Hallo,
wir haben 2 Kaminöfen welche mit Festholz beheizt werden. Diese werden gelegentlich bis öfters genutzt, also nicht täglich und nur im Winter.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich 3x im Jahr den Schornstein Kehren lassen?
Ich beharrte bei meinem Bezirksschornsteinfegermeister auf eine maximal 2-malige Fegung im Jahr. Dieser sagte mir aber, dass er 3x kommen müsste. Desweitern war es mir völlig unlogisch, wieso ich kehren lassen musste, jetzt Ende Oktober, weobei er erst Ende Mai da gewesen ist und kehrte. In dieserm Zeitraum wurde nicht ein Stück Papiert in einem der Öfen verbrannt.
Dies sagte ich ihm auch, doch er beharrte auf 3-maliges Fegen.
Ganz nach Lust und Laune darf er natürlich nicht kommen und fegen,macht er wohl auch nicht.
Das regelt alles die entsprechende Verordnung,wie oft gefegt und kontrolliert werden muß.
Es hängt vom Brennstoff und der Nutzung ab,bei festen Brennstoffen wie Holz im Kaminofen ist 2 x jährlich mindestens zu fegen.
Laß Dir doch den Verordnungstext zeigen,wann 3 Mal gefegt werden muß.
Das mußt Du dann m.E. akzeptieren.
Das Fegen hat ja den Sinn,brennbare Ablagerungen gar nicht erst zu einer gefährlichen Dicke anwachsen zu lassen,die dann womöglich Schornsteinbrände verursachen könnten.
Auf die Nutzung,also wie oft und in welchen Abständen befeuert wird,kann man sich doch nicht verlassen. Wer sagt denn,das dieser Ofen in Zukunft nicht oder wenig genutzt wird. Er ist betriebsbereit und kann jederzeit angefeuert werden,also ist eine regelmäßige Kehrung
in Abständen von 4-6 Monaten aus Vorsorgegründen sinnvoll.
Muss ich 3x im Jahr den Schornstein Kehren lassen?
Kann schon sein. Bei uns im Haus wird der Kamin der Holzheizung 4 mal gefegt, obwohl eine Solaranlage das Warmwasser von Mai bis August bereitet und der Ofen in dieser Zeit fast gar nicht betrieben wird.
Dem Schornsteinfegermeister würde ich da einfach vertrauen.
DIe Kehranzahl ist gesetzlich festgelegt.
Der Kaminkehrer ist übrigens eine Person des öffentlichen Rechts. Er kann sich zur Not mit Polizeigewalt zugang zu Deinen Kaminen verschaffen (falls dieser von Dir verwehrt wird) um diese zu kehren. Er kann auch von jetzt auf gleich Deinen Ofen stilllegen wenn ihm der Zustand des Kamins nicht gefällt.
Das hat schon alles seine Richtigkeit, und im Rechtsstaat Deutschland bist Du daran gebunden.
Lange Reden kurzer Sinn. 3X kehren ist zumindest in BW Pflicht. Es wird ja nicht nur gekehrt, sondern auch geprüft. Schon mal einen Kaminbrand
gehabt? Kommt richtig gut. 2m hohe Flammen schlagen aus dem Kamin. Du stehst davor und kannst nichts tun ausser zuzusehen. Der Kamin wird so
heiss, dass du ihn nicht anfassen kannst, wie schon gesagt, kommt richtig gut. Dies und vieles andere sieht der Kaminkehrer im voraus und lässt es dich wissen. Also, ein Sicherheitsaspekt steht auch dahinter.(für 24.- Euro)
Gruss Waylon
Lange Reden kurzer Sinn. 3X kehren ist zumindest in BW
Pflicht.
Hi,
also ich dachte immer, die Kehr- und Überprüfungsordnung wäre vom BUNDESministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden und wäre somit bundesweit gültig