Hallo,
Angenommen ein Selbstständiger Unternehmer (PKV, nicht
gesetzl. Rentenvers.) mit Angestellten nimmt für einen
befristeten Zeitraum eine sozialversicherungspflichtige
Anstellung auf. Der Geschäftsbetrieb läuft währenddessen
(nahezu) unverändert weiter.
siehe hier:
/t/selbstaend-gleichz-an-in-gkv/3027537
Zitat Günter (etwas weiter unten):
_Die gewählte Krankenkasse prüft im Einzelfall on Krankenversicherungspflicht vorliegt, wenn sie weiss, dass der
Betreffende auch gleichzeitig selbständig tätig ist.
Die Prüfung erfolgt ausschliesslich unter Einbeziehung folgender
Kriterien:
- Wie hoch ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ?
- Wie hoch ist das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit ?
- Ist das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den
Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung ?
- Beschäftgit der Selbständige selbst Arbeitnehmer, die
krankenversicherungspflichtig sind ?
Hinweis: Sollte die Frage 4 mit „ja“ beantwortet werden, sind die
Fragen 1 - 3 bedeutungslos, denn dann liegt immer eine
hauptberufliche Selbständigkeit vor und es kann keine
Krankenversicheringspflicht eintreten und deshalb auch
keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
begründet werden._
Gruß G.