Selbständig und krank -Lebensunterhalt?

Hallo

Gesetzt den Fall, ein Freiberufler (55) mit marginalem Einkommen wird krank und kann dementsprechend nicht arbeiten gehen. Es stehen OP (Wirbelsäule) und anschließende Reha an, etwa über 3 Monate insgesamter Verlauf. Die bisherige freiberufliche Tätigkeit soll in dieser Zeit ruhen (AU-Bescheinigung) und später wieder aufgenommen werden.

KV ist gesetzlich, nach Härtefallregelung geminderter Satz, daher kein Krankengeld Bezug möglich.
Rententräger DRV Bund (Übergangsgeld) nicht mehr zuständig wegen längerer Nichtzahlung der möglichen Beiträge (befreit)

-Besteht die Möglichkeit zum vorübergehenden ALG2 Bezug?
Zu welchen Bedingungen ?
(Eingliederungsvereinbarung bei kranken Leuten?,
Arbeitsaufnahme/Vermittlung in andere Bereiche trotz AU zu
erwarten?)

Vermögen ist nicht vorhanden, Bargeld auch nicht, ebenso wenig wie Rücklagen für eben solche Krankheitsfälle.

Hallo,

da ist eine Beratung beim Jobcenter angebracht; zudem haben Freiberufler bei geringem Einkommen auch die Möglichkeit der Aufstockung mit ALG 2.

si

Hallo,

KV ist gesetzlich, nach Härtefallregelung geminderter Satz, daher kein Krankengeld Bezug möglich. Rententräger DRV Bund (Übergangsgeld) nicht mehr zuständig wegen längerer Nichtzahlung der möglichen Beiträge (befreit)

Na das wollte man ja so.

-Besteht die Möglichkeit zum vorübergehenden ALG2 Bezug?

Ja.

Zu welchen Bedingungen ?(Eingliederungsvereinbarung bei kranken Leuten?, Arbeitsaufnahme/Vermittlung in andere Bereiche trotz AU zu erwarten?)

Zu erwarten ist das sicher viel, nicht immer muss es was Sinnvolles sein.
Zunächst besteht Anspruch erst ab Antragsabgabe.

Vermögen ist nicht vorhanden, Bargeld auch nicht, ebenso wenig wie Rücklagen für eben solche Krankheitsfälle.

Na dann dürfte der Übernahme der KV-Beiträge nebst Regelsatz und der angemesenen Unterkunftskosten nicht viel mehr als der zuständige Bearbeiter im Wege stehen. Er wird dann nicht schlecht stauen, wieviel das ist und wieviel Stunden er dafür bisher arbeiten musste.

Grüße

Hallo, vielen Dank fuer deine Zuschrift. Bin jedoch über einige Bemerkungen gestolpert und möchte dieses hier zum Anlass nehmen, meine Einschätzungen zur Sachlage hier in diesem Beispiel aufzuzeigen. Gerade mein Beruf bringt mich mit vielen gestrauchelten Menschen zusammen, die wegen Krankheiten, Behinderungen, Flucht, Folter schier unglaubliches schon überlebt haben- und dann mit flapsigen Bemerkungen der lieben Mitmenschen gerade bei Behörden noch mal extra etwas in die Magengrube gestossen bekommen. Mit mehr Empathie sieht die Welt gleich viel freundlicher aus- und auch schwere Schicksale sind dann schon mal einen Tick leichter zu tragen. Aber, nun zurück zum Thema:.

Hallo,

KV ist gesetzlich, nach Härtefallregelung geminderter Satz, daher kein Krankengeld Bezug möglich. Rententräger DRV Bund (Übergangsgeld) nicht mehr zuständig wegen längerer Nichtzahlung der möglichen Beiträge (befreit)

Na das wollte man ja so.

WER? Wer wollte das SO? Als Freiberufler/ Angestellter, oder in Zeitarbeit beschäftigte Menschen verfolgen nicht das Ziel mit marginalem Einkommen gerade mal so zu überleben. Wenn das jemand so will, dann doch wohl nur die politischen Verursacher der reglementierten Gehälter, Löhne oder Honorare nach unten drückende Arbeitgeber, deren Verbände und nicht zuletzt auch die gesetzgebende Regierung, die etliche Menschen von der Teilhabe ausschliesst. Unterstützung finden diese Marginalisierten auch nicht in der etwas breiteren Mittelschicht, die noch nicht mal ahnt, dass genau sie die nächsten sein werden, die es treffen wird. Als erste menschliche Reaktion auf Armut kommt zunächst mal Häme und Zynismus. Schade. Es geht nämlich auch anders.

Vermögen ist nicht vorhanden, Bargeld auch nicht, ebenso wenig wie Rücklagen für eben solche Krankheitsfälle.

Na dann dürfte der Übernahme der KV-Beiträge nebst Regelsatz
und der angemesenen Unterkunftskosten nicht viel mehr als der
zuständige Bearbeiter im Wege stehen. Er wird dann nicht
schlecht stauen, wieviel das ist und wieviel Stunden er dafür
bisher arbeiten musste.

Ja, dass ist zu hoffen, dass der oder die zuständige SachbearbeiterIn staunen wird ob des Vergleiches mit dem eigenen Zeit-Arbeitsaufwand und dem dazugehörigen Gehalt bei einer Vollzeitstelle und dem obigen Beispiel.

Ein Jobcenter Mitarbeiter in Berlin erhält als ledig im höheren Dienst etwa Netto um die 1.600-2.000€, je nach Alter und Dienstzugehoerigkeit. Ein studierter, auch promovierter Freiberufler ( Geisteswissenschaften) kommt, wenn es gut lauft mal gerade auf knapp 1.000€ netto. Bei deutlich mehr Zeit und Arbeitsaufwand als jeder angestellter Mitarbeiter sich nur vorstellen kann.

Grüße

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leicht ot: Antragsabgabe vs. Antragstellung
Hi!

Zunächst besteht Anspruch erst ab Antragsabgabe.

Falsch! Anspruch (natürlich sofern vom Grundsatz her vorhanden) besteht immer bereits ab dem Tag der persönlichen Antrag_stellung_, nicht erst ab Antrags_abgabe_.

(Aber vielleicht hast Du Dich auch nur verschrieben?! :smile:

Grüße
Jadzia

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Hallo,

(Aber vielleicht hast Du Dich auch nur verschrieben?! :smile:

Nee, mache ich jetzt immer extra so, damit Leute die sachlich nichts mehr beizutragen haben, trotzdem noch etwas sagen können.

Grüße

Hallo,

KV ist gesetzlich, nach Härtefallregelung geminderter Satz, daher kein Krankengeld Bezug möglich. Rententräger DRV Bund (Übergangsgeld) nicht mehr zuständig wegen längerer Nichtzahlung der möglichen Beiträge (befreit)

Na das wollte man ja so.

WER?

Derjenige, der sich von der Bezahlung der möglichen Beiträge befreien hat lassen.

Wer wollte das SO? Als Freiberufler/ Angestellter, oder in Zeitarbeit beschäftigte Menschen verfolgen nicht das Ziel mit marginalem Einkommen gerade mal so zu überleben.

Geschenkt. Es ging hier lediglich um das, was man selbst aktiv beeinflussen konnte. Und das war hier wohl die Befreiung.

Wenn das jemand so will, dann doch wohl nur die politischen Verursacher der reglementierten Gehälter, Löhne oder Honorare nach unten drückende Arbeitgeber, deren Verbände und nicht zuletzt auch die gesetzgebende Regierung, die etliche Menschen von der Teilhabe ausschliesst.

Nee, ich finde, dass man das so pauschal auch nicht sagen kann und vor allem etwas zuweit von diesem einen Aspekt des sich Befreien lassens wegführt.

Vermögen ist nicht vorhanden, Bargeld auch nicht, ebenso wenig wie Rücklagen für eben solche Krankheitsfälle.

Na dann dürfte der Übernahme der KV-Beiträge nebst Regelsatz und der angemesenen Unterkunftskosten nicht viel mehr als der zuständige Bearbeiter im Wege stehen. Er wird dann nicht schlecht stauen, wieviel das ist und wieviel Stunden er dafür bisher arbeiten musste.

Ja, dass ist zu hoffen, dass der oder die zuständige SachbearbeiterIn staunen wird ob des Vergleiches mit dem eigenen Zeit-Arbeitsaufwand und dem dazugehörigen Gehalt bei einer Vollzeitstelle und dem obigen Beispiel.

Ein Jobcenter Mitarbeiter in Berlin erhält als ledig im höheren Dienst etwa Netto um die 1.600-2.000€, je nach Alter und Dienstzugehoerigkeit. Ein studierter, auch promovierter Freiberufler ( Geisteswissenschaften) kommt, wenn es gut lauft mal gerade auf knapp 1.000€ netto. Bei deutlich mehr Zeit und Arbeitsaufwand als jeder angestellter Mitarbeiter sich nur vorstellen kann.

Das sind beides nicht der Durchschnitt. Es gibt freiberufliche Geisteswissenschaftler, die deutlich mehr verdienen. Und im höheren Dienst bekommt niemand nur 1.600 - 2.000€ im Monat netto. Da fängt man mit 3.130€ an. Hat Anspruch auf eine Mindestpension, für die andere Jahrzehnte arbeiten gehen müssten und einen extrem sicheren Arbeitsplatz = Einkommenszufluss.Der Durchschnitt fängt aber nicht gerade an, sondern ist naturgemäß etwas länger dabei, nicht ausschließlich ledig und kinderlos. Hat aber mit dem Thema auch nichts zu tun.
Unternehmer gehen nun mal höhere Risiken an. Das ist die Kehrseite der Medaille, dass sie eben auch ein deutlich höheres Einkommen als Angestellte oder Verbeamtete mit ihrer Arbeit erzielen und dabei auch selbstbestimmter vorgehen können.
Wenn es schief geht, dann wird man immerhin aufgefangen. Das könnte besser funktionieren, ist aber nicht das Schlechteste, was es auf der realexistierenden Welt gibt.

Grüße

Ein Jobcenter Mitarbeiter in Berlin erhält als ledig im höheren Dienst etwa Netto um die 1.600-2.000€, je nach Alter und Dienstzugehoerigkeit. Ein studierter, auch promovierter Freiberufler ( Geisteswissenschaften) kommt, wenn es gut lauft mal gerade auf knapp 1.000€ netto. Bei deutlich mehr Zeit und Arbeitsaufwand als jeder angestellter Mitarbeiter sich nur vorstellen kann.

Das sind beides nicht der Durchschnitt. Es gibt freiberufliche
Geisteswissenschaftler, die deutlich mehr verdienen. Und im
höheren Dienst bekommt niemand nur 1.600 - 2.000€ im Monat
netto. Da fängt man mit 3.130€ an.

Hat Anspruch auf eine

Mindestpension, für die andere Jahrzehnte arbeiten gehen
müssten und einen extrem sicheren Arbeitsplatz

Das ist allerdings der Bruttobetrag für Angestellte (also keine Pension) in einer Entgeltgruppe, die ein normaler SB im Jobcenter ehr nicht erreicht.

Hat aber mit dem Thema
auch nichts zu tun.

stimmt :smile:

Auch Grüße

(Aber vielleicht hast Du Dich auch nur verschrieben?! :smile:

Nee, mache ich jetzt immer extra so, damit Leute die sachlich nichts mehr beizutragen haben, trotzdem noch etwas sagen können.

Damit bestätigst du mal wieder, dass du der WAHRE Dummschwätzer bist. Und ein schlechter Verlierer obendrein.

Grüßle, Cornetto

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Hallo,

Ein Jobcenter Mitarbeiter in Berlin erhält als ledig im höheren Dienst etwa Netto um die 1.600-2.000€, je nach Alter und Dienstzugehoerigkeit. Ein studierter, auch promovierter Freiberufler ( Geisteswissenschaften) kommt, wenn es gut lauft mal gerade auf knapp 1.000€ netto. Bei deutlich mehr Zeit und Arbeitsaufwand als jeder angestellter Mitarbeiter sich nur vorstellen kann.

Das sind beides nicht der Durchschnitt. Es gibt freiberufliche Geisteswissenschaftler, die deutlich mehr verdienen. Und im höheren Dienst bekommt niemand nur 1.600 - 2.000€ im Monat netto. Da fängt man mit 3.130€ an.
Hat Anspruch auf eine Mindestpension, für die andere Jahrzehnte arbeiten gehen müssten und einen extrem sicheren Arbeitsplatz.

Das ist allerdings der Bruttobetrag für Angestellte (also
keine Pension)

OK. Wenn ich höherer Dienst lese, dann denke ich eben an Beamte, die bei A13 einsteigen. Insofern sind die 3.130€ der Bruttobetrag für ledige Beamte, die gerade anfangen. Und fairerweise sollte man dann beim Brutto oder Netto diesen erworbenen Mindest- bzw. noch höheren Pensionsanspruch berücksichtigen, damit beim Vergleich nicht Äpfel und Birnen verglichen werden. 1.600 netto eines Beamten sind eben nicht das gleiche wie 1.600 bei einem Angestellten.

in einer Entgeltgruppe, die ein normaler SB im Jobcenter ehr nicht erreicht.

Sicher richtig. Das sind dann eben auch keine Beamten und der normale SB ist sicher auch nicht in einer vergleichbaren Position/Laufbahn im Sinne von höherer Dienst, wenn wir damit nicht höher als Hauptschulabschluß verstehen wollen.

Grüße

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Damit bestätigst du mal wieder, dass du der WAHRE Dummschwätzer bist. Und ein schlechter Verlierer obendrein.

Na immerhin hat es aber jetzt schon für zwei Leute ohne sachlichen Beitrag gereicht ;o)
Solche Wortglaubereien sind möglicherweise für die Bearbeitung notwendig. Für den Bürger ist es ziemlich egal, ob er das Antragstellung oder Antragabgabe oder sonstwie nennt. Im Zweifel muss das der Bearbeiter erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Grüße