Schreiben zum Beitrag 'Halbwaisenrente' ist da!

Hallo zusammen,

nun ist das angeforderte Schreiben eingetroffen. Es geht um den Fall, der in meinem Beitrag „Halbwaisenrente“ vom 10.02. beschrieben wurde.

Das Schreiben habe ich hier veröffentlicht:
http://tanjaswelt-rente-online.de.tt/

Was meint ihr?
Ich habe folgendes dazu zu sagen / fragen:

  • Von welchem Jahresarbeitsverdienst reden die im ersten Absatz?
  • 2001 hat er zwar diesen Betrag erhalten, aber er befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Ausbildung und bekam Ausbildungsvergütung. Da liegt die Vermutung nahe, dass das Gehalt angerechnet wurde und er nur einen Teilbetrag erhalten hat. Zumal hatte er damals monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung, als jetzt. Er wohnte sogar noch bei seinen Eltern und hatte keine Schulkosten. Daher erschien uns der Betrag als realistisch.
  • er absolviert kein Hochschulstudium, das ist eine Weiterbildung… die Formulierung finde ich etwas frech…

Haben wir noch eine Chance der Rückzahlung zu entkommen?
Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen und Beratungsbeihilfe zu beantragen?

Was meint ihr?

Gruß
Tato

http://tanjaswelt-rente-online.de.tt/

Da steht nix. Zumindest nicht bei mir…

http://tanjaswelt-rente-online.de.tt/

Da steht nix. Zumindest nicht bei mir…

Öhhm ja, mit Mozilla geht es. Nun ist es wohl ein Fall für das PC-Forum…

Sorry, aber „Die von Ihnen aufgerufene Seite wurde nicht gefunden …“

An der Arbeit habe ich aber nun mal nur den „allseits beliebten“ Internet Explorer…

An der Arbeit habe ich aber nun mal nur den „allseits
beliebten“ Internet Explorer…

Darf ich dir den gescannten Brief per Mail schicken?
Ich weiß im Moment keine andere Lösung für dieses Problem.

Hallo,
also ich bin wohl einer der wenigen, die es laden konnten…
Grundsätzlich scheint man dort zu wissen, wovon man redet, die Argumentation ist schlüssig und (hossa!) Halbwaisenrente in der Höhe ist schon verdammt hoch…
Ausserdem ist die Forderung doch noch überschaubar und wenn man bereit ist über Ratenzahlung (bzw. anteilige Verrechnung mit den künftigen Zahlungen) zu reden, ist die Sache doch zu bewältigen. Er bezieht die zu hohe Rente doch erst seit Oktober.

Ihr solltet dort trotzdem selbstbewusst auftreten, der Fehler ist schließlich auf der Gegenseite passiert. Viel Erfolg
Greetz, Bommel

Hallo,

Danke für deine Antwort. Ja, viele scheinen die Seite mit dem IE nicht öffnen zu können.

Grundsätzlich scheint man dort zu wissen, wovon man redet, die
Argumentation ist schlüssig

Keine Frage. Aber wie bei so vielen Dingen, hatte ich gehofft, es gibt einen Paragrafen, der meinen Freund von der Rückzahlung befreit…

(hossa!) Halbwaisenrente in der Höhe ist schon verdammt hoch…

Schon, aber woher soll man als junger Mensch, der glaubt noch nie den vollen Betrag erhalten zu haben (wegen zusätzlicher Ausbildungsvergütung), wissen welcher Betrag üblich ist?

Ausserdem ist die Forderung doch noch überschaubar und wenn
man bereit ist über Ratenzahlung (bzw. anteilige Verrechnung
mit den künftigen Zahlungen) zu reden, ist die Sache doch zu
bewältigen.

Ja schon, aber wer kein Geld hat, kann auch nichts zurückzahlen. Wenn die das Geld einbehalten, kann er nicht leben…

Trotzdem, ich weiß, es ist ziemlich hoffnungslos…

Gruß
Tato

Hallo,

Danke für deine Antwort. Ja, viele scheinen die Seite mit dem
IE nicht öffnen zu können.

vielleicht könntet ihr mal nen pdf draus machen, vielleicht funktioniert es damit besser

Grundsätzlich scheint man dort zu wissen, wovon man redet, die
Argumentation ist schlüssig

Keine Frage. Aber wie bei so vielen Dingen, hatte ich gehofft,
es gibt einen Paragrafen, der meinen Freund von der
Rückzahlung befreit…

Das muss er vermutlich gerichtlich machen, man könnte ja mal fragen, was die Rechtsschutzversicherung dazu meint, aber man benötigt vor Gericht sicher eine stichhaltige Argumentation.

(hossa!) Halbwaisenrente in der Höhe ist schon verdammt hoch…

Schon, aber woher soll man als junger Mensch, der glaubt noch
nie den vollen Betrag erhalten zu haben (wegen zusätzlicher
Ausbildungsvergütung), wissen welcher Betrag üblich ist?

Naja, vielleicht unterhält man sich mal mit anderen Halbwaisen, bzw. macht sich Gedanken warum man so deutlich über dem Bafög-Höchstsatz (der ja irgendwie den elterlichen Unterhalt ersetzt) liegt oder stellt fest, dass die Unterhaltszahlung gemessen an der Düsseldorfer völlig jenseits von Gut und Böse ist. Ich denk schon, dass man stutzig werden musste.

Ausserdem ist die Forderung doch noch überschaubar und wenn
man bereit ist über Ratenzahlung (bzw. anteilige Verrechnung
mit den künftigen Zahlungen) zu reden, ist die Sache doch zu
bewältigen.

Ja schon, aber wer kein Geld hat, kann auch nichts
zurückzahlen. Wenn die das Geld einbehalten, kann er nicht
leben…
Trotzdem, ich weiß, es ist ziemlich hoffnungslos…

Also auf die Einstellung „wenn ich jetzt weniger Geld bekomme, muss ich unter der Brücke wohnen!“ kann ich schlecht… Wieso denn hoffnungslos? 100 Eur pro Monat kann man doch zurückzahlen (Nebenjobs tun nicht weh, mich haben sie ohne Elternunterhalt durchs Studium gebracht) oder vielleicht ist man gegen Anerkennung der Forderung auch bereit, diese zu stunden oder einigt sich auf eine Teilrückzahlung!?
macht euch doch mal Gedanken, was für Euch möglich wäre und dann wartet das Gespräch ab…
Trotzdem viel Erfolg
Greetz, Bommel

Hallo,

vielleicht könntet ihr mal nen pdf draus machen, vielleicht
funktioniert es damit besser

Das werde ich mal anregen, so gut kenne ich mich damit nicht aus :smile:

Das muss er vermutlich gerichtlich machen, man könnte ja mal
fragen, was die Rechtsschutzversicherung dazu meint, aber man
benötigt vor Gericht sicher eine stichhaltige Argumentation.

Wir haben keine Rechtschutzversicherung, dachten aber an Beratungsbeihilfe beim Amtsgericht.

Naja, vielleicht unterhält man sich mal mit anderen
Halbwaisen, bzw. macht sich Gedanken warum man so deutlich
über dem Bafög-Höchstsatz (der ja irgendwie den elterlichen
Unterhalt ersetzt) liegt oder stellt fest, dass die
Unterhaltszahlung gemessen an der Düsseldorfer völlig jenseits
von Gut und Böse ist. Ich denk schon, dass man stutzig werden
musste.

Ich will mich hier für niemanden rechtfertigen… aber seine Schwestern und seine Mutter haben nichts dazu gesagt - erst im Nachhinein.
Hätte er Meister-Bafög beantragt, hätte er genausoviel bekommen, nur das er das Geld hätte zurückzahlen müssen. JETZT sind wir auch schlauer…

Trotzdem, ich weiß, es ist ziemlich hoffnungslos…

Also auf die Einstellung „wenn ich jetzt weniger Geld
bekomme, muss ich unter der Brücke wohnen!“
kann ich
schlecht…
Wieso denn hoffnungslos?

Mit hoffnungslos war die Chance gemeint, es nicht zurückzahlen zu müssen. Wenn wir uns verschulden, wüsste ich das gerne vorher und nicht nachher. Beim Bafög oder beim Autokauf weiß man es vorher und kann überlegen, ob man es finanzieren kann oder nicht. Wenn nicht, muss man halt mit der Bahn oder mit dem Rad fahren.

Gruß
Tato

Hallo,:

vielleicht könntet ihr mal nen pdf draus machen, vielleicht
funktioniert es damit besser

Das werde ich mal anregen, so gut kenne ich mich damit nicht
aus :smile:

Das muss er vermutlich gerichtlich machen, man könnte ja mal
fragen, was die Rechtsschutzversicherung dazu meint, aber man
benötigt vor Gericht sicher eine stichhaltige Argumentation.

Wir haben keine Rechtschutzversicherung, dachten aber an
Beratungsbeihilfe beim Amtsgericht.

Damit kenne ich mich nicht aus.

Naja, vielleicht unterhält man sich mal mit anderen
Halbwaisen, bzw. macht sich Gedanken warum man so deutlich
über dem Bafög-Höchstsatz (der ja irgendwie den elterlichen
Unterhalt ersetzt) liegt oder stellt fest, dass die
Unterhaltszahlung gemessen an der Düsseldorfer völlig jenseits
von Gut und Böse ist. Ich denk schon, dass man stutzig werden
musste.

Ich will mich hier für niemanden rechtfertigen… aber seine
Schwestern und seine Mutter haben nichts dazu gesagt - erst im
Nachhinein.

Na vielen Dank!

Hätte er Meister-Bafög beantragt, hätte er genausoviel
bekommen, nur das er das Geld hätte zurückzahlen müssen. JETZT
sind wir auch schlauer…

Wie schon gesagt, vielleicht ist Stundung möglich, letztendlich ist es ja gleich, ob er nach Ausbildungsende die überhöhte rente oder das meisterbafög zurückzahlt.

Trotzdem, ich weiß, es ist ziemlich hoffnungslos…

Also auf die Einstellung „wenn ich jetzt weniger Geld
bekomme, muss ich unter der Brücke wohnen!“
kann ich
schlecht…
Wieso denn hoffnungslos?

Mit hoffnungslos war die Chance gemeint, es nicht zurückzahlen
zu müssen. Wenn wir uns verschulden, wüsste ich das gerne
vorher und nicht nachher. Beim Bafög oder beim Autokauf weiß
man es vorher und kann überlegen, ob man es finanzieren kann
oder nicht. Wenn nicht, muss man halt mit der Bahn oder mit
dem Rad fahren.

Naja, die Meisten fahren trotz Bafög nur Bahn oder Rad… :wink:
Gebt mal Bescheid, wenn Ihr das Gespräch durch habt…
Bommel