Schlüsseldienst Wucherpreis

Hallo zusammen,

gibt es den irgendwelche Grenzen was eine Schlüsseldienst Dienstleistung kosten darf?

Nehmen wir an, man ruft einen Schlüsseldienst an und der sagt kostet 30 Euro Anfahrt und je nach Aufwand (wie schwer es ist das Schloss zu öffnen)

Schlüsseldienst kommt, nimmt Draht, 2min auf. Ohne Bohren oder sonst was.
Rechnung würde betragen 30 Euro Anfahrt, 159 Euro Nachtpauschale da 20 Uhr, + 120 Euro öffnen.
also insgesamt 309 Euro, was bar bezahlt wird. Wäre ja ziemlich teuer.
Wobei von der Nachtpauschale nie die Rede war.
Was könnte man in so einem Fall den tun? Gibt es eine Chance ein Teil zurück zu bekommen?

Danke für eure Antworten

Deswegen sollte man VOR Auftragsbeauftragung nach den GESAMTkosten fragen.

Was könnte man in so einem Fall den tun?

Man könnte sich ein Hotelzimmer nehmen und erst am nächsten Morgen mit kühlem Kopf und in Ruhe einen billigen Schlüsseldienst zum Tagtarif suchen. Das dürfte in Summe billiger kommen als 309 Euro.

smalbop

  1. niemals bar zahlen, Rechnung verlangen.
  2. mal bei Verbraucherzentrale nachfragen. Bei Rechnung müsste man den gerechtfertigten Teil zahlen, sicher nicht 309 €. VZ müste mehr wissen, da dieses Problem öfters vorkommt.

Verlangen kann man viel
Hallo,

  1. niemals bar zahlen, Rechnung verlangen.

verlangen kann man viel. Ich zahle ab jetzt im Supermarkt auch nicht mehr bar sondern verlange eine Rechnung. Auch Taxifahrten, Restaurantbesuche und den Pizzaservice zahle ich einfach nicht mehr bar und wimmel die Leute einfach ab, in dem ich eine Rechnung verlange.

In irgend einem Forum hat nämlich jemand gesagt, man müsse nicht bar zahlen und könnte eine Rechnung verlangen.

Ist natürlich blanker Unsinn.

Gruß

S.J.

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Hallo, Rechnung verlangen? Ja, aber vorher vereinbaren.
Rechnung Supermarkt?? Warum das? Beim Schlüsseldienst kann man
mit Rechnung 20% als Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Gruß

Verlangen kann man ALLES - auch Hirn für dich?!

Ist natürlich blanker Unsinn…

…was du schreibst.
Erstens haben Supermarkt und Schlüsseldienst nichts miteinander zu tun.
Zweitens wird ein seriöser Schlüsseldienst immer die Zahlung auf Rechnung ermöglichen, was bleibt dem auch anderes übrig wenn man
drittens sagt, man habe überhaupt keine 300€ bar im Haus.
Von 4. , 5. und 6. haste ebenfalls nichts gehört: Schwarzarbeit, Gewährleistung, Absetzbarkeit.

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Hallo L.B.,

du solltest dih vielleicht etwas zurück nehmen, nicht zuletzt weil die Aussage von S.J. natürlich völlig richtig ist.

Erstens haben Supermarkt und Schlüsseldienst nichts
miteinander zu tun.

Warum nicht? Beide erbringen eine Leistung welche monitär vergütet wird.

Zweitens wird ein seriöser Schlüsseldienst immer die Zahlung
auf Rechnung ermöglichen

nö, er kennt ja die Zahlungsmoral des Kunden nicht also ist eine Sofortzahlung vollkommen legitim.

Von 4. , 5. und 6. haste ebenfalls nichts gehört:
Schwarzarbeit, Gewährleistung, Absetzbarkeit.

Was hat das mit einer Zahlung auf Rechung zu tun?

Gruß

Joschi

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Hallo

Was könnte man in so einem Fall den tun? Gibt es eine Chance
ein Teil zurück zu bekommen?

Die Chancen stehen nicht schlecht, sind aber mit Aufwand und Risiko verbunden.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ13166761102…

Der erste Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer sein, dort kann man zumindest eine Einschätzung der Sachlage bekommen.

Der nächste Schritt wird dann oft eine Klage sein, wobei man dann leicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben kann, eine Rechtsschutzversicherung wäre da ganz hilfreich.

„Einfach so“ wird man sein Geld wohl nicht wiedersehen.

Gruß, DW

Hallo, eine Frage an Joschi2009. Du weißt nicht, dass man eine bar
bezahlte Handwerkerrechnung nicht steuerlich absetzen kann? Gruß

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Erstens haben Supermarkt und Schlüsseldienst nichts
miteinander zu tun.

Warum nicht? Beide erbringen eine Leistung welche monitär
vergütet wird.

Das eine ist ein Kauf-, das andere ein Dienstvertrag.

Zweitens wird ein seriöser Schlüsseldienst immer die Zahlung
auf Rechnung ermöglichen

nö, er kennt ja die Zahlungsmoral des Kunden nicht also ist
eine Sofortzahlung vollkommen legitim.

Herrje, die armen Schlüsseldienste. Alle anderen Branchen haben das Problem der unsicheren Zahlungsmoral bei Neukunden auch. Sollen wir deshalb nun generell zum beleglosen Barzahlungsverkehr zurückkehren?

Von 4. , 5. und 6. haste ebenfalls nichts gehört:
Schwarzarbeit, Gewährleistung, Absetzbarkeit.

Was hat das mit einer Zahlung auf Rechung zu tun?

§ 35a Abs 5 Satz 4 Einkommensteuergesetz: „Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.“

Nebenbei:

§ 14 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz: „Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1.führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet , innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
2.führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet , innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.“

§ 14b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz: „[…]In den Fällen des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 hat der Leistungsempfänger die Rechnung , einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre gemäß den Sätzen 2 und 3 aufzubewahren , soweit er
1.nicht Unternehmer ist oder
2.Unternehmer ist, aber die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet.“

Gewährleistung ist natürlich Käse, die gibt es beim Dienstvertrag nicht.

smalbop

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Dann stehen die Zahlen eben auf der Rechnung die sofort bar zu zahlen ist…

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Hai!

In irgend einem Forum hat nämlich jemand gesagt, man müsse
nicht bar zahlen und könnte eine Rechnung verlangen.

Wenn man mal so rumgoogelt empfehlen das aber sehr viele.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbe…
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/01/schlusseldienst…

Ist natürlich blanker Unsinn.

Ist wohl doch nicht so ein Unsinn, was will der arme Schlüsselmensch
denn auch machen wenn ich nicht bar zahle?

Der Plem

Hallo, eine Frage an Joschi2009. Du weißt nicht, dass man eine
bar
bezahlte Handwerkerrechnung nicht steuerlich absetzen kann?

Hi,

seit wann das denn? Also bisher hat unser Finanzamt auch bar bezahlte Handwerkerrechnungen anerkannt.

Barzahlung heißt doch nicht, daß man keine Rechnung vorlegen kann. Ich kann ganz normal eine Rechnung haben, auf der die Barzahlung quittiert wurde.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Ich kann ganz normal eine Rechnung haben, auf der die
Barzahlung quittiert wurde.

EStG §35a Abs.5 Satz 4
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Wurde hier aber auch schon mal erwähnt.

Grüße,
Tinchen

Hallo Tina,

Ich kann ganz normal eine Rechnung haben, auf der die
Barzahlung quittiert wurde.

EStG §35a Abs.5 Satz 4
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Wurde hier aber auch schon mal erwähnt.

Hi,

hmm ist wohl so, allerdings wurden die bar bezahlten Rechnungen immer anerkannt, vielleicht liegt es daran, daß wir ein landwirtschaftlicher Betrieb sind?

Gruß
Tina

Hallo Tina,

hmm ist wohl so, allerdings wurden die bar bezahlten
Rechnungen immer anerkannt, vielleicht liegt es daran, daß wir
ein landwirtschaftlicher Betrieb sind?

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Rechnungen nicht " haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen sondern euren Betrieb?

Grüße,
Tinchen

hmm ist wohl so, allerdings wurden die bar bezahlten
Rechnungen immer anerkannt, vielleicht liegt es daran, daß wir
ein landwirtschaftlicher Betrieb sind?

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Rechnungen nicht
" haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen sondern euren
Betrieb?

Oder es liegt schlicht daran, dass das FA bisher nicht nach den Überweisungsbelegen zu den Rechnungen gefragt hat.

Gruß
smalbop

Hallo Tina,

hmm ist wohl so, allerdings wurden die bar bezahlten
Rechnungen immer anerkannt, vielleicht liegt es daran, daß wir
ein landwirtschaftlicher Betrieb sind?

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Rechnungen nicht
" haushaltsnahe Dienstleistungen betreffen sondern euren
Betrieb?

Hi,

auch das Wohnhaus gehört zum landwirtschaftlichen Betrieb. Auch hierfür wurden Handwerkerleistungen beauftrag und bar bezahlt.

Bisher hat weder der Stb. noch das Finanzamt diese Rechnungen gerügt. Es ist ja nur ein kleiner Nebenerwerbsbetrieb.

Aber das wäre wohl eine Frage für das Steuerbrett.

Gruß
Tina

Sprache erlernen!

Erstens haben Supermarkt und Schlüsseldienst nichts
miteinander zu tun.

Weder hast du geschrieben, dass deine Antwort sich ausschließlich auf die Forderungen von Schlüsseldiensten bezieht, noch geht diese Interpretation aus den Umständen zwingend hervor. Du hast im Gegenteil nicht nur geschieben, dass man ‚niemals‘ bar zahlen sollen, du hast das Wörtchen niemals auch noch fett hervorgehoben. S.J.s Kritik an diesem blanken Unsinn ist vollkommen berechtigt

Gerade in der Juristerei ist präzise Sprache überaus wichtig, fahrlässiges Geschwafel kann im Rechtswesen leicht in Teufels Küche führen.

Du solltest also eher Wert darauf legen, den Gebrauch der deutschen Sprache zu erlernen, als unnütz über die Gehirnleistung anderer zu schwadronieren.

HTH

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