Schulausschluss ohne Elterninfo, Drohungen, Kosten

Angenommen ein 15 Jähriger hat letzte Woche einen Quali mit fast nur Zweien und Einsern hingelegt, aber am Freitag nach den Prüfungen schnell noch eine „Ordnungswidrigkeit“ an der Schule begangen (Hausmeisteranweisung ignoriert).
Weil bereits „Mehrfachtäter“ wurde ihm am Montag vormittag mündlich 1 Woche Schulausschluss mitgeteilt und er wurde sofort heimgeschickt.
Nächste Woche wäre eine Klassenfahrt, deren Entgelt die Eltern bereits bezahlt haben. Auch dafür wurde er mündlich am Montag gesperrt.
Da es nix Schriftliches gibt, haben die Eltern von dem Vorfall bisher nur zufällig durch die Beichte des Sohnes erfahren. Selbst wenn noch am morgigen Mittwoch ein Brief kommen sollte, wäre es am Mo + Di + Mi für Junior leicht gewesen, herumzustreunen während die Eltern ihn in schulischer Aufsicht vermuten.

Meine 3 Fragen:

  1. Muss die Schule die Eltern nicht sofort per tel und / oder Brief (Einschreiben?) informieren, wenn ein Schüler am Mo vormittags für immerhin eine Woche heimgeschickt wird?
  2. Angenommen der Schüler wird wegen früherer Vorfälle die 10. Klasse in einer anderen HS machen und alle Beteiligten (alte/ neue HS + Gemeinde) sind informiert. Nach dem Vorfall hätte am Montag der Schulleiter der alten Schule geäussert, er würde dafür sorgen, dass die neue Schule die Aufnahme verweigern wird.
    Kann er das auf offiziellem Weg oder nur über „Vetternwirtschaft“?
    Wird sich eine neue Schule von der alten beeinflussen lassen?
  3. Muss die alte Schule die Kosten der Klassenfahrt bei Sperre durch die Schule den Eltern rückerstatten?

Danke für eure Infos zu diesem abstrakten Fall :smile:

Timsy

Hallo Tinmsy,

also „Vetternwirtschaft“ gehört nicht in unser Rechtssystem und natürlich kann man Zahlungen für Kosten zurückverlangen, wenn die gar nicht entstanden sind.

Ansonsten äußere ich mich jetzt mal ganz vorsichtig: Ich würde erst einmal die offizielle Version der Schule abwarten.

Gruß!

Horst

Hallo,

Weil bereits „Mehrfachtäter“ wurde ihm am Montag vormittag
mündlich 1 Woche Schulausschluss mitgeteilt und er wurde
sofort heimgeschickt.

Ein Unterrichtsauschluss für mehrere Tage kann in der Regel nur durch Klassenkonferenz entschieden werden. Ob das so ist und wer an dieser Klassenkonferenz beteiligt sein muss, darüber gibt das jeweilige Landesschulgesetz Auskunft. Normalerweise muss eine solche Maßnahme erst einmal angedroht werden und die Eltern sind auch anzuhören.

Zum Vorgehen: Ich würde auf jeden Fall sofort aktiv werden! Heute noch! Beine in die Hand nehmen und ab in die Schule. Mit Zeugen. Erst einmal abfragen, was genau passiert ist, sich das ganze schriftlich bestätigen lassen, Konferenzbeschluss zeigen lassen. (Wenn der nicht parat ist, dann auch quittieren lassen, dass er nicht parat liegt. Ein Indiz dafür, dass keine Konferenz stattgefunden hat.) Im Zweifel hat man einen vorsorglich formulierten Widerspruch in der Tasche, den man abgibt und dessen Empfang man sich quittieren lässt. Ab zum Schulamt und den Widerspruch auch dort einreichen, Empfang quittieren lassen. Wenn ihr euch das so nicht zutraut, dann jemanden von der Elternschaft dazu ziehen oder direkt einen Anwalt.

Alles andere ist jetzt erst mal zweitrangig. Zu den Kosten aber die Schule bei der Gelegenheit darauf hinweisen, dass sie entsprechend storniert. Es kann sein, dass dennoch Kosten anfallen (meist die Fahrt selbst, wenn mit Bus, Unterkunft geht nach tatsächlich gebraucht), aber eine nicht angetretene Reise muss nicht voll bezahlt werden.

LG Petra

P.S.: „Anordnung des Hausmeisters widersetzt“ … lässt sich das und die voran gegangenen Vorfälle mal präzisieren?
P.S.S: Normalerweise laufen diese Dinge, wie sie sollen. Aber ich habe selber in meinem Umfeld in den vergangenen Jahren 3 Fälle erlebt, wo aus einer… Emotion der Verantwortlichen heraus Schulgesetz mit Füßen getreten wurde und gerade solche Ausschlüsse hopplaho gelaufen sind.

Hallo Horst,

abwarten ist sicher nicht die Lösung. Ein mehrtägiger Unterrichtsauschluss ist eine deutliche Ordnungsmaßnahme, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach einem vorgeschriebenen Prozedere ablaufen darf. Wenn man da zu lange wartet, vergibt man Einflussmöglichkeiten. Eine zu Unrecht erfolgte Ordnungsmaßnahme wird oft nicht mehr im nachhinein korrigiert, weil ja eh schon vorbei. Also muss man jetzt ran.

Und sollte es wirklich so sein, dass der Rektor sich mit dem Rektor der künftigen Schule in Verbindung setzen will, deutet das auf emotional geprägtes Verhalten hin (wie auch der Umstand, dass hier alles mündlich ohne Info und Begründung gegenüberden Eltern erfolgt ist). Und das sollte man sicher nicht auf sich sitzen lassen.

Es herrscht für den jungen Mann im übrigen noch Schulpflicht. Und ob das ggf. Aufsichtspflichtverletzung ist, müsste auch nochmal in den Raum gestellt werden…

LG Petra

Noch ein PS: Den Jungen mit zur Schule mitnehmen und im Zuge des Widerspruchs darauf bestehen, dass er sofort wieder am Unterricht teilnehmen soll (mit Verweis auf die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs… wobei ich aber jetzt auch nicht weiß, ob die überall gilt!). Sollte die Schule das verweigern, sich auch das schriftlich geben lassen.

LG Petra

Danke Petra,
danke Horst!

In dieser fiktiven Konstellation würde ich keinerlei Wert mehr auf Teilnahme an einem sowieso nur rudimentären Unterricht an der alten Schule legen (nach den Quali - Prüfungen ist eh nur noch Video - und Party- time, oder?)
Berufstätige Eltern haben nicht immer die Möglichkeit, alles liegen und stehen zu lassen, wenn ein Schulleiter sich nicht an seine eigenen Spielregeln hält. Die notwendige „Nachhilfe“ kann man ja der Schule nicht mal in Rechnung stellen. Obwohl es eine interessante Überlegung wäre…
:smile:
Von alldem, was du, Petra, schreibst hat diese Schulleitung entweder keine Ahnung oder sie ist arrogant genug, sich bewußt nicht daran zu halten.

Priorität hätte die neue Schule. Mit der soll noch heute vormittag ein Gespräch stattfinden, dann wird deutlich, ob es Probleme durch die alte Schule gibt.

Hat jemand ne Idee, ob das mit der fehlenden Mitteilung an die Eltern wenigstens ne Ordnungswidrigkeit ist?
Ich denke darüber nach, der Schulleitung einen schriftlichen Verweis zu erteilen. Das ist eine Sprache, die die Schule kennt und versteht.
Grüße und danke nochmal!

Timsy
Für Interessierte: aktueller Stand folgt heute nachmittag noch…
:smile:

Nur zum Verständnis
Hallo,

was ist eine Hausmeisteranweisung?

Hat der Hausmeister eigentlich einen Bildungs- udn Erziehungsauftrag?

Christian

Hallo,

Priorität hätte die neue Schule. Mit der soll noch heute
vormittag ein Gespräch stattfinden, dann wird deutlich, ob es
Probleme durch die alte Schule gibt.

Hat jemand ne Idee, ob das mit der fehlenden Mitteilung an die
Eltern wenigstens ne Ordnungswidrigkeit ist?
Ich denke darüber nach, der Schulleitung einen schriftlichen
Verweis zu erteilen. Das ist eine Sprache, die die Schule
kennt und versteht.
Grüße und danke nochmal!

Du bist auf der falschen Ebene. Du kannst der Schulleitung keinen Verweis erteilen.

Aber: Ein Schulausschluss steht in der Schülerakte und der bleibt da auch, wenn man nicht gegen ihn vorgeht. (Und ist damit Ein Schulausschluss ist ein Verwaltungsakt, gegen den man per Widerspruch vorgeht, und das eben möglichst zeitnah. Die Zeit sollte man sich auch als berufstätiger nehmen, das ist keine Lappalie.

Sei unbesorgt: Wenn die Schulleitung da Bockmist gebaut hat und das Schulamt nur einigermaßen vernünftig tickt, dann ist ein Widerspruch, in den selbiges involviert ist, unangenehm genug für den Schulleiter. Sollte der Unterrichtsauschluss nicht sauber abgelaufen sein (dafür spricht nach deiner Darstellung einiges - so du nicht anderes wesentliches verschwiegen hast), dann ist das der vernünftige und saubere Weg.

LG Petra

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Du bist auf der falschen Ebene. Du kannst der Schulleitung
keinen Verweis erteilen.

Was sollte mich daran hindern?
Ich nehme einen der vielen Verweise aus meinen Unterlagen, tippe ihn ab und passe den Inhalt an die Unzulänglichkeiten der Schule an.
Ob die Schule über sowas dann lacht und den Brief wegwirft oder nicht ist mir egal - hab ich schliesslich auch schon gemacht :smile:

Aber: Ein Schulausschluss steht in der Schülerakte und der
bleibt da auch, wenn man nicht gegen ihn vorgeht. (Und ist
damit Ein Schulausschluss ist ein Verwaltungsakt, gegen den
man per Widerspruch vorgeht, und das eben möglichst zeitnah.
Die Zeit sollte man sich auch als berufstätiger nehmen, das
ist keine Lappalie.

Sorry, wenn es sich grob anhört: Schülerakten interssiern mich im Moment nur indirekt, ebenso wie die Schulspielregeln.
Die neue Schule muss sich von den Urteilen der alten distanzieren, sonst ist sie der falsche Partner für die 10. Klasse.
Persönlicher Vorstellungstermin dort wäre in diesem fiktiven Fall am kommenden Dienstag -dann entscheidet die neue Schule, ob sie uns nimmt. Und wir, ob und die Schulleitung gefällt :smile:
Wenn die sich keine eigene Meinung bilden können oder wollen, dann kauf ich mir das letzte Jahr Schulbildung halt bei nem besseren Lieferanten - ich lass mich nicht erpressen von jemandem, der so viel Dreck am Stecken hat wie die alte Schule.
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Umzug, Privatschule etc.
Der Beste kriegt den Jungen - ich komm NICHT als Bittsteller, sondern als Kunde.

Sei unbesorgt: Wenn die Schulleitung da Bockmist gebaut hat
und das Schulamt nur einigermaßen vernünftig tickt, dann ist
ein Widerspruch, in den selbiges involviert ist, unangenehm
genug für den Schulleiter. Sollte der Unterrichtsauschluss
nicht sauber abgelaufen sein (dafür spricht nach deiner
Darstellung einiges - so du nicht anderes wesentliches
verschwiegen hast), dann ist das der vernünftige und saubere
Weg.

Natürlich hast du recht. Aber kannst du verstehen, daß mir die Lust auf „vernünftig“ vergangen ist?
Es kann nicht meine Aufgabe sein, die Schule zu „schulen“, wie sowas zu laufen hat.
Verschwiegen hab ich nix. Aber natürlich gibts jede Menge Vorgeschichten - teilweise auch hier im Archiv zu finden…
Der Knabe ist zwar sehr clever und gut, aber vollpubertär und sicher nicht einfach. Trotzdem ist es unter der Würde eines Pädagogen, „Rache“ zu üben…
Jedenfalls hat der „alte“ Schulleiter heute vormittag seine Drohung wahrgemacht und die „Neue“ angerufen und bedrängt. Die hat folglich zurückhaltend reagiert und erstmal ne 3. Schule ins Spiel gebracht.
Vermutlich ist es der „Neuen“ peinlich, wenn Sie entgegen der Bitte des Kollegen den Schüler nimmt.
Übrigens: wir sind offiziell immer noch nicht informiert, dass der Junge seit Montag vormittag nicht mehr zur Schule geht - allein dafür lohnt sich doch mein „Verweis“ an die Schule!?!?

Danke für deine Kommentare und entschuldige meinen Ton, falls ich mal daneben getroffen haben sollte.
Das Ganze lässt mich nicht wirklich kalt :smile:
Ich bin froh um jede Meinung hier - auch dankbar für Widersprüche :smile:
Grüße!

Timsy

Situation:
Vorzeitiger Schulschluss, die Kinder sollen draussen auf den Bus warten - der Junge muss auf die Toilette - geht (widerrechtlich?) wieder ins Schulgebäude - benutzt die widerrechtlich (!) die erstbeste Toilette, die eine Lehrertoilette ist - der Hausmeister sieht in beim Rausgehen - bittet ihn stehenzubleiben - der Junge folgt dieser Anweisung nicht und geht einfach weg.

Das ist die Version des Jungen - mangels Stellungnahme oder Info der Schule weiß ich nicht mehr. Kann aslo durchaus sein, dass och blöde Sprüche gefallen sind - keine Ahnung.

Ich denke, das Verhalten ist keinesfalls akzeptabel.
Das des Schülers nicht und noch weniger das der Schule (Schulverbot seit Montag OHNE die Eltern zu informieren - heute ist immerhin Mittwoch!!)
Alle Angaben ohne Gewähr :smile:

Grüße!

Timsy

Ich kann deinen Frust und deinen Ärger verstehen. Aber den Weg, den du da vorhast… er ist überhaupt nicht zielführend, du gehst das Risiko ein, dass es jetzt so kurz vor dem Ferien richtig Stress mit der neuen Schule gibt und du damit den Abschluss deines Sohnes gefährdest. Da hilft alles Geld nicht.

Last not least bist du in meinen Augen ein schlechtes Vorbild, wenn du lächerlich und unsachlich reagierst und vernünftiges unterlässt. Und der Schule einen symbolischen Verweis erteilen bringt nix. Es bringt noch nicht mal wirklich ein gutes Gefühl. Das einzige, was du damit erreichst: Sollte das noch irgendwer mitbekommen, der euch einigermaßen wohlwollend ist, der denkt sich seinen Teil (und handelt womöglich noch danach)

LG Petra

Ich kann deinen Frust und deinen Ärger verstehen. Aber den
Weg, den du da vorhast… er ist überhaupt nicht zielführend,
du gehst das Risiko ein, dass es jetzt so kurz vor dem Ferien
richtig Stress mit der neuen Schule gibt und du damit den
Abschluss deines Sohnes gefährdest. Da hilft alles Geld nicht.

Ok - vermutlich hast du recht - ich werd ohnehin noch ein paarmal drüber schlafen müssen (bis Dienstag). Übriges Geld hab ich ausserdem keinesfalls - wo ist der Zusammenhang zu dieser fiktiven Geschichte?

Last not least bist du in meinen Augen ein schlechtes Vorbild,
wenn du lächerlich und unsachlich reagierst und vernünftiges
unterlässt.

Ok - ich wär gerne ein gutes Vorbild, das der Umgebung klarmacht, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.
Ich will mit für mich vertretbarem Aufwand zeigen, dass ich mir das nicht bieten lasse.
Sobald ich die übliche Rechtsmittel einlege spiele ich das Spiel mit, dessen Spielregeln bekannlich nix wert sind - schon deshalb, weil sich nicht mal die alte Schule drum schert!
Auch die neue Schule hat heute am Telefon versucht, mir den Bittsteller - Stempel aufzudrücken („Sie müssen erst… Sie können doch nicht…Beantragen Sie nochmal in 3-facher Ausfertigung…“ und ähnliche Sprüche). Ich hab 3 Anläufe gebraucht, bis die Schulleitung verstanden hat, dass ich keineswegs darum bitten werde, dass man uns aufnimmt, sondern einfach zur Konkurrenz gehen werde.
Ab dann konnten wir fast normal reden - es hat sich also gelohnt und war durchaus zielführend: ich hab nen Gesprächstermin und muss nicht nochmal Papiere ausfüllen und rumschicken, die die Gemeinde verschlampt hat.
Schulen und Banken neigen dazu, Kunden wie Lieferanten zu behandeln, wenn man es sich gefallen lässt.
Aber Schüler sind Kunden und Kunden sind knapp in diesen schlechten Zeiten, aber ich hab einen Kunden zu bieten! Jetzt sind wir jedenfalls auf dem richtigen Weg!
:smile:

Und der Schule einen symbolischen Verweis erteilen
bringt nix. Es bringt noch nicht mal wirklich ein gutes
Gefühl. Das einzige, was du damit erreichst: Sollte das noch
irgendwer mitbekommen, der euch einigermaßen wohlwollend ist,
der denkt sich seinen Teil (und handelt womöglich noch danach)

Stimmt auch - nur ob es nicht doch ein gutes Gefühl wäre, das weiß ich erst, wenn ich es ausprobiert habe. Die alte Schule hätte es verdient und wäre ein gutes Opfer.
Ich versprech aber: ich machs nicht oder erst dann, wenn alles in trockenen Tüchern ist :smile:

Danke nochmal für dein Engagement - ist bestimmt nicht leicht mit mir :smile:

Grüße!
Timsy

OT

und passe den Inhalt an die Unzulänglichkeiten
der Schule an.

Hi,

die lachten sich kringlig.
Habe ich ein Verständnisproblem? Imho ist es doch der Filius der Probleme hat und macht, nicht in die Schule.

Sorry, wenn es sich grob anhört: Schülerakten interssiern mich
im Moment nur indirekt, ebenso wie die Schulspielregeln.

Die Spielregeln sollten schon gekannt und beachtet werden. Und die Schülerakte wird kaum ein potentieller Arbeitgeber sehen, aber die Zeugnisse, und da machen sich Schulwechsel nicht gut wenn nicht ein Umzug der Grund ist.

Die neue Schule muss sich von den Urteilen der alten
distanzieren, sonst ist sie der falsche Partner für die 10.
Klasse.

Naja, wenn jemand schon die Möglichkeit hat sich die Kundschaft auszusuchen, wird schon überlegt wer soll genommen werden und wer nicht. Immerhin trägt die Schule die Verantwortung für viele Schüler.

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Umzug, Privatschule etc.

Auch Privatschulen nehmen nicht jeden.

Der Beste kriegt den Jungen - ich komm NICHT als Bittsteller,
sondern als Kunde.

Du solltest überlegen, was ist das Beste für den Jungen. Wie ich gelesen habe ist es die letzte Klasse der Hauptschule. Danach kommt wohl eine einjährige Berufsfachschule oder Lehre.

Und da komme ich jetzt ins Spiel. Beruflich hatte ich mit solchen jungen Leuten zu tun. Da ist aus mit Kuschelkurs, entweder hatten die bis dahin gelernt sich mit Regeln zu arrangieren, oder sie waren draußen.
Da haben mich keine Eltern intressiert die Bübchen die Wangen tätscheln, da war Bübchen für das was er gemacht oder nicht gemacht hat selber verantwortlich.

Und das ist was ich sagen will, er hat Mist gebaut, schon öfters. Es ist sein Problem, er soll selber eine Lösung suchen.

Wie soll der erwachsen werden, wenn er Leute hat die ihm in seinem Verhalten bestärken und die Verantwortung bei anderen abladen.
Der Bub ist in 2Jahren volljährig, also kein kleines Kind mehr.

Q-Gruß

1 „Gefällt mir“

Hallo

Angenommen ein 15 Jähriger hat letzte Woche einen Quali mit
fast nur Zweien und Einsern hingelegt, aber am Freitag nach
den Prüfungen schnell noch eine „Ordnungswidrigkeit“ an der
Schule begangen (Hausmeisteranweisung ignoriert).
Weil bereits „Mehrfachtäter“ wurde ihm am Montag vormittag
mündlich 1 Woche Schulausschluss mitgeteilt und er wurde
sofort heimgeschickt.

„Mehrfachtäter“?!!? Dann ist die Strafe also verdient!

Nächste Woche wäre eine Klassenfahrt, deren Entgelt die Eltern
bereits bezahlt haben. Auch dafür wurde er mündlich am Montag
gesperrt.
Da es nix Schriftliches gibt, haben die Eltern von dem Vorfall
bisher nur zufällig durch die Beichte des Sohnes erfahren.

Woher will man dann wissen das es tatsächlich diesen Verweis gibt?
Der Sohn (Merhfachtätet!) hat es wie und vom wem gesagt bekommen?

Selbst wenn noch am morgigen Mittwoch ein Brief kommen sollte,
wäre es am Mo + Di + Mi für Junior leicht gewesen,
herumzustreunen während die Eltern ihn in schulischer Aufsicht
vermuten.

Meine 3 Fragen:

  1. Muss die Schule die Eltern nicht sofort per tel und / oder
    Brief (Einschreiben?) informieren, wenn ein Schüler am Mo
    vormittags für immerhin eine Woche heimgeschickt wird?

Sicherlich hat die Schule hier eine Aufsichtspflicht. In wie weit sie hier aber Meldepflichtig den Eltern gegenüber ist weiß ich nicht.

  1. Angenommen der Schüler wird wegen früherer Vorfälle die 10.
    Klasse in einer anderen HS machen und alle Beteiligten (alte/
    neue HS + Gemeinde) sind informiert. Nach dem Vorfall hätte am
    Montag der Schulleiter der alten Schule geäussert, er würde
    dafür sorgen, dass die neue Schule die Aufnahme verweigern
    wird.
    Kann er das auf offiziellem Weg oder nur über
    „Vetternwirtschaft“?
    Wird sich eine neue Schule von der alten beeinflussen lassen?

Also ich sage mal so, das der „alte“ Direktor dem neuen z.B. einen Auszug aus der Schülerakte (Mehrfachtäter!) schickt halte ich für legitim. Ob daraus eine Ablehnung entsteht liegt wohl an der neuen Schule.

  1. Muss die alte Schule die Kosten der Klassenfahrt bei Sperre
    durch die Schule den Eltern rückerstatten?

Natürlich nicht! Die Schule hat es ja nicht zu verschulden das der Sohn nicht daran teilnehmen kann. Evtl. sind Teilbeträge erstattbar. Wenn der Sohn „während“ der Klassenfahrt erneut auffällig wird und nach hause geschickt wird, dann kann man für die entgangenen Tage auch keine Entschädigung verlangen.

Danke für eure Infos zu diesem abstrakten Fall :smile:

Timsy

ps: Meine Kinder als „Kunden“ der Schulen zu betrachten ist für mich völlig neu! Nicht ganz abwegig und einen Gedanken wert, aber in meinen Augen nicht realistisch! Mein Sohn z.B. wechselt nach den Sommerferien in die 5. Klasse der Realschule. Vorher haben wir uns diverse Schulen angeschaut und die beste gewählt. Sicher hast Du doch auch eine Schule gewählt und somit ist es doch DEIN Wunsch das er diese besucht! Also möchtest Du doch das er dort unterrichtet wird und der Schule dürfte es relativ egal sein ob Sohnemann Wiederholungstäter) diese besucht oder eine andere…

Also, bitte nicht falsch verstehen!
Nur mal die andere Seite betrachten…

und ja, ich habe selber Kinder…

Grus
Samy

Mal bei Tageslicht und Butter bei den Fischen
Hallo,

es gibt in Deutschland eine Schulplficht! Wenn jemand aus der Schule substituiert wird, dann immer in in schriftlicher Form.

Also liebe Eltern, morgen früh 07:30 Uhr gespornt und gestiefelt vor der Schule und mit der Schulleitung ein klares und ernstes Wort gesprochen.

Wenn man auf den Zuruf eines Hausmeister nicht stehen bleibt Schulverbot aussprechen - die Schule ist doch keine Kadettenanstalt. Da war doch mehr! Oder hier ist einem Mitarbeiter das Gemüt durchgesaust.

Christian

Hallo,

Was sollte mich daran hindern?

Umgekehrt: Was willst du erreichen?

Ob die Schule über sowas dann lacht und den Brief wegwirft
oder nicht ist mir egal - hab ich schliesslich auch schon
gemacht :smile:

Und was hättest du erreicht?
Das ist Kindergartenniveau.

Sorry, wenn es sich grob anhört: Schülerakten interssiern mich
im Moment nur indirekt, ebenso wie die Schulspielregeln.

Sollten dich aber interessieren. Natürlich interessieren sie kaum noch, wenn der Sohn dann einen Abschluss hat. Aber momentan ist das die Information, die von einer Schule an die andere geht.

Die neue Schule muss sich von den Urteilen der alten
distanzieren, sonst ist sie der falsche Partner für die 10.
Klasse.

Muss sie? Die Schule braucht weder die Mutter noch den Sohn.

Persönlicher Vorstellungstermin dort wäre in diesem fiktiven
Fall am kommenden Dienstag -dann entscheidet die neue Schule,
ob sie uns nimmt.

Und hat sich vorher bei der alten Schule informiert.

Und wir, ob und die Schulleitung gefällt :smile:
Wenn die sich keine eigene Meinung bilden können oder wollen,
dann kauf ich mir das letzte Jahr Schulbildung halt bei nem
besseren Lieferanten - ich lass mich nicht erpressen von
jemandem, der so viel Dreck am Stecken hat wie die alte
Schule.

Schön. Mach das.

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Umzug, Privatschule etc.
Der Beste kriegt den Jungen - ich komm NICHT als Bittsteller,
sondern als Kunde.

Umzug kann teuer werden, Privatschule ebenfalls.
Kunde in einer staatlichen Schule kannst du vergessen.

Natürlich hast du recht. Aber kannst du verstehen, daß mir die
Lust auf „vernünftig“ vergangen ist?

Kann ich. Aber nochmal: was willst du erreichen?
Dem Sohn einen guten Einstieg in die / in eine neue Schule ermöglichen, oder dich selbst abreagieren.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, die Schule zu „schulen“, wie
sowas zu laufen hat.

Eben. Warum machst du es dann.

Verschwiegen hab ich nix. Aber natürlich gibts jede Menge
Vorgeschichten - teilweise auch hier im Archiv zu finden…
Der Knabe ist zwar sehr clever und gut, aber vollpubertär und
sicher nicht einfach. Trotzdem ist es unter der Würde eines
Pädagogen, „Rache“ zu üben…

So wie du schreibst, stimmt das. Aber die Frage sei erlaubt, ob die zuständigen Pädagogen die gleiche Geschichte erzählen würden.
Hier (und in anderen Brettern) steht immer wieder davon, dass Lehrer sich heutzutage nicht mehr durchsetzen können, das die Zustände an Schulen schrecklich sind.
Ich kann die Situation mit dem Sohn nicht beurteilen, zu wenig Information. Ich möchte nur allgemein davor warnen, Lehrern und Schulen die letzten Möglichkeiten aus der Hand zu nehmen, eine Schule zu leiten.

Jedenfalls hat der „alte“ Schulleiter heute vormittag seine
Drohung wahrgemacht und die „Neue“ angerufen und bedrängt.

Was heißt bedrängt? Was heißt Drohung?
Es ist gang und gäbe, dass sich alte und neue Schule über wechselnde Schüler austauschen. Die Schülerakte wird an die neue Schule übersandt werden. Einige Sachen werden vorher aus der Schülerakte entfernt werden (z.B. Ordnungsmaßnahmen), aber jeder vernünftige Schulleiter wird sich bei einem Schulwechsel mit der abgebenden Schule in Verbindung setzen. Da es sich hier um ein informelles Gespräch handelt und nichts Schriftliches ausgetauscht wird, wird offen geredet.

Die
hat folglich zurückhaltend reagiert und erstmal ne 3. Schule
ins Spiel gebracht.
Vermutlich ist es der „Neuen“ peinlich, wenn Sie entgegen der
Bitte des Kollegen den Schüler nimmt.

Vielleicht hat sie nur Bedenken, sich einen als schwierig bekannten Schüler in die Schule zu holen. Nicht jede Schule ist gleich gut ausgerüstet, um mit Problemschülern umzugehen. An manchen Schulen z.B. gibt es speziell geschulte Sozialpädagogen (oder mehr davon), weshalb diese Schulen eher als problematisch eingestufte Schüler aufnehmen.

Übrigens: wir sind offiziell immer noch nicht informiert, dass
der Junge seit Montag vormittag nicht mehr zur Schule geht -
allein dafür lohnt sich doch mein „Verweis“ an die Schule!?!?

Nein. Ein „Verweis“ ist (s.o.) Kindergarten und bringt gar nichts, außer 1. lautes Auflachen, 2. das Auffahren von noch schwereren Geschützen seitens der Schule.
Etwas bringen könnte, ein Brief (ohne Verweis, sachlich) an die Schulleitung. Kopie ans Schulamt.

Gruß
Elke

Hallo,

Nein. Ein „Verweis“ ist (s.o.) Kindergarten und bringt gar
nichts, außer 1. lautes Auflachen, 2. das Auffahren von noch
schwereren Geschützen seitens der Schule.
Etwas bringen könnte, ein Brief (ohne Verweis, sachlich) an
die Schulleitung. Kopie ans Schulamt.

Den Brief mit „Widerspruch“ übertiteln, weil wie gesagt und ein Unterrichtsauschluss ein Verwaltungsakt ist.

Die sachliche (!) Auseinandersetzung wäre durchaus geeignet, sich positiven Respekt eines anderen Schulleiters zuzuziehen. Aus eigener Erfahrung mit Notsituation kurz vor den Ferien kann ich nur sagen: Es ist schwer genug, wenige Tage vor Schulende so etwas auf die Beine zu stellen. Nach Beginn der Ferien läuft an den Schulen alles auf Sparflamme! Man ist zwar anwesend, aber nicht, weil man auf wen auch immer wartet, sondern weil das Schuljahr abgeschlossen und das neue noch vorbereitet werden muss. Ergo nützt der vielleicht sympathische Ansatz des Kindes als Kunde gar nüscht. Man ist auf das Wohlwollen ein Stück angewiesen. Und es ist auf jedem Fall im Interesse, wenn die neue Schule einen Eindruck bekommt,

a. dass sich da wer für sein Kind einsetzt (das ist positiv),
b. sachlich (!!!) sein Recht auch wahrnimmt,
c. selbstkritisch ist (Söhnchen hat verbockt, er wird nicht völlig unschuldig sein, wenn nicht an der akuten Situation, so in der Vergangenheit)

Alles, was das Gegenteil von o.g. bedeutet, ist negativ und zu vermeiden. Im Interesse des Sohnes! Dazu gehört der bereits angesprochene „Gegenverweis“ (b, aber völlig negativ), nichts tun bzw. laufen lassen (a, aber negativ), den Sohn als reines Opfer darstellen (c, aber eben auch negativ)

LG Petra

1 „Gefällt mir“

es gibt in Deutschland eine Schulplficht! Wenn jemand aus der
Schule substituiert wird, dann immer in in schriftlicher Form.

? der schulausschluss ist nichts anderes als ein verwaltungsakt und der kann auch mündlich ergehen, es sei denn besondere vorschriften sehen etwas anders vor. wie heißt die vorschrift im schulrecht, die die schriftform anordnet ?

allerdings muss ein va, der einen minderjährigen betrifft grds. gegnüber seinen gesetzlichen vertretern gegenüber bekanntgegeben werden.
ist das nicht der fall ist der va nicht rechtswidrig, sondern gelangt schon gar nicht zur wirksamkeit.

grüße

„Mehrfachtäter“?!!? Dann ist die Strafe also verdient!

Nö. Strafe verdient oder nicht hängt doch mehr von der tatsächlichen Schuld ab und weniger vom Lebenslauf/ Voestrafen - oder?
Und wer im Glashaus sitzt wie die Schulleitung, die einen Fehler nach dem anderen macht, der sollte Toleranz üben, wenn Schüler Fehler machen. Stichwort „Vorbildfunktion“ :smile:

Woher will man dann wissen das es tatsächlich diesen Verweis
gibt?
Der Sohn (Merhfachtätet!) hat es wie und vom wem gesagt
bekommen?

Ok, ich kann nicht direkt nachweisen, dass es diesen mündlichen Schulausschluss gibt. Wenn es den aber nicht gäbe, dann wäre die Schulleitung ja noch dümmer als angenommen: der Junge ist nun den 4. Tag (nachweislich!) nicht in der Schule und es stört die Schule nicht? Kann ich nicht glauben, das wär fast kriminell. So doof ist nicht mal diese Schulleitung. Also unterstelle ich, dass der Junge hier nicht gelogen hat. Oder hab ich was übersehen?

Sicherlich hat die Schule hier eine Aufsichtspflicht. In wie
weit sie hier aber Meldepflichtig den Eltern gegenüber ist
weiß ich nicht.

Mein Verstand sagt mir, dass Eltern informiert werden müssen, wenn Schüler nicht mehr in die Schule gehen dürfen.
Eine „richtige“ Schule hat schon mal vormittags die Eltern angerufen, weil ein Kind unentschuldigt gefehlt hat, hab ich selbst erlebt und halte ich für gut.

Also ich sage mal so, das der „alte“ Direktor dem neuen z.B.
einen Auszug aus der Schülerakte (Mehrfachtäter!) schickt
halte ich für legitim.

Interessante Sache. Datenschutz? Darf er „informieren“, wen er will? Jugendamt, Polizei, Nachbarn, Freunde, seinen Friseur…? Wo ist die Grenze?
Müssen die Eltern darüber informiert werden?
Warum solle er sich unaufgefordert wichtig machen mit seiner Akte, wenn die neue Schule nix angefordert hat?
Ausser er will uns einfach schaden, aus Rache oder was weiß ich.
Vielleicht schlägt ihn seine Frau?

Ob daraus eine Ablehnung entsteht liegt
wohl an der neuen Schule.

Tja, das wäre mein Ziel (gewesen): die neue Schule soll sich selbst ein Bild machen, meinentwegen auch alte Unterlagen anfordern - aber aktiv, nicht genötigt von der alten.

Ich hab inzwischen mit ner anderen Schule gesprochen - die wissen wie sowas geht: „Wir interessieren uns nicht für alte Querelen, wie sind in der lage, uns ein eigenes Bild zu verschaffen!“
Respekt - es geht also!
Leider ist diese Schule geographisch verdammt weit weg. :frowning:

  1. Muss die alte Schule die Kosten der Klassenfahrt bei Sperre
    durch die Schule den Eltern rückerstatten?

Natürlich nicht! Die Schule hat es ja nicht zu verschulden das
der Sohn nicht daran teilnehmen kann.

Sachlich falsch - der Junge KANN und wollte teilnehmen - nur die Schule will nicht. Aber das ist kein ernstes Problem. Unser Interesse an der Klassenfahrt ist derzeit minimal :smile:

Evtl. sind Teilbeträge
erstattbar. Wenn der Sohn „während“ der Klassenfahrt erneut
auffällig wird und nach hause geschickt wird, dann kann man
für die entgangenen Tage auch keine Entschädigung verlangen.

Natürlich kann und wird er - insbesondere wenn die Schule wie hier offensichtlich gegen geltendes Schulrecht verstößt (Konferenz, schriftlicher Beschluss, Bescheid an Eltern etc…)

Nochmal:
Lehrer und Schulleiter sind keine Götter (mehr), sondern wie Polizei und andere Beamte Personal, bezahlt von allen Steuerzahlern, u.a. mit Bildungsauftrag.
Sie alle sollten wenigstens versuchen, Vorbild zu sein und sich wenigstens an ihre eigenen Verordnungen halten, bevor sie sich mit einem Jungen anlegen.
Rache hat da nix zu suchen.

ps: Meine Kinder als „Kunden“ der Schulen zu betrachten ist
für mich völlig neu!
Nicht ganz abwegig und einen Gedanken
wert, aber in meinen Augen nicht realistisch!

Schade - sogar das Arbeitsamt versucht inzwischen als Agentur f. Arbeit, die Besucher als Kunden zu sehen…

Mein Sohn z.B.
wechselt nach den Sommerferien in die 5. Klasse der
Realschule. Vorher haben wir uns diverse Schulen angeschaut
und die beste gewählt. Sicher hast Du doch auch eine Schule
gewählt und somit ist es doch DEIN Wunsch das er diese
besucht!

Nö - Schulsprengel diktieren uns Bürgern zunächst die erste Schuladresse (GS, HS).
Sich dagegen zu wehren ist ein enormer Aufstand und es gab keine Indizien gegen die Schule. Die Schulleitung hat uns nicht informiert und sicher selbst nicht gewusst, wie sich die Dinge entwickeln…

Also möchtest Du doch das er dort unterrichtet wird

Nö, nicht mehr.

und der Schule dürfte es relativ egal sein ob Sohnemann
Wiederholungstäter) diese besucht oder eine andere…

Nö - sonst würde uns der alte Schulleiter in Ruhe lassen beim anstehenden Schulwechsel.
Aber vermutlich ist er nun „aufgewacht“ und muss der Gemeinde erklären, warum dieser (und übrigens auch andere) Schüler die Nase voll haben.
Die "abgebende Gemeinde muss angeblich pro Jahr und Schüler 1200.- Euro an die aufnehmende Gemeinde zahlen - sagt die neue Schule.

Samy, ich bin in vielen Punkten nicht deiner Meinung, wie man sehen kann - trotzdem Danke für deinen Text.
Es hilft mir, meine Position zu überdenken und einzuordnen.

Also, bitte nicht falsch verstehen!
Nur mal die andere Seite betrachten…

Mach ich - versprochen!

und ja, ich habe selber Kinder…

Grus
Samy

Ob die Schule über sowas dann lacht und den Brief wegwirft
oder nicht ist mir egal…

Und was hättest du erreicht?
Das ist Kindergartenniveau.

Du hast recht - ich hoffe, ich kanns mir verkneifen :smile:

Die neue Schule muss sich von den Urteilen der alten
distanzieren, sonst ist sie der falsche Partner für die 10.
Klasse.

Muss sie? Die Schule braucht weder die Mutter noch den Sohn.

Auch Mutter und Sohn brauchen diese Schule nicht - andere Schulen haben auch hübsche Klassräume :smile:
Kurz: ich will keine Schule mehr, die mich nicht als Partner respektiert und versucht, mich wie einen Lieferanten zu behandeln.

Persönlicher Vorstellungstermin dort wäre in diesem fiktiven
Fall am kommenden Dienstag - dann entscheidet die neue Schule,
ob sie uns nimmt.

Und hat sich vorher bei der alten Schule informiert.

Nö, meines Wissens nicht - aber die alte Schule hat sich ungefragt(!) bei der neuen gemeldet, was in meinen Augen zeigt, was die alte Schulleitung für persönliche Ziele haben könnte…

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Umzug, Privatschule etc.
Der Beste kriegt den Jungen - ich komm NICHT als Bittsteller,
sondern als Kunde.

Umzug kann teuer werden,

Es reicht ein Umzug auf dem Papier…

Privatschule ebenfalls.

Wir reden von 50.- bis 100.- Euro monatlich.

Kunde in einer staatlichen Schule kannst du vergessen.

Ich fürchte du hast recht. Aber ich werde diesen Anspruch publizieren, wo immer ich kann (auch hier).
Vergesst nie: es sind UNSERE Steuergelder!
Und ich hab schon echt gute Ansätze gesehen, die Bandbreite ist groß!

Natürlich hast du recht. Aber kannst du verstehen, daß mir die
Lust auf „vernünftig“ vergangen ist?

Kann ich. Aber nochmal: was willst du erreichen?
Dem Sohn einen guten Einstieg in die / in eine neue Schule
ermöglichen, oder dich selbst abreagieren.

Mit dem „abreagieren“ hast du recht. Aber im Kontakt mit der Schule bin ich ja ein ganz braver, nicht wie hier. :smile:
Es geht natürlich erstmal und den Jungen. Aber wenn die alte Schule uns behindern will - und das macht sie gerade, dann werd ich böse.
Auch damit der Junge lernt, sich nix gefallen zu lassen.
Dass er auch sonst noch viel zu lernen hat (schulisch und verhaltensmäßig ist völlig klar und auch in Arbeit! Aber hier O.T.)

Es kann nicht meine Aufgabe sein, die Schule zu „schulen“, wie
sowas zu laufen hat.

Eben. Warum machst du es dann.

Ich mach es nur in den Punkten, wo ich sonst unsere Ziele nicht erreiche. Ich bin ja immer noch nett, kein Anwalt, kein Schulamt, kein böser Brief, kein Anruf…

Verschwiegen hab ich nix. Aber natürlich gibts jede Menge
Vorgeschichten - teilweise auch hier im Archiv zu finden…
Der Knabe ist zwar sehr clever und gut, aber vollpubertär und
sicher nicht einfach. Trotzdem ist es unter der Würde eines
Pädagogen, „Rache“ zu üben…

So wie du schreibst, stimmt das. Aber die Frage sei erlaubt,
ob die zuständigen Pädagogen die gleiche Geschichte erzählen
würden.

Nö - aber lass mal alle subjektiven Geschichten hier weg und glaub mir einfach, dass der Junge heute den 4. Tag zuhause ist ohne Info an die Eltern.
Allein sowas halte ich für unverzeihlich. Übrigens ist die Schulleitung auch Mehrfachtäter, hat schon häufiger versagt. Nachweislich.

Hier (und in anderen Brettern) steht immer wieder davon, dass
Lehrer sich heutzutage nicht mehr durchsetzen können, das die
Zustände an Schulen schrecklich sind.
Ich kann die Situation mit dem Sohn nicht beurteilen, zu wenig
Information. Ich möchte nur allgemein davor warnen, Lehrern
und Schulen die letzten Möglichkeiten aus der Hand zu nehmen,
eine Schule zu leiten.

100% Zustimmung.
Meinetwegen Vollgas mit Schulausschluss. Aber dann so wie es sich gehört: Eltern informieren, einladen, reden. Is das zuviel verlangt?
Oder hat da jemand Angst vor einem Gespräch?

Jedenfalls hat der „alte“ Schulleiter heute vormittag seine
Drohung wahrgemacht und die „Neue“ angerufen und bedrängt.

Was heißt bedrängt? Was heißt Drohung?

Die Drohung war, dass er „dafür sorgen würde, dass ihn keine Schule mehr nimmt“. Oder so ähnlich. (Zitat Junge, ich war nicht dabei.)
Ich hätt es dem jungen fast nicht geglaubt - aber dass der Mann angerufen hat beweist dass er es ernst meint.
Den Inhalt des Gesprächs kenne ich nicht - nur das Resultat:
die neue Schule, die bisher so kooperativ und interessiert war ist nun sehr reserviert - ohne unsere Seite überhaupt gehört zu haben.
Ich hatte Mühe, überhaupt nen Termin zu bekommen. Voher war keine Rede von nem „Vorstellungsgespräch“.
Ich bin absolut dafür, dass wir uns kennenlernen. Aber ein neutrales Gespräch wär mir lieber gewesen als eines aus der Defensive.
Wenn da nur das Geringste schiefgeht, dann werde ich den Rat hier aus dem Forum befolgen uns das Schulamt einschalten.

Es ist gang und gäbe, dass sich alte und neue Schule über
wechselnde Schüler austauschen. Die Schülerakte wird an die
neue Schule übersandt werden. Einige Sachen werden vorher aus
der Schülerakte entfernt werden (z.B. Ordnungsmaßnahmen), aber
jeder vernünftige Schulleiter wird sich bei einem Schulwechsel
mit der abgebenden Schule in Verbindung setzen. Da es sich
hier um ein informelles Gespräch handelt und nichts
Schriftliches ausgetauscht wird, wird offen geredet.

Das ist verständlich und in Ordnung. Aber was soll dann der schnelle Anruf?

Die hat folglich zurückhaltend reagiert und erstmal ne 3. Schule
ins Spiel gebracht.
Vermutlich ist es der „Neuen“ peinlich, wenn Sie entgegen der
Bitte des Kollegen den Schüler nimmt.

Vielleicht hat sie nur Bedenken, sich einen als schwierig
bekannten Schüler in die Schule zu holen.

Verständlich, hätte ich auch. Aber das hätte ich von anfang an gesagt und hätte gesagt, ich will den Burchen sehen, kennelernen.
Nicht erst weil ein „Kollege“ mich „impft“…

Nicht jede Schule
ist gleich gut ausgerüstet, um mit Problemschülern umzugehen.

Ich bin nicht sicher, ob er ein Problemschüler ist - ehrlich.
Es hat das Problem nur im Umgang mit dieser Schule, nicht in verschiedenen Praktika, nicht in Vereinen, nicht in der Nachbarschft - seltsam.

Übrigens: wir sind offiziell immer noch nicht informiert, dass
der Junge seit Montag vormittag nicht mehr zur Schule geht -
allein dafür lohnt sich doch mein „Verweis“ an die Schule!?!?

Nein. Ein „Verweis“ ist (s.o.) Kindergarten und bringt gar
nichts, außer 1. lautes Auflachen, 2. das Auffahren von noch
schwereren Geschützen seitens der Schule.
Etwas bringen könnte, ein Brief (ohne Verweis, sachlich) an
die Schulleitung. Kopie ans Schulamt.

Ok - was soll ich da reinschreiben?
Eine Mängelliste, Aufzählung aller alten (?) und neuen Verfehlungen der alten Schule?
Ich fürchte, das fürht nur zur Eskalation und daran bin ich nicht interessiert - im Moment.

Danke für deine offene Meinung, du hast mir wirklich geholfen, auch wenn es sich nicht immer so anhören sollte :smile:

Grüße!
Timsy