Schwanger - und nun? - Kündigen? HartzIV?

Hallo an alle Experten!
Ich möchte ganz kurz meine Sitution schildern: Ich hatte bisher noch nie finanzielle Probleme. Unverheiratet, angestellt im öffentlichen Dienst, verfüge ich über ein monatl. Netto von ca. 1600 Euro. Jetzt bin ich im ersten Drittel der Schwangerschaft, und damit beginnen die finanziellen Probleme! Eigentlich sehr schade, denn eigentlich will ich mir die Freude aufs Kind nicht nehmen lassen!

Mein Partner (Vater des Ungeborenen) wohnt in einem anderen Bundesland, wohin ich auch ziehen möchte (Damit muss ich mir sowieso später über neue Arbeitsstelle Gedanken machen). Der Mutterschutz beginnt Ende August.

Laut Info des Bundesministeriums für Familie&Co. sind wir nach den ersten 6 Monaten über dem zulässigen Jahreseinkommen für das Bundeserziehungsgeld. Fazit: Uns würde dann trotz extremer Hausbau-Schulden des Partners kaum was übrigbleiben. Ist jetzt schon schwierig, aber dann mit Frau und Kind?!

Nun meine Fragen:
(1) Kündigen? (wäre ein Netto-Arbeitslosengeld von ca. 1000 Euro. Ist da eine Sperrfrist des AA zu erwarten (3Monate weniger Geld, also max. 9 Monate Arbeitslosengeld)?
(2)Zum Arbeitslosengeld das Erziehungsgeld oder hebt sich das gegenseitig auf? (Kindergeld ist ja sicher unabhängig vom Einkommen).
(3) Extra Wohnsitz anmelden (Es würde sich jemand finden lassen, bei dem ich meinen Hauptwohnsitz anmelden kann - wie wird das überprüft?)? Hat da jemand Erfahrungswerte? Wegen der Erziehungsgeld-Höhe bei Alleinstehenden günstiger (…)
(4) Würde es Sinn machen, HartzIV zu beantragen? Kennt sich da jemand aus…(Sonderleistungen…)?

Bin für jeden Tipp, wie ich diese Zeit vor und nach der Geburt finanziell überstehe, dankbar!

Hallo

Nun meine Fragen:
(1) Kündigen? (wäre ein Netto-Arbeitslosengeld von ca. 1000
Euro. Ist da eine Sperrfrist des AA zu erwarten (3Monate
weniger Geld, also max. 9 Monate Arbeitslosengeld)?

Ich würde davon ausgehen, dass dann eine Sperrfrist zu erwarten ist, jedenfalls wenn ihr nicht anschließend zusammenzieht (das wäre sicherlich ein Grund, der anerkannt würde).

(2)Zum Arbeitslosengeld das Erziehungsgeld oder hebt sich das
gegenseitig auf? (Kindergeld ist ja sicher unabhängig vom
Einkommen).

Ja, weil du für’s Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt vollzeit zur Verfügung stehen musst. Dann kannst du aber wiederum nicht dem Baby vollzeit zur Verfügung stehen, wofür es das Erziehungsgeld gäbe.

(3) Extra Wohnsitz anmelden (Es würde sich jemand finden
lassen, bei dem ich meinen Hauptwohnsitz anmelden kann - wie
wird das überprüft?)? Hat da jemand Erfahrungswerte? Wegen der
Erziehungsgeld-Höhe bei Alleinstehenden günstiger (…)

Klar kriegt man mehr, wenn man alleinerziehend ist. Solche Sachen werden aber nicht gern gesehen, auch hier bei vielen nicht, besonders wenn die Geldknappheit durch einen Hausbau verursacht ist.

Was ich vermuten würde ist, dass du dann das Erziehungsgeld bekommen würdest, ansonsten würde es nach meiner ersten Einschätzung nicht sehr viel ausmachen.

(4) Würde es Sinn machen, HartzIV zu beantragen? Kennt sich da
jemand aus…(Sonderleistungen…)?

Mit Sonderleistungen ist bei Hartz 4 nicht viel. - Mit welcher Begründung willst du Hartz 4 beantragen? Ich glaube, wenn du selbst kündigst und damit den Notstand vorsätzlich herbeiführst, kriegst du da auch Schwierigkeiten. Jedenfalls würde es wahrscheinlich ziemlich seltsam wirken, wenn du völlig ohne Grund kündigst und in ein anderes Bundesland ziehst. - Wenn du aber einen vernünftigen Grund hast, nämlich deinen Lebensgefährten, dann kann man wohl davon ausgehen, dass der für dich zahlen muss. - Abgesehen davon muss er m.W. sowieso in den ersten Jahren auch für dich Unterhalt zahlen, auch wenn ihr nicht verheiratet seid oder zusammen wohnt.

Bin für jeden Tipp, wie ich diese Zeit vor und nach der Geburt
finanziell überstehe, dankbar!

Am besten wäre, schon mal zu sparen. Übrigens sind Babies nicht so besonders teuer. Die hohen Kosten kommt erst mit zunehmenden Alter, zunächst brauchen sie nur sehr viel Aufmerksamkeit. Und dadurch, dass man keine Zeit mehr hat auszugehen, gibt man auch nicht mehr viel Geld aus.

Es kann auch sein, dass es das günstigste wäre, wenn ihr heiraten würdet. Er zahlt dann ja wesentich weniger Steuern.

Viele Grüße
Thea

Hallo,

ich kenne deine Situation und weiß, wie hilflos und verworren man sich fühlt, wenn man so vieles beachetn und überdenken muss.

Am besten würdest du mal einen Termin bei PROFamilia oder so ausmachen, die können dir immer gute Ratschläge geben und haben auch noch Unterlagen, wann du was wo beantragen kannst und musst…

Ansonsten drück ich euch die Daumen, dass alles recht gut über die Bühne geht,

lg Dany

Hallo Claudia,

Ich möchte ganz kurz meine Sitution schildern: Ich hatte
bisher noch nie finanzielle Probleme. Unverheiratet,
angestellt im öffentlichen Dienst, verfüge ich über ein
monatl. Netto von ca. 1600 Euro. Jetzt bin ich im ersten
Drittel der Schwangerschaft, und damit beginnen die
finanziellen Probleme! Eigentlich sehr schade, denn eigentlich
will ich mir die Freude aufs Kind nicht nehmen lassen!

Mein Partner (Vater des Ungeborenen) wohnt in einem anderen
Bundesland, wohin ich auch ziehen möchte (Damit muss ich mir
sowieso später über neue Arbeitsstelle Gedanken machen). Der
Mutterschutz beginnt Ende August.

Laut Info des Bundesministeriums für Familie&Co. sind wir nach
den ersten 6 Monaten über dem zulässigen Jahreseinkommen für
das Bundeserziehungsgeld. Fazit: Uns würde dann trotz extremer
Hausbau-Schulden des Partners kaum was übrigbleiben. Ist jetzt
schon schwierig, aber dann mit Frau und Kind?!

Also solange du mit deinem Partner nicht verheiratet bist und keine Eheähnliche Beziehung hast (sprich gemeinsamer Haushalt) wird sein Einkommen nicht angerechnet.
Dann kannst du Erziehungsgeld + Kindergeld beziehen und Wohngeld. Über weitere Leistungen informiert dich auch ProFamilia.

Nun meine Fragen:
(1) Kündigen? (wäre ein Netto-Arbeitslosengeld von ca. 1000
Euro. Ist da eine Sperrfrist des AA zu erwarten (3Monate
weniger Geld, also max. 9 Monate Arbeitslosengeld)?

Kündigen erst wenn du aus der Erziehungsurlaub zu Ende geht. Ich weiß nicht ob du beim Bund oder Land oder Kommune beschäftigt bist, aber kümmer dich doch schonmal jetzt um einen neuen Arbeitsplatz. Im Bereich Bund wäre eine Versetzung gar nicht so schwer. Zudem hast du im ÖD die Möglichkeit dich bis zu 5 Jahre freistellen zu lassen auf Antrag. Die GleiB wäre da auch eine gute Ansprechpartnerin.

(2)Zum Arbeitslosengeld das Erziehungsgeld oder hebt sich das
gegenseitig auf? (Kindergeld ist ja sicher unabhängig vom
Einkommen).

Entweder bist du arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder du bist im Erziehungsurlaub. Beides geht nicht.

(3) Extra Wohnsitz anmelden (Es würde sich jemand finden
lassen, bei dem ich meinen Hauptwohnsitz anmelden kann - wie
wird das überprüft?)? Hat da jemand Erfahrungswerte? Wegen der
Erziehungsgeld-Höhe bei Alleinstehenden günstiger (…)

Sry, aber die Strafen wären mir teilweise (dies ist abhängig von den Kommunen) zu drastisch.
Vor allem wenn dein Lebensgefährte sowieso hoch verschuldet ist.

(4) Würde es Sinn machen, HartzIV zu beantragen? Kennt sich da
jemand aus…(Sonderleistungen…)?

Informier dich bei ProFamilia. Mal ein anderer Gedanke wie wärs wenn dein Partner zu dir zieht und sich vom finaziellen Ballast befreit.
Weiß ja nicht was er derzeitig macht aber in manchen Firmen ist dies durchaus möglich.

Bin für jeden Tipp, wie ich diese Zeit vor und nach der Geburt
finanziell überstehe, dankbar!

Einen relativ gesicherten Arbeitsplatz sausen zu lassen, vor allen angesichts der Tatsache das dein Lebenspartner hoch verschuldet ist, und du somit damit rechnen musst später wieder arbeiten zu müssen halte ich nicht für gut.
Überlegt doch mal ob es auch andere Lösungen gibt, hört sich so an als wenn nur du dir die Gedanken machst. Was sagt denn dein Lebensgefährte zu dem Thema?

Ich weiß nicht ob ich dir helfen konnte, aber vielleicht hast du ja ein paar Gedankenanstöße bekommen.

Schöne Grüße
Andrea

*die auch im ÖD arbeitet und immer wieder von teilweiser Flexibilität in jenem Welchen überrascht wurde*

Arbeitslosigkeit und Elternzeit/Alg und Erzg
Hallo!

Entweder bist du arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung oder du bist im Erziehungsurlaub. Beides geht nicht.

Doch geht!

Arbeitslos ist nach dem Gesetz, wer dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung steht. In diesem Fall würde das bedeuten, dass, um Anspruch auf Alg zu haben, für mind. 15 Std./Wo. eine Kinderbetreuung sichergestellt sein muss. (Natürlich wird das Alg, wenn man vorher mehr als 15 Std. oder so gearbeitet hat, auf die Stundenzahl, die man sich der AA zur Verfügung stellt, runtergerechnet.)

Damit man Erziehungsgeld bekommt, darf man wiederum während der Elternzeit nicht mehr als 30 Std./Wo. arbeiten.

Somit steht Arbeitslosigkeit bzw. der Bezug von Alg einem Bezug von Erzg nicht grundsätzlich entgegen. Allerdings macht die AA dem Versorgungsamt (das das Erzg zahlt) eine Mitteilung, dass Alg auf Grundlage von soundsoviel Wochenstunden in derundder Höhe gezahlt wird. Das Alg wird dann ggf. auf das Erzg angerechnet.

(P.S.: Diese Mitteilung der AA an das Versorgungsamt wird in der Regel vergessen…)

Gruß
Liza

Hai, Liza,

Arbeitslos ist nach dem Gesetz, wer dem Arbeitsmarkt mind.
15 Std./Wo. zur Verfügung steht. In diesem Fall würde
das bedeuten, dass, um Anspruch auf Alg zu haben, für mind. 15
Std./Wo. eine Kinderbetreuung sichergestellt sein muss.

nö. Es ist natürlich möglich, daß das in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, aber zumindest in Berlin kann man nicht „Teilzeit-arbeitslos“ sein. Das mit den 15 Stunden ist umgekehrt: ein Arbeitsloser darf einen Aushilfsjob haben, der aber weniger als 15 Stunden/Woche haben muß. Von der verdienten Kohle darf er (oder sie) 165,- € behalten, was drüber ist, wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet.
Besonders „lecker“ ist diese Regelung für Menschen, die sich mit zwei halben Jobs über Wasser hielten und einen von beiden verlieren. Umfässt der andere 15 Wochenstunden oder mehr, sind sie nicht arbeitslos…

Gruß
Sibylle

Hallo.

Arbeitslos ist nach dem Gesetz, wer dem Arbeitsmarkt mind.
15 Std./Wo. zur Verfügung steht. In diesem Fall würde
das bedeuten, dass, um Anspruch auf Alg zu haben, für mind. 15
Std./Wo. eine Kinderbetreuung sichergestellt sein muss.

nö. Es ist natürlich möglich, daß das in verschiedenen
Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, aber zumindest
in Berlin kann man nicht „Teilzeit-arbeitslos“ sein. Das mit
den 15 Stunden ist umgekehrt: ein Arbeitsloser darf einen
Aushilfsjob haben, der aber weniger als 15 Stunden/Woche haben
muß. Von der verdienten Kohle darf er (oder sie) 165,- €
behalten, was drüber ist, wird aufs Arbeitslosengeld
angerechnet.
Besonders „lecker“ ist diese Regelung für Menschen, die sich
mit zwei halben Jobs über Wasser hielten und einen von beiden
verlieren. Umfässt der andere 15 Wochenstunden oder mehr, sind
sie nicht arbeitslos…

Ähm… wo hast Du das her??

  1. Der letzte Absatz stimmt deshalb nicht, weil es dann Teilarbeitslosengeld gibt.

  2. wird das bundesweit einheitlich gehandthabt, denn die Bundesanstalt für Arbeit ist (wie der Name schon sagt) eine Bundesbehörde.

  3. arbeite ich als Leistungssachbearbeiter bei dem Laden - und das schon seit Jahren (wobei ich gestehen muss, dass ich erst einmal einen Teil-Alg-Fall bearbeitet habe, und das ist Jahre her…).
    Arbeitest Du denn bei der AA? Ich kann mir nur vorstellen, dass sich Deine Aussagen auf (falsche?/falsch verstandene?) Auskünfte meiner Kollegen in Berlin stützen.

Mal ganz davon abgesehn, ist Deine Erläuterung zum Nebeneinkommen richtig, hat aber mit diesem Sachverhalt hier absolut nichts zu tun.

Gruß
Liza

Hai, Liza,

Ähm… wo hast Du das her??

von’ner Kollegin von Dir verbal…
…und vom AA-Flyer gedruckt:

„Was Sie zum Thema Nebeneinkommen wissen sollten“ Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, Marketing und strategische PR; Stand: Januar 2005.

Da steht drin
„…Prinzipiell gilt: Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des SGB II nicht mehr arbeitslos und können dann auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen…“
und etwas weiter:
„…Die Agentur für Arbeit prüft bei jeder Nebentätigkeit, ob der Leistungsanspruch wegen Überschreitens der Kurzzeitigkeitsgrenze (15 Stunden wöchentlich) und damit wegen fehlender Arbeitslosigkeit insgesamt ausgeschlossen ist…“

  1. wird das bundesweit einheitlich gehandthabt, denn die
    Bundesanstalt für Arbeit ist (wie der Name schon sagt) eine
    Bundesbehörde.

Na, dann müssten bei Euch doch die gleichen Regeln gelten, oder?

  1. arbeite ich als Leistungssachbearbeiter bei dem Laden - und
    das schon seit Jahren (wobei ich gestehen muss, dass ich erst
    einmal einen Teil-Alg-Fall bearbeitet habe, und das ist Jahre
    her…).

Ach? Gehörst Du auch zu denen, die mit dem neue-Regeln-lernen gar nicht mehr nachkommen? ('tschuldigung)

Arbeitest Du denn bei der AA? Ich kann mir nur vorstellen,
dass sich Deine Aussagen auf (falsche?/falsch verstandene?)
Auskünfte meiner Kollegen in Berlin stützen.

Dann müsste ich aber Tomaten auf den Ohren (oder auch im Hirn - man weis ja nie :wink: ) haben und der Flyer wäre auch falsch…

Mal ganz davon abgesehn, ist Deine Erläuterung zum
Nebeneinkommen richtig, hat aber mit diesem Sachverhalt hier
absolut nichts zu tun.

Stümmt, war nur so als Bemerkung am Rande…

Gruß
Sibylle

Hallo Sibylle,

ich erhebe jetzt keinen Anspruch darauf, alles richtig verstanden zu haben, aber ich sehe keinen Widerspruch zwischen dem, was Liza sagt, und dem, was du da zitierst.

Die Frage war doch, ob die Ursprungsposterin gleichzeitig Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld erhalten kann. Liza meinte, ja, ds geht, wenn für mind. 15 Stunden pro Woche die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Dann nämlich steht sie dem Arbeitsmarkt soweit zur Verfügung, als dass sie theoretisch einen Job annehmen könnte, mit dem sie nicht mehr arbeitslos wäre. Wo ist das Problem?

Gruß,
Anja

Hai, Anja,

Die Frage war doch, ob die Ursprungsposterin gleichzeitig
Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld erhalten kann. Liza
meinte, ja, ds geht, wenn für mind. 15 Stunden pro Woche die
Kinderbetreuung sichergestellt ist. Dann nämlich steht sie dem
Arbeitsmarkt soweit zur Verfügung, als dass sie theoretisch
einen Job annehmen könnte, mit dem sie nicht mehr arbeitslos
wäre. Wo ist das Problem?

nach dem, was im Flyer steht und was die AA-Frau gesagt hat, reicht es eben nicht, dem Arbeitsmarkt 15 Stunden/Woche zur Verfügung zu stehen, um arbeitslos zu sein und damit Ansprüche zu haben.
Man darf ihm für höchstens 14,9 Stunden/Woche nicht zur Verfügung stehen - damit kriegt sie kein Arbeitslosengeld.

…wenn der Flyer stimmt und „meine“ AA-Frau auf dem aktuellen Stand ist…

Gruß
Sibylle

Hallo Sibylle,

nach dem, was im Flyer steht und was die AA-Frau gesagt hat,
reicht es eben nicht, dem Arbeitsmarkt 15 Stunden/Woche zur
Verfügung zu stehen, um arbeitslos zu sein und damit Ansprüche
zu haben.

Aaaalso, ich zitiere noch mal den von dir abgedruckten Flyer-Text:

„…Prinzipiell gilt: Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des SGB II nicht mehr arbeitslos und können dann auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen…“

Ok. Dann klingt es für mich sehr logisch, dass sie dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen muss. Denn wenn das Arbeitsamt ihr einen Job für mind. 15 h findet, wäre sie ja nicht mehr arbeitslos. Allerdings sind das nur meine logischen Schlüsse, in dem Zitat steht nichts dazu drin.

„…Die Agentur für Arbeit prüft bei jeder Nebentätigkeit, ob der Leistungsanspruch wegen Überschreitens der Kurzzeitigkeitsgrenze (15 Stunden wöchentlich) und damit wegen fehlender Arbeitslosigkeit insgesamt ausgeschlossen ist…“

Siehe oben. Wenn sie mind. 15 Stunden arbeitet, hat sie keinen Leistungsanspruch. Ok. Damit ist noch immer keine Aussage dazu getroffen, wieviele Stunden sie zur Verfügung stehen muss, wenn sie NICHT arbeitet, um einen Leistungsanspruch zu haben.

Du meinst vermutlich, dass die Erziehungszeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Aber ich bin mir da ehrlich gesagt überhaupt nicht sicher, ob man das so interpretieren darf. Wie gesagt, meine Interpretation ist eine ganz andere. Denn auch wenn sie das Kind „erzieht“, hat sie damit keinen Job, könnte aber theoretisch einen ausüben, steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Fazit: In deinen Flyer-Zitaten findet sich explizit nichts zu der gestellten Frage. Du hast sie auf eine Art interpretiert, ich auf eine andere. Liza, die selbst in diesem Bereich arbeitet, wird hoffentlich am besten wissen, was davon gilt.

Gruß,
Anja

SGB III+SGB II/Arbeitslosigkeit+Teilarbeitslosigk.

„Was Sie zum Thema Nebeneinkommen wissen sollten“ Herausgeber:
Bundesagentur für Arbeit, Marketing und strategische PR;
Stand: Januar 2005.

Da steht drin
„…Prinzipiell gilt: Wenn Sie regelmäßig mindestens 15
Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des SGB II nicht mehr arbeitslos und können dann auch kein
Arbeitslosengeld mehr beziehen…“

Wenn dort wirklich „SGB II“ steht, bezieht sich der Flyer auf Alg II.

Das „normale“ Alg sowie das Teil-Alg sind nämlich im SGB III geregelt.

Ansonsten ist die Aussage grundsätzlich richtig - es sei denn , man ist nicht arbeitslos , sondern teil arbeitslos gem. § 150 SGB III. Das ist die einzige Ausnahme von der „15-Std./Wo.-Regel“!

und etwas weiter:
„…Die Agentur für Arbeit prüft bei jeder Nebentätigkeit, ob
der Leistungsanspruch wegen Überschreitens der
Kurzzeitigkeitsgrenze (15 Stunden wöchentlich) und damit wegen
fehlender Arbeitslosigkeit insgesamt ausgeschlossen ist…“

Ist ja alles richtig, hat aber mit Teil arbeitslosigkeit nichts zu tun! Im Flyer wird auf den Regelfall der „normalen“ Arbeitslosigkeit Bezug genommen.

  1. wird das bundesweit einheitlich gehandthabt, denn die
    Bundesanstalt für Arbeit ist (wie der Name schon sagt) eine
    Bundesbehörde.

Na, dann müssten bei Euch doch die gleichen Regeln gelten,
oder?

Tun sie auch.

  1. arbeite ich als Leistungssachbearbeiter bei dem Laden - und
    das schon seit Jahren (wobei ich gestehen muss, dass ich erst
    einmal einen Teil-Alg-Fall bearbeitet habe, und das ist Jahre
    her…).

Ach? Gehörst Du auch zu denen, die mit dem neue-Regeln-lernen
gar nicht mehr nachkommen? ('tschuldigung)

Sorry, aber: nein. Mal ganz davon abgesehen, hat sich ja hier in letzter Zeit viel Gesetz geändert, aber nicht die Sache mit der Arbeitslosigkeit und der Teilarbeitslosigkeit!

Gruß
Liza

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Hai, Liza,

dacht’ ich’s mir doch, daß Du Dich nochmal meldest…

Wenn dort wirklich „SGB II“ steht, bezieht sich der Flyer auf
Alg II.

Das „normale“ Alg sowie das Teil-Alg sind nämlich im SGB
III geregelt.

Aaaahhh - daher…

Sorry, aber: nein. Mal ganz davon abgesehen, hat sich ja hier
in letzter Zeit viel Gesetz geändert, aber nicht die Sache mit
der Arbeitslosigkeit und der Teilarbeitslosigkeit!

Ich bin verblüfft, daß da überhaupt noch jemand hinterherkommt - allerdings hatte ich bisher das zweifelhafte Glück, jedesmal dann zum AA zu müssen, wenn wiedermal irgendwelche Politiker irgendwelche Flausen ausgebrütet und irgendwelche Grüntischstrategen daraus dann Vorschriften machten, die z.T. gar nicht ausführbar waren…

Auf jeden Fall hab ich schon wieder 'n Tip für 'ne Freundin abgestaubt - Dank Dir dafür.

Gruß
Sibylle