Hi
A3 --> war vor einen Jahr noch A2, die haben scheints
nichts zu tun als ihre Vorschriften umzubenennen.
Notwendigkeit von Notaus: siehe genauer in der angesprochenen
DIN EN 60204. Dort sind die Bedingungen genau beschrieben, wo
Notaus (allpolige galv.Trennung) tatsächlich nur
vorgeschrieben ist. Das sind ganz ganz wenige Fälle.
Ansonsten ist nur ein Notstop vorgeschieben (dh. Energie zu
den Antrieben wird endgültig abgeschaltet, je nach
Stopkategorie sofort oder nach geregeltem Stillsetzen). Im
Gegensatz zum Notaus ist hier aber keine galvanische Trennung
vom Netz verlangt, dh. eine SPS kann z.B. weiter laufen.
Bei Pneumatik wäre auch die pneum. Energie zu trennen und ggf.
das System zu entlüften, um gefährdung durch Restdruck zu
verhindern. Dabei müssen ggf. Bremsen o.ä. eingesetzt werden,
um unbeabsichtigte Bewegungen durch entlüftete Zylinder zu
verhindern.
Der Notstop wird aber irrtümlich oft auch als „Notaus“
bezeichnet. Bei unseren Maschinen ist der Notaussschalter
z.B. ein Hauptschalter mit Notausfunktion, dann gibt es noch
mehrere Pilztaster, die aber genaugenommen ein Notstop
auslösen.
Du meinst …
Wenn sofortiges Abschalten der Energiezufuhr
nicht zu gefährlichen Zuständen
führt (ungesteuertes Stillsetzen –
STOPP-Kategorie 0 nach EN 60 204-1).
Ausserdem ist ein Notaus/Notstop nur dort vorzusehen, wo damit
eine Gefährdung verhindert werden kann. Das ist bei einer
Modellschranke ggf. nicht der Fall. Bis zu einer gewissen
Leistung ist auch Ziehen des Steckers als Notaus zulässig.
Dann ist kein Notaus vorzusehen, wo dieses die Gefährdung
erhöhen würde (Beispiel : reelle Bahnschranke)
Handgehaltene Geräte sind i.A. ebenfalls ausgeschlossen (z.B.
Fön, Handbohrmaschine o.ä.)
Gruss A.
Hallo Andreas,
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Elektrisch gesehen und in der VDE 0113, gibt es kein „Not-Stop“ immer nur „Not-Aus“ oder „Aus“ und Stop.
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Auch in der Ausbildung zum Mechatroniker, müssen alle relevanten Normen und techn. Regeln beachtet werden.
Auch wenn dies Projekt einer kl.Anlage „nur mit 24V“ aus einer SPS versorgt wird.
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Zur Durchführung und Auswertung der Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)1,BGV A3(01.01.2005), DIN VDE 0100-T610, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701, DIN VDE 0702 und DIN VDE 0113 bedarf es einer Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Die Prüfungen muß dokumentiert werden.
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Ein aktuelles Tabellenbuch der Elektrotechnik für Mechatroniker, reicht für die Projektierung, um alles zu Beachten aus.
mfg
W.