Servus Patrick 
Hallo Herbert
(Endlich hab ich Zeit zu antworten. Gut Ding braucht halt
Weile.)Danach haben wir einen Hamburger Fischmarkt am Keplerplatz
besucht. -Fisch gegessen, ein gutes Bierchen getrunken. Es ist
Uuuhhh… Da würd ich aufpassen. Nach Klagenfurt haben sie die
Leute vom Hamburger Fischmarkt nicht mehr reingelassen,
nachdem die Lebensmittelkontrolle an den Fischlein allerlei
Beanstandungen gefunden hat.
Naja, vielleicht ists ja mittlerweile besser. (Und jetzt ist
die Warnung eh zu spät.)
Aha, ich habs eigentlich ganz gut vertragen. Aber ich bin kein Maßstab, ich vertrag ja auch die österrichische Innenpolitik 
Na, sowas ist wirklich arg. Wie sieht das rechtlich aus? Darf
ein Staatsanwalt
oder Richter überhaupt Weisungen entgegennehmen?
Ein Richter ist selbstverständlich nicht weisungsgebunden,
denn die Weisungsunabhängigkeit ist ja eines der wesentlichen
Elemente der Richterschaft.
Ein Staatsanwalt ist demgegenüber sehr wohl weisungsgebunden.
Er ist ja im Prinzip nichts anderes als ein
Verwaltungsbeamter, und Organe der Verwaltung sind nach der
Bundesverfassung an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden.
Die Weisung ist nur dann nicht zu befolgen, wenn sie von einer
unzuständigen Stelle kommt, oder wenn die Ausführung der
Weisung gegen ein strafgesetzliches
Verbot verstoßen würde. Diesfalls besteht sogar eine Pflicht,
die Weisung nicht zu befolgen.
Interessant… also kann ein Justizminister ‚seinem‘ Staatsanwalt anweisen, einen Fall niederzulegen?
Hmm, politische Einmischungen ins Gericht?
Wer darf sich da sonst noch einmischen?
Kann ein Richter einen Angeklagten dennoch verurteilen?
(Weisungen, die aus anderen Gründen rechtswidrig sind, müssen
aber befolgt werden.)
Aha, was könnten rechtswidrige Weisungen sein?
Und was plant jetzt unsere Regierung? Eine Umwandlung vom
Oesterreichischen
RotFunk in einen Oesterreichischen RechtsFunk?
Da könnt das
Kürzel ORF
gleichbleiben)
Hehe… Das ist gemein.
(Aber gut.)
)))
Nein, eine Rundfunkreform kann nur heißen:
Keine
politische Einflußnahme auf den ORF, und eine :Vielfalt
von privaten
Sendern, die ja dann eine Vielfalt von :Meinungen vertreten
kann.Gerade davon sind wir ja noch sehr weit entfernt. Nicht einmal
im Radiobereich (wo es schon private Anbieter gibt), haben wir
ein echtes duales System. Denn die einzige Anstalt, die
österreichweit senden darf, ist der ORF, der va mit dem
Volksverdummungssender Ö3 den Werbemarkt für die kleinen
regionalen Radios kaputtmacht. Noch dazu sendet der
Fernsehzweig des ORF (Gratis-) Werbung für Ö3, die sich ein
privater Sender teuer erkaufen müßte (und die er sich sowieso
nicht leisten könnte). Dies ist ein klarer Fall von
unsachlichem Übergewicht
des ORF gegenüber den Privaten.
Hm, stimmt. Da haben es die Privaten sicher nicht leicht (obwohl, ich dreh Ö3 höchstens für die Nachrichten auf). Naja, ist ja doch schon ein Fortschritt, daß es überhaupt Private gibt.
Ein großer Punkt für den ORF ist Ö1. Ein gutes Kultur- und Wissenschaftsprogramm wird es bei keinem Privaten geben.
Und beim Fernsehen wirds ja leider auch nicht anders sein, so
wies aussieht:
Mit viel Glück wird es einen privaten Fernsehsender
geben dürfen, der bundesweit sendet. Alle anderen werden nur
regional (im Bundesland) zu empfangen sein. Und noch dazu
fehlt den Privaten dann ein wesentlicher Vorteil, den der
ohnedies ebenso „privat“ agierende (Taxi Orange, Vera und
andere Dummheiten) hat: Gebühren. Österreich ist
wahrscheinlich das einzige Land, in dem der
öffentlich-rechtliche Sender nicht nur unverschämt hohe
Gebühren kassiert, sondern auch noch Werbung schaltet wie ein
Privater. (Gerade nach 22.00 fällt mir öfters auf, daß der ORF
noch immer Werbung wie wahnsinnig sendet, während zB Pro7
höchstens noch Eigenwerbung - und ganz spät noch Werbung für
die 0900er Nummern *g* - sendet.)
Aber sonst wird der ORF wahrscheinlich die vielen überzähligen
Mitarbeiter nicht finanzieren können…
Ja, das ist schon arg, wie sieht denn das in Deutschland aus? Ich hoffe, ein Deutscher hat noch bis hierher gelesen 
Gibt es einen Grund, warum unsere Regierung nicht endlich
Privatfernsehen
zuläßt? Da hat sie wohl eine satte Mehrheit der :Bevölkerung
hinter sich (auch
Sozialisten). Ich hab den :Eindruck, die kochen jetzt ihr
eigenes
Süppchen.Ich glaube, keine Partei hat übermäßig großes Interesse an
einer Vielfalt von Fernsehsendern. Denn einen Sender allein
(ORF) hat man immer noch besser im Griff als viele.
Und außerdem werden die Parteien auch Angst vorm ORF haben.
Wer die Existenz des ORF in Frage stellt (und das tut man,
wenn man Privatfernsehen zuläßt), der wird vom ORF sicher
niedergemacht. Aber langsam wird die Politik auch mutiger.
Glücklicherweise. Ich denke da an den Khol, der sich jetzt mal
offen gegen die Manipulationsversuche (ungefähr wörtlich so)
des ORF ausgesprochen hat.
Hast recht, so hab ich das noch nicht betrachtet. Aber ich habe ohnehin den Eindruck, daß keine Partei, nein auch nicht die Sozialisten im ORF gut wegkommt. Also, viel falscher können’s es eh nicht machen.
Aha, ich weiß ja, bei Dir kann man was lernen. Weißt Du den
genauen Gesetzestext von § 307 StGB?
Ich hab mich vertan. Es ist § 301 (Verbotene
Veröffentlichung), nicht § 307 StGB.Aber der lautet im
wesentlichen:
Macht nix. Hab eh keine Ahnung gehabt, welcher Paragraph das ist 
„Wer einem gesetzlichen Verbot zuwider eine Mitteilung über
den Inhalt einer Verhandlung vor einem Gericht oder einer
Verwaltungsbehörde, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen
war, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise
veröffentlicht, daß die Mitteilung einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.“
(Sämtliche Gesetzestexte etc gibts übrigens unter
http://ris.bka.gv.at/auswahl .)Diese Bestimmung steht übrigens schon seit dem Inkrafttreten
des StGB (1975) in demselben. Und das StGB ist eine Schöpfung
unseres Freundes Broda, der oben schon mal erwähnt wurde.Was jetzt geplant ist, ist im Zuge der Neuregelung des
strafrechlichen Vorverfahrens folgenden § 56 StPO zu schaffen:„Der Beschuldigte ist berechtigt, dem Amtsgeheimnis
unterliegende
Informationen, die er im Verfahren unmittelbar oder durch
Akteneinsicht erlangt hat, zum Zweck seiner Verteidigung und
zur Verfolgung anderer überwiegender Interessen zu verwerten.
Es ist ihm jedoch untersagt, solche Geheimnisse in einem
Medienwerk oder sonst auf eine Weise zu veröffentlichen, dass
die Mitteilung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird,
wenn dadurch schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden
(§ 301 StGB).“
(Entwurf und Erläuterungen kannst Du Dir übrigens unter
http://www.bmj.gv.at/gesetzes/vorverfahren2.html
herunterladen.)Der Reformentwurf geht übrigens auf einen Vorgänger von
Böhmdorfer aus der rotschwarzen Zeit zurück, kann also wohl
kaum von nationalsozialistischem Gedankengut durchdrungen
sein. Lediglich die ausdrückliche Erwähnung des § 301 StGB
wurde erst jetzt eingebaut, hat aber rein juristisch keine
Bedeutung.
Für mich ist selbstverständlich nicht alles was von der FPÖ kommt schlecht (oder gar NS-Gedankengut) Ich ärgere mich zwar über Haider, aber Grasser, Haupt, unser Herr Frauenministerin
und teilweise auch Riess Passer machen ihre Regierungsarbeit gar nicht so schlecht. Bei Böhmdorfer finde ich es schon bedenklich, daß ein Anwalt einer Partei Justizminister wird. Aber bei Gesetzen, die journalistische und andere Meinungsfreiheiten einschränken könnten, da bin ich schon sehr neugierig.
(Nur wären ohne diese Erwähnung die Schwachmatiker der
Opposition nie draufgekommen, daß man sich bei einem Verstoß
strafbar machen kann. Dazu paßt auch, daß es eine
vergleichbare Bestimmung auch schon im Außerstreitgesetz [auch
ein Verfahrensgesetz] gibt, ohne daß irgendwer dagegen
protestiert hätte.)
Haben von Gesetzen wohl so viel Ahnung wie ich… schlimm schlimm … für Politiker halt 
Vielleicht kann man ein Gesetz formulieren, das Private schützt,
aber Journalisten bei der Aufdeckung von Skandalen nicht
behindert?
Ich finde, der Entwurf zu § 56 StPO berücksichtigt beide
Interessen in ausgewogener Weise. Vor allem, wenn man sich in
den Erläuterungen dazu die ins Auge gefaßten Anwendungsfälle
ansieht, in denen eine Veröffentlichung verboten sein soll:„Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein eines
Sexualdelikts Beschuldigter in abfälliger Art und Weise mit
dem Sexualleben des mutmaßlichen Tatopfers auseinander setzte
und es dadurch in der Öffentlichkeit bloßstellte. Ähnliches
hätte für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie andere
Tatsachen aus dem Privatleben und der Intimsphäre dritter
Personen zu gelten, so dass eine Veröffentlichung nur in den
Fällen gerechtfertigt wäre, in denen der damit verbundene
Verteidigungs- oder ein anderer anerkannter Zweck eindeutig
überwiegt.“
Finde ich voll in Ordnung.
Das irgendwelche Journalisten in unbilliger Weise mundtot
gemacht werden sollen, davon ist keine Rede. Und gerade das
Abstellen auf die schutzwürdigen Interessen garantiert
meines Erachtens gerade, daß irgendwelche Politikergaunereien
auch öffentlich gemacht werden dürfen. Denn gerade
diesbezüglich wird der Politiker nicht mehr schutzwürdig sein.
Hmm, also wenn’s so ist kann ich ja heute beruhigt schlafen gehen.
Servus
H
Da könnt das