in einem der im Jahr 1900 entstandenen „Konferenzaufsätze“, mit denen ich mich seit einiger Zeit beschäftige, ist von einem schwäbischen Gericht namens „Hülsenbohnen“ die Rede:
Eigentümliche Speisen sind: Dampfnudeln, Ofennudeln, Krautknopf, „Durananander“ oder „Stierum“ (d. i. ein während des Backens verstierter Pfannkuchen), Wargelnudeln, Hülsenbohnen, Schwedaknöpfla.
Ich konnte zu all den anderen genannten „eigentümlichen Speisen“ etwas finden, nicht jedoch zu den „Hülsenbohnen“.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
einen nachweisbaren Bezug zu Oberschwaben kann ich nicht herstellen, aber der Begriff „Hülsenbohnen“ wird in der mir zur Verfügung stehenden Literatur als Sammelbegriff für Wicken-, Sau- und Pferdebohnen genannt, die in Westfalen als Leibgericht gelten („dicke Bohnen“, auf Platt auch „graute Baunen“).
„Allgemeines Haus- und Wirthschafts-Lexicon“ Hrg. Dr. William Löbe, Verlag von Otto Wigand, Leipzig 1859, Zweiter Band, Seite 636 ff., Stichwort „Hülsenfrüchte“.
2.) Zu „westfälisches Leibgericht“:
Hans W. Fischer „Das Leibgericht“, Deutsche Buch-Gemeinschaft Berlin und Darmstadt 1955, Kapitel „Westfalen“, Seite 133 ff.
„Fisolen“ ist die österreichische Bezeichnung für Bohnen und leitet sich vermutlich vom lateinischen Gattungsbegriff „Phaseolus“ ab. (Meine aus Mähren stammende Mutter nannte Bohnen immer so.)
Die „Saubohnen“ oder „Ackerbohnen“ gehören zwar ebenfalls zur Familie Fabaceae (Hülsenfrüchte), aber zur Gattung „Vicia“ (Wicken). - Es ist durchaus etwas kompliziert!