In einer Arztpraxis ist beim Röntgen das Kopfteil
der Röntgenliege abgebrochen. Lt.Prüfung des Gewerbeaufsichtsamtes wurden keine regelmäßigen
Wartungen ausgeführt. Beanstandet wurde weiterhin,daß selbst 4 Wochen nach meinem Unfall keine Reparatur der Liege erfolgt war.
Als Dauerfolgen kann ich keinen PKW mehr fahren,da ich mich nur mit gesamtem Oberkörper zur Seite drehen kann. Daher auch Schmerzprobleme beim Schlaf. Dauerhaft muß ich 2 x wöchentlich zur Lymphdrainage. Der Aufenthalt in der Praxis beträgt jeweils 1 Std. sowie 50 KM Fahrtstrecke Zeitaufwand für einen Fahrer und mich insgesamt je Behandlungstag ca. 3 Std.
Dauerhaft mußt ich nun orthopädische Strümpfe
tragen. Zum An-und ausziehen brauche ich fremde Hilfe.
In der Bewegung, Radfahren, schwimmen, Laufen,
bin ich seit dem Unfall sehr eingeschränkt.
Wegen meiner ständig geröteten Füße und Unter- schenkel zeige ich mich z. B. sehr ungern im
Frei- oder hallenbad.
Wer kann mir mögliche Schmerzensgeldsummen
benennen. In mir vorliegenden Katalogen finde
ich keine Angaben bei Dauerschäden.
Ich hoffe… Danke vorab!
schwierige lage Re: Schmerzensgeldanspruch
leider schrieben sie nicht mal, welcher schaden samt folgeschädenbei ihnen eingetreten ist?
und ob zum beispiel eine amtsärztliche untersuchung vorgenommen oder ein anderes fachärztliche gutachten veranlaßt wurde?
in einem solchen gutachten müßten dann neben der diagnose, der ursache der schäden auch alle medizinischen folgen samt ihres behandlungsaufwandes ausführlich dargestellt sein.
in jedem fall würde ich mich an einen geeigneten anwalt für (medizinische) haftungsfragen (ev. in der anwaltskammer erfragen) oder an einen verbraucheranwalt (bei den entsprechenden verbraucherzentralen erfragen) wenden.
ich kann mir auch gut vorstellen, daß so eine schmerzensgeldsumme nicht automatisch vom verursacher anerkannt und ausglichen wird, sondern daß sie eingeklagt werden muß.
mehr fällt mir im moment dazu nicht ein. ich wünsche eine schnelle und zufriedenstellende lösung für sie.
Hallo Herr Jott, Entschuldigung, daß meine Schilderung
nich ausführlich war. Daher zur nun zur Information in
Kurzform: a, 04.11.2009 erlitt ich einen häuslichen Unfall.Am 09.11.2009 ging ich wegen dabei erlittener
Probleme in eine Unfallarztpraxis.
Beimm Röntgen brach das Kopfteil der Liege ab. Ich fiel mit dem Gesicht vorab auf den Boden. Die Unterschenkel blieben auf der Liege.
Meine Schäden: Schock, ca.4 Wochen starke Schwellungen im Gesicht. Verletzungen an beiden Unterschenkeln.
D a u e r s ch ä d e n (von Fachärzten Ärztekammer, Gewerbeaufsichtsamt usw.)bestätigt:wegen Schäden der Nackenwirbel kann ich keinen PKW mehr fahren, da ich
den Kopf nur mit gesamtem Oberkörper drehen kann. Aus gleichem Grund Schmerz bei Drehungen im Bett.
Wegen der Verletzungen an den Unterschenkeln 2x wöchentlich Lymphdrainagen. Hin-und Rückfahrt ca. 50 KM. Fahrer erforderlich. Je Person somit3 Std…je Tag.
Wöchentlich für Fahrer + mich Sa.100Km +6 Std. Zeitaufwand. Tragen von orthophädischen Strümpfen. Hilfe beim An- und ausziehen ist erforderlich.
Bei geringsten Verletzungen muß ich mit stationärer
Behandlung rechnen. ( zuletzt im Juni 2012: Erysipel, Trombosegefahr, hohes Fieber. Gerötete und geschwollene Unterschenkel. (Hemmungen in öffentlichen Bädern und im Sommer)Radfahren, Laufen, Schwimmen
fällt schwerer.(Anschließend ständige Kühlung erforder-
lich)Tens-Gerät / Rückenstützbandage.
Sehr geehrter Herr Jott, sicherlich ist meine Antwort auf Ihre Mail allein schon eine Zumutung. Ich brauche aber jeden Strohhalm!Ich verstehe, wenn Sie auf diese Mail nicht mehr antworten.Trotzdem würde ich mich sehr freuen! Danke vorab! Neujahrsgrüße aus Papenburg, Hans Radke
folgeschädenbei ihnen eingereten ist?
und ob zum beispiel eine amtsärztliche untersuchung
vorgenommen oder ein anderes fachärztliche gutachten veranlaßt
wurde?
in einem solchen gutachten müßten dann neben der diagnose, der
ursache der schäden auch alle medizinischen folgen samt ihres
behandlungsaufwandes ausführlich dargestellt sein.
in jedem fall würde ich mich an einen geeigneten anwalt für
(medizinische) haftungsfragen (ev. in der anwaltskammer
erfragen) oder an einen verbraucheranwalt (bei den
entsprechenden verbraucherzentralen erfragen) wenden.
ich kann mir auch gut vorstellen, daß so eine
schmerzensgeldsumme nicht automatisch vom verursacher
anerkannt und ausglichen wird, sondern daß sie eingeklagt
werden muß.
mehr fällt mir im moment dazu nicht ein. ich wünsche eine
schnelle und zufriedenstellende lösung für sie.
aus der ferne schwierig Re: Schmerzensgeldanspruch
hallo herr radke,
es scheint wirklich ein schwieriger fall zu sein. immer unter dem vorbehalt, daß ich sie richtig verstanden habe.
um einen ev. schadensersatz genau beziffern zu können, müßte sicher genau definiert sein, welche schäden eindeutig nur auf den unfall in der praxis zurückzuführen sind.
wenn alle details aber bereits fachärztlich und amtlich abgeklärt und dokumentiert sind, haben sie denn mit den unterlagen bereits die hilfe eines anwaltes gesucht oder wenigstens ein vorgespräch mit einem solchen geführt?
wenn sie nicht so mobil sind, gäbe es auch die möglichkeit, eine rechtsberatung im internet oder über das telefon zu bekommen?
auf keinen fall jedoch, sollten sie irgendeinen beliebigen anwalt aus dem telefonbuch suchen. das könnte immer auch ein reinfall sein.
ansonsten habe ich keine andere idee, wie sie ein schmerzensgeld beziffern, beantragen und notfalls einklagen könnten. aus vielen kranken-geschichten ist allerdings auch bekannt, daß solche klärungen oft sehr lange dauern können und für die betroffenen nicht immer nur gut ausgehen. und gerade deshalb kommt der wahl des anwalts eine ganz besondere bedeutung zu.
wünsche ihnen trotzdem auf irgendeine weise alles gute.
viele grüße
bernhard jott keller
Hallo Herr Jott, Entschuldigung, daß meine Schilderung
nich ausführlich war. Daher zur nun zur Information in
Kurzform: a, 04.11.2009 erlitt ich einen häuslichen Unfall.Am
09.11.2009 ging ich wegen dabei erlittener
Probleme in eine Unfallarztpraxis.
Beimm Röntgen brach das Kopfteil der Liege ab. Ich fiel mit
dem Gesicht vorab auf den Boden. Die Unterschenkel blieben auf
der Liege.
Meine Schäden: Schock, ca.4 Wochen starke Schwellungen im
Gesicht. Verletzungen an beiden Unterschenkeln.
D a u e r s ch ä d e n (von Fachärzten Ärztekammer,
Gewerbeaufsichtsamt usw.)bestätigt:wegen Schäden der
Nackenwirbel kann ich keinen PKW mehr fahren, da ich
den Kopf nur mit gesamtem Oberkörper drehen kann. Aus gleichem
Grund Schmerz bei Drehungen im Bett.
Wegen der Verletzungen an den Unterschenkeln 2x wöchentlich
Lymphdrainagen. Hin-und Rückfahrt ca. 50 KM. Fahrer
erforderlich. Je Person somit3 Std…je Tag.
Wöchentlich für Fahrer + mich Sa.100Km +6 Std. Zeitaufwand.
Tragen von orthophädischen Strümpfen. Hilfe beim An- und
ausziehen ist erforderlich.
Bei geringsten Verletzungen muß ich mit stationärer
Behandlung rechnen. ( zuletzt im Juni 2012: Erysipel,
Trombosegefahr, hohes Fieber. Gerötete und geschwollene
Unterschenkel. (Hemmungen in öffentlichen Bädern und im
Sommer)Radfahren, Laufen, Schwimmen
fällt schwerer.(Anschließend ständige Kühlung erforder-
lich)Tens-Gerät / Rückenstützbandage.
Sehr geehrter Herr Jott, sicherlich ist meine Antwort auf Ihre
Mail allein schon eine Zumutung. Ich brauche aber jeden
Strohhalm!Ich verstehe, wenn Sie auf diese Mail nicht mehr
antworten.Trotzdem würde ich mich sehr freuen! Danke vorab!
Neujahrsgrüße aus Papenburg, Hans Radke
folgeschädenbei ihnen eingereten ist?
und ob zum beispiel eine amtsärztliche untersuchung
vorgenommen oder ein anderes fachärztliche gutachten veranlaßt
wurde?
in einem solchen gutachten müßten dann neben der diagnose, der
ursache der schäden auch alle medizinischen folgen samt ihres
behandlungsaufwandes ausführlich dargestellt sein.
in jedem fall würde ich mich an einen geeigneten anwalt für
(medizinische) haftungsfragen (ev. in der anwaltskammer
erfragen) oder an einen verbraucheranwalt (bei den
entsprechenden verbraucherzentralen erfragen) wenden.
ich kann mir auch gut vorstellen, daß so eine
schmerzensgeldsumme nicht automatisch vom verursacher
anerkannt und ausglichen wird, sondern daß sie eingeklagt
werden muß.
mehr fällt mir im moment dazu nicht ein. ich wünsche eine
schnelle und zufriedenstellende lösung für sie.