Selbständ. + gleichz. AN in GKV?

Liebe ExpertInnen,

folgender Fall harrt Eurer Lösung:
ein Selbständiger (45 Jahre alt), seit ca. 2 Jahren komplett ohne Krankenversicherung (bis dahin Privatversicherung, konnte aber Beiträge nicht mehr bezahlen, also Rauswurf), hat die Möglichkeit, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen.

Wäre das für ihn eine Chance, in die gesetzliche KV reinzukommen?

Und falls ja, wie sähe das praktisch aus? Für die selbständige Tätigkeit dann freiwillige Beiträge prozentual nach den Einkünften? Und zusätzlich pflichtversichert über den Job?

Und falls nein, welchen anderen Ratschlag hättet Ihr, damit dieser Mensch wieder zu einer Krankenversicherung kommt?

Diesen Thread aus dem Archiv habe ich zwar gelesen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
er beantwortet aber meine Frage nicht. Oder ich sehe die Parallelen einfach nicht.

Die selbständige Tätigkeit wird - was das Einkommen anbelangt - die hauptberufliche bleiben. Wenn ich Günthers Antwort aus dem Archiv-Thread richtig verstehe, dann ist das ohnehin der Fall, wenn er wiederum selbst einen AN beschäftigte.

Antwort gerne auch per Mail, gerne auch konkreten Vorschlag welche Krankenkasse (West-Berlin).

Danke herzlich im voraus.

Gruß Gudrun

Er muss wieder versicherungspflichtig werden und das geht nur über ein Angestelltenverhältnis.

Gruß,

BillGehts

etwas genauer bitte!

Er muss wieder versicherungspflichtig werden und das geht nur
über ein Angestelltenverhältnis.

Hatte ich doch geschrieben, er hat ein Angebot, muß nur noch ja sagen und unterschreiben.

Sorry, aber Deine Antwort nutzt mir wenig.
Das Ganze ist etwas komplexer, denke ich.

Gruß Gudrun

Wenn Du es genauer wissen willst, dann lies bitte hier weiter:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Es führt aber kein Weg an einem Angestelltenverhältnis vorbei!

Laß es gut sein!

Wenn Du es genauer wissen willst, dann lies bitte hier weiter:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Es führt aber kein Weg an einem Angestelltenverhältnis vorbei!

Hatte ich schon gelesen.
Beantwortet meine Fragen nicht.

Gruß Gudrun

Ich werde Dir jetzt letztmalig antworten, obwohl mir Deine Art überhaupt nicht gefällt!

  1. Muß geklärt werden, ob der neue Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmt.

  2. Tut er das, prüft zuerst die Krankenkasse, ob die Versicherungspflicht vorliegt oder nicht. Die endgültige Entscheidung trifft aber die BfA, die Krankenkasse kann nur eine Empfehlung abgeben.

Das ganze ist ein sehr langwieriger Prozess, dessen Ergebnis man nicht 100% vorhersagen kann. Deshalb war auch meine erste Empfehlung die einzig richtige: Du oder Dein Bekannter sollen ein Angestelltenverhältnis eingehen, um die Versicherungspflicht zu erlangen und damit wieder versichert zu sein! Die Selbständigkeit würde ich bis auf weiteres ruhen lassen.

Wenn nicht genug rausgesprungen ist, um die KV Beiträge zu entrichten hat man sowieso die falsche Geschäftsidee gehabt.

Hallo,

einfache Grundregel:

wenn SV-pflichtige Mitarbeiter in der Selbstständigkeit - keine Chnce, nur bei Gewerbeabmeldung!

Wenn allein selbstständig, dann nur wenn überwiegend (Zeit und Geld) Arbeitnehmer.

Viele Grüße
Thorulf Müller

P.S.: BillGehts - warum nicht einfach?

1 Like

Danke!
Hallo Thorulf,

einfache Grundregel:

wenn SV-pflichtige Mitarbeiter in der Selbstständigkeit -
keine Chnce, nur bei Gewerbeabmeldung!

Wenn allein selbstständig, dann nur wenn überwiegend (Zeit und
Geld) Arbeitnehmer.

herzlichen Dank für klare Auskunft, die ich so weiterleiten werde.
Es trifft (leider) alles zu, weil es einen AN gibt und von daher eine auch kurzfristige Gewerbeabmeldung nicht möglich ist. Außerdem bringt die selbständige Tätigkeit wesentlich mehr Geld ein, auf das derzeit nicht verzichtet werden kann.

Wenn Du noch eine Idee hast: her damit.

Gruß Gudrun

Ich werde Dir jetzt letztmalig antworten, obwohl mir Deine Art
überhaupt nicht gefällt!

Das ist nicht mein Problem, wenn Du nicht auf die Fragen antwortest.

Das hier z.B.

  1. Muß geklärt werden, ob der neue Arbeitgeber einer
    Nebentätigkeit zustimmt.

ist Arbeitsrecht, das nichts mit dem Versicherungsproblem zu tun hat.
Außerdem hatte ich deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Job die Nebentätigkeit sein würde.

Wenn nicht genug rausgesprungen ist, um die KV Beiträge zu
entrichten hat man sowieso die falsche Geschäftsidee gehabt.

Wenn man die Hintergründe nicht kennt, ist Schweigen allemal besser.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,
bei Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung
muss der Betreffende grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse
Mitglied werden, zumal er, wie in deinem geschilderten Falle erst
45 Jahre alt ist.
Die gewählte Krankenkasse prüft im Einzelfall on Krankenversicherungspflicht vorliegt, wenn sie weiss, dass der
Betreffende auch gleichzeitig selbständig tätig ist.
Die Prüfung erfolgt ausschliesslich unter Einbeziehung folgender
Kriterien:

  1. Wie hoch ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ?
  2. Wie hoch ist das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit ?
  3. Ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den
    Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung ?
  4. Beschäftgit der Selbständige selbst Arbeitnehmer, die
    krankenversicherungspflichtig sind ?

Hinweis: Sollte die Frage 4 mit „ja“ beantwortet werden, sind die
Fragen 1 - 3 bedeutungslos, denn dann liegt immer eine
hauptberufliche Selbständigkeit vor und es kann keine
Krankenversicheringspflicht eintreten und deshalb auch
keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
begründet werden.

Noch Fragen ?? - gerne !!

Günter Czauderna

Hallo Gudrun,

vielleicht kam meine Mail nicht an, aber das Thema ist zu wichtig, um nicht nochmal nachzufragen.
Ist meine Mail angekommen?

Viele Grüße

Laber