Schutz von Geschädigten in Strafverfahren

Angenommen, man wird im Internet von einem Forenuser beleidigt und bedroht und leitet ein Strafverfahren gegen ihn ein. Weiter angenommen, der User nimmt sich einen Anwalt, welcher Einsicht in die Ermittlungsakten bekommt und damit natürlich auch die Adresse des Geschädigten sehen kann. Darf er diese an seinen Mandanten übermitteln? Kann der Geschädigte beantragen, dass die Adresse zu seinem Schutz nicht bekanntgegeben werden darf?

Gruß
wega

Darf er diese an seinen Mandanten übermitteln?

Nein, aber das ist keine Garantie, dass er es nicht doch tut.

Kann der Geschädigte beantragen, dass die Adresse zu seinem Schutz :nicht bekanntgegeben werden darf?

Beantragen kannst er alles, was er will, aber was soll ihm das bringen, außer eine entsprechende Antwort, dass der Anwalt des Beschuldigten die Daten nicht weitergeben darf?

Opferschutz ist nicht die Sache des bundesdeutschen Strafverfolgungssystems, da ist so ein Beispiel noch harmlos. Interessanter wird es noch, wenn man Opfer von massiver Körperverletzung, Vergewaltigung oder versuchtem Totschlag im Gerichtssaal sieht, welche dann - unter dem feisten Grinsen des mutmaßlichen Täters - auf Grund der herablassend anmutenden Fragen des Verteidigers dem Täter quasi nochmal ausgeliefert sind, selbstverständlich diesmal vor den Augen der Öffentlichkeit.
Aber wehe du nennst eine wegen Mordes verurteilte RAF-Terroristin Mörderin - das geht ja nicht, da könnte ihre zarte Seele ja Schaden nehmen…

Andreas

Hallo!

Opferschutz ist nicht die Sache des bundesdeutschen
Strafverfolgungssystems,

Opferschutz ist generell nicht der Hauptzweck eines Strafrechtssystems und das ist auch richtig so - auch wenn das jetzt unpopulistisch ist. Die Interessen der Opfer sind zwar in einem Strafrechtssystem in gewisser Hinsicht zu berücksichtigen, aber es geht im Strafprozess nicht in erster Linie um das Opfer.

Gruß
Tom

Hallo,

ob der Opferschutz Hauptzweck ist oder nicht, ist doch völlig nebensächlich.

Denn so oder so könnte man die Opfer schützen, wenn man denn wollte, aber dafür gibt es keine politische Lobby. Man schützt lieber die Persönlichkeitsrechte der Täter, die man nicht als Mörder bezeichnen darf, obwohl sie es erwiesenermaßen sind.

Übrigens: im Straßenverkehrsrecht gibt es ein Verkehrsopferschutz…

Grüße, M

Hallo!

ob der Opferschutz Hauptzweck ist oder nicht, ist doch völlig
nebensächlich.

Nein, denn in der öffentlichen Diskussion wird immer Täterschutz gegen Opferschutz gesetzt - ein Gegensatz der so aber überhaupt nicht existiert.

Denn so oder so könnte man die Opfer schützen, wenn man denn
wollte, aber dafür gibt es keine politische Lobby.

Das ist eine Phrase. Abgesehen davon stimmt es nicht - es ist doch eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß schon, dass es tragisch ist, ein Opfer zu sein - solche zu vertreten gehört zu meinem Beruf, ich weiß also schon wovon ich rede. Dass es da keine Lobby gäbe ist wohl eher ein Märchen, das von den Medien hochgepeitscht wird. Es ist halt viel interessanter über Opfer böser Verbrecher zu berichten, als über Vorurteile und die Verletzung der gesetzlichen Unschuldsvermutung. Selbst wenn jemand unschuldig ist, wird ja doch nicht berichtet, dass er unschuldig ist, sondern, dass er zwar aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, doch irgendwie schuldig ist, und deswegen das Opfer (das eigentlich hier keines ist) wegen des Schutzes des Täters (der keiner ist) keinen Schadenersatz erhält (obwohl die Geltendmachung dieser Ansprüche eigentlich in das Zivilverfahren gehört).

Wenn etwas eine zu kleine Lobby hat, dann ist das leider der demokratische Rechtsstaat.

Man schützt
lieber die Persönlichkeitsrechte der Täter, die man nicht als
Mörder bezeichnen darf, obwohl sie es erwiesenermaßen sind.

Warum darf man einen nicht als Mörder bezeichnen, wenn jemand einer ist, wieder ein Märchen? Er ist es aber natürlich nicht schon dann, wenn es in der Zeitung steht, dass er es ist, sondern wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Dass Medien Menschen nicht an den Pranger stellen sollen ist gut und richtig so.

Mit Opferschutz steht das alles nicht im logischen Zusammenhang. Beispiel gefällt? - meistens gehts ja ums Geld oder? Wieviel mehr Geld kriegt ein Opfer, wenn der Name eines Täters in der Zeitung steht? Oder kriegt das Opfer mehr Geld, wenn der Name des Täters nicht in der Zeitung steht?

Der Gegensatz Täterschutz - Opferschutz existiert daher in der hochstilisierten Form gar nicht. Er dient lediglich als Vorwand, um das zu verdecken, um das es meistens wirklich geht - um Rache und Vergeltung. - Aus der Sicht eines Opfers oder Betroffenen vollkommen verständlich, richtigerweise nicht aber aus Sicht des Gesetzgebers und des Strafrechtes.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

???

Sorry, zum großen Teil Nonsens, insbesondere aber voll am Thema vorbei. Lies doch nochmal, worum es ging…

???

Sorry, zum großen Teil Nonsens, insbesondere aber voll am
Thema vorbei. Lies doch nochmal, worum es ging…

Hallo,
was willst du? Es war eine sachliche Antwort auf dein Stammtischgerede.
Grüße
Ulf

2 „Gefällt mir“

Ich muss gestehen, dass ich von dir (viel) mehr erwartet hätte.

Abgesehen davon, dass deine Äußerungen inhaltlich zweifelhaft sind, war deine Antwort auf Tom absolut unangemessen. Er hat sich ja konkret geäußert und spricht zudem aus praktischer Erfahrung, die dir völlig fehlt.

Was übrigens die Behauptung angeht, man dürfe einen Mörder nicht Mörder nennen, so verweise ich auf die Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) und dort auf die spezielle Regelung des § 190 StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/190.html

Levay

7 „Gefällt mir“

Hallo

Darf er diese an seinen Mandanten übermitteln?

Nein, aber das ist keine Garantie, dass er es nicht doch tut.

Äh, ich bin jetzt wirklich kein Strafrechtsexperte, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass jeder Beschhuldigte eines Ermittlungsverfahrens nicht nur erfahren darf, sondern auch erfahren muss, welcher Person gegenüber er einer Straftat verdächtigt wird.

Wie soll sich denn der Beschuldigte in dem Verfahren ordnungsgemäß verteidigen können, wenn er gar nicht weiß, wem er etwas getan haben soll?

Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“

Ich finde das schlimm!!!
Wenn ich das hier lese, werden mir diese Feiertage richtig vermiest:

Opferschutz ist nicht die Sache des bundesdeutschen
Strafverfolgungssystems, …

Warum um Himmels Willen können Opfer nicht vor möglichen weiteren Untaten geschützt werden? Das verstehe wer will!
Ich weiss, dass es so ist und habe in einem selber erlebten (harmlosen) Fall eine Sache nicht zuende verfolgt: Kleiner Verkehrsunfall, 80 Euro Schaden, kein Personenschaden, der Unfallgegner stand eindeutig als Schuldiger fest, wurde unmittelbar nach dem Unfall, bei dem er einfach abgehauen ist (ich hatte die Nummer noch lesen können), zur Polizei zitiert. Dort trat er auf wie der große Max, griff die Polizisten verbal an. Dann kam die Pause … und ein Verlauf im Sande. Ich hätte über die Versicherungen gehen müssen, um zu meinem finanziellen Recht zu kommen, habe es aber, wie gesagt, nicht weiter verfolgt, da ich nach seinem Auftreten bei der Polizei befürchtete, dass er auch mir gegenüber nicht „harmlos“ bleiben könnte. Meine Bitte an die Polizei, meine Adresse nicht weiterzugeben, wurde mit „da kann man wohl nichts gegen machen“ quittiert. Schlimm ist das, ganz, ganz schlimm!! Was für ein Rechtsverständnis steckt dahinter?

Interessanter wird es noch, wenn man Opfer von massiver
Körperverletzung, Vergewaltigung oder versuchtem Totschlag im
Gerichtssaal sieht, welche dann - unter dem feisten Grinsen
des mutmaßlichen Täters - auf Grund der herablassend
anmutenden Fragen des Verteidigers dem Täter quasi nochmal
ausgeliefert sind, selbstverständlich diesmal vor den Augen
der Öffentlichkeit.
Aber wehe du nennst eine wegen Mordes verurteilte
RAF-Terroristin Mörderin - das geht ja nicht, da könnte ihre
zarte Seele ja Schaden nehmen…

Volle Zustimmung! Auch das ist unverständlich!

Gruss
Laika

Opferschutz ist nicht die Sache des bundesdeutschen
Strafverfolgungssystems, …

Stimmt, denn Strafverfolgung ist ja repressive Tätigkeit und nicht präventive. Schade, dass Leute wie laika darauf so anspringen.

[Hier die Geschichte eines Verkehrsunfalls.]

Leider wird überhaupt nicht klar, was du uns damit sagen willst. Du hast deine Ansprüche nicht verfolgt, weil der Unfallgegner sich bei der Polizei so aufgeführt hat. Was genau kann jetzt der Rechtsstaat dafür? Wie genau soll das denn deiner Meinung nach aussehen, laika? Wer Geld von einem anderen haben will, muss den wohl notfalls verklagen. Und wer dann bedroht wird, muss halt die Polizei einschalten.

Volle Zustimmung! Auch das ist unverständlich!

… und inhaltlich auch ziemlicher Unsinn.

Levay

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Da kann ich ebenfalls nur sagen, selbst Schuld. Wenn du Schadenersatz haben willst, musst du den schon selbst geltend machen, das kann doch nicht wer anderer für dich tun.

Gruß
Tom

Aha

Stimmt, denn Strafverfolgung ist ja repressive Tätigkeit und
nicht präventive.

Was die Bindung an den Artikel 1 (1) Grundgesetz aber nicht aufhebt und dass es hier - auch in der Fachdiskussion - ein massives Spannungsfeld gibt wirst du wohl kaum abstreiten wollen.

Gruß Andreas

Ich verstehe nicht mal, was du damit überhaupt sagen willst.

Levay

http://www.andreas-schwartmann.de/onlineaktenauszug…

geht flott

Herr leenders

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@ Levay + Ulf / OT
Also bitte, kommt mal wieder auf den Teppich. Es ging um die Aussage, dass der Opferschutz in Deutschland etwas wenig ausgeprägt ist (verkürzt). Und dazu habe ich -sinngemäß- gesagt: ja, das sehe ich auch so.

Die technokratische Sichtweise bzw. Abhandlung, die dann von Tom kam, mag ja richtig sein im Sinne von juristisch korrekt, aber ob der Opferschutz „Hauptzweck“ dieses oder jenes Gesetzes ist, stand doch gar nicht zur Debatte.

In der Praxis gibt es nunmal Zeugen/Geschädigte, die nach einem Prozess ein Problem haben. Was daran Stammtischgerede sein soll, ist mir nicht ganz klar. Und man muss auch nicht Jurist sein, um da eine Meinung zu haben, oder?

Grüße, M

Die technokratische Sichtweise bzw. Abhandlung, die dann von
Tom kam, mag ja richtig sein im Sinne von juristisch korrekt,
aber ob der Opferschutz „Hauptzweck“ dieses oder jenes
Gesetzes ist, stand doch gar nicht zur Debatte.

Lies dir doch noch mal durch, was Tom geschrieben hat, und dann lies dir noch mal deinen Beitrag durch. Tom schrieb nichts „Technokratisches“, und dein Beitrag war verfehlt.

Ich nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass du das nicht einsiehst. Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.

Levay

1 „Gefällt mir“

Ich verstehe nicht mal, was du damit überhaupt sagen willst.

Dann hat sich dein Studium ja gelohnt. :wink:

Gruß Andi

Vielleicht möchtest du mich an deinem reichhaltigen rechtlichen Wissen teilhaben lassen… Also: WAS wolltest du überhaupt aussagen?

Levay

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Da kann ich ebenfalls nur sagen, selbst Schuld. Wenn du
Schadenersatz haben willst, musst du den schon selbst geltend
machen, das kann doch nicht wer anderer für dich tun.

Bitte genau lesen, was ich geschrieben hatte: Nicht um das Geltendmachen meiner Ansprüche ging es bei meiner Schilderung, klar das kann ich schon selber. Es ging um die Tatsache, dass meine Adresse einfach so weiter gegeben wird und ich nach der Vorstellung (und dem Aussehen) des Unfallgegners mich nicht mehr sicher fühlte vor irgendwelchen „Folge-Aktionen“.

Gruss
Laika