Hallo!
ob der Opferschutz Hauptzweck ist oder nicht, ist doch völlig
nebensächlich.
Nein, denn in der öffentlichen Diskussion wird immer Täterschutz gegen Opferschutz gesetzt - ein Gegensatz der so aber überhaupt nicht existiert.
Denn so oder so könnte man die Opfer schützen, wenn man denn
wollte, aber dafür gibt es keine politische Lobby.
Das ist eine Phrase. Abgesehen davon stimmt es nicht - es ist doch eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß schon, dass es tragisch ist, ein Opfer zu sein - solche zu vertreten gehört zu meinem Beruf, ich weiß also schon wovon ich rede. Dass es da keine Lobby gäbe ist wohl eher ein Märchen, das von den Medien hochgepeitscht wird. Es ist halt viel interessanter über Opfer böser Verbrecher zu berichten, als über Vorurteile und die Verletzung der gesetzlichen Unschuldsvermutung. Selbst wenn jemand unschuldig ist, wird ja doch nicht berichtet, dass er unschuldig ist, sondern, dass er zwar aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, doch irgendwie schuldig ist, und deswegen das Opfer (das eigentlich hier keines ist) wegen des Schutzes des Täters (der keiner ist) keinen Schadenersatz erhält (obwohl die Geltendmachung dieser Ansprüche eigentlich in das Zivilverfahren gehört).
Wenn etwas eine zu kleine Lobby hat, dann ist das leider der demokratische Rechtsstaat.
Man schützt
lieber die Persönlichkeitsrechte der Täter, die man nicht als
Mörder bezeichnen darf, obwohl sie es erwiesenermaßen sind.
Warum darf man einen nicht als Mörder bezeichnen, wenn jemand einer ist, wieder ein Märchen? Er ist es aber natürlich nicht schon dann, wenn es in der Zeitung steht, dass er es ist, sondern wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Dass Medien Menschen nicht an den Pranger stellen sollen ist gut und richtig so.
Mit Opferschutz steht das alles nicht im logischen Zusammenhang. Beispiel gefällt? - meistens gehts ja ums Geld oder? Wieviel mehr Geld kriegt ein Opfer, wenn der Name eines Täters in der Zeitung steht? Oder kriegt das Opfer mehr Geld, wenn der Name des Täters nicht in der Zeitung steht?
Der Gegensatz Täterschutz - Opferschutz existiert daher in der hochstilisierten Form gar nicht. Er dient lediglich als Vorwand, um das zu verdecken, um das es meistens wirklich geht - um Rache und Vergeltung. - Aus der Sicht eines Opfers oder Betroffenen vollkommen verständlich, richtigerweise nicht aber aus Sicht des Gesetzgebers und des Strafrechtes.
Gruß
Tom