Schlüssel von Firma

Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich mit der Versicherung von Firmenschlüsseln Alarmkarte aus?
Muss sich der Arbeitnehmer privat gegen einen evtl. Verlust versichern?

Wenn ja, ist das in einer privaten Haftpflicht mit abgedeckt.
Wenn nein, muss sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber erkundigen, ob eine solche Versicherung exestiert?

Was ist sonst in diesem Zusammenhang zu beachten?

Vielen Dank schon im Voraus.

Danke, Jens

Hallo Jens,

die Frage ist, ob für den Arbeitnehmer überhaupt eine Versicherung notwendig ist. Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber Schäden die sein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Schaden der durch einen Schlüsselverlußt entsteht wäre damit der selbe Schaden, den auch eine Schlüsselhaftpflicht übernehmen würde.

Wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitsgebers den Schlüssel mit nach Hause nimmt und dort kommt der Schlüssel weg, ist meiner Meinung nach eine rechtliche Frage, die ich leider nicht beantworten kann.

Vielleicht mal mit dem Arbeitgeber das Besprechen, vielleicht hat er die Problematik noch gar nicht gesehen.

Gruß
Matthias

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Hallo,

würde zunächst eine Klärung mit dem Arbeitgeber suchen, ggf schriftlich bestätigen lassen. Dann, falls notwendig Klausel Verlust beruflicher Schlüssel für wenige Euro Aufpreis in die Privathaftpflicht mit aufnehmen lassen.

Möglicherweise ist der Schlüsselaustausch auch gar nicht so teuer, so das Du sagst - Risiko trage ich selber . . .

Gruß

Martin

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Muss sich der Arbeitnehmer privat gegen einen evtl. Verlust
versichern?

Hallo Jens, müssen muss er nicht, aber der Verlust eines Schlüssels kann bei einer Schließanlage ein teurer Spaß werden. Es wird davon ausgegangen, dass man bei einem anvertrauten Schlüssel besondere Sorgfalt walten lässt und insofern ist der Vorwurf grober Fahrlässigkeit da nicht weit her, wenn einer verloren geht.

Wenn ja, ist das in einer privaten Haftpflicht mit abgedeckt.

Nein. Dafür gibts Berufshaftpflichtversicherungen (manche Versicherungen sollen angeblich gegen Aufpreis auch eine zusätzliche Berufshaftpflicht bei einer privaten anbieten, aber dass es automatisch enthalten ist, davon kannst du nicht ausgehen)

Wenn nein, muss sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber
erkundigen, ob eine solche Versicherung exestiert?

Wieso beim Arbeitgeber? Warum sollte der Arbeitgeber dafür haften?

Was ist sonst in diesem Zusammenhang zu beachten?

Du solltest trotzdem den Arbeitgeber fragen, was bei Verlust des Schlüssels für Konsequenzen drohen.

Ganz interessant -> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

Hi Jens,

wenn es zu Deinen dienstlichen Obliegenheiten gehört, den Firmenschlüssel Alarmkarte (wassdass überhaupt?) mit Dir zu führen, dann liegt das Verlustrisiko allein beim Arbeitgeber. Grobe Fahrlässigkeit ist ein anderes Thema.

Sowas ist in keiner privaten Haftpflicht abgedeckt, dafür ist die ja auch nicht gedacht. Sprich den Scheffe mal drauf an, aber in dem Sinne, was er zu tun gedemkt, wenn die Schlüssel mal verlorengehen.

Gruß Ralf

Sowas ist in keiner privaten Haftpflicht abgedeckt,
dafür ist die ja auch nicht gedacht. Sprich den Scheffe mal

diese Aussage ist falsch. Es gibt sehr gute Privathaftpflichtversicherungen, die auch das
Risiko des Verlustes von fremden beruflichen
Schlüsseln mitversichert.

MfG
Guido

Hi Guido,

Es gibt sehr gute Privathaftpflichtversicherungen, die auch das Risiko des Verlustes von
fremden beruflichen Schlüsseln mitversichert.

nix für ungut, aber das sind betrügerische halsabschneiderische unseriöse edle Versicherungen, nämlich soche, die dem Kunden Risiken vorgaukeln, wo keine sind. Vor allem, wenn sie auch noch unter Privat versicherungen laufen („Schaun Sie, Herr Müller, das sollten Sie sich aber gönnen“). Gut sind sie natürlich auch - für die Eigentümer. Muss ich Namen nennen?

Gruß Ralf

was ist denn mit Dir los? Heute kein Glück bei Mutti gehabt?
Erst schreibst Du davon, dass es keine gibt und dann ziehst Du über sie her? ja, nenne doch mal Namen

Guido

Es gibt sehr gute
Privathaftpflichtversicherung en , die auch das
Risiko des Verlustes von fremden beruflichen
Schlüsseln mitversichert.

Hallo Guido, dann nenn einfach ein paar konkrete Beispiele. :smile: (würde mich nämlich auch mal interessieren)

MfG

Hallo Guido, dann nenn einfach ein paar konkrete Beispiele.

-) (würde mich nämlich auch mal interessieren)

z.B. Haftpflichtkasse Darmstadt, Tarif Top 2005
oder Interrisk XXL

Guido

Meine Erfahrung zeigt mir, dass es in der Regel Angestellte des öffentlichen Dienstes sind, die dieses Risiko abzudecken wünschen. Hier scheint die Verantwortung über Arbeitsverträge anders geregelt zu sein. Das bekommt hier niemand „aufgedrückt“ sondern ein entsprechendes Angbot wird auf Nachfrage des Kunden erstellt und zwar über einen seriösen Versicherer.

Michael

Moin, Guido,

Erst schreibst Du davon, dass es keine gibt und dann ziehst Du über sie her?

ich sprach von versichern, nicht von abzocken. Abzocken fängt für mich bei jeder Police an, die der Kunde nicht braucht, und hört beim SuperDuperRundrumOhneSorge-Angebot der A…z nicht auf. Frag mal einen Produktdesigner, und Du lachst Dir einen Kropf. Frag mal Leute, die so gut versichert sind, dass für die nächsten Jahre der Urlaub gestrichen ist, und Dir kommen die Tränen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
erst schreibst Du, dass es was anderes bei grober Fahrlässigkeit sei, und dann schreibst Du, es brauche kein Mensch.- seltsam

Die vom mir oben zitierten Tarife kosten im Jahr rd. 100 Euro (ohne SB)
Da sind noch viel mehr sinnvolle Dinge drin.
Also nicht immer alles über einen Kamm scheren.

Guido

Hi Guido,

erst schreibst Du, dass es was anderes bei grober Fahrlässigkeit sei

bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung. Gar keine. Auch Deine nicht.

Gruß Ralf

Hi Guido,

erst schreibst Du, dass es was anderes bei grober Fahrlässigkeit sei

bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung. Gar keine.
Auch Deine nicht.

Tut mir leid Ralf,
Du hast leider keine Ahnung. Wie sagt mein Schwager(der auch Informatiker ist) zu solchen Menschen: Personen mit *gefährlichem* Halbwissen.

Guido

Verzeih, Guido,

ich habe versäumt, mir Deine Visitenkarte anzusehen. Da ich auf der anderen Seite des Tresens stehe, gebe ich wenig auf die Werbesprüche vor dem Abschluss, sondern gehe einfach von meinen Erfahrungen mit realen Versicherungsfällen aus, bei denen ich mir im Nachhinein erzählen lassen musste,

  • wie die Policen zu verstehen sind,
  • dass Risiken was völlig anderes sind als der Kunde glaubt,
  • warum die Versicherung gewiss nicht zahlen muss,
  • was überhaupt eine Versicherung unter einem Versicherungsfall versteht.

Gruß Ralf

Hallo Xolophos,
mein konkretes Beispiel:

Meine Privathaftpflicht bei der AXA mit zehn Millionen Euro Deckung auf Personenschäden, Sach und Vermögen auch. Da hab ich den Schlüsselverlust bei privaten und betrieblichen mit 25.000Euro (aber 150,-Euro SB, die ich dann gerne zahle :smile: drin und zahle unter 50,-Euro!

Viele Grüße

Sparfuchs

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Hallo Ralf,

ich habe versäumt, mir Deine Visitenkarte anzusehen. Da ich
auf der anderen Seite des Tresens stehe,

schon wieder falsch- ein Versicherungsmakler steht auf Deiner Seite und besorgt Dir den gewünschten Versicherungsschutz beim Versicherer.
sozusagen Dein persönlicher „Versicherungseinkäufer“- und wenn er nicht das einkauft was Du Ihm gesagt hast, dann ist der Versicherungsmakler dafür haftbar zu machen.
Nun nochmal zurück zu Sache:
Als juristischer Laie würde ich sagen, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für den Verlust eines dienstlichen Schlüssels nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar machen kann.
Im Sachversicherungsbereich ist sowohl der Vorsatz als auch die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert. Geregelt in § 61 VVG (versicherungsvertragsgesetz) und nochmal ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen. Wobei es auch hier wieder Ausnahmen gibt
z.B. gibt es Hausratversicherungen die auch bei grober Fahrlässigkeit (teilweise) leisten. Dies ist dann in deren Besonderen Bedingungen nachzulesen.
Im Haftpflichtversicherungsbereich (nicht nur Privat- sondern auch sonstige Haftpflichtversicherungen) ist nur der Vorsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Geregelt in §152 VVG und noch mal explizit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

In den allermeisten Fällen verhält sich eine Versicherung genauso wie es in den Bedingungen zu lesen ist. Nur gibt es sehr häufig Menschen, die die Bedingungen nicht lesen oder sie nicht verstehen.
Ein (guter) Versicherungsmakler wird Deine persönliche Situation analysieren und wird Dir verschiedene Vorschläge über die unterschiedlichsten Tarife in der jeweiligen Sparte unterbreiten.
Danach weißt Du was die einzelnen Tarife tatsächlich abdecken und kannst selbst entscheiden was Du versichern willst und was nicht.
Bei einem Abschluss bei einem Direktversicherer musst Du alleine wissen wie die Bedingungen zu verstehen sind. Und bei einem Abschluss über einen Vertreter einer Gesellschaft musst Du es im Prinzip auch selbst wissen, da dieser ja nur der verlängerte Arm des Versicherers ist. Der Versicherungsmakler ist Dein eigener verlängerter Arm.

Ergebnis: Lass Dich künftig von einem guten Versicherungsmakler beraten, dann wird Dein Hals auf die Versicherer künftig auch nicht mehr so groß sein.

MfG
Guido

Hallo Ralf,
auch wenn ich sie (wahrscheinlich) nicht benötigen werde, habe ich 25.000Euro mit drin. Mehr zahl ich da auch nicht (unter 50,-Eur bei 10Mio Deckung), die ist sogar noch günstiger als meine alte Haftpflicht. [Freu,Freu]

Gruß
Sparfuchs

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Hallo Jens,
meine Privathaftpflicht übernimmt Schlüsselverlust bei privaten und betrieblichen bis 25.000Euro (aber 150,-Euro SB, die ich dann gerne zahle :smile:. Ist von der AXA mit zehn Millionen Euro Deckung auf Personenschäden, Sach und Vermögen auch. Günstiger als meine ehemalige ist sie auch, zahle unter 50,-Euro!

Viele Grüße

Sparfuchs

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