Schule fordert Geld für Absage

Hallo!
Habe mich vergangenes Jahr bei einer Schule für eine schulische Ausbildung beworben. Schulbeginn sollte Februar 2010 sein. Da dieser Kurs laut der Schule aber nicht besetzt werden konnte hat sich die ganze Sache auf September 2010 verschoben. Da das Bafög für 350€ monatlich Schulkosten auf 79€ berechnet wurde, kann ich es mir schlicht und ergreifend nicht leisten. Zudem hat sich bei mir noch etwas anderes ergeben. So habe ich das auch in meiner „Absage“ geschrieben, nun meldet sich die Schule und will Kosten bis einschließlich Dezember erstattet. Das ist doch nicht rechtens???

Verzweifelte Grüße!

Hi,
ob das Verhalten der Schule rechtens ist, oder nicht, muss sich aus dem Vertrag ergeben, den Du mit ihr abgeschlossen hast. Schau darin mal nach, ob Du irgendetwas zur Kündigung des Vertrags durch den Schüler findest. Grds. halte ich die Forderung für realistisch. Immerhin hat die Schule durch Deine Zusage mit festen Einnahmen gerechnet. Es ist sogar möglich, dass andere Bewerber abgelehnt werden mussten, weil alle Plätze ausgebucht waren. Dein Rückzug lässt bei der Schule nun die Einnahmen schwinden. Verträge müssen eingehalten werden. Wer das nicht kann muss damit rechnen, für den dadurch entstehenden Schaden des Anderen in Anspruch genommen zu werden.

Hallo,

das kann man ohne mehr Details nicht beantworten.
Es hängt vom vertrag ab der abgeschlossen wurde.
Da muss es Bedingungen geben wie es bei Kündigung
aussieht. Nur weil der Termin verschoben wurde heist
nicht automatisch, dass man einfach Kündigen kann.

Es hängt von den genauen Bedingungen ab. Dort mal
nachlesen oder einen Anwalt befragen. Vielleicht hilft
auch die Verbraucherzentrale.

Grüße

Sebastian Rott

Hallo!
Habe mich vergangenes Jahr bei einer Schule für eine
schulische Ausbildung beworben. Schulbeginn sollte

Februar

2010 sein. Da dieser Kurs laut der Schule aber nicht

besetzt

werden konnte hat sich die ganze Sache auf September

2010

verschoben. Da das Bafög für 350€ monatlich

Schulkosten auf

79€ berechnet wurde, kann ich es mir schlicht und

ergreifend

nicht leisten. Zudem hat sich bei mir noch etwas

anderes

ergeben. So habe ich das auch in meiner „Absage“

geschrieben,

nun meldet sich die Schule und will Kosten bis

einschließlich

Dezember erstattet. Das ist doch nicht rechtens???

Verzweifelte Grüße!

Ich bin dafür nicht der richtige Experte. Aber nach gesundem Menschenverstand kann ich nur raten, sich die eingegangenen Vertragsbedingungen (die müssen dir ja vorliegen) nochmals genau durchzulesen. Wenn es darin einen Passus gibt, der solche Rücktritte eindeutig beschreibt und dabei eine Teilerstattung der anfallenden Schulkosten beinhaltet, dann wirst du kaum eine Chance haben - sofern du überhaupt unterschrieben hast.

Ich drücke die Daumen!
Jan Erik Meyer

Hallo,

mit so wenigen Details ist eine Beantwortung Deiner Frage schwierig.

Hast Du Dich nur beworben, oder hast Du Dich verbindlich angemeldet? Hast Du irgendetwas unterschrieben, z. B. einen Vertrag oder eine Anmeldung?

Ob das Verhalten der Schule rechtens ist, muss sich aus dem Vertrag ergeben. Lies Dir noch einmal den Vertrag bzw. die AGBs der Schule ganz genau durch, ob dort irgendetwas zur Kündigung des Vertrags durch den Schüler steht. Normalerweise gibt es dort einen Abschnitt, der einen Rücktritt durch einen Schüler eindeutig regelt und dabei auch eine Erstattung bzw. eine Teilerstattung der anfallenden Schulkosten beinhaltet.

Eine solche Regelung ist grundsätzlich auch realistisch, immerhin hat die Schule mit Deiner Anmeldung mit festen Einnahmen gerechnet, die jetzt entfallen. Der Schule entsteht auf dieser Weise ein finanzieller Schaden.

Wenn Du wirklich etwas unterschrieben hast, wirst Du um die Zahlung nicht herumkommen. Dass Du Dir die Schule nicht leisten kannst, spielt dabei keine Rolle. Falls Du nichts unterschrieben hast, und die Schule trotzdem Geld haben will, solltest Du die Sache von einem Anwalt prüfen lassen.

Grüße
Jeanine

Hallo,

tut mir Leid, das kann ich nicht beantworten. Mein gesunder Menschenverstand sagt, dass Du Recht hast. Aber Gesetze haben meiner Meinung nach nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu tun. :frowning:

Lass Dich auf jeden Fall professionell beraten. Geh zur Verbraucherzentrale. Bei Deinem Einkommen kannst Du auch Prozesskostenhilfe für einen Anwalt bezahlen.

Sehr wichtig ist, dass Du eventuell vorgegebene Fristen nicht einfach verstreichen lässt.

Mehr kann ich Dir leider nicht sagen. Ich wünsche Dir Glück und Erfolg auch im Beruf.

Viele Grüße, Heike

Hallo,

Du hast doch bestimmt etwas unterschrieben um Dich an dieser Schule anzumelden? Was steht denn da drin in den AGBs? Es ist oft so, dass bei einer so kurzfristigen Kündigung Stornogebühren anfallen. Es kommt darauf an was in dem Vertrag steht, den Du unterzeichnet hast.

Viele Grüße

Hi an Kamuki und auch alle anderen:

Es gibt KEINEN Vertrag! Das einzige was ich unterschrieben habe ist die Anmeldung (Bewerbung), dort sind keine Rücktrittsklauseln zu finden (habe die Kopie noch), auch in den Anmeldeunterlagen (Anmeldeformular, wie eine schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf + Haufen Prospekte über den Fachbereich und die Inhalte der Ausbildung [Logopädie/Sprachheilkunde]) ist nichts zu finden von Gebühren im Falle eines Rücktritts.

Hallo,

kommt auf die AGB der Schule an.
Frag einen Anwalt. Erstberatung ist kostenlos.

Hallo,

also wenn nichts vereinbart wurde, würde ich bei der Schule anrufen und nachfragen auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie ihre Forderung stützen. Wenn nichts vertraglich vereinbart wurde, würde ich erstmal nichts zahlen.

Viele Grüße

Eine Absage ist eine Mitteilung, dass eine vorher getroffene Vereinbarung für ein in Zukunft stattfindendes Ereignis, nicht stattfinden wird.
Normal wird das Schüler-Bafög als Vollzuschuss gewährt. Damit wäre eine Rückzahlung hier nicht notwendig.
Bei einer Absage (nicht ausreichend begründet)muss zurück gezahlt werden, aber nach den normalen Regeln. Also erst, wenn man es sich leisten kann.
Vielleicht kann man ja mit der BAföG-Stelle reden und eine monatliche Rate vereinbaren. Bei einem zu geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Zahlungen zu verschieben.
Es ist wichtig zu wissen, ob die Stichhaltigkeit deiner „Absage“ ausreichend begründet ist. Es gibt ja anerkannte Gründe in einer bestimmten Zeit. Die Summe kann auch gestundet werden. also noch nichts bezahlen müssen. einfach ein Stundungsantrag nach dem nächsten gestellt. natürlich mit dem Grund das man nicht genug Geld dafür hat, weil du nicht wusstest dass es ausschlaggebend wäre. Dieses musst Du dann aber auch belegen.
Vielleicht konnte ich hiermit ein bisschen helfen,
All the best

Hast Du denn was unterschrieben? Eine Anemdung ausgefüllt? Dann steht in den AGB’s sicher drin, dass eine Kündigung soundsolange vor dem Beginn soundsoviele Restkosten verursacht.

Das klingt tatsächlich etwas komisch.
Du hast ja wahrscheinlich eine Anmeldung unterschrieben mit irgendwelchen Bedingungen. Wenn du sowas hast, dann schau da mal nach, was da drin steht.
Sollte es da nicht erwähnt sein, dass du bei Abmeldung irgendwelche Kosten tragen musst, musst du es meiner Ansicht nach auch nicht zahlen.

Hallo zurück,
wird unterschiedlich gehandhabt.
Bitte bei der zuständigen IHK nachfragen.

Gruß
airport

Hallo,
wenn Du keinen Vertrag hast im dem so etwas steht, dann nicht. Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen, mir ist nicht bekannt das man für so eine Abdage zahlen muß! Ich würde es nicht zahlen, denn die Leistung der Schule wurde ja auch nicht fristgerecht erbracht.

Gruß Fritz

Will da nicht irgendwas raten, deswegen kann ich dir dabei leider nicht helfen. Gibt gewerkschaftliche Anlaufstellen für Jugendliche die so etwas beantworten z.B. bei mir http://www2.igmetall.de/homepages/goettingen-jugend/…

Hallo,
ich hoffe, du hast das inzwischen geklärt.
Ansonsten müßte man erst mal wissen, ob du einen Vertrag unterschrieben hast, was für eine Schule, bei privater Sch. die Geschäftsbedingungen.

Gruß
cora

@cora
Hi,

habe der Schule in einem Brief meine finanzielle Situation erklärt, dass ich eben im Prinzip mittellos bin, meine Eltern Geringverdiener sind und ich vom Amt trotz gezahlten AV-Beiträgen keinen Cent bekomme (Da die Arbeit die ich bisher verrichtet habe ja keine war, sondern nur Vergnügen… *lol* aber das ist eine andere Geschichte). Ebenso, dass der Bildungskredit nicht gewährt wurde und BaföG 79€ für die Deckung von ca. 350€ monatl. Schulkosten beträgt. Seit dem (bald drei Wochen) keine Antwort, eigentlich warte ich jeden Tag auf Mahnungen… Bin nur froh, dass ich den Brief als Einschreiben abgeschickt habe…

Hallo,
dass du deiner Schule die Situation erklärt hast war gut, vielleicht haben sie ein Einsehen.
Sollte noch etwas kommen, kannst du dich ja noch mal melden.
Viele Grüße
cora

Hi cora
Tja, der Brief ist gekommen, vor einigen Tagen schon ging nur in der Werbewurf-Flut unter. Haber noch mal durchgesehen, weil es eben so lange dauert.

Ich habe Zeit bis zum 6.10.2010 einen Betrag von 1.750 Euro zu überweisen, andernfalls werde man ihn von dem angegebenen Konto abbuchen. Sofern das Konto nicht gedeckt ist, der übliche Rechtskram eben.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann werde ich wohl zahlen müssen, da mittellos, sollte ich mir vielleicht gleich überlegen eine EV abzugeben um die fiktiven Kosten dieser Schule zu zahlen.
Bah, ich könnte so ko***n! Aber das werde ich publik machen!