Sind Kinder mit im Haushalt? Wenn nein, sieht es tendenziell eher schlecht aus, wobei ein Darlehen und fortan direkte Überweisung an den Vermieter möglich bzw. Ermessenssache ist. Grundsätzlich besteht aber, zu Recht, wie ich finde, die Haltung, dass der Betroffene dann eine Notunterkunft zugewiesen bekommt und die Schulden selbst irgendwie tilgen muss. Die Möbel muss er dann selbst irgendwo unterstellen.
Das Problem ist, und ich denke, so hast du es auch bereits erstanden, dass die Kosten der Unterkunft von der Gemeinschaft bezahlt wurden, der Betroffene das Geld jedoch für andere Zwecke ausgegeben hat. Da macht der Sozialstaat dann „zu“.
Es wäre eventuell einen Versuch wert, mit dem Vermieter etwas auszuhandeln, also z.B. die Miete ab sofort direkt von der Arge überweisen zu lassen (geht nur noch auf Antrag, der hier aber begründet ist) und die Mietschulden mit monatlichen Raten zu tilgen. Eine andere Alternative sehe ich nicht.