Schutz um Gartenteich notwendig?

Agenommen ein Bekannter legt sich in seinem Grundstück gerade einen Gartenteich an. Ein Freund sagt nun zu ihm, er müsse das Grundstück umzäunen, wenn er einen Gartenteich hat, das sei rechtlich vorgeschrieben.

Ist das so richtig? Kann das sein?
Wie müsste die Umzäunung aussehen? Würde da eine optische Abgrenzung (mit einer Schnur oder einem Draht reichen?).

Buschkind

Das ist eine fast nicht zu beantwortende Frage, da es hier wohl stark auf städtische Bauvorschriften ankommt. (Ähnlich wie ob eine Garage in einer Siedlung ein Satteldach haben muss, darf oder nicht mal darf)

Gruß Ivo

Hallo,

manchmal reicht es auch im Gartenteich selber ein Gitter anzubringen, so dass ein Kind, wenn es in den Teich fällt nicht ertrinken kann.

Wie mein Vorposter schon sagte, kommt es wohl darauf an wo dein Bekannter wohnt und wie die dortigen Bestimmungen diesbezüglich lauten.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist eine fast nicht zu beantwortende Frage, da es hier
wohl stark auf städtische Bauvorschriften ankommt. (Ähnlich
wie ob eine Garage in einer Siedlung ein Satteldach haben
muss, darf oder nicht mal darf)

Hallo Ivo,
hier geht es wohl mehr um allgemeine Haftungsfragen auf einem Grundstück. Das hat nichts mit Landesbauordnung und kommunalen Satzungen zu tun.
Ich stell die Frage anders. Wie hoch muss die Mauer um einen Brunnen sein, damit ich rechtlich keine Probleme bekomme, wenn ein Kind hineinfällt.
Ist ein Kleingewässer (hier der Gartenteich) so zu schützen wie ein Waffenschrank?
Da schon von zweifelhaften Urteilen die Sprache war, sollte die Frage eher in die Richtung verstanden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hi Buschkind,

vorgeschrieben ist da gar nichts. Eine Mieterin hat mal ein Urteil gegen ihren Vermieter erwirkt, wonach der Vermieter einen Bach, der das Grundstück begrenzte, einzäunen musste. Bei uns gelten Musterurteile allerdings wenig bis nichts, da andere Gerichte an solche Urteile nicht gebunden sind. Nebenbei gesagt: Diese Mieterin, wenn sie die meine wäre, wäre keinen Tag länger die meine.

Um wieder auf den Teppich zurückzukommen: Als Grundstücksbesitzer muss ich mich nicht um fremder Leute Krabbelkinder kümmern, die an meinem Teich nichts verloren haben. Oder hat man schon mal gehört, dass die Donau eingezäunt werden müsste, auf dass keine Kinder hineinfallen? Als ich mich noch um meine Sprösslinge zu kümmern hatte, war es üblich, dass die Eltern auf ihren Nachswuchs selbst aufpassten, nicht Nachbarn oder Teichbesitzer.

Gruß Ralf

hallo,

meine eltern hatten einen teich auf dem grundstück und fingen ein gewerbe (mit kundendurchlauf) an. der teich sollte danach mit 1,20m hohem zaun umgeben oder zugeschüttet werden. :frowning:

gruss vom

showbee

Im Internet findet man aber solche Links wie den

http://www.zoonetz.de/info_70_sicherheit.html

z. B. ziemlich häufig.
Da wird gesagt, dass der TEichbesitzer Sorge tragen muss, dass nichts passieren kann.

Buschkind

Im Internet findet man aber solche Links wie den
http://www.zoonetz.de/info_70_sicherheit.html
z. B. ziemlich häufig.
Da wird gesagt, dass der TEichbesitzer Sorge tragen muss, dass
nichts passieren kann.

Hallo Ornithologe,
aus meinem persönlichen Rechtsempfinden komme ich drambeldiers Meinung sehr nahe. In meinem Umfeld gibt es sehr viele Teiche. Keiner davon ist eingezäunt, obwohl sie Kinder magisch anziehen. Aber wahrscheinlich sind wenige Quadratmeter Wasserfläche auf fremden, eingefriedeten Grundstück gefährlicher als mehrere ha Teichfläche mit öffentlichem Zugang.
Falls du Probleme bekommst, schicke ich dir mal eine Rotbauchunke oder einen Kammolch vorbei. Eventuell ist auch ein Bitterling aus dem Gartencenter ausreichend. Du hast dann FFH-Arten. Und schon bekommst du Probleme mit einer Einfriedung des Teiches.
Etwas ironische Grüße
Ulf

Hier hatten wir das Thema auch schon mal:

/t/gebrochenes-bein-im-garten/224049

Wie die Rechtslage ist, weiß ich auch nicht.
Ich kann nur dazu sagen: wenn ich einen Teich hätte,
würde ich ihn zumindest so absichern, dass nach
allgemeiner Lebenserfahrung kein Risiko besteht,
dass ein Kind darin ertrinkt. (Natürlich kann man
nicht jedes Risiko ausschließen). Denn selbst, wenn
eine diesbezügliche Klage gegen mich letztendlich
keinen Erfolg hätte, würde ich nicht damit leben wollen,
dass in meinem Garten ein Kind ertrunken ist.

Gruß
Nelly

Hallo Buschkind,

das hängt von der jeweiligen „Ortssatzung“ deiner Gemeinde ab…
Ist dort nichts dazu gesagt,brauchst du auch keinen Zaun (Einfriedung)…

Auf der anderen Seite aber hat ein Zaun (Eine Einfriedung) den unbestreitbaren Vorteil,das sie „Eindeutig“ den Privaten Grundstücks-Quarakter hervorhebt und du „Unbefugte“ wegen Hausfriedensbruchs verfolgen kannst…
OHNE Zaun kann dir nämlich JEDER mit der Ausrede „Ooch…ich hatte das
für einen öffentlichen Weg gehalten…“ übers Grundstück tappern…

mfg

Frank

Hallo,

ob es Orte gibt, in denen man einen Zaun grundsätzlich vorschreibt, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass es eine solche Vorschrift in der Regel nicht gibt.

Nur wenn das Kind in den Brunnen, äh, Teich gefallen ist, hat der Besitzer ein Problem.

Erinnerst du dich an Ursula Carven? Die war Partygast bei einem Bekannten, der einen Swimmingpool im Garten hat. Sie ließ ihr Kind unbeaufsichtigt im Garten spielen, und als es ertrunken war, zeigte sie ihren Gastgeber an.

Schöne heile Welt …

Gruß
Peter