Schwarzfahren - Zahlungsunfähig?

a ist zweimalig beim schwarzfahren erwischt worden, jeweils 40 euro, hat diese nicht bezahlt und worauf nach einer woche die incasso gesellschaft den betrag plus jeweils 40 euro bearbeitungsgebühr verlangt

a ist gänzlich zahlungsunfähig (kein einkommen, keine grundsicherung, kein vermögen) und hat im internet gelesen es wäre möglich die forderung zurückzuweisen und den rechtsweg anzubieten? ist das möglich, welche maßnahmen sind zu erwarten? wie würde die zahlungsunfähigkeit festgestellt werden? werden so geringe beträge für gewöhnlich versucht einzutreiben?

Kurz und gut: Wenn der Schuldner nicht zahlt, läuft alles auf ein Gerichtsverfahren hinaus, und die Kosten steigen damit natürlich.

Levay

meh, ja sehr hilfreich… -.-, ich hab eben gelesen dass es oft auch eingestellt wird eben wegen zahlungsunfähigkeit, zu pfänden gäbe es nichts mehr also wäre das auch ok

Ob die Verkehrsbetriebe das wirklich durchfechten, kann dir hier nun wirklich keiner sagen. Das Gericht kann da jedenfalls nichts „einstellen“.

Levay

a ist zweimalig beim schwarzfahren erwischt worden, jeweils 40
euro, hat diese nicht bezahlt und worauf nach einer woche die
incasso gesellschaft den betrag plus jeweils 40 euro
bearbeitungsgebühr verlangt

Meine Meinung dazu…
Mal eine andere Frage, wenn Du grad sowieso nicht zahlungsfähig/bereit bist: Wen juckt das, was ein Inkassounternehmen gerne hätte/möchte/will? Also mich persönlich nicht :smile: Hast Du einen Mahnbescheid vom Gericht vorliegen? Na also… mein Mülleimer hätte schon geklappert :smile: Ändert doch momentan sowieso nix ob ein Inkasso-Abzocker schreibt oder der Kaiser von China… ist dem idF gleichzusetzen.

Meine Meinung dazu…
Mal eine andere Frage, wenn Du grad sowieso nicht
zahlungsfähig/bereit bist: Wen juckt das, was ein
Inkassounternehmen gerne hätte/möchte/will? Also mich
persönlich nicht :smile: Hast Du einen Mahnbescheid vom Gericht
vorliegen? Na also… mein Mülleimer hätte schon geklappert :smile:
Ändert doch momentan sowieso nix ob ein Inkasso-Abzocker
schreibt oder der Kaiser von China… ist dem idF
gleichzusetzen.

http://www.google.de/search?hl=de&q=idf&meta=&aq=f&oq= ?

Jedenfalls: es besteht eine unbestrittene Forderung und ein Inkassounternehmen ist eingeschaltet, d.h. ab jetzt kann es nur noch teurer werden. Insofern ist Dein Rat, sofern ich ihn richtig verstanden habe, irgendwo zwischen falsch und fatal.

C.

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Jedenfalls: es besteht eine unbestrittene Forderung und ein
Inkassounternehmen ist eingeschaltet, d.h. ab jetzt kann es
nur noch teurer werden. Insofern ist Dein Rat, sofern ich ihn
richtig verstanden habe, irgendwo zwischen falsch und fatal.

C.

Naja, aber wenn er sowieso nicht in der Lage ist zu zahlen oder nicht bereit dazu ist und auch nicht den Kontakt zum „Schwarzfahrer-Betrieb“ sucht, dann einfach abwarten und Tee trinken. Wenn die Zahlen sowieso rot werden, kommt es doch nicht mehr drauf an, ob sie knallrot oder dunkelrot oder bordeauxrot sind :smile: Auf die paar Euros kommts dann auch nicht mehr an, oder?

Der richtige Weg wäre einfach sich mit dem Verkehrsbetrieb zu einigen und das Inkassounternehmen einfach außer Acht zu lassen. Das ist dann das Ding des Auftraggebers idF der Verkehrsgesellschaft, über die Kosten zu verhandeln. So gesehen hat das Ink.unt. dem Verk.betr. ja nicht einen Titel abgekauft und es hat ja von sich aus gar keine Berechtigung, Kosten vom Editor hier erstattet zu bekommen, weil er das Ink.unt. für keine Leistung beauftragt hat. Die durch das Ink.-Unt. entstandenen Kosten werden sicherlich vom Verk.betr. weitergegegeben, aber Ansprechpartner ist erst einmal der direkte „Gegner“.

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Ist das dein ernst?
Hallo,

Naja, aber wenn er sowieso nicht in der Lage ist zu zahlen
oder nicht bereit dazu ist und auch nicht den Kontakt zum
„Schwarzfahrer-Betrieb“ sucht, dann einfach abwarten und Tee
trinken. Wenn die Zahlen sowieso rot werden, kommt es doch
nicht mehr drauf an, ob sie knallrot oder dunkelrot oder
bordeauxrot sind :smile: Auf die paar Euros kommts dann auch nicht
mehr an, oder?

das sind ja wirklich klasse Tipps. Also hebt er für 80 Euro die Finger und gibt die eidesstattliche Versicherung ab und versaut sich sein gesamtes weiteres Leben?

Der richtige Weg wäre einfach sich mit dem Verkehrsbetrieb zu
einigen und das Inkassounternehmen einfach außer Acht zu
lassen. Das ist dann das Ding des Auftraggebers idF der
Verkehrsgesellschaft, über die Kosten zu verhandeln. So
gesehen hat das Ink.unt. dem Verk.betr. ja nicht einen Titel
abgekauft und es hat ja von sich aus gar keine Berechtigung,
Kosten vom Editor hier erstattet zu bekommen, weil er das
Ink.unt. für keine Leistung beauftragt hat. Die durch das
Ink.-Unt. entstandenen Kosten werden sicherlich vom Verk.betr.
weitergegegeben, aber Ansprechpartner ist erst einmal der
direkte „Gegner“.

Und du glaubst nicht, dass der Verkehrsbetrieb das Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt hat?

Sorry, aber alles was Du da schreibst, kannst Du nicht wirklich ernst meinen…

Gruß

S.J.

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Und du glaubst nicht, dass der Verkehrsbetrieb das
Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderungen
beauftragt hat?

Was interessiert es mich als Schuldner, wer wen wieso und warum beauftragt hat? Wenn ich was zu klären habe, wird es direkt mit der Stelle geklärt und nicht mit irgendjemandem dazwischen. Warum habt Ihr alle solche Angst vor Inkasso-Unternehmen? Habt Ihr zuviel Moskau-Inkasso im TV gesehen? Inkasso-Unternehmen sind hier genauso uninteressant wie Uschi vonner Pommesbude, wenn die mir schreibt, daß ich gestern meinen Sprit bei ARAL nicht bezahlt hab. So ungefähr ist das.

PS: Wenn es dem Editor hier wirklich sooooooooooooooo wichtig wäre, wie es in der Zukunft aussieht, dann hätte er schon längst seinen Arsch bewegt und die 40€ vom ERSTEN MAL bezahlt. Von daher scheint mir die Dringlichkeit da jetzt nicht so wirklich wichtig…!?

Was interessiert es mich als Schuldner, wer wen wieso und
warum beauftragt hat?

Mensch, das ist doch ganz einfach: In der Regel handelt es sich bei den Kosten für den Inkassodienst um einen Verzugsschaden. Der kann gem. §§ 280 I, II, 286 BGB geltend gemacht werden. Das Eintreiben übernimmt wiederum der Inkassodienst.

Warum habt Ihr alle solche Angst vor
Inkasso-Unternehmen?

Wer hat denn hier Angst vor Inkasso-Unternehmen?

gesehen? Inkasso-Unternehmen sind hier genauso uninteressant
wie Uschi vonner Pommesbude, wenn die mir schreibt, daß ich
gestern meinen Sprit bei ARAL nicht bezahlt hab. So ungefähr
ist das.

Genau genommen ist es ganz anders, weil die Kosten für das Inkasso - soweit sie auch nach dem RVG entstanden wären - ersetzt verlangt werden können… und zwar vom Schuldner.

Levay

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nunja a ist in der glücklichen lage das es wenig schlimmer werden kann, gerichtsvollzieher könnte höchstens zum entrümpeln kommen ^^, wenn die jetzt allerdings die kosten ohne ende erhöhen können dann hätte man ja am ende schon mit relevanten beträgen zu tun, aber wenn niemand was konkretes weiß um entwarnung zu geben müßte a eben zahlung in winzigen raten beantragen

hatte eben nur gelesen das ein hoher prozentsatz des schwarzfahrbußgeldes nicht eingetrieben werden kann aufgrund von zahlungsunfähigkeit

bitte mal konkreter: was heißt „keine angst vor inkasso“? muss ich deren forderung denn nicht nachkommen? (evt. wenn ich jetzt noch die ursprüngliche forderung bei der bahn begleichen würde?), kann sich das inkasso unternehmen nicht mit seiner dann evt. riesig aufgeblähten forderung ans gericht wendet?

wie legal ist eigentlich dieser mahn-geld wucher? gibt es da keine verhältnismäßigkeitsregelung? der betrag hat sich in meinem fall z.b. bei einer woche verzug verdoppelt!

Was interessiert es mich als Schuldner, wer wen wieso und
warum beauftragt hat?

Mensch, das ist doch ganz einfach: In der Regel handelt es
sich bei den Kosten für den Inkassodienst um einen
Verzugsschaden. Der kann gem. §§ 280 I, II, 286 BGB geltend
gemacht werden. Das Eintreiben übernimmt wiederum der
Inkassodienst.

Wenn ich doch nicht zahlen kann oder mich weigere, dann ist mir das doch sowas von Latte! Das meinte ich doch; geht doch aus allen Postings so bei mir hervor, oder?

Warum habt Ihr alle solche Angst vor
Inkasso-Unternehmen?

Wer hat denn hier Angst vor Inkasso-Unternehmen?

Na, das kommt mir so vor. Sobald jemand einen Brief bekommt, auf dem INKASSO steht, springen alle sofort auf als hätten sie in einen Bienenstock gegrabscht.

gesehen? Inkasso-Unternehmen sind hier genauso uninteressant
wie Uschi vonner Pommesbude, wenn die mir schreibt, daß ich
gestern meinen Sprit bei ARAL nicht bezahlt hab. So ungefähr
ist das.

Genau genommen ist es ganz anders, weil die Kosten für das
Inkasso - soweit sie auch nach dem RVG entstanden wären -
ersetzt verlangt werden können… und zwar vom Schuldner.

Siehe oben… nackter Mann - in die Tasche packen.

Was interessiert es mich als Schuldner, wer wen wieso und
warum beauftragt hat? Wenn ich was zu klären habe, wird es
direkt mit der Stelle geklärt und nicht mit irgendjemandem
dazwischen.

Genau. Deswegen redest Du auch nicht mit einem vom Gläubiger beauftragten Anwalt, mit dem Gerichtsvollzieher, mit dem Richter…

Die haben dir überhaupt gar nichts zu sagen und sind sowieso zu nichts befugt.

Schon mal was davon gehört, dass man Forderungen abtreten kann? Offensichtlich nicht…

Du verbreitest hier Stammtischparolen ohne jeglichen fachlichen Hintergrund und bringst damit den Fragesteller lediglich in eine noch schlimmere Situation. Insbesondere die Tipps, dass einem sämtliche Forderungen „am Arsch“ vorbei gehen sollten, wenn man kein Geld hat, sind nicht nur dumm, sondern haben in einem Expertenforum mit Sicherheit überhaupt nichts zu suchen.

S.J.

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nunja a ist in der glücklichen lage das es wenig schlimmer
werden kann, gerichtsvollzieher könnte höchstens zum
entrümpeln kommen ^^, wenn die jetzt allerdings die kosten
ohne ende erhöhen können dann hätte man ja am ende schon mit
relevanten beträgen zu tun, aber wenn niemand was konkretes
weiß um entwarnung zu geben müßte a eben zahlung in winzigen
raten beantragen

Müssen muß man nicht. Man kann sich auch „arm schreiben“ lassen. Aber das ist eben das, was ich vorher schon gesagt habe. Hätte der Betroffene seinen Arsch mal hochgekriegt als die ersten 40€ ins Haus geflattern kamen, wäre die Sache sicher anders verlaufen. Aber wer es beim zweiten Wisch noch immer nicht kapiert hat, den scheint das ja nicht wirklich zu kratzen!?

hatte eben nur gelesen das ein hoher prozentsatz des
schwarzfahrbußgeldes nicht eingetrieben werden kann aufgrund
von zahlungsunfähigkeit

Was ja nicht heißt, daß sie Dir nicht trotzdem die Bude einrennen… zumindest erst mal postalisch.

bitte mal konkreter: was heißt „keine angst vor inkasso“? muss
ich deren forderung denn nicht nachkommen? (evt. wenn ich
jetzt noch die ursprüngliche forderung bei der bahn begleichen
würde?), kann sich das inkasso unternehmen nicht mit seiner
dann evt. riesig aufgeblähten forderung ans gericht wendet?

Du hast Dir meinen Text „schöngelesen“ :smiley: Ich habe geschrieben

Warum habt Ihr alle solche Angst vor Inkasso-Unternehmen?

Die ursprüngliche Forderung wird Dir wohl dann nix mehr bringen… sie war eben URsprünglich und nicht mehr aktuell. Die Bahn mußte ja auch Kohle an das IU zahlen.

Zu der Forderung: Das wird wahrscheinlich die Bahn als Mahnbescheid gegen Dich erwirken, weil das IU der Bahn keinen vollstreckbaren Titel abgekauft hat… ist ja auch noch nicht ergangen. Das machen IUs in der Regel, wenn sie eine fette Provision wittern, aber nicht für 40€.

wie legal ist eigentlich dieser mahn-geld wucher? gibt es da
keine verhältnismäßigkeitsregelung? der betrag hat sich in
meinem fall z.b. bei einer woche verzug verdoppelt!

Ja, gibt es mehr oder weniger. Inkassounternehmen SOLLEN sich an den Gebührensätzen der Rechtsanwälte orientieren. Wenn der RA nur 100€ verlangt hätte für diese Leistung und das IU kommt nun mit 300€ um die Ecke, dann wird das IU diese Forderung wohl kaum durchsetzen können. Aber wenn das IU jetzt 105€ nimmt, wird da kein Hahn nach krähen. ISt eben so wie der Bußgeldkatalog… kann der Richter nehmen, kann er aber auch mal sein lassen; also keine fixen Kostensätze.

Was interessiert es mich als Schuldner, wer wen wieso und
warum beauftragt hat?

Mensch, das ist doch ganz einfach: In der Regel handelt es
sich bei den Kosten für den Inkassodienst um einen
Verzugsschaden. Der kann gem. §§ 280 I, II, 286 BGB geltend
gemacht werden. Das Eintreiben übernimmt wiederum der
Inkassodienst.

Wenn ich doch nicht zahlen kann oder mich weigere, dann ist
mir das doch sowas von Latte!

Klar, wenn man davon ausgeht, daß sich die finanzielle Situation in den nächsten 30 Jahren (zzgl. Dauer des Mahn-/Gerichtsverfahrens) nicht verbessert.

Warum habt Ihr alle solche Angst vor
Inkasso-Unternehmen?

Wer hat denn hier Angst vor Inkasso-Unternehmen?

Na, das kommt mir so vor. Sobald jemand einen Brief bekommt,
auf dem INKASSO steht, springen alle sofort auf als hätten sie
in einen Bienenstock gegrabscht.

Wenn Du nicht erst heute begonnen hättest, hier Amok zu schreiben, wüßtest Du, daß das gerade nicht der Fall ist, sondern vielfach dazu geraten wird, die Sache auszusitzen. In diesem Fall besteht aber eine unbetrittene Forderung.

C.

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Wenn ich doch nicht zahlen kann oder mich weigere, dann ist
mir das doch sowas von Latte! Das meinte ich doch; geht doch
aus allen Postings so bei mir hervor, oder?

Wie kann man nur so kurzsichtig sein! Selbst wenn nichts zu holen ist: Die Schulden häufen sich doch. Jeder Vollstreckungsversuch kostet Geld, und die Zinsen werden auch immer mehr. Man will doch auch mal wieder schuldenfrei sein.

Na, das kommt mir so vor. Sobald jemand einen Brief bekommt,
auf dem INKASSO steht, springen alle sofort auf als hätten sie
in einen Bienenstock gegrabscht.

Nein. Ich nicht. Aber was du schreibst und an „Ratschlag“ gibst, ist wirklich grob fahrlässig.

Levay

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aus meiner Sicht ist a nicht nur privatrechtlich seinen Schulden nachzukommen, sondern auch ein BETRÜGER, der strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden sollte! Wer nicht zahlen will, soll halt für so und so viele Tagessätze in Knast

„Hätte der Betroffene seinen Arsch mal hochgekriegt als die ersten 40€ ins Haus geflattern kamen, wäre die Sache sicher anders verlaufen.“

meeeh! wenn a die 80 euro (nicht 40, es waren zwei in kurzer folge) hätte bezahlen können würde ich hier nicht schreiben, die zahlungsunfähigkeit ist keine theorie!

„Zu der Forderung: Das wird wahrscheinlich die Bahn als Mahnbescheid gegen Dich erwirken, weil das IU der Bahn keinen vollstreckbaren Titel abgekauft hat… ist ja auch noch nicht ergangen. Das machen IUs in der Regel, wenn sie eine fette Provision wittern, aber nicht für 40€.“

ok mal aufgeräumt: die hauptforderung der bahn beträgt jeweils 40 euro, die inkassokosten betragen jeweils 40 euro, wer erwirkt was, die bahn erwirkt doch nicht die inkasso kosten!? bringt es etwas erstmal die hauptforderung an die bahn zu entrichten?

kann die provision durch dieses inkasso wuchern nicht beliebig „fett“ werden?

ich will euch in eurem stilistischen eifer ja nicht stören aber hintergründige andeutungen und pointen sind nicht sehr hilfreich wenn es um konkrete fragen geht, ich weiß immer noch nicht warum die angst vor inkasso gesellschaften verwunderlich wäre, jedenfalls habt ihr a genug verunsichert dass er sich (theoretisch -.-) mit ratenzahlung fügen wird, allerdings steht hier etwas von monatlicher kontoführungsgebühr von 7 euro und einem jahreszinssatz von 6,62 prozent Oo, trifft das auch zu wenn a in die forderung einwillig? in dem fall wäre a dann doch wieder zahlungsunfähig ^^

Hallo,

ich will euch in eurem stilistischen eifer ja nicht stören
aber hintergründige andeutungen und pointen sind nicht sehr
hilfreich wenn es um konkrete fragen geht

hm, eigentlich waren wir dabei, die Frage zu beantworten. Konkret ging es darum, daß unser Superexperte A geraten hat, die Sache einfach auszusitzen, was nur dazu führt, daß Schulden und Ärger immer größer werden. Natürlich muß man nicht gleich in Schreckstarre fallen, nur weil irgendwo ein Inkassobüro um die Ecke kommt. Im konkreten Fall geht es aber darum, daß das Inkassobüro beauftragt worden ist, eine bestehende und unwidersprochene Forderung einzutreiben.

Folglich sollte man versuchen, sich mit denen auf irgendeine Weise zu einigen, um zu verhindern, daß der Schuldenberg größer wird, der 30 Jahre (sofern der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt) vor sich hinreift.

jedenfalls habt ihr a genug verunsichert dass er sich

(theoretisch -.-) mit ratenzahlung fügen wird, allerdings
steht hier etwas von monatlicher kontoführungsgebühr von 7
euro und einem jahreszinssatz von 6,62 prozent Oo, trifft das
auch zu wenn a in die forderung einwillig? in dem fall wäre a
dann doch wieder zahlungsunfähig ^^

Ich denke, ich habe die entscheidenden Punkte beantwortet. Sofern sich in dem obenstehenden Gewirr aus Kleinschreibung, Sonderzeichen und kryptischen Buchstabenkombinationen irgendeine andere, weiterführende Frage befinden sollte, bitte ich darum, die vernünftig zu formulieren und mit den verfügbaren Informationen anzureichern.

Gruß
C.

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