Selbständig nach HartzIV

Aber trotzdem …

… hast du mein Beispiel in einem wesentlichen Punkt verändert:

Du hast den Wareneinkauf und den Warenverkauf in einen Bewilligungszeitraum gepackt.

Dabei wollte ich ja gerade darstellen, wie sich die unterschiedlichen Arten der Buchführung (EÜR und Bilanz) auswirken, wenn beides in zwei verschiedenen Bewilligungszeiträumen liegen.

Viele Grüße

Hallo,

… hast du mein Beispiel in einem wesentlichen Punkt
verändert:

Du hast den Wareneinkauf und den Warenverkauf in einen
Bewilligungszeitraum gepackt.

Dabei wollte ich ja gerade darstellen, wie sich die
unterschiedlichen Arten der Buchführung (EÜR und Bilanz)
auswirken, wenn beides in zwei verschiedenen
Bewilligungszeiträumen liegen.

Genau, das habe ich gemacht! Ansonsten wäre deine Fallgestaltung etwas abstrakt. Die Selbständigkeit besteht ja nicht darin, einmal im Jahr Waren einzukaufen und erst ein paar Monate später wieder zu verkaufen. Was wäre das für eine Selbständigkeit? Einnahmen und Ausgaben sind doch in einem ständigen Fluss. Außerdem gibt es in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit einer Gesamtjahresbetrachtung (klassische Saisontätigkeit). Und um es mal auf deine Bilanz zu beziehen: Auch hier kann der Selbständige meiner Meinung nach nicht den Wareneinkauf vom September des einen Jahres mit den Verkaufserlösen im Januar des Folgejahres ,verrechnen" (Trennung der Wirtschaftsjahre). Insofern gibt es möglicherweise in der Realität den einen oder anderen Fall, bei dem die Ausgaben und Einnahmen rechnerisch ungünstig zusammenfallen. Aber solche Konstellationen gab es auch schon vorher, wenn es um die Einkommensteuer etc. geht…

Viele Grüße!

Hallo

Die Selbständigkeit besteht ja nicht darin, einmal im Jahr Waren einzukaufen und erst ein paar Monate später wieder zu verkaufen. Was wäre das für eine Selbständigkeit?

Geh mal von einem Selbständigen aus, der sich noch nicht etabliert hat, sondern gerade eben mit seiner Geschäftstätigkeit anfängt. Da wird er erstmal ein paar Einkäufe tätigen müssen.

Da unser Selbständiger Otto seine Ware selber herstellt, liegt es in der Natur der Sache, dass zwischen dem Einkauf von Material und dem Verkauf der fertigen Ware ein längerer Zeitraum liegt. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass er als Alg 2 Empfänger nicht allzu viel an Material einkaufen kann.

Eigentlich hatte Otto vorgehabt, sich von seinem Gewinn neues Material zu kaufen, in der Hoffnung, dass es irgendwann ein richtiger Fluss wird. Da er ja aber faktisch keinen Gewinn, sondern einen Verlust gemacht hat, kauft er sich natürlich kein neues Material, und die Idee ist damit gestorben.

Außerdem gibt es in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit einer Gesamtjahresbetrachtung (klassische Saisontätigkeit).

Genau, Gesamtjahresbetrachtung. Die hätte doch unserem Otto hier auch nichts gebracht, da er die Ware im Vorjahr eingekauft hat. Abgesehen davon ist ja noch fraglich, ob seine Tätigkeit als Saisontätigkeit durchkommt.

Und um es mal auf deine Bilanz zu beziehen:
Auch hier kann der Selbständige meiner Meinung nach nicht den Wareneinkauf vom September des einen Jahres mit den Verkaufserlösen im Januar des Folgejahres ,verrechnen" (Trennung der Wirtschaftsjahre).

Doch, wird jedenfalls vom FA so anerkannt. Auch Waren sind Werte und haben Geldwert, nicht nur Geld, das auf der Bank liegt. Geld wird ja auch erst dann als Aufwand abgeschrieben, wenn es dem Lieferanten (oder wem auch immer) übereignet wird, und nicht in dem Moment, wo man es kriegt. Ebenso kann man es mit Waren oder Material machen.

Aber bei der Arge muss man das Material in dem Moment als Aufwand abschreiben, in dem man es kriegt bzw. bezahlt (was ja meistens in etwa gleichzeitig ist).

Insofern gibt es möglicherweise in der Realität den einen oder anderen Fall, bei dem die Ausgaben und Einnahmen rechnerisch ungünstig zusammenfallen. Aber solche Konstellationen gab es auch schon vorher, wenn es um die Einkommensteuer etc. geht…

Erstens geht es bei Einkommensteuer immer nur um Einkommensteuer und nicht um die Existenzgrundlage. Zweitens kann man bei der Einkommensteuer ein negatives Geschäftsergebnis auch auf das nächste Jahr übertragen, selbst wenn man eine EÜR macht. Das gibt es da nicht, dass der Verkaufserlös = Gewinn gesetzt wird. Zum Beispiel könntest du hier im folgenden Link zu einem EÜR-Vordruck vom FA auf Seite 5 sehen, dass es da ein Kästchen gibt, wo man den Verlust des Vorjahres eintragen kann. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C34387630_L2…

Ich bin mir übrigens fast sicher, dass die Arge nicht damit durchkäme, wenn ein Selbständiger mal deswegen klagen sollte.

Viele Grüße

Hallo,

Geh mal von einem Selbständigen aus, der sich noch nicht
etabliert hat, sondern gerade eben mit seiner
Geschäftstätigkeit anfängt. Da wird er erstmal ein paar
Einkäufe tätigen müssen.

Wenn er denn gerade erst anfängt, bekommt er als ,Starthilfe" mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Einstiegsgeld. Dies bügelt die ersten Startschwierigkeiten aus. Wenn dann alles am Laufen ist, gibt es kaum noch rechnerische Probleme.

Da unser Selbständiger Otto seine Ware selber herstellt, liegt
es in der Natur der Sache, dass zwischen dem Einkauf von
Material und dem Verkauf der fertigen Ware ein längerer
Zeitraum liegt.

Ein normaler Bewilligungszeitraum umfasst sechs Monate. Innerhalb dieser sechs Monate sollte Otto wohl das ein oder andere Kostüm verkaufen können. Und bitte argumentiere jetzt nicht, dass innerhalb der sechs Monate kein Karneval ist - dann kann sich Otto die Selbständigkeit nämlich gleich schenken.

Es liegt auch in der Natur der Sache, dass er
als Alg 2 Empfänger nicht allzu viel an Material einkaufen
kann.

Es gibt AlgII-Empfänger, die mehr als 100.000 EUR Umsatz in sechs Monaten haben. Da sie AlgII beziehen, kannst du dir ja ausrechnen, wie viel Ausgaben (und damit auch Materialeinkäufe) diese dann haben…

Eigentlich hatte Otto vorgehabt, sich von seinem Gewinn neues
Material zu kaufen, in der Hoffnung, dass es irgendwann ein
richtiger Fluss wird. Da er ja aber faktisch keinen Gewinn,
sondern einen Verlust gemacht hat, kauft er sich natürlich
kein neues Material, und die Idee ist damit gestorben.

Zu abstrakt. Wenn Ottos Idee auf soetwas hinausläuft, dann sollte er gar nicht erst anfangen… Und die Realität beweist, dass das ,neue" Prinzip auch funktioniert!

Erstens geht es bei Einkommensteuer immer nur um
Einkommensteuer und nicht um die Existenzgrundlage.

Richtig, und daher gelten auch andere Gesetzmäßigkeiten.

Zweitens kann man bei der Einkommensteuer ein negatives
Geschäftsergebnis auch auf das nächste Jahr übertragen, selbst
wenn man eine EÜR macht. Das gibt es da nicht, dass der
Verkaufserlös = Gewinn gesetzt wird.

Irgendwo muss mit der Herunterrechnerei auch mal Schluss sein. Da gibt es zu viel Spielraum für Manipulationen. Wenn man deine Überlegung mit dem Übertrag von einem auf das nächste Jahr weiterstrickt, müsste man ja auch sagen, dass das über mehrere Jahre möglich sein muss… Man kann Ottos Einkäufe aus 2006 nicht mit seinen Einnahmen aus 2009 verrechnen - das wäre unrealistisch!

Ich bin mir übrigens fast sicher, dass die Arge nicht damit
durchkäme, wenn ein Selbständiger mal deswegen klagen sollte.

Klagen sind kein Allheilmittel. Wie sollte eine solche Klage denn begründet sein? Nur weil das Steuerrecht anders ist und man dort weitere Vorteile hat?

Viele Grüße!

Hallo

Geh mal von einem Selbständigen aus, der sich noch nicht etabliert hat, sondern gerade eben mit seiner Geschäftstätigkeit anfängt. Da wird er erstmal ein paar Einkäufe tätigen müssen.

Wenn er denn gerade erst anfängt, bekommt er als ,Starthilfe" mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Einstiegsgeld.

Das kann sein, aber da Otto keine Lust hatte bei diesen Einsteigerseminaren rumzuhängen und die Grundrechenarten erklärt zu kriegen, und weil er außerdem auch keine Lust hatte, ein unrealistisches Konzept zu schreiben, sondern erst mal in der Realität ausprobieren möchte, wie seine Sachen laufen, hat er es mal einfach so versuchsweise angefangen.

Ein normaler Bewilligungszeitraum umfasst sechs Monate.
Innerhalb dieser sechs Monate sollte Otto wohl das ein oder andere Kostüm verkaufen können.

Ich hab dir einen Start geschildert, der nicht sehr unrealistisch ist. Der Mann lebt am Lebensminimum, da kann er nicht direkt richtig einsteigen, sondern braucht eine längere Anlaufphase.

Es gibt AlgII-Empfänger, die mehr als 100.000 EUR Umsatz in sechs Monaten haben.

Ja schön, aber so können sie nicht angefangen haben, jedenfalls nicht, wenn sie keine Rücklagen hatten oder einen Kredit aufgenommen haben.

Eigentlich hatte Otto vorgehabt, sich von seinem Gewinn neues Material zu kaufen, in der Hoffnung, dass es irgendwann ein richtiger Fluss wird. Da er ja aber faktisch keinen Gewinn, sondern einen Verlust gemacht hat, kauft er sich natürlich kein neues Material, und die Idee ist damit gestorben.

Zu abstrakt.

Was ist denn daran abstrakt? Erzähl mal.

Wenn Ottos Idee auf soetwas hinausläuft, dann sollte er gar nicht erst anfangen…

Na toll.
Erstens: auf was läuft Ottos Idee hinaus, und zweitens wieso sollte er nicht anfangen? Er hat aus 300,- immerhin 500,- gemacht, das ist ein Zuwachs von fast 70 %. Klar, er fängt erst an und ist noch zu langsam, aber das könnte sich doch noch steigern. Zumindestens könnte er seine Hilfsbedürftigkeit vermindern.

Und die Realität beweist, dass das ,neue" Prinzip auch funktioniert!

Kann schon sein, in manchen oder auch vielen Fällen. Aber gibt es eine Statistik darüber? Wenn ja, wer hat die Statistik gemacht?

Zweitens kann man bei der Einkommensteuer ein negatives Geschäftsergebnis auch auf das nächste Jahr übertragen, selbst wenn man eine EÜR macht. Das gibt es da nicht, dass der Verkaufserlös = Gewinn gesetzt wird.

Irgendwo muss mit der Herunterrechnerei auch mal Schluss sein.

Und wann? Wenn die geistige Auffassungbereitschaft des Sachbearbeiters zu Ende ist?

Da gibt es zu viel Spielraum für Manipulationen.

Nein, eigentlich nicht.
Die jetzige Regel führt dazu, dass man in dem Monat oder dem Halbjahr, in dem man höhe Verkaufserlöse erzielt, auch irgendwas kauft, und zwar nach Möglichkeit etwas, was genauso teuer ist wie der Verkaufserlös hoch ist, egal ob mans braucht oder nicht. Diese Alg-II-Bezieher, von denen du da oben geredet hast und die einen Umsatz von 100.000 haben, die machen es wohl so.

Man kann Ottos Einkäufe aus 2006 nicht mit seinen Einnahmen aus 2009 verrechnen - das wäre unrealistisch!

Das ginge nur, wenn er die ganze Zeit Verluste machen würde.

Ich bin mir übrigens fast sicher, dass die Arge nicht damit durchkäme, wenn ein Selbständiger mal deswegen klagen sollte.

Klagen sind kein Allheilmittel.

Das ist nur ein Spruch

Wie sollte eine solche Klage denn begründet sein?

Damit, dass man der Verkaufserlös mit dem Gewinn gleichgesetzt werden muss, und die Unkosten nicht davon abgezogen werden dürfen.

Viele grüße

Hallo,

Das kann sein, aber da Otto keine Lust hatte bei diesen
Einsteigerseminaren rumzuhängen und die Grundrechenarten
erklärt zu kriegen, und weil er außerdem auch keine Lust
hatte, ein unrealistisches Konzept zu schreiben, sondern erst
mal in der Realität ausprobieren möchte, wie seine Sachen
laufen, hat er es mal einfach so versuchsweise angefangen.

Du gleitest in eine Grundsatzdiskussion ab. Aber ich spiele kurz mit: Man wird nicht zum AlgII-Bezug gezwungen. Sofern man sich entscheidet, finanzielle Hilfe des Staates anzunehmen, so muss man auch nach den Spielregeln spielen. Wenn man das nicht möchte (und hierzu gehören auch die verpöhnten Maßnahmen), dann kann man es eben auch sein lassen - mit den bekannten Konsequenzen. Einfach mal so versuchen ist ebend nicht, wenn man dabei auf staatliche Hilfe angewiesen ist!

Ich hab dir einen Start geschildert, der nicht sehr
unrealistisch ist. Der Mann lebt am Lebensminimum, da kann er
nicht direkt richtig einsteigen, sondern braucht eine längere
Anlaufphase.

Dein Start fing schon unrealistisch an, indem Otto 85% seines AlgII investiert hat. Die Realität ist eben komplexer und deine Fallgestaltung ist eben nun mal kaum so möglich. Dies ist jetzt kein Vorwurf, aber wenn du mir vorwirfst, dass ich den Fall realistisch umgestalte, muss ich das jetzt mal anbringen.

Es gibt AlgII-Empfänger, die mehr als 100.000 EUR Umsatz in sechs Monaten haben.

Ja schön, aber so können sie nicht angefangen haben,
jedenfalls nicht, wenn sie keine Rücklagen hatten oder einen
Kredit aufgenommen haben.

Das war nur meine Antwort auf deine verallgemeinerte Aussage! Es sollte kein Vergleich mit dem Fall ,Otto" sein.

Eigentlich hatte Otto vorgehabt, sich von seinem Gewinn neues Material zu kaufen, in der Hoffnung, dass es irgendwann ein richtiger Fluss wird. Da er ja aber faktisch keinen Gewinn, sondern einen Verlust gemacht hat, kauft er sich natürlich kein neues Material, und die Idee ist damit gestorben.

Zu abstrakt.

Was ist denn daran abstrakt? Erzähl mal.

Das hab ich jetzt bereits genügend erläutert (Kein ich-fang-jetzt-einfach-mal-an; Gründungszuschuss; weitere Einnahmen in kürzeren Abständen usw.)

Wenn Ottos Idee auf soetwas hinausläuft, dann sollte er gar nicht erst anfangen…

Na toll.
Erstens: auf was läuft Ottos Idee hinaus,

Sie läuft jedenfalls auf keine ernsthafte Selbständigkeit hinaus!

und zweitens wieso
sollte er nicht anfangen? Er hat aus 300,- immerhin 500,-
gemacht, das ist ein Zuwachs von fast 70 %. Klar, er fängt
erst an und ist noch zu langsam, aber das könnte sich doch
noch steigern. Zumindestens könnte er seine Hilfsbedürftigkeit
vermindern.

Und solche Vorhaben werden auch unterstützt! Du versuchst zwanghaft einen Sachverhalt zu gestalten, um gezielt Nachteile des Systems hervorzuheben. Dass nicht alles toll ist, hatte ich ja bereits eingeräumt. Aber du versucht mit deiner Fallgestaltung zu beweisen, dass alles komplett undurchdacht und absurd ist - und das ist es nicht!

Und die Realität beweist, dass das ,neue" Prinzip auch funktioniert!

Kann schon sein, in manchen oder auch vielen Fällen. Aber gibt
es eine Statistik darüber? Wenn ja, wer hat die Statistik
gemacht?

Dazu braucht man keine große Statistik (auch wenn es sie tatsächlich gibt). Das merkt man im Tagesgeschäft. Wenn alles so grausam und unmöglich zu meistern wäre, würde es dann noch selbständige AlgII-Empfänger geben? Würde es dann noch Neugründungen geben? Würde es Selbständige geben, die dem AlgII ,entfliehen" können?

Irgendwo muss mit der Herunterrechnerei auch mal Schluss sein.

Und wann? Wenn die geistige Auffassungbereitschaft des
Sachbearbeiters zu Ende ist?

Nein. Dann, wenn es bis zum Gesetzgeber durchgedrungen ist, dass zu viel Schindluder getrieben wird. Und der Sachbearbeiter passt sich sehr schnell an neue Gegebenheiten an und ist nicht immer so dumm, wie einige denken…

Die jetzige Regel führt dazu, dass man in dem Monat oder dem
Halbjahr, in dem man höhe Verkaufserlöse erzielt, auch
irgendwas kauft, und zwar nach Möglichkeit etwas, was genauso
teuer ist wie der Verkaufserlös hoch ist, egal ob mans braucht
oder nicht.

Du vergisst dabei, dass die jetzige Regelung auch vorsieht, dass Investitionen zuvor abzusprechen sind. Alles, was gekauft wird, um sich herunterzurechnen, wird nicht anerkannt.

Klagen sind kein Allheilmittel.

Das ist nur ein Spruch

Korrekt, und er passt sehr gut, wie ich finde!

Wie sollte eine solche Klage denn begründet sein?

Damit, dass man der Verkaufserlös mit dem Gewinn gleichgesetzt
werden muss, und die Unkosten nicht davon abgezogen werden
dürfen.

Dann würde man sich als Kläger ja selbst ein Bein stellen, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden!? Außerdem kannst du nicht immer von einem Verkaufserlös ausgehen. Was soll mit denen geschehen, die Dienstleistungen anbieten? Keine Absetzung der Unkosten?? DAS wäre katastrophal!

Viele Grüße!

[MOD] So, Schluss jetzt!
@Simsy + o.a: Die „Privat“-Diskussion geht jetzt lange genug (auch wenn sie nicht wirklich off-topic ist)! (So einen langen Artikelbaum hab’ ich schon ewig nicht mehr gesehen… :smile:
Ihr kennt doch Eure E-Mail-Adressen!

LG
Liza