Ehefrau, schwerbehindert (GdB von 100). Merkzeichen im
SB-Ausweis: G+B. Kann kaum Treppen steigen. Ehemann, GdB von
30. Darf den Rücken nicht belasten, was der ARGE schon belegt
ist. Beide leben von Alg II.
Ehefrau mit diesen Einschränkungen kriegt Grundsicherung nach dem SGB XII, weil nicht erwerbsfähig!
Nun könnten sie eine monatlich um ca. 50 € billigere Wohnung
bekommen, die im Erdgeschoss liegt.
Nun meine Fragen:
– Übernimmt die ARGE die Umzugskostenpauschale sowie eine
Renovierungspauschale?
Also, das Wohnungsangebot muss dem Sozialamt (Ehefrau) und dem Jobcenter (Ehemann) vorgelegt werden. Beide Ämter müssen sich einig sein, also beide müssen schriftlich zustimmen. Obwohl Umzugskosten aus dem gleichen (kommunalen) Topf bezahlt werden, müssen es (streng genommen) jeder separat beantragen, macht aber keinen Sinn, denn wie soll ein Umzugsunternehmen ein Angebot splitten? Insofern muss ein Amt entscheiden. Wer es sein wird, besprechen beide meist intern. Renovierungsarbeiten? Für die ehemalige oder neue Wohnung? Oder beide? Beim Sachbearbeiter beantragen. Es kommt auf den Mietvertrag an, welche Regeln zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag stehen; teilweise (nach aktueller Rechtsprechung) rechtlich nicht mehr zulässige (aufpassen!).
– Muss die ARGE die Kaution übernehmen,und hätte sie wenn auf
diese erst bei Beendigung des Alg-II-Bezugs einen
Rückforderungsanspruch?
Das Jobcenter kann auf Antrag die Mietkaution übernehmen, wenn keine vorrangigen Mittel (Einkommen, Vermögen, alte Kaution). Die Mietkaution wird in der Regel nicht zurückgefordert, so lange in der Wohnung bleiben. Es macht aber Sinn, die Mietkaution in Raten zurückzuzahlen. Denn dann gibt’s nach dem Auszug erfahrungsgemäß wenig Zoff mit dem Vermieter und den Ämtern.