Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Hallo,

Angenommen ein Selbstständiger Unternehmer (PKV, nicht
gesetzl. Rentenvers.) mit Angestellten nimmt für einen
befristeten Zeitraum eine sozialversicherungspflichtige
Anstellung auf. Der Geschäftsbetrieb läuft währenddessen
(nahezu) unverändert weiter.

siehe hier:
/t/selbstaend-gleichz-an-in-gkv/3027537

Zitat Günter (etwas weiter unten):
_Die gewählte Krankenkasse prüft im Einzelfall on Krankenversicherungspflicht vorliegt, wenn sie weiss, dass der
Betreffende auch gleichzeitig selbständig tätig ist.
Die Prüfung erfolgt ausschliesslich unter Einbeziehung folgender
Kriterien:

  1. Wie hoch ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ?
  2. Wie hoch ist das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit ?
  3. Ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den
    Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung ?
  4. Beschäftgit der Selbständige selbst Arbeitnehmer, die
    krankenversicherungspflichtig sind ?

Hinweis: Sollte die Frage 4 mit „ja“ beantwortet werden, sind die
Fragen 1 - 3 bedeutungslos, denn dann liegt immer eine
hauptberufliche Selbständigkeit vor und es kann keine
Krankenversicheringspflicht eintreten und deshalb auch
keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
begründet werden._

Gruß G.