Ich hoffe Ihr könnt mir bei einem Fall aus dem Arbeitsrecht helfen:
Frau X ist im 4.Monat schwanger. Frau X hat ihren Chef von der Schwangerschaft informiert.
Sie arbeitet unbefristet seit 10 Jahren in ihrem Beruf. Die Arbeit ist mit sehr langem stehen und häufigem heben von schweren Gegenständen verbunden. Die Arbeitszeiten sind vom Bedarf abhängig. (Vor der Schwangerschaft zwischen 40-50 Stunden die Wochen - vertraglich 40 Stunden/Woche). Der Betrieb hat 10 Angestellte.
Auf Grund der o.g. Belastungen und damit verbundene Beschwerden hat Frau X ihr Arbeitszeit auf etwa 30 Stunden/Woche verkürzt (mündlich Absprache mit dem Mitarbeiter (nicht Chef), welcher die Schichten einteilt). Jetzt reduziert sich dadurch natürlich auch ihr Lohn.
Es kann doch aber nicht sein, dass Frau X wegen ihrer Schwangerschaft schlechter gestellt ist als vor der Schwangerschaft, oder? Kann ein ärtzliches Atest (Krankenschein) eine tägliche Arbeitszeit von max. 6 Stunden vorschreiben? Wer zahlt dann das restliche Geld bis zur 40 Stunden/Woche?
Entscheidend ist diese Kostenfrage auch im Hinblick auf die Höhe des Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschaftsgeld = Netto der letzten 3 Monate), welches ja ebenfalls auf das reduzierte Einkommen berechnet wird.
Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung, wenn Frau X z.B. ab dem 7.Monat wegen ihrer Schwangerschaft und körplich schweren Arbeit komplett vom Arzt krankgeschrieben wird. Wie hoch ist die Lohnfortzahlung/Mutterschaftsgeld?
Es kann doch aber nicht sein, dass Frau X wegen ihrer
Schwangerschaft schlechter gestellt ist als vor der
Schwangerschaft, oder?
Alternative Formulierung: Es kann doch nicht sein, daß der Arbeitgeber wegen der von Frau X fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schwangerschaft schlechter gestellt wird, als vor ihrer Schwangerschaft, also zu einem Zeitpunkt, zu dem Lohn und Leistung ausgehandelt wurden?
Im übrigen gibt es hier auch ein Brett Arbeitsrecht, in das ich eigentlich nie reinschaue, weil mich das immer so aufregt. Warum weiß ich auch nicht.
Danke an Markus Lahr.
Deine Links beantworten den Teil der arbeitsunfähigen Schwangeren.
Wie sieht es aber mit der Lohnfortzahlung bei einer verkürzten Arbeitszeit (z.B. max. 6 Stunden am Tag)? Gibt es eigentlich solche Ateste? Oder wird man vom Arzt immer gleich komplett krankgeschrieben?
Deine Links beantworten den Teil der arbeitsunfähigen
Schwangeren.
Wie sieht es aber mit der Lohnfortzahlung bei einer verkürzten
Arbeitszeit (z.B. max. 6 Stunden am Tag)? Gibt es eigentlich
solche Atteste? Oder wird man vom Arzt immer gleich komplett
krankgeschrieben?
Das tangiert wohl eher das ‚Medizin‘-Brett. Aber der Arzt wird
wohl eine verminderte Arbeitsfähigkeit attestieren, da für eine
100%-ige Krankschreibung kein Grund vorliegt. Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
HTH
mfg M.L.
ps:…und auch hier ist eine kommentarlose Bearbeitung ok
Es kann doch aber nicht sein, dass Frau X wegen ihrer
Schwangerschaft schlechter gestellt ist als vor der
Schwangerschaft, oder?
Alternative Formulierung: Es kann doch nicht sein, daß der
Arbeitgeber wegen der von Frau X fahrlässig oder vorsätzlich
verursachten Schwangerschaft schlechter gestellt wird, als vor
ihrer Schwangerschaft, also zu einem Zeitpunkt, zu dem Lohn
und Leistung ausgehandelt wurden?
doch das kann so sein und ist auch genau so vorgesehen (o.k., es ist natürlich nicht vorgesehen, daß der AG schlechter gestellt wird, aber es ist vorgesehen, daß es die Schwangere auf keinen Fall ist…und das kommt meist für den AG auf das Gleiche heraus).
Zusätzliche und / oder verlängerte Pausen (bezahlt), Beschäftigungsverbote ohne Lohneinbußen, eine Schwangere muß sich bei Bedarf sogar hinlegen können…der AG bezahlt…
Persönlich finde ich diese Regelung richtig.
Hallo,
das Mutterschutzgesetz kennt zweierlei Arten des Beschäftigungsverbotes, eines davon ist das individuelle.
Wenn die Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und ungeborenes Kind
darstellt kann der Arzt ein generelles Beschäftigungsverbot
verfügen - während dieser Zeit muss der Arbeitgeber das Gehalt
weiterzahlen. Weil hier die Art der Tätigkeit eine Rolle spielt,
kenne ich bislang keinen Fall, warum eine verkürzte Arbeitszeit
weniger gefährlich sein sollte.
In der Praxis gibt es deshalb nur zwei Varianten - entweder setzt
der Arbeitgeber die Schwangere zu anderen Arbeiten (ungefährlich)
ein oder der Arzt erlässt das Beschäftigungsverbot.
Gruss
Czauderna
Ich wollte noch ergänzen, dass ich schon einmal eine Schwangere mit einem teilweisen Beschäftigungsverbot betreut habe. Die Dame erwartete Zwillinge und der Arzt setzte die Arbeitszeit auf maximal 4 Stunden täglich fest. Auch hier haben wir das volle Gehalt weitergezahlt (Beschäftgungsverbot). Die Alternative wäre nämlich ein totales Beschäftigungsverbot gewesen.
naja, vielleicht wäre es von Frau X klüger gewesen, wenn sie die Stundenkürzung nicht „eigenmächtig“ sondern in Rücksprache mit dem Chef durchgeführt hätte Gerade wenn nur 10 Leutchen dort arbeiten, sollte man an den Chef ja „rankommen“.
Sprich, das würde ich an Frau Xens Stelle gaanz schnell nachholen. Vielleicht lassen sich ja Kompromisse finden? Abbau allfälliger Überstunden? „Abbummeln“ von (Rest)urlaub? Andere Aufgaben für diese Zeit? Attest vom Arzt?
Kann ein ärtzliches Atest
(Krankenschein) eine tägliche Arbeitszeit von max. 6 Stunden
vorschreiben?
Zumindest hier geht das Aber da kann doch bestimmt der Frauenarzt von Frau X was dazu sagen *wunder*
Eigentlich kann ich dir persönlich keine Antwort geben, ausser daß die werdende Mutter mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden nicht beschäftigt werden dürfen.
Aber was ich eigentlich sagen wollte ist, daß ich eine Seite kenne,wo eine Rechtsanwältin, die sich auf Mutterschaft, Schwangeren, usw. spezialisiert hat, auch Antworten gibt.
Aus Erfarung kann ich Dir sagen, daß Ihre Tipps sehr fundiert und ebenso fachlich sind. Und sie selber ist ausgesprochen nett und bemüht sich innerahlb max. 3 Tage eine Antwort zu geben (meistens eh innerhalb von 24 std).
Ich glaube bei ihr bist Du bestens aufgehoben, falls hier nicht der Fall sein sollte…
Nein, weder zufällig noch mutwillig habe ich die Schiebung bemerkt.
Ich weiß auch nicht woran man das erkennt.
Und dass der Erklärer gleich angeprangert wird…harte Regeln.
I tak daleje, I tak daleje. (das war russisch)
Nein, weder zufällig noch mutwillig habe ich die Schiebung
bemerkt.
Ich weiß auch nicht woran man das erkennt.
Dann schau mal auf das Datum des Originalpostings und das
der Nachbarschaft: 28.9.2005 08:22. Thread eins untendrunter: 29.9.2005 16:45 -> hier werden Artikel nach dem Datum sortiert.
Was aber nicht für verschobene Threads gilt
Und dass der Erklärer gleich angeprangert wird…harte Regeln.
…der Fragesteller, nicht der ‚Erklärbär‘
I tak daleje, I tak daleje. (das war russisch)
Eta prawda. Otschiin charascho (russ. in dt. Lautschrift)
ich habe nur die Anfrage umformuliert, um das herrschende
Anspruchdenken etwas herauszuarbeiten.
Das „Anspruchsdenken“ geht auf geltende Gesetze zurück!
Wenn Dich jemand auf der Straße überfällt, weil Du Geld hast und er nicht (ersetze von mir aus „Du“ durch „Person X“), dann hast Du vermutlich das „Anspruchsdenken“, dass der Typ gefasst wird, un Du Dein Geld zurück bekommst, oder?
Dieses „Anspruchsdenken“ begründet sich auf irgendwelche §§ im Straf- und Zivilrecht.
Wenn ein Arbeitgeber nicht bereit ist, geltende Gesetze zu akzeptieren, dann darf er keine Mitarbeiter einstellen!
Man sollte einfach mal versuchen, die Emotionen und Moral aus dem Themenbereich Arbeitsrecht rauszuhalten… (es fällt zugegeben oft schwer)
ich habe nur die Anfrage umformuliert, um das herrschende
Anspruchdenken etwas herauszuarbeiten.
also irgendwie hast Du das am falschen Objekt demonstriert bzw. durch eine gewisse Wortwahl auch diffamiert.
Schon toll, wenn hierzulande aus allen politischen Ecken für mehr Kinder bzw. Kinderfreundlichkeit geschwallt wird und man dann die wirklichen Ansichten kennenlernt
Gruß
Peter
also irgendwie hast Du das am falschen Objekt demonstriert
bzw. durch eine gewisse Wortwahl auch diffamiert.
hätte der Kollege gefragt ob bzw. welche Möglichkeiten und Ansprüche bestehen, wäre meine Antwort völlig anders ausgefallen. „Es kann doch wohl nicht sein…“ ict für mich ein denkbar schlechter Ansatz für eine offen gestellte Frage und zeigt weiterhin, daß der Fragesteller die Sache nicht für eine Sekunde auch aus der Sicht des Arbeitgebers gesehen hat. Das wiederum finde ich ungehörig und zeigt das von mir bereits erwähnte Anspruchsdenken, das in diesem Lande vorherrscht. Und dann wundern sich die jungen Frauen, daß sie solche Probleme haben, einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.
Schon toll, wenn hierzulande aus allen politischen Ecken für
mehr Kinder bzw. Kinderfreundlichkeit geschwallt wird und man
dann die wirklichen Ansichten kennenlernt
Was habe ich mit den Aussagen zu tun, die aus irgendwelchen politischen Ecken „geschwallt werden“? Weder bin ich Politiker noch vertrete ich fremde Ansichten, sondern lediglich meine eigenen. Diese weiter zu erörtern fällt mir im Augenblick nicht ein, weil ich im Augenblick damit beschäftigt bin, mich über die Reaktionen auf den vorgehaltenen Spiegel zu wundern.
So fangen eigentlich nur Sätze an, mit denen man anderen wirklich zu nahe treten will.
ich habe nur die Anfrage umformuliert, um das herrschende
Anspruchdenken etwas herauszuarbeiten.
Das „Anspruchsdenken“ geht auf geltende Gesetze zurück!
Schon klar. Ich fasse noch einmal zusammen: Die Dame ist schwanger, kommt nach Absprache mit einem Mitarbeiter einfach mal zehn Stunden pro Woche weniger und wundert sich, daß sie weniger Geld bekommt. In der Folge erscheint hier ein Artikel, der (nach Schilderung des Sachverhalts) mit „es kann doch wohl nicht sein…“ beginnt.
Ich hätte genauso meinen Artikel mit „es kann doch wohl nicht sein, daß jemand einfach mal so zehn Stunden weniger pro Woche arbeiten kommt, weil ihm danach ist“ beginnen können.
Vielleicht hätte ich besser auf „Anspruchsdenken in Tateinheit mit Dreistigkeit“ plädieren sollen.