Schwanger und hoch verschuldet

Hallo!

Wenn sie fit ist, dann würde ich dem Bruder nicht so leicht
klein beigeben, denn es ist immerhin das Haus der MUTTER und
nicht seins.

Richtig. Und deswegen kann SIE entscheiden, unter welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird. Und wenn IHRE Bedingung lautet, nur wenn der Bruder zustimmt, muss man das respektieren.

Der Bruder macht es sich doch arg leicht mit seiner
Verweigerungshaltung.

Ich finde das lustig: Da soll jemand gefragt werden, darf sich dann aber nicht frei entscheiden, weil das böse ist?

Lg,
Max

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