Schwiegersohnhaftung für Beerdigungskosten?

Sagen wir mal es gibt folgendes Problem: Ein Elternteil ist verstorben und der Andere kann die Beerdigungskosten nicht zahlen, da er wegen Pflegeheimaufenthalt monatlich nur 90 Euro Taschengeld besitzt. Eine Tochter lebt in eheähnlichen Verhältnissen haben gemeinsam ein Haus und befindet sich in einer Umschulung, die zweite Tochter ist verheiratet arbeitet selbst auf 400 Euro Basis. Beide wollen die Kostenübernahme auf Grund ihres geringen Gehaltes verweigert. Haben sie eine Chance damit durch zu kommen, obwohl es gut verdienende Partner gibt?

Um was für Kosten geht es denn?

Um was für Kosten geht es denn?

Steht doch im Text: Beerdigungskosten

hm…
Hallo Hannes,

wenn ich dein Beispiel richtig verstanden habe, möchtest du also wissen, WER die anfallenden Kosten zu tragen hat…

Bei genauerer Betrachtung lese ich in deinem Beispiel heraus, dass deiner Meinung nach die beiden Töchter auf Grund ihres geringen Einkommens nicht für die Kosten aufkommen sollten,

Wer dann??? die ALLGEMEINHEIT …

Da bin ich mal auf Antworten gespannt :wink:

LG MrMOON

Um was für Kosten geht es denn?

Steht doch im Text: Beerdigungskosten

Das ist mir schon klar.

Nur können hier folgende Kosten anfallen:
Sarg, Totenkleider, Grabschmuck, Pfarrer, Leicheschmaus, Grabkauf usw.
oder evt. um eine Seebestattung oder unter Bäumen im Forst.

ist ein dehnbarer Begriff: Kosten zwischen 2.000 - 30.000 €

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Hi, die Beerdigung muss im angemessenen Rahmen stattfinden. Wenn eh schon kein Geld und kein Erbe da ist, darf es also keine 30.000.-€ Luxusbestattung sein.
Ausserdem, wer bestellt, der zahlt zunächst mal und kann dann versuchen die Kosten von den Nachkommen wieder einzutreiben.
MfG ramses90

Hi, Bei der verheirateten Tochter kann der Ehemann mit heran gezogen werden. Und zwar indem ihm von seinem Gehalt ein Taschengeld für die Ehefrau berechnet wird.
Das gehört zum Kapitel Elternunterhalt und ist eine komplizierte Berechnung.
Der Lebenspartner der Umschulungstochter wird allerdings nicht heran gezogen werden können.
Selbst wenn, durch Weigerung der Töchter, zunächst durch Gemeinde oder Stadt, die Beerdigung veranlasst und bezahlt werden muss, ist doch schwer zu hoffen, dass ein Weg gefunden wird die Töchter irgendwann mit Zins und Zinseszins dafür zur Kasse zu bitten.
ramses90

mhm… die leiblichen Kinder haben also wenig bis gar kein eigenes Geld für die Beerdigung. Du fragst Dich, ob Du womöglich ‚blechen‘ musst: aktuell für den einen Toten und womöglich über kurz oder lang auch noch für den anderen, der bereits ein Pflegefall ist.

Recherchiere doch mal unter dem Begriff ‚Sozialbestattung‘. Vielleicht musst Du nichts abdrücken und wir - die Allgemeinheit - bezahlen die Beerdigung(en) anstelle von Euch Häuslesbesitzen.

Ok, diese Anspielung auf den Grundbesitz ist fies, aber berechtigt.
Meine Schwieger-Ma starb vor 3 Monaten. Auch für uns waren die Beerdigungskosten ein Problem. Aber wir hätten uns geschämt, wenn wir sie nicht unter allen Umständen selbst irgendwie aufgebracht hätten. Geschämt häten wir uns vor unserer Mama. Sie hätte es nicht verdient, dass keiner ihrer Beerdigungskosten zahlen will.
Bei uns hat einer den größten Kostenanteil übernommen und der andere die künftige Grabpflege.

Auch keine Anrede, keinen Gruß und keinen Dank


Liebe MODs, das war keine Rechtsberatung, nur ein Hinweis auf weiterführende Infos im web.

M.