Selber fristlos kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitgeber hat mir fristgerecht mit einer Kündigungszeit von 4 Wochen gekündigt.

Innerhalb von 7 Tagen hatte ich einen neuen Job. Nun will mich mein neuer Arbeitgeber am liebsten sofort.

Kann ich selber nun fristlos kündigen, also von heute auf morgen, ohne dass ich dadurch Nachteile hätte?

Ich habe schon einen gültigen Arbeitsvertrag meines neuen Arbeitgebers. Darin steht, dass ich spätestens zum 16.11. meine Tätigkeit beginne und jederzeit vorher wäre es auch möglich.

Besten Gruß und danke für die Hilfe,

Jörg

Guten Tag,

ich kann hierzu nur eine generelle Aussage machen: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber UND der Arbeitnehmer die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.
Eine außerdordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn der Kündigende einen „wichtigen Grund“ hat. Ob der neue Vertrag dies erfüllt ist sehr fraglich. Sie würden also vermutlich vertragsbrüchig werden, wenn sie vorzeitig aufhören wüden. Der alte Arbeitgeber könnte dann - theoretisch - Schadenersatz fordern.Also besser mit dem Arbeitgeber reden.
Gruß
Martin

Hallo Martin,

danke für die schnelle und kompetente Auskunft. Mit dieser Antwort habe ich nicht gerechnet.

Besten Gruß

Jörg

Zu wann hat der alte Arbeitgeber gekündigt??? Nein, bloß nicht ohne Grund fristlos kündigen (geht nur bei wichtigem Grund, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht), das könnte Schadensersatzforderungen bringen!!! Entweder ein vernünftiges Gespräch mit dem alten Arbeitgeber führen (aber daran denken, dass in einem Zeugnis dann ein „krummes“ Datum steht, was später mal Nachteile bringen kann, weil alle denken, esmwäre eine fristlose Kündigung gewesen, also als Datum 30.10.) oder zum 16.11. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Ist ja nicht mehr lange und besser als einen Schadensersatz zahlen!!!
Gruß und guten Start beim „Neuen“
Brigitte

Hallo Brigitte,

herzlichen Dank für Deine lieben Wünsche.

Der alte Arbeitgeber hat mir zum 15.11. gekündigt, der neue will mich, wie gesagt, sofort haben. Ein Bekannter von mir meinte, dann kündige Du doch fristlos. Aber das werde ich wegen Deines Rates nicht tun.

Besten Gruß

Jörg

Guten Morgen,

kurz und knapp: Nein!
Sie erwarten doch auch von Ihrem AG, dass er Ihnen bis zum Ende der KüFri das Gehalt zahlt, wenn Sie nicht sofort einen nen AG gefunden hätten.

Eine Möglichkeit bestände, wenn man sich auf einen Auflösungsvertrag zu einem bestimmten Termin in gegenseitigem Einverständnis einigt.

Gruß
MG

Sehr geehrter Fragesteller,
Geltung und Anwendbarkeit deutschen Rechts unterstellend, antworte ich Ihnen dies:
Ein neuer Job und die Erwartung des neuen AG, dass man schnellstens anfangen solle, stellen keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar.
Kündigen Sie dennoch fristlos, machen Sie sich gegenüber dem alten AG schadensersatzpflichtig (was allerdings voraussetzt, dass dem AG durch die Kündigung tatsächlich ein Schaden entsteht - UND er das ggfs. auch beweisen kann!).
Sofern Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, bieten Sie einen Aufhebungsvertrag an:
Da er Ihnen ja ohnehin gekündigt hat - warum sollte er das Angebot ausschlagen?
Viel Erfolg!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Arbeitgeber hat fristgerecht mit einer Kündigungszeit
von 4 Wochen gekündigt.
Innerhalb von 7 Tagen hatte ich einen neuen Job.
neuer Arbeitgeber am liebsten sofort.

Kann ich selber nun fristlos kündigen, also von heute auf morgen, ohne dass ich dadurch Nachteile hätte?

Ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag meines neuen

Arbeitgebers. Darin steht, dass ich spätestens zum 16.11. meine Tätigkeit beginne und jederzeit vorher wäre es auch möglich.

Guten Morgen,

  1. auch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers setzt einen wichtigen Grund voraus.
    Da der neue Job bis 16.11.angetreten werden kann, ist offensichtlich kein wichtiger Grund, der die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen würde,vorhanden.
  2. es besteht die Möglichkeit jederzeit mit dem bisherigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag zu schließen. Den würde ich aber nur zum 31.10. schliessen, damit für Urlaubsansprüche der volle Kalendermonat gegeben ist.
  3. Sie können natürlich fristlos kündigen und kein normaler Arbeitgeber wird gegen Sie klagen.
    Es sieht aber im Zeugnis schlecht aus, wenn es ein „krummes“ Beendigungsdatum gibt.
  4. Wenn der neue Job sicher ist, dann dürfte weder die fristlose Kündigung noch der Auflösungvertrag später bei einer Arbeitslosigkeit Probleme bereiten.
    Schönen Tag noch

Ihr alter AG hat Ihnen gekündigt.
Ihm liegt also nichts mehr an einer weiteren Zus.arb…

Warum nicht einf. mal „Methode einfach“ probieren u. ihn fragen, ob er Sie sofort aus dem Vertrag läßt.
Dies sollte nat. schriftl, sprich nachweisl., bestätigt werden.

U. nat. d. neue Arb.vertrag unterschrieben vorliegen.

Fristlos kündigen geht n. BGB nur, wenn d. abwarten d. ordentl. Kü-Frist unzumutbar ist.

Ob d. hier gegeben ist, kann nur ein AF Arb.recht beurteilen.

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitgeber hat mir fristgerecht mit einer Kündigungszeit
von 4 Wochen gekündigt.

Innerhalb von 7 Tagen hatte ich einen neuen Job. Nun will mich
mein neuer Arbeitgeber am liebsten sofort.

Kann ich selber nun fristlos kündigen, also von heute auf
morgen, ohne dass ich dadurch Nachteile hätte?

Fristlos könntest Du nur in sehr wenigen Fällen kündigen und davon liegt hier keiner vor.

Da der AG Dich ja offensichtlich ohnehin loswerden will, solltest Du mal mit ihm sprechen, ob er Dich schon vor dem offiziellen Schlusstermin gehen liesse.

Einfach wegzubleiben wäre keine gute Idee, sondern ein Vertragsbruch und wenn Du Pech hättest, dann verklagte der AG Dich auf Schadensersatz.

Ich habe schon einen gültigen Arbeitsvertrag meines neuen
Arbeitgebers. Darin steht, dass ich spätestens zum 16.11.
meine Tätigkeit beginne und jederzeit vorher wäre es auch
möglich.

Besten Gruß und danke für die Hilfe,

Jörg

Hallo Frau Erdelkamp,

ich habe bereits einen Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers. Den alten habe ich gefragt, ob er mich
aus dem auslaufenden Arbeitsverhältnis eher raus lässt.
Er hat sich dazu noch nicht geäussert. Aus meinem Bekanntenkreis kam die Idee, dass ich selber fristlos kündigen könnte. Mittlerweile habe ich gelernt, dass ich das nicht kann. Sonst könnte das eine Schadensersatzklage meines Ex - Arbeitgebers nach sich ziehen.

Danke für Ihre Hilfe und Unterstützung,

besten Gruß

Jörg

Hallo demosthenes,

das Besondere an meinem Fall ist wohl, dass ich als Aussendienstmitarbeiter in einer Branche mit Spezialkenntnissen arbeite und der alte Arbeitgeber Angst hat, dass ich ihm viele Kunden wegnehmen werde. Der neue Arbeitgeber ist ein Mitbewerber.

Besten Gruß

Jörg

Hallo Achim,

danke für diese sehr ausführliche, schnelle und gute Antwort. Ich habe meinen alten Arbeitgeber über meinen Wunsch informiert. Sollte er diesem nicht entsprechen, werde ich nichts unternehmen und meine neue Stelle am 16.11. antreten.

Besten Gruß und danke nochmals

Jörg

Hallo Eifelwanderer,

danke für die kompetente und schnelle Auskunft. Eine Anschlussfrage hätte ich noch.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und was gilt es bei diesem für mich zu beachten?

Besten Gruß

Jörg

Hallo Em-Geh,

danke für die schnelle und gute Antwort.

Besten Gruß

Jörg

Keine Ursache. :smile:
Aufhebungsvertrag: Einfach das Wort mal guhgln - da gibt’s tonnenweise Erklärungen und Tipps! Bitte aber auf Seriosität der Seiten achten (Seriös: Wikipedia, IHK-Seiten, Gewerkschaftsseiten, Uni-Seiten. Unseriös: Selbsternannte Foren mit selbsternannten ExpertInnen. Gesteigert unseriös: Alle asozialen Netzwerke, allen voran Feessbuck!=> :frowning:(( )
Bonne chance!
Eifelwanderer

Hallo demosthenes,

das Besondere an meinem Fall ist wohl, dass ich als
Aussendienstmitarbeiter in einer Branche mit
Spezialkenntnissen arbeite und der alte Arbeitgeber Angst hat,
dass ich ihm viele Kunden wegnehmen werde.

Das kann ich zwar gut verstehen, aber wenn der AG zu geizig war, Dir eine „Konkurrenzklausel“ in den Vertrag zu schreiben und Dir entsprechend mehr zu zahlen, dann hat er sich dieses Problem ja selbst zuzuschreiben und ob Du nun 14 Tage früher oder später wechselst, dürfte daran auch nichts ändern.

Der neue

Arbeitgeber ist ein Mitbewerber.

Besten Gruß

Jörg

Ja, da hast Du Recht,

ich bin gespannt, wie es ausgehen wird.

Besten Gruß

Jörg

Auch Sie haben Kündigungsfristen einzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einvernehmlich mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 15.11. zu machen.Wenn Sie fristlos kündigen, bzw nicht die volle Kündigungsfrist einhalten, können Sie vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, einschließlich einer Schadenersatzforderung an Sie. Also besser ist, wenn Sie mit ihrem Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Hallo Naira,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde es nun auf die gütliche Art versuchen.

Besten Gruß

Jörg