Muss sich der Arbeitnehmer privat gegen einen evtl. Verlust
versichern?
Hallo Jens, müssen muss er nicht, aber der Verlust eines Schlüssels kann bei einer Schließanlage ein teurer Spaß werden. Es wird davon ausgegangen, dass man bei einem anvertrauten Schlüssel besondere Sorgfalt walten lässt und insofern ist der Vorwurf grober Fahrlässigkeit da nicht weit her, wenn einer verloren geht.
Wenn ja, ist das in einer privaten Haftpflicht mit abgedeckt.
Nein. Dafür gibts Berufshaftpflichtversicherungen (manche Versicherungen sollen angeblich gegen Aufpreis auch eine zusätzliche Berufshaftpflicht bei einer privaten anbieten, aber dass es automatisch enthalten ist, davon kannst du nicht ausgehen)
Wenn nein, muss sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber
erkundigen, ob eine solche Versicherung exestiert?
Wieso beim Arbeitgeber? Warum sollte der Arbeitgeber dafür haften?
Was ist sonst in diesem Zusammenhang zu beachten?
Du solltest trotzdem den Arbeitgeber fragen, was bei Verlust des Schlüssels für Konsequenzen drohen.
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MfG