Schuldner zahlte nicht, Gerichtsvollzieher brachte auch nichts... Rechtsstaat?

Hallo zusammen,

erstmal bin ich auf 180!

Ich hatte anfang diesen Jahres einen Fernseher in einer Internetanzeige eingestellt. Daraufhin meldete sich jemand, dem ich den Fernseher aus gutmütigkeit sogar selber vorbeibrachte. Da er gerade erst einen neuen Job angenommen hatte, haben wir Ratenzahlung auf 3 Monatsraten ausgemacht. (Als Zeugin war meine Freundin dabei, desweiteren habe ich einen Kaufvertrag aufgesetzt).
Als der erste Monat verstrich und keine Zahlung erfolgte wartete ich noch etwas ab. Dann habe ich mehrere Mahnungen per Einschreiben an den Schuldner verschickt ohne Antwort.
Bin zur Polizei und wollte ne Anzeige machen, der Polizist sagte „geht nicht“ ganz toll! Warum? Weil der Schuldner von vornherein gesagt hatte, er habe nicht viel Geld und hat erst gerade einen neuen Job, so kann man nicht von Betrug ausgehen etc.

Gut, habe ich halt beim Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung erwirkt und die Daten dann einem Gerichtsvollzieher gegeben. Nun kam heute das Schreiben des Gerichtsvollziehers:

"Habe ich begründeten Anhalt dafür, dass die Mobilarvollstreckung erfolglos verlaufen wird, da in letzter Zeit vorgenommene Vollstreckungen ohne greifbares Ergebnis blieben.

Zu Vermeidung weitere Kosten habe ich von einem erneuten Vollstreckungsversuch abgesehen"

Und ich darf dem Gerichtsvollzieher 15,50 Euro überweisen!

Es kann doch nicht sein, dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist!

Was kann ich jetzt noch machen??
Der Schuldner arbeitet übrigens bei einer Sicherheitsfirma…

Grüße
Flo

Hallo willkommen im sogenannten „Rechtsstaat“
wenn du keine Bank oder Krankenkasse bist sieht es leider schlecht aus für dich du mußt also selber ermitteln ob dein Schuldner irgendetwas Wertvolles Besitz erst dann soltes du einen Gerichtsvollzieher beauftragen . Viel Spass beim Suchen wir tun dies täglich.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo

danke fürs Melden!

WIe soll man das als normal sterblicher herausfinden? Beim Schuldner einbrechen?
Er hat ja ein Einkommen. Auf dem Schrieb vom Gerichtsvollzieher steht ja sogar wo er arbeitet, also muss ja im Endeffekt was zu holen sein… Man kann doch auch das Konto Pfänden soviel ich weis?

Dafür mußt du aber ersteinmal eine Kontoverbindung ermitteln !
gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo

Wenn du weißt wo er arbeitet kannst du versuchen eine lohnpfändung durch Gerichtsvollzieher zu erwirken. Sprech doch am besten mit einem Sachbearbeiter vom Amtsgericht.

Gruß

Hallo,
Wenn Du die genaue Anschrift des Arbeitgebers hast, kannst Du eine Lohnpfändung versuchen. Wenn Du die Anschrift nicht hast, würde ich an Deiner Stelle beim Gerichtsvollzieher noch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Darin muss der Schuldner dann seinen Arbeitgeber, Höhe seines Verdienstes, Bankkonten und alles, was er sonst noch so besitzt, angeben.
Kostet aber halt auch wieder Geld beim Gerichtsvollzieher. Vielleicht vorher mal anfragen, wieviel. Kontopfändung kann man auch machen.

Viele Grüße
Sabine

Hallo,
ich würde mit dem Zwangsvollstreckungsbescheid schnurstracks zu seinem Arbeitgeber gehen und denen sagen, das - wenn er nicht die vereinbarten Raten zahlt - Sie eine Lohnpfändung durchführen lassen.
Ich arbeite selber bei einen Sicherheitsunternehmen und es macht sich nicht gut wenn ein Mitarbeiter „solche Schulden hat“. Mal eine andere Frage. Wo wohnt der Schuldner und wie heißt die Firma. Wenn es bei mir in der Nähe sein sollte und vielleicht die gleiche Firma - dann kümmer ich mich mal darum, weil solche Mitarbeiter absolut nicht gern im Wachgewerbe gesehen werde.
Gruß
HBBH

Tja, so kanns kommen außer spesen nix gewesen.

Aber:

wenn du weißt wo der arbeitet,dann hast du doch schun mal einen Ansatzpunkt.
Wenn du schon den GV losgeschickt hast, dann gehe ich mal davon aus, dass die Forderung asgeklagt ist soll heißen du hast einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid.
(wenn nicht, sofort nachholen)

Mit dem VB kannst du direkt beim G eine sogenannte Drittschuldnerverfügung erwirken (frag beim AG nach ).

Oder du kennst seine Kontoverbindung,dann kannst du sein konto pfänden lassen.

Hallo Flo,

leider ist das so. Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden… Traurig, aber wahr.
Du kannst nur abwarten und den gerichtsvollzieher irgendwann wieder losschicken.
Ärgerliche Sache, aber mehr ist da wohl nicht zu machen.

LG
Julia

Hallo,

die Firma ist SHS in Ulm…

Ich kenne mich halt absolut nicht mit dem Ganzen Zeugs aus (Zwangsvollstreckung etc.) und wenn ich beim Amtsgericht anrufe können die mir auch nicht wirklich weiterhelfen, da wird man nur immer weitergeleitet…

Und bevor ich jetzt weitere Schritte einleite und noch mehr kosten auf mich zukommen recherchier ich lieber selber erstmal… Es geht ja auch „nur“ um unter 200,00 Euro, die der mir schuldet, das sollte doch in mehreren Raten zu bezahlen sein. Ich habe keine Lust, dass ich am Ende auf noch mehr Kosten sitzen bleibe und alles umsonst war…

Ich frage mich sowieso, wie jemand, gegen den laut des Gerichtsvollziehers, noch wesentlich mehr läuft, bei einer Sicherheitsfirma arbeiten darf?! Soviel ich weis muss man da doch jährlich sein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen?!

Bringt denn das was mit der Lohnpfändung? Man kann ja erst was Pfänden, wenn man mehr wie 900,00 Euro Netto verdient, oder bin ich da falsch informiert?
Und da ja bekannt ist, dass im Sicherheits Gewerbe sehr schlecht gezahlt wird…

Der Schuldner ist so zwischen 21 und 23 falls das auch irgendwie von Bedeutung sein sollte…

Danke übrigens fürs Melden! Ohne Solche Leute wie dich wäre man heutzutage in vielen Situationen aufgeschmissen, da einem Ämter und Behörden sowieso nicht weiterhelfen. Der ehrliche ist wie man so schön sagt halt wirklich immer der Dumme. Der Typ kann sein Spielchen treiben, Betrügen und Klauen ohne dass ihm was passiert und wenn man selbst vllt. sogar aus versehen falsch macht, wird man immer zu Rechenschaft gezogen.

Hallo Flo,

ich kann gut nachvollziehen das du auf 180 bist. Vielleicht kann ich dir noch einige Tip´s geben.

Wie sah der Antrag auf Vollstreckung beim GV (Gerichtsvollzieher) aus? Es gibt dort mehrere Möglichkeiten: Hast du darauf bestanden ein Vollstreckungsprotokoll zu bekommen? Sollte auch die EV (Eidesstattliche Versicherung) abgenommen werden? Denn: wenn erbereits die EV abgegeben hat, bevor er mit dir den Kaufvertrag eingegangen ist, dann hat er strafrechtlich gehandelt und du kannst eine Strafanzeige stellen die kostet dich nichts. Manchmal reicht es auch schon dem Schuldner auf sein Strafverhalten aufmerksam zu machen und dann zahlen Sie oder händigen die Ware wieder aus. Dann kann man noch im Vollstreckungsprotokoll um die Aufnahme des Arbeitgebers und die Bankdaten bitten. Wenn die Daten vorliegen einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragen und direkt auf das Konto gehen am besten zu der Zeit wo Lohn bezahlt wird. Oder den Fernsehr abholen da er ja solange er nicht bezahlt wurde dein Eigentumist. Hierfür würde ich eine Einstweilige Verfügung beantragen.

Wenn du noch Fragen hast einfach mailen.

LG
Marie

Hallo Marie,

erstmal danke für deine Antwort!

Ich kenne mich mit dem Ganzen absolut nicht aus, das ist das Problem…

Oke, ich beschreibe dir mal was ich bereits unternommen habe:

Ich habe beim Amtsgericht einen Mahnantrag gestellt. Der Mahnbescheid wurde dem Schuldner vom Amtsgericht übermittelt, der nicht darauf reagierte. Dann habe ich einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht bekommen, der Schuldner hat nicht innerhalb der 2 Wochen Einspruch eingelegt. Dann habe ich den Vollstreckungsbescheid dem Gerichtsvollzieher übermittelt. ca. 2 Wochen später kam dann das Schreiben des Gerichtsvollziehers inkl. des Vollstreckungsbescheids zurück.
In dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher steht nur folgendes:

"Sehr geehrter Empfänger!
In der Zwangsvollstreckungssache gegen …
Habe ich begründeten Anhalt dafür, dass die Mobiliarvollstreckung erfolglos verlaufen wird, da die in letzter Zeit vorgenommenen Vollstreckungen ohne greifbares Ergebnis blieben.

Zur Vermeidung weiterer Kosten habe ich von einem erneuten Vollstrckungsversuch abgesehen.

Diese Mitteilung ist eine Unpfändbarkeitsbescheinigung gem. § 63 GVGA.

Schuldner ist bei der Fa: …

DIe nachstehend berechneten Kosten werden gleichzeitig erhoben."

Das wars, mehr stand nicht drin, eben noch die Auflistung für die Kostenrechnung:

KV 604 N. erl. Amtshandlung 200 pp 12,50 €
KV 713 Auslagenpauschale 3,00 €
Summe: 15,50 €

Für was zahle ich das eigtl.? Das jemand im PC eingetippt hat, ob gegen den Schuldner schon mal was vorgelegen hat??

Ich weis nun halt auch gar nicht, was ich nun machen kann, an wenn ich mich wenden muss etc…

Achja, dem Schuldner hatte ich mehrere Mahnungen geschrieben (per Einschreiben) dass ich Ihn Anzeige etc. hat aber auch nichts gebracht, der hat kein einziges mal Stellung dazu genommen oder sich gemeldet… Als ich angerufen habe hat er sich immer verleugnen lassen. Es scheint so, als ob der das Spielchen schon öfters getrieben hat und weis dass ihm nix großartig passiert… geht ja auch aus dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher hervor, wenn ich das richtig verstehe.

Vllt. sollte ich, wie bereits von einem anderen Mitglied hier im Forum vorgeschlagen, zu seinem Chef gehen und ihm den Vollstreckungsbescheid vorlegen… weil im Sicherheitsgewerbe sieht man das glaube ich nicht so gerne, wenn man kriminelle oder Betrüger für sich arbeiten lässt…

LG
FLo

Hallo Flo,

das ist leider bei den GV nun mehr Gang und Gebe ich finde es auch zum … ständig die Festen Gebühren zu beazahlen und nichts wurde gemacht. daher umgehe ich diesen Weg nur noch und beantrage beim AG einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss kostet auch etwas aber dann kann ich mir das Geld direkt vom Konto holen oder vom Arbeitgeber.

LG

Hi,

kann ich nun direkt zum Arbeitgeber gehen und sagen, wenn der mir die Schulden nicht zahlt beantrage ich eine Lohnpfändung? Oder muss ich da zuerst zum Amtsgericht?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich kann das Ganze nicht einfach so hinnehmen, nicht nur des Geldes Wegen, sondern allein schon aus Prinzip!

Kein Problem!

Das Problem ist immer wenn man vorher hingeht, weckt man schlafende Hunde und man ereicht NICHTS wenn die mehr als Arbeitgeber und Angestellter sind dann können die immer was drehen. Hast du aber den Pfändungs und Überweisungsbeschluss dürfen die vom Tag der Zustellung nur noch das Gehalt überweisen was im gesetzlich zum Leben zusteht. Daher schaue ich immer ob ich an Kontodaten oder ähnliches ran komme und beantrage direkt den PfuÜb dann haben die keine Möglichkeit mehr Geld bei Seite zu räumen.

Den Antrag hierfür kann ich dir auch fertig machen und per E.Mail senden brauche dazu nur einige Angaben oder ich sende dir eine Datei zu dann kannst du es selber machen.

Gruß

Hey,

ist echt nett von dir :smile:

meine mail Adresse ist [email protected]
ist das schwer auszufüllen? Einfach mal schicken, dann schaue ich es mir an.

Wie teuer ist das Ganze?
Wie läuft das dann ab? Ich schicke den Antrag direkt zum zuständigen Amtsgericht oder zum Gerichtsvollzieher? Oder hat sich die Sache mit dem Gerichsvollzieher damit komplett erledigt?

Dann bekomme ich warscheinlich nach mehreren Tagen oder Wochen den Pfändungs, oder Überweisungsbeschluss. Was mache ich dann?

LG
Flo

Also der PfuÜb kostet 15.- Euro den beantragst du mit der vollstreckbaren Ausfertigung direkt beim Amtsgericht wo der Schuldner sitzt bzw. Drittschulder (das ist in diesm Fall der Arbeitgeber. Die Prüfen das ganze und dann erlassen Sie selbigen. Der wird in einer Ausfertigung von einem in diesem Gebiet zuständigen GV zum Arbeitgeber gereicht. Der darf dann wie schon gesagt alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt nicht mehr an den Arbeitnehmer weiterleiten sonder nur noch zu dir. Die Frage ist natürlich was Verdient der Knabe?

LG

Oke…
ja, was verdient der… ich schätze mal nicht wirklich viel. Zum einen Verdient man in der Branche sehr wenig, zum anderen hat der mir damals selbst gesagt, er würde nicht viel verdienen, deshalb der Vetrag mit der Ratenzahlung… mal schauen, ob ich jemand finde, wo dort ebenfalls arbeitet, vllt. bekomme ich so raus, was der verdient… stimmt das, dass man das Ganze mit der Pfändung erst ab 900,00 Netto machen kann?

LG

Liegt bei 989,99 Euro. Was ist mit der Bank wo er sein Konto hat wenn du das Institut heraus bekommst dann kann man aufs Konto gehen. Oder was ist damit den Fernseher zurück zu holen?

Hallo zurück !

Ich habe jahrelang im Mahnwesen gearbeitet, Gerichtsvollzieher losgeschickt, und jedesmal, wenn wieder nichts positives kam, hab ich mir in den A…llerwertesten gebissen…

Vorab als Hinweis: Deutschland ist eines der seltenen Länder, in denen Schuldner nicht öffentlich mit Namen kenntlich gemacht werden dürfen…

Früher gab es den „schwarzen Mann“, der Schuldner öffentlich nachgefolgt ist, so dass jeder wusste: Aha, der hat Schulden, dem solltest du nichts geben…

Heutzutage ist das leider verboten und wird sogar bestraft…

Einzige Hoffnung: Ein Titel (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, etc.) hält dreissig Jahre, und alle drei Jahre kann man erneut die Zwangsvollstreckung in Auftrag geben…

Man könnte sicher in diesem Fall eine Lohnpfändung beim aktuellen Arbeitgeber beantragen… davon kann ich aber nur abraten… der Arbeitgeber würde versuchen, den Mitarbeiter schnellstmöglichst loszuwerden, und wenn dieser dann wieder arbeitslos ist, ist keinem geholfen !

Lassen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht (Sitz des Schuldners) unter Vorlage des Originaltitels ein Vermögensverzeichnis aushändigen (kostet meist 15,-- €), da muß der Schuldner sein aktuelles Konto benennen.

Bei der zuständigen Bank können Sie dann über das Gericht eine Kontenpfändung beantragen ! Hierauf reagieren die meisten Schuldner sehr empfindlich :smile:

Am besten beraten lassen beim eigenen Amtsgericht !

Viel Erfolg

Chrissie

dem ich den Fernseher aus gutmütigkeit sogar selber
vorbeibrachte. Da er gerade erst einen neuen Job angenommen
hatte, haben wir Ratenzahlung auf 3 Monatsraten ausgemacht.
(Als Zeugin war meine Freundin dabei, desweiteren habe ich
einen Kaufvertrag aufgesetzt).
Als der erste Monat verstrich und keine Zahlung erfolgte
wartete ich noch etwas ab. Dann habe ich mehrere Mahnungen per
Einschreiben an den Schuldner verschickt ohne Antwort.
Bin zur Polizei und wollte ne Anzeige machen, der Polizist
sagte „geht nicht“ ganz toll! Warum? Weil der Schuldner von
vornherein gesagt hatte, er habe nicht viel Geld und hat erst
gerade einen neuen Job, so kann man nicht von Betrug ausgehen
etc.

Gut, habe ich halt beim Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung
erwirkt und die Daten dann einem Gerichtsvollzieher gegeben.
Nun kam heute das Schreiben des Gerichtsvollziehers:

"Habe ich begründeten Anhalt dafür, dass die
Mobilarvollstreckung erfolglos verlaufen wird, da in letzter
Zeit vorgenommene Vollstreckungen ohne greifbares Ergebnis
blieben.

Zu Vermeidung weitere Kosten habe ich von einem erneuten
Vollstreckungsversuch abgesehen"

Und ich darf dem Gerichtsvollzieher 15,50 Euro überweisen!

Es kann doch nicht sein, dass so etwas in einem Rechtsstaat
möglich ist!

Was kann ich jetzt noch machen??
Der Schuldner arbeitet übrigens bei einer Sicherheitsfirma…

Grüße
Flo