Hallo, ich habe eine Frage, zu der ich im Netz keine Antwort gefunden habe, vielleicht habt ihr eine Idee.
Eine Arbeitnehmerin befindet sich in Elternzeit. Sie wird in diesem Zeitraum erneut schwanger. Der geplante Geburtstermin fällt in diese Zeit.
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Angenommen das Ende der Elternzeit wäre 31.8., die Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) endet am 21.7., wann beginnt die „neue Elternzeit“, am 01.9. oder am 22.7.?
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Bekommt Sie für die Zeit der Mutterschutzfrist Geld vom Arbeitgeber trotzdem sie in der Elternzeit ist?
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Muß ihr Arbeitgeber ihre Stelle weiterhin für den Zeitraum der Elternzeit freihalten oder gibt es ein „Sonderkündigungsrecht“?
Denn theoretisch könnte Sie es ja so weiterführen und der Arbeitgeber müsste ständig mit einer befristeten Stelle um eine Vertretung werben -
Wie sieht es in dem Fall mit dem Urlaubsanspruch aus den Sie erworben hat (vor der 1.Schwangerschaft und dem Zeitraum in den Mutterschutzfristen beider Schwangerschaften)?
Danke für evtl. Antworten