Hallo,
unser Vereins-Schriftführer ist zurückgetreten. Jetzt herrscht Uneinigkeit im Vorstand, ob der Vorstand beschlussfähig ist, weil ja kein Protokoll geführt werden kann, solange es keinen vorläufigen neuen Schriftführer gibt, da lt. unserer Satzung keine Personalunion zugelassen ist. Ist das richtig ?
Eigentliche Wahlversammlung ist wieder im März, eine „normale“ Mitgliederversammlung ist im Dezember geplant. Muss dann im Dez. schon ein neuer Schriftführer gewählt werden oder reicht das im März ?
Nachfolgend ein Auszug aus der Satzung zum Punkt Vorstand :
Der Vorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- dem Sportleiter
- dem Jugendleiter
- der Damenleiterin
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters.
Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
- der erste Vorsitzende
- der stellvertretende Vorsitzende
- der Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt.
Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Ich danke im Voraus für mögliche Antworten.
Gruß, MinaParker