Schule krankenwagen

Guten Tag,
Also vor drei Tagen hatte ein Mitschüler von mir mit einen Pfefferspray in der klasse gesptüht.(während des unterrichts, lehrer war vor der Tür)
das war zwar nicht nmit absicht aber so dumm muss man mal sein, sowas zu besitzen. und vorallem mit indie schule zu nehmen

aufjedenfall hatte er niemanden getroffen aber 3 leute kamen in die „spaywolke“ und die schule hatte 3 krankenwagen 2 FGeuerwehrwagen udn einen Plozeiwagen geholt.

Der junge, vion dem ich dachte er sei ein guter „freund“ wurde suspendiert wie ers auch verdient hat.

Meine frage wie viel mus mein freund eig für den einsatz der FW und KW bezahlen?
und haften die eltern in diesem fall wirklich für ihre kionder ? würde mich sehr interssieren
er ist 13 und wohnt in einem, sagen wir nicht sehr sozialstarken Wohnort.

also wie viel kostet ihm der einsatz ?
und gibts es einen weg die kosten auf versicherung oder so zu schieben ?
ich galube nciht das er und seine familie genug geld haben um die kosten zu bezahlen, wie wird des dan geregetl ?

lg

Also, so weit ich weiß, kostet es 400€, einen Krankenwagen zu holen und 900 für nen „einfachen“ Feuerwehrwagen. Kann mich aber auch irren, ist wohl auch vom Landkreis abhängig.

Auf die anderen Fragen weiß ich auch keine Antwort, im zweifelsfalle werden die Einheiten auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn sie nicht verstaatlicht sind…

Und das er Pfefferspray dabei hat, ist vielleicht gar nicht so sinnfrei: Wenn er in ner sozialschwachen Gegend lebt, hat er vielleicht vor Gewaltverbrechen und will sich schützen? Ein Freund von mir trägt immer ein Tauchermesser bei sich, 14 CM Klinge, das Ding gilt als Waffe. Und nur, weil er Angst vor kriminellen hat!

Hallo

Auf die anderen Fragen weiß ich auch keine Antwort, im
zweifelsfalle werden die Einheiten auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn sie nicht verstaatlicht sind…

der Verursacher des Schadens ist haftbar, da tut es auch nichts dran, dass er ncoh im kindes/jugendalter ist. Auch bei Minderjährigen gibt es eine Verantwortlichkeit für ihr Handeln (die mit zunehmendem Alter wächst).

Ein
Freund von mir trägt immer ein Tauchermesser bei sich, 14 CM
Klinge, das Ding gilt als Waffe. Und nur, weil er Angst vor
kriminellen hat!

…und weil das verboten ist, handelt er zumindest ordnungswidrig.

Gruss

Iru

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Und das er Pfefferspray dabei hat, ist vielleicht gar nicht so
sinnfrei

Mag sein. Auf jeden Fall illegal. Dürfen nur Volljährige haben. Und darf nur gegen Tiere eingesyetzt werden. Bissige Hunde werden ja in der Schule nicht sein.

Wenn er in ner sozialschwachen Gegend lebt, hat er
vielleicht vor Gewaltverbrechen und will sich schützen?

Warum setzt Du eigentlch „sozial schwache Gegend“ mit „gefährliche Gegend“ gleich?

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Warum setzt Du eigentlch „sozial schwache Gegend“ mit
„gefährliche Gegend“ gleich?

Weil es in sozialschwachen Gegendden eine höhere Kriminalotätsrate als in Diplomatenvierteln gibt! Ich kenn das, wohne hier auch in ner ziemlich versifften Gegend und es ist einfach abends gefährlicher als in den Bonzenhochburgen…

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Mag sein. Auf jeden Fall illegal. Dürfen nur Volljährige
haben. Und darf nur gegen Tiere eingesyetzt werden. Bissige
Hunde werden ja in der Schule nicht sein.

Stimmt nicht so ganz, in Notwehrsituationen kann das Spray auch gegen Menschen eingesetzt werden (Quelle Wiki):

Deutschland [Bearbeiten]
Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland

Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1 WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.

Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Waffe oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (Unmittelbarer Zwang).

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Das mitführen von Pfefferspray ist nicht illegal.

Es ist allerdings der Notweht nach §32StG unterworfen, es gegen Menschen einzusetzen, wobei man da ja auch so ziemlich alles nehmen kann, was keine Überschreitung der Notwehr darstellt und geeignet ist, die unmittelbare Gefahr sinnvoll abzuwenden.

ALLERDINGS herrschte hier keinerleich unmittelbare Gefahr

Das Mitführen des PS in der Schule verstößt sicher gegen die Schulordnung, dass er es als Minderjähriger geführt hat, tut für den Fall hier garnichts zur Sache (ob es eine OWi ist oder nicht)

Tatsache ist:
Er hat aus Spass, Dummheit, wie auch immer, mit dem Reizstoff in der Klasse rumgesprüht.
Damit hat er die körperliche Unversehrtheit seiner Mitschüler ohne einen Rechtfertigungsgrund beeinträchtigt.
Die Schulleitung hat aufgrund der unklaren Situation die Rettungskräfte und die Ordnungsbehörden zur Hilfe gerufen, um die Situation zu klären und Schaden abzuwenden.
Was vollkommen richtig war und außer Frage steht - denn sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt, hätten sie es nicht getan.

Somit hat der Jugendliche die Situation verschuldet: es besteht kausaler Zusammenhang, er sollte deliktsfähig sein, … und und und…^^
Aber Rechtsberatung wollen wir ja nicht :stuck_out_tongue:

Jedenfalls trägt er die Schuld an dem entstandenen Aufwand der Ordnungsbehörden und wird ihn rein rechtlich ersetzen müssen - wieviel die Stadt/der Staat ggf. verlangt, ob gemindert wird etc. ist ja denen überlassen.

Aber der Verursachen haftet für den von ihm verursachten Schaden unbegrenzt und mit gegenwärtigem wie zukünftigen Vermögen …

Also… würd ich sagen, Pech gehabt^^

Sowas macht man auch einfach nicht.

Mag sein. Auf jeden Fall illegal. Dürfen nur Volljährige
haben. Und darf nur gegen Tiere eingesyetzt werden. Bissige
Hunde werden ja in der Schule nicht sein.

Stimmt nicht so ganz, in Notwehrsituationen kann das Spray
auch gegen Menschen eingesetzt werden (Quelle Wiki)

Es ist nicht alles zwangsläufig richtig, weil es bei Wiki steht.
Fält Dir da nichts auf?

in Notwehrsituationen kann das Spray
auch gegen Menschen eingesetzt werden

Was heißt das? Abgesehen davon, daß da steht „kann“, nicht „darf“ (Zufall oder gewollt?) - gegen wen oder was darf man es in Nicht - Notwehrsituationen einsetzen?

gegen wen oder was darf man es
in Nicht - Notwehrsituationen einsetzen?

In Notstandssituationen (§ 228 BGB) zum Beispiel.

Iru

Hi,

es wurde hier aber auch schon behandelt und eben auch auf die Notwehrsituation aufmerksam gemacht, s. Antwort von Levay:

/t/pfefferspray-und-recht/3295016

Gruß
Tina

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