Hallo,
Das kann sein, aber da Otto keine Lust hatte bei diesen
Einsteigerseminaren rumzuhängen und die Grundrechenarten
erklärt zu kriegen, und weil er außerdem auch keine Lust
hatte, ein unrealistisches Konzept zu schreiben, sondern erst
mal in der Realität ausprobieren möchte, wie seine Sachen
laufen, hat er es mal einfach so versuchsweise angefangen.
Du gleitest in eine Grundsatzdiskussion ab. Aber ich spiele kurz mit: Man wird nicht zum AlgII-Bezug gezwungen. Sofern man sich entscheidet, finanzielle Hilfe des Staates anzunehmen, so muss man auch nach den Spielregeln spielen. Wenn man das nicht möchte (und hierzu gehören auch die verpöhnten Maßnahmen), dann kann man es eben auch sein lassen - mit den bekannten Konsequenzen. Einfach mal so versuchen ist ebend nicht, wenn man dabei auf staatliche Hilfe angewiesen ist!
Ich hab dir einen Start geschildert, der nicht sehr
unrealistisch ist. Der Mann lebt am Lebensminimum, da kann er
nicht direkt richtig einsteigen, sondern braucht eine längere
Anlaufphase.
Dein Start fing schon unrealistisch an, indem Otto 85% seines AlgII investiert hat. Die Realität ist eben komplexer und deine Fallgestaltung ist eben nun mal kaum so möglich. Dies ist jetzt kein Vorwurf, aber wenn du mir vorwirfst, dass ich den Fall realistisch umgestalte, muss ich das jetzt mal anbringen.
Es gibt AlgII-Empfänger, die mehr als 100.000 EUR Umsatz in sechs Monaten haben.
Ja schön, aber so können sie nicht angefangen haben,
jedenfalls nicht, wenn sie keine Rücklagen hatten oder einen
Kredit aufgenommen haben.
Das war nur meine Antwort auf deine verallgemeinerte Aussage! Es sollte kein Vergleich mit dem Fall ,Otto" sein.
Eigentlich hatte Otto vorgehabt, sich von seinem Gewinn neues Material zu kaufen, in der Hoffnung, dass es irgendwann ein richtiger Fluss wird. Da er ja aber faktisch keinen Gewinn, sondern einen Verlust gemacht hat, kauft er sich natürlich kein neues Material, und die Idee ist damit gestorben.
Zu abstrakt.
Was ist denn daran abstrakt? Erzähl mal.
Das hab ich jetzt bereits genügend erläutert (Kein ich-fang-jetzt-einfach-mal-an; Gründungszuschuss; weitere Einnahmen in kürzeren Abständen usw.)
Wenn Ottos Idee auf soetwas hinausläuft, dann sollte er gar nicht erst anfangen…
Na toll.
Erstens: auf was läuft Ottos Idee hinaus,
Sie läuft jedenfalls auf keine ernsthafte Selbständigkeit hinaus!
und zweitens wieso
sollte er nicht anfangen? Er hat aus 300,- immerhin 500,-
gemacht, das ist ein Zuwachs von fast 70 %. Klar, er fängt
erst an und ist noch zu langsam, aber das könnte sich doch
noch steigern. Zumindestens könnte er seine Hilfsbedürftigkeit
vermindern.
Und solche Vorhaben werden auch unterstützt! Du versuchst zwanghaft einen Sachverhalt zu gestalten, um gezielt Nachteile des Systems hervorzuheben. Dass nicht alles toll ist, hatte ich ja bereits eingeräumt. Aber du versucht mit deiner Fallgestaltung zu beweisen, dass alles komplett undurchdacht und absurd ist - und das ist es nicht!
Und die Realität beweist, dass das ,neue" Prinzip auch funktioniert!
Kann schon sein, in manchen oder auch vielen Fällen. Aber gibt
es eine Statistik darüber? Wenn ja, wer hat die Statistik
gemacht?
Dazu braucht man keine große Statistik (auch wenn es sie tatsächlich gibt). Das merkt man im Tagesgeschäft. Wenn alles so grausam und unmöglich zu meistern wäre, würde es dann noch selbständige AlgII-Empfänger geben? Würde es dann noch Neugründungen geben? Würde es Selbständige geben, die dem AlgII ,entfliehen" können?
Irgendwo muss mit der Herunterrechnerei auch mal Schluss sein.
Und wann? Wenn die geistige Auffassungbereitschaft des
Sachbearbeiters zu Ende ist?
Nein. Dann, wenn es bis zum Gesetzgeber durchgedrungen ist, dass zu viel Schindluder getrieben wird. Und der Sachbearbeiter passt sich sehr schnell an neue Gegebenheiten an und ist nicht immer so dumm, wie einige denken…
Die jetzige Regel führt dazu, dass man in dem Monat oder dem
Halbjahr, in dem man höhe Verkaufserlöse erzielt, auch
irgendwas kauft, und zwar nach Möglichkeit etwas, was genauso
teuer ist wie der Verkaufserlös hoch ist, egal ob mans braucht
oder nicht.
Du vergisst dabei, dass die jetzige Regelung auch vorsieht, dass Investitionen zuvor abzusprechen sind. Alles, was gekauft wird, um sich herunterzurechnen, wird nicht anerkannt.
Klagen sind kein Allheilmittel.
Das ist nur ein Spruch
Korrekt, und er passt sehr gut, wie ich finde!
Wie sollte eine solche Klage denn begründet sein?
Damit, dass man der Verkaufserlös mit dem Gewinn gleichgesetzt
werden muss, und die Unkosten nicht davon abgezogen werden
dürfen.
Dann würde man sich als Kläger ja selbst ein Bein stellen, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden!? Außerdem kannst du nicht immer von einem Verkaufserlös ausgehen. Was soll mit denen geschehen, die Dienstleistungen anbieten? Keine Absetzung der Unkosten?? DAS wäre katastrophal!
Viele Grüße!