nunja a ist in der glücklichen lage das es wenig schlimmer
werden kann, gerichtsvollzieher könnte höchstens zum
entrümpeln kommen ^^, wenn die jetzt allerdings die kosten
ohne ende erhöhen können dann hätte man ja am ende schon mit
relevanten beträgen zu tun, aber wenn niemand was konkretes
weiß um entwarnung zu geben müßte a eben zahlung in winzigen
raten beantragen
Müssen muß man nicht. Man kann sich auch „arm schreiben“ lassen. Aber das ist eben das, was ich vorher schon gesagt habe. Hätte der Betroffene seinen Arsch mal hochgekriegt als die ersten 40€ ins Haus geflattern kamen, wäre die Sache sicher anders verlaufen. Aber wer es beim zweiten Wisch noch immer nicht kapiert hat, den scheint das ja nicht wirklich zu kratzen!?
hatte eben nur gelesen das ein hoher prozentsatz des
schwarzfahrbußgeldes nicht eingetrieben werden kann aufgrund
von zahlungsunfähigkeit
Was ja nicht heißt, daß sie Dir nicht trotzdem die Bude einrennen… zumindest erst mal postalisch.
bitte mal konkreter: was heißt „keine angst vor inkasso“? muss
ich deren forderung denn nicht nachkommen? (evt. wenn ich
jetzt noch die ursprüngliche forderung bei der bahn begleichen
würde?), kann sich das inkasso unternehmen nicht mit seiner
dann evt. riesig aufgeblähten forderung ans gericht wendet?
Du hast Dir meinen Text „schöngelesen“
Ich habe geschrieben
Warum habt Ihr alle solche Angst vor Inkasso-Unternehmen?
Die ursprüngliche Forderung wird Dir wohl dann nix mehr bringen… sie war eben URsprünglich und nicht mehr aktuell. Die Bahn mußte ja auch Kohle an das IU zahlen.
Zu der Forderung: Das wird wahrscheinlich die Bahn als Mahnbescheid gegen Dich erwirken, weil das IU der Bahn keinen vollstreckbaren Titel abgekauft hat… ist ja auch noch nicht ergangen. Das machen IUs in der Regel, wenn sie eine fette Provision wittern, aber nicht für 40€.
wie legal ist eigentlich dieser mahn-geld wucher? gibt es da
keine verhältnismäßigkeitsregelung? der betrag hat sich in
meinem fall z.b. bei einer woche verzug verdoppelt!
Ja, gibt es mehr oder weniger. Inkassounternehmen SOLLEN sich an den Gebührensätzen der Rechtsanwälte orientieren. Wenn der RA nur 100€ verlangt hätte für diese Leistung und das IU kommt nun mit 300€ um die Ecke, dann wird das IU diese Forderung wohl kaum durchsetzen können. Aber wenn das IU jetzt 105€ nimmt, wird da kein Hahn nach krähen. ISt eben so wie der Bußgeldkatalog… kann der Richter nehmen, kann er aber auch mal sein lassen; also keine fixen Kostensätze.