadensbegrenzung keine wesentlichen Aufgaben bekommen hat. An ihrer Stelle würde ich ein einfaches Zeugnis (Aufzählung der Tätigkeiten) verlangen.

Wenn dies nun vor Gericht gehen würde, wäre dann die Tatsache,
dass wenn sie wirklich so schlecht war wie im Zeugniss
beschrieben, dass sie dann nicht gekündigt wurde auch unter
der Tatsache dass kein Kundigungsschutz vorhanden ist, da die
Mitarbeiterzahl unter 10 Angestellten ist.

Ich habe kein Problem mit Schachtelsätzen. Einen Sinn sollten sie jedoch ergeben. :wink:
Grüße
Ulf

Moimoin!

Ich versteh die Frage nicht ganz, die Tatsache, dass ein sichtbar schlechtes Arbeitszeugnis vorliegt, hat mit dem Kündigungsschutz nix zu tun. Das würde mir eher sagen, dass der Chef eventuell keine Ahnung von Arbeitszeugnissen hat oder er hat sich nicht sachkundig gemacht.
Zum anderen kann es sein, dass der Chef und Frau X sich nicht abkonnten, sowas kommt mal vor…
Egal, wie groß der Betrieb ist (auch Kleinstbetriebe), die Regelungen für Arbeitszeugnisse bleiben gleich…

Wenn dies nun vor Gericht gehen würde, wäre dann die Tatsache,
dass wenn sie wirklich so schlecht war wie im Zeugniss
beschrieben, dass sie dann nicht gekündigt wurde auch unter
der Tatsache dass kein Kundigungsschutz vorhanden ist, da die
Mitarbeiterzahl unter 10 Angestellten ist.

Vielen Dank
Gruss

Egal, wie groß der Betrieb ist (auch Kleinstbetriebe), die
Regelungen für Arbeitszeugnisse bleiben gleich…

Hallo gitarrejoern,
Sicher. Aber die Interpretation ändert sich.
Grüße
Ulf

sorry - war zu schnell :smile:

Ich meinte, wenn ein Mitarbeiter so schlecht ist wie durch das Zeugniss dargestellt, stellt sich die Frage wieso dieser nicht gekündigt wurde. Und wenn sowas vor Gericht geht, würde mich es nicht wundern, wenn dies auch der Richter so sieht. Zudem gibt es ja auch keinen Kündigungsschutz bei Kleinstbetrieben.

Hallo Marco,

Ich meinte, wenn ein Mitarbeiter so schlecht ist wie durch das
Zeugniss dargestellt, stellt sich die Frage wieso dieser nicht
gekündigt wurde. Und wenn sowas vor Gericht geht, würde mich
es nicht wundern, wenn dies auch der Richter so sieht.

Ich kann dir immer noch nicht folgen. Welche Frage gibt es vor Gericht, wenn nicht gekündigt wurde? Oder geht es um ein Zwischenzeugnis?

Zudem gibt es ja auch keinen Kündigungsschutz bei Kleinstbetrieben.

Dann gibt es eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Alle Worte zur Persönlichkeit bzw. fachlichen Eignung gehören da nicht hinein. Es gibt ein Kurzzeugnis von wann bis wann beschäftigt. Welche Aufgaben wurden erfüllt. Keine Bewertung.
Grüße
Ulf

es geht darum dass man ein Arbeitszeugniss auch anfechten kann. es geht nicht um eine kündigung, wobei die Mitarbeiterin ja selber gekündigt hat.

es geht darum dass man ein Arbeitszeugniss auch anfechten
kann. es geht nicht um eine kündigung, wobei die Mitarbeiterin
ja selber gekündigt hat.

Hallo Marco,
so wie das fiktive Zeugnis formuliert ist (selbst wenn alles stimmt), wird es vor Gericht keinen Bestand haben. Das sollte dem Arbeitgeber gesagt werden.
Der Arbeitgeber könnte zu einer Änderung, allerdings nicht zur Lüge gezwungen werden.
Im beispielhaften Fall wäre ein Kurzzeugnis angebracht.
Grüße
Ulf

Hallo, wie lange war die Mitarbeiterin dort tätig?

MfG

16 Monate

Hallo,

Im beispielhaften Fall wäre ein Kurzzeugnis angebracht.

Falls du damit ein „einfaches“ Zeugnis im Sinne der GEWO meinst, bin ich bei 16-monatiger Tätigkeit, da anderer Meinung.

MfG

Falls du damit ein „einfaches“ Zeugnis im Sinne der GEWO
meinst, bin ich bei 16-monatiger Tätigkeit, da anderer
Meinung.

Hallo Xolophos,
bei der Benennung gebe ich dir recht. Deine andere Meinung solltest du aber auch darstellen.
Grüße
Ulf

Hallo,

Deine andere Meinung
solltest du aber auch darstellen.

Was meinst du mit „darstellen“? Begründen? Was wird wohl ein AG bei dem man sich bewirbt denken, wenn er anhand des Lebenslaufes die Dauer des Arbeitsverhältnisses sieht und hält dann ein Zeugnis dazu in der Hand mit keinerlei Einschätzung zum AN?

  • War der AN sooo schlecht, dass sich ne Einschätzung nicht lohnt/ihm mehr schadet als nützt?
  • Gabs Probleme mit dem AG? (Die mags zwar gegeben haben, aber das muss man ja nicht allen auf diese Weise mitteilen. Oder?)

Klar ist es nervig, sich mit dem AG um ein „vernünftiges“ Zeugnis zu streiten (womöglich bis vor Gericht), aber bei nem einfachen Zeugnis fehlt m.E. auch etwas die Dokumentation des Werdegangs von AG-Seite.

Reicht das jetzt?

MfG

wie schlecht ist denn das Zeugniss wirklich und hat man in diesem fall eine reelle chance auf ein besseres Zeugniss vor Gericht?
danke

Holla.

Wie wäre denn solches Arbeitszeugnis zu beurteilen?

Irgendwo in der Grauzone zwischen mies und beschissen.

Frau XXXXXXXXX war in unserem Unternehmen als Technologie
Beraterin im Microsoft Umfeld tätig.

Was bedeutet „Technologieberaterin“? Es ist zu vermuten, dass es sich nicht gerade um eine gering qualifizierte Tätigkeit handelt … was also waren ihre Aufgaben? [das, was unten steht, ist das „Ist“, das „Soll“ fehlt komplett].

Frau XXXXX bereitete die Zertifizierung mit Hilfe von
selbständiger interner Weiterbildung und durch den Besuch von
Microsoft Schulungen vor. Die Zertifizierung zum XXXXXXXXXXX
absolvierte Frau XXXXXX erfolgreich im April 2006.

Es wäre hilfreich zu wissen, welches Zertifikat sie erwarb. Wenn es MCSE, MCSD oder dergleichen ist - also ein Wisch mit einem halbwegs vorhandenen Bekanntheitsgrad, kann man das so lassen (obwohl die Prüfungsnote eigentlich auch da stehen könnte).

Neben oben genannten besitzt Frau XXXXXXXXXX Grundkentnissen
in weiteren angrenzenden Bereichen.

Das ist schon nicht mehr mangelhaft oder ungenügend, das ist unvollständig und unanständig. Welche Bereiche und was für Kenntnisse, und wie sind „Grundkenntnisse“ definiert? Wenn ich weiß, wo die Kaffeemaschine steht, habe ich auch schon Grundkenntnisse in Gebäudeinfrastruktur …

Die erlernten Kentnisse im Rahmen der Zertifizierung konnte
Frau XXXXXXX auf zwei kleinere Kundenprojekte anwenden.

Auf welche nämlich? Und was ist ein „kleineres“ Projekt (kleiner als WAS)?

Projektfreie Zeiten im Büro nutzte sie zur eigenen Fortbildung.

Vogue gelesen oder was? Wenn hier Fortbildung steht, dann biite angeben, welche.

Die ihr übertragenen Aufgaben

über die der Zeugnisleser völlig im Unklaren gelassen wird.

erledigte Frau XXXXX zur Zufriedenheit.

Was einer ziemlich miesen Vier entspräche.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden
war stets einwandfrei.

OK

Frau XXXXX verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Kann ich, wenn die Arbeit so aussah wie dieses Zeugnis, völlig verstehen.

Wir bedauern ihren Fortgang und wünschen ihr für die private
und berufliche Zukunft das Beste.

„das Beste“ klingt im Zusammenhang mit dem Rest schon äußerst sarkastisch.

Zusammenfassung: Frau X war nur in sehr bescheidenem Rahmen einsetzbar und entwickelte außer den erwähnten „kleineren Projekten“ keinerlei Initiative. Sie hat zwar eine Qualifikation erworben, aber sonst eigentlich nichts geleistet.

Selbst, wenn die Leistungen tatsächlich so oder ähnlich gewesen sein sollten - was der Arbeitgeber ggf. zu beweisen hätte! - sind die nebulösen Passagen hinsichtlich übertragener und erledigter Aufgaben Grund genug, das Zeugnis vor Gericht geknickt zu bekommen.

Gruß Eillicht zu Vensre

wie schlecht ist denn das Zeugniss wirklich und hat man in
diesem fall eine reelle chance auf ein besseres Zeugniss vor
Gericht?
danke

der AN hat Anspruch auf ein „wohlwollendes“! AZ, dieses wäre alels andere als das dargestellte.

wenn der AN besser als „gut“ begehrt, beweislast für seine leistung bei ihm. wenn der AG schlechter als „gut“ ausstellen will, beweislast beim AG.

bei diesem AZ gute chance auf besseres vor gericht…

Hi!

wenn der AN besser als „gut“ begehrt, beweislast für seine
leistung bei ihm. wenn der AG schlechter als „gut“ ausstellen
will, beweislast beim AG.

Ersetzt „gut“ durch „befriedigend“, und ich motze nicht :wink:

LG
Guido

Mit welcher Note ist dieses Zeugniss zu bewerten - mir ausreichend oder gar mangelhaft? Danke

Hi!

Ich denke, diese Frage wurde schon beantwortet!

Mieser als ausreichend - da lohnt eine genaue Analyse nicht mehr…

LG
Guido

Nachgebessert
wie ist dieses:

Ihr Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:


*
*
*

Diese Tätigkeiten wurden vorwiegend innerhalb von Kundenprojekten vor Ort, im Rahmen von kleineren Teilaufgaben durchgeführt. Dort zeigt sie auch, dass sie sich gut integrieren kann und als Teamplayer aufzutreten.

Zudem nahm Sie an den beiden Schulungen XYZ bei der XYZ AG teil und konnte sich zum XYZ erfolgreich im April 2006 zertifizieren lassen. Projektfreie Zeiten nutzte sie zur eigenen Fortbildung.

In den komplexen Gebieten hat sich Frau XXX mit großer Lernmotivation engagiert. Es war zu erkennen, dass sie Sachverhalte erfassen, analysieren und Problemlösungen im Rahmen ihrer Berufserfahrung aufzeigen konnte.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau xxx stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeiter war stets kooperativ und vorbildlich.

Frau XXX verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihren Fortgang und wünschen ihr für die private und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.