ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage und bin mir auch nicht ganz sicher, das richtige Brett getroffen zu haben. Bitte ggf verschieben.
Angenommen ein Selbstständiger Unternehmer (PKV, nicht gesetzl. Rentenvers.) mit Angestellten nimmt für einen befristeten Zeitraum eine sozialversicherungspflichtige Anstellung auf. Der Geschäftsbetrieb läuft währenddessen (nahezu) unverändert weiter.
Wie verhält sich das mit den Sozialversicherungen?
Davon abgesehen, daß es ungewöhnlich ist. Spricht etwas dagegen?
Wie verhält sich das mit den Sozialversicherungen?
Er sollte bei einer KK eine Statusfeststellung beantragen. Dann wird entschieden, ob er im Sinne der Sozialversicherung ein Arbeitnehmer geworden ist oder ein Unternehmer geblieben ist.
Davon abgesehen, daß es ungewöhnlich ist. Spricht etwas dagegen?
Dass er sich nicht mehr mit voller Kraft seinem Unternehmen widmen kann.
Angenommen ein Selbstständiger Unternehmer (PKV, nicht
gesetzl. Rentenvers.) mit Angestellten nimmt für einen
befristeten Zeitraum eine sozialversicherungspflichtige
Anstellung auf. Der Geschäftsbetrieb läuft währenddessen
(nahezu) unverändert weiter.
Zitat Günter (etwas weiter unten):
_Die gewählte Krankenkasse prüft im Einzelfall on Krankenversicherungspflicht vorliegt, wenn sie weiss, dass der
Betreffende auch gleichzeitig selbständig tätig ist.
Die Prüfung erfolgt ausschliesslich unter Einbeziehung folgender
Kriterien:
Wie hoch ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ?
Wie hoch ist das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit ?
Ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den
Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung ?
Beschäftgit der Selbständige selbst Arbeitnehmer, die
krankenversicherungspflichtig sind ?
Hinweis: Sollte die Frage 4 mit „ja“ beantwortet werden, sind die
Fragen 1 - 3 bedeutungslos, denn dann liegt immer eine
hauptberufliche Selbständigkeit vor und es kann keine
Krankenversicheringspflicht eintreten und deshalb auch
keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
begründet werden._
Hallo Barmer und Nordlicht,
Ihr solltet auf Gudrun hören - solange er versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, kann er machen was er will - er bleibt hauptberuflich selbständig , und selbst dann wenn es sich um zwei geringfügig Beschäftigte handeln sollte sehe ich dunkelschwarz für eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna