Hallo, liebe Leute,
ich habe eine etwas komplexere Frage:
Wenn man kürzlich ein Studium abgeschlossen hat und darum arbeitsuchend gemeldet ist und wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II bekommt, aber ab September familär bedingt wahrscheinlich in die Schweiz geht, um dort dann auch eine Teilzeitstelle anzutreten, man aber zuvor noch ein eigenes Unternehmen gründen möchte …
Was wäre für eine Vorgehensweise am besten (auch um trotz Gründung ggf. bis zum Umzug Alg II zu beziehen) und vor allem wo sind Vor- und Nachteile einer Gründung in Deutschland bzw. Schweiz?
Wenn noch Infos zu Rahmenbedingungen gebraucht werden, bitte schreiben.
[MOD] Teile, die nicht hier ins Brett bzw. ins Brett „Existenzgründung“ gehören, durchgestrichen; für Details siehe meinen /t/selbstaendigkeit-deutschland-vs-schweiz-alg-ii/71…