ein weiteres Mal bin ich in einem Bericht aus dem Jahr 1900 über das damalige Dorfleben (Region Kirchheim/Teck - Bad Urach) auf einen mir unbekannten Begriff gestoßen, den ich nicht zu deuten vermag.
Auch in Fischers „Schwäbischem Handwörterbuch“ bin ich dazu nicht fündig geworden.
Der rätselhafte Begriff im Kontext:
[…] Da manche Menschen schon von Jugend auf durch schlechte Leute geplagt u. gepeinigt wurden, daß sie es nimmer aushalten konnten, wenn man ihnen nicht mit dem Bettzairle zu Hilfe gekommen wäre u. s. w. […]
Wohl keine Krankheit musste den früheren Generationen den Gedanken an elbischen Einfiuss näher legen, als das sog. nächtliche Aufschrecken, Aufschreien oder Unruhe der Kinder (Pavor nocturnus).
[…]
… … … … … … … … … … … … … … … Oft ist dieser erste Nacht- schrecken die Einleitung zu einer weiteren fieberhaften Krank- heit des Kindes, die dann eben das Schreckmännlein gebracht hat, das deshalb auch die Namen erhält: Schrecksele, Schreck- gaggele, Gaggele, Schreckgöggele, Göggelifräulein, Göggelmann, Butzengreuel, Blattermännlein, Ruhpöppel, Pophanns (Popanz); auch bei dieser Krankheitserscheinung wurde vom Volke der Alp bezichtigt; denn er verursachte diese Alpqual (Alpsucht) als leidiger Olf oder Müdolf (= mühender Alp), der hinter dem Bettgatter (Zarglein) als ein nächtliches Trudengespenst zum vorher ruhig Schlafenden herabgleitet, weshalb man, um das „Bett-Zairle", Schrättlein oder Hexe fern zu halten, das Schrattengatterl oder die „Unruh" -Kräuter einlegt.
→ Quelle (→106 Abhandlungen / Höfler, Krankheits-Dämonen)
hilfreich und interessant war vor allem die erste von Kreszentia genannte Quelle (Blätter für Pommersche Volkskunde, Monatsschrift für Sage u. Märchen, Sitte u. Brauch, […] Stettin 1896).
Hieraus geht hervor, dass „Bet(t)zairle“ zwei Bedeutungen hat:
Der Begriff bezeichnet sowohl
a) „eine Art von bösen Geistern“, die u. a. Alpträume verursachen, als auch
b) den Zauber- bzw. Segensspruch, der mit dem Wort „Bet(t)zairle“ beginnt, und mit dem man diese und andere böse Geister aus dem Haus verbannte.
In dem von mir eingangs zitierten Kontext ist also die zweite Bedeutung gemeint.
und dieser Abschnitt ist wörtlich aus der von @Kreszentia bereits vorgelegten Quelle abgeschrieben. An den Lettern kann man deutlich sehen, wer von wem abgeschrieben hat.