Hallo,
Aus WIKI: „Als Bewegung im physikalischen Sinne versteht man
die Änderung des Ortes eines Beobachtungsobjektes mit der
Zeit.“ Was aber ist ein Objekt? Ist ein Lichtfleck ein Objekt?
ja, ein Lichtfleck ist ein Beobachtungsobjekt. Es gehört nur nicht der Klasse „Körper“ an. Solche nicht-gegenständlichen Beobachtungsobjekte sind aber weder „exotisch“ noch selten, sondern etwas ganz normales und heute sogar fast allgegenwärtig: Alles, was Du auf einem Display oder Monitor siehst, fällt in diese Kategorie.
Dann ist auch der Ort, den wir grad anschauen ein Objekt.
Das würde ich allerdings verneinen. Du kannst eine Wand mit vielen an einen PC angeschlossenen Photosensoren bekleben und dann den Lichtfleck einer Taschenlampe darüberwandern lassen. Auch wenn Du dabei nicht zuschaust werden die Sensoren die Bewegung registrieren. Das passiert jedoch nicht, wenn Du stattdessen nur Deinen Blick über die Wand wandern lässt. Der Lichtfleck ist also notwendig, der Blick verzichtbar. Der Lichtfleck ist zwar nicht materiell, aber trotzdem sehr wohl ein reales Phänomen der Natur (und damit fällt er in den Zuständigkeitsbereich der Physik).
Ein Lichtfleck hat auch immer noch eine ganze Reihe von objektiven und messbaren Eigenschaften, z. B. eine Form, eine Farbe, eine Intensität, einen Ort, eine Geschwindigkeit und eine Beschleunigung. Gibt es nun einen Grund, irgendwelchen dieser Eigenschaften ihre Echtheit abzusprechen, blos weil ein Lichtfleck nicht gegenständlich ist? Ich denke nein. Kein Mensch wird etwa an seiner Farbe oder seinem Ort etwas „unecht“ finden. Warum sollte dann selektiv seine Geschwindigkeit nicht echt sein dürfen? Das wäre doch inkonsequent.
Als Antwort auf die Ursprungsfrage des Threads würde ich geben: Der Spruch „nichts kann schneller als die Lichtgeschwindigkeit sein“ ist derart verkürzt, dass er falsch ist. Richtig lautet er: „Alles, was geeignet ist, Information zu übertragen, kann nicht schneller als die Vakuumlichtgeschwindigkeit sein“. Damit sind alle Rätselhaftigkeiten um überlichtschnelle Lichtflecken vom Tisch, denn mit Lichtflecken lässt sich keine Information von irgendeinem Punkt auf der Leinwand zu einem anderen Punkt auf der Leinwand übertragen. Deshalb unterliegen sie nicht dem Überlichtgeschwindigkeitsverbot.
Der Begriff Bewegung ist nicht auf materielle Objekte eingeschränkt. Das entspricht auch dem Alltagsgebrauch unserer Sprache: Wir sagen ganz selbstverständlich etwa „der Mauszeiger bewegt sich langsam“ oder „Laufschriften bewegen sich immer von rechts nach links“ und benutzen dabei den Begriff Bewegung für nicht-materielle Objekte ohne dass es uns überhaupt auffällt.
Gruß
Martin