Selbstverschuldete Mietrückstände bei Hartz IV

Hallo zusammen,

meine Frage: Gibt es von staatlicher Seite aus Möglichkeiten jemandem zu helfen, der trotz Mietübernahme bei Hartz IV Bezug in 3monatigen
Mietrückstand geraten ist?
Durch die Eigenverschuldung nehme ich an das staatliche Darlehen und dergleichen wohl vom Tisch sein dürften?
Zu der drohenden Obdachlosigkeit müsste es aber doch eine Alternative geben?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Hi,
wenn Du die „Falsche Verwendung“ irgendwie sinnvoll benennen kannst (Freund vor Obdachlosigkeit gerettet, Schulden der Freundin bezahlt), und es glaubhaft machst (Bestätigung durch den Dritten), dann „Soll der Mietrückstand als Darlehen übernommen werden“.
Das rückt die ARGE nicht freiwillig raus; besuch entweder die nächste freie Beratungsstelle oder nim einen Anwalt (Beratungsschein für Kostenübernahme, Eigenanteil 10 od. 20 Euro).

Alles Gute!
strandperle02

Möglichkeiten gibt es immer. Am ehesten gibt es ein Darlehen mit einer Laufzeit bis max. 3 jahren. Am besten besprechen Sie das mit Ihrem Fallmanager. Ehrlichkeit und gute Argumente helfen da bestimmt.

Viel Erfolg

Vielen Dank für die Antworten. Es gibt also noch Hoffnung.

Es ist auch das erste Mal das Mietrückstände enstanden sind, in diesem Fall ist die Mietdauer aber auch erst 5 Monate. Ein Schreiben der Wohnungsgenossenschaft verweist weiterhin darauf, das zum 12. dieses Monats das Mietverhältnis aufgehoben wird. Wortwörtlich wurde außerdem gesagt: „Einer Verlängerung des Mietverhältnisses über diesen Zeitraum hinaus widersprechen wir schon jetzt“.

Für mich hiess das als Laie zuerst das die Wohnung quasi verloren ist. Allerdings glaube ich durch Internetrecherche das im Falle einer zügigen Zahlung des Rückstandes das Mietverhältnis nicht aufgehoben werden kann, richtig? Auch wenn die Zahlung theoretisch erst nach dem 12. erfolgt? Ich bin leider sehr unbewandert in rechtlichen Dingen und mißverstehe auch viele Gesetzestexte, diesbezüglich hatte ich mir § 569 BGB Abs. 3 Satz 2 herausgesucht. Dort ist ja die Rede davon das die Kündigung dann unwirksam wird, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Zahlungen befriedigt wird, oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.

Verstehe ich das richtig das man sogar nach Ablauf dieser Kündigungsfrist auch abgesehen von vorigen Mahnungen quasi 2 Monate Zeit hätte, den Betrag auszugleichen und das Mietverhältnis weiterbestehen würde?

Hallo,
Mietschulden können darlehensweise übernommen werden, wenn a) die Wohnung angemessen ist bzw. b) Obdachlosigkeit droht. ( § 22 Abs. 5 SGB II).
Natürlich wirst du dir von deinem SB etwas anhören müssen, evtl. bekommst du ne Sanktion und in Zukunft wird die Miete direkt an deinen Vermieter gezahlt.
Also wenn deine Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist dann sollte die Übernahme der Mietschulden kein Problem sein.

Gruß Marty

Nicht ganz so einfach aus der Ferne zu beurteilen. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag zur Kündigung und Räumung steht.

Der Zeitraum könnte theoretisch schon mit der ersten Nichtzahlung beginnen!!!

Ansonsten ist der § 569 BGB schon goldrichtig.

Viel Erfolg.

Hallo Karmellow,

die Alternative heißt Obdachlosenwohnheim.

Gruß

Martin

Hallo Karamellow,

um Deine Frage beantworten zu können, müsste ich allerdings wissen, wie es zu den Mietrückständen gekommen ist.

Gruß

Claus

Hallo Karamellow,

als erstes solltest du zu deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung gehen. Dort gibt es eine Abteilung Soziale Dienste. Mit denen kannst du über deine Rückstandsnöte reden und vielleicht eine Lösung finden.

War letztes Jahr in ähnlicher Situation und die haben echt nach Alternativen gesucht. Sicher sind deren Möglichkeiten begrenzt, aber man fühlt sich nicht so allein. Ich konnte dann durch ein privates Darlehn meine Situation retten.

Gruß Caro

Sind Kinder mit im Haushalt? Wenn nein, sieht es tendenziell eher schlecht aus, wobei ein Darlehen und fortan direkte Überweisung an den Vermieter möglich bzw. Ermessenssache ist. Grundsätzlich besteht aber, zu Recht, wie ich finde, die Haltung, dass der Betroffene dann eine Notunterkunft zugewiesen bekommt und die Schulden selbst irgendwie tilgen muss. Die Möbel muss er dann selbst irgendwo unterstellen.

Das Problem ist, und ich denke, so hast du es auch bereits erstanden, dass die Kosten der Unterkunft von der Gemeinschaft bezahlt wurden, der Betroffene das Geld jedoch für andere Zwecke ausgegeben hat. Da macht der Sozialstaat dann „zu“.

Es wäre eventuell einen Versuch wert, mit dem Vermieter etwas auszuhandeln, also z.B. die Miete ab sofort direkt von der Arge überweisen zu lassen (geht nur noch auf Antrag, der hier aber begründet ist) und die Mietschulden mit monatlichen Raten zu tilgen. Eine andere Alternative sehe ich nicht.

Oberstes Ziel der Sozialämter sollte es sein, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Natürlich hat da die Gedulf auch Grenzen. Immerhin hast du ja die Miete von der ARGE bekommen, um sie an deinen Vermieter zu zahlen. Das könnte man auch Unterschlagung nennen.

Wenn du nich ganz großes Glück hast, heißt das wirklich Obdachlosenunterkunft.

Hans

Hallo,
ich bin keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem SGB-II, sondern für die Unterhaltsheranziehung nach diesem Gesetz.
Allerdings habe ich beim Berliner Mietverein das hier gefunden:
Mietschulden können ausschließlich als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde (§ 22 Abs. 5 SGB II).

In allen übrigen Fällen kann die Übernahme von Mietschulden beim Sozialamt gemäß § 34 SGB XII beantragt werden.
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

L.G.

Hi,
grundsätzlich ist es nicht unmöglich auf darlehensbasis die Mietschulden zu übernehmen. Allerdings wird dann die Miete in Zukunft wahrscheinlich direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen. Was in der Situation nicht das schlechteste ist.
Also: Formlosen Antrag auf Übernahme der Mietschulden. Gleich mit Angebot einer Ratenzahlung. Damit zu den Öffnungszeiten zum JobCenter/ Arge.

Viel Glück.
R.

Danke für die Antwort (ich möchte auch allen anderen hier danken die mir weitergeholfen haben).
Echt super das es so eine Plattform gibt.

Ich werde morgen nochmal bei der Wohnungsgenossenschaft vorsprechen, da ich hoffe insofern diese eine Übereinkunft mit mir treffen (weitere Mietzahlungen wie es eigentlich geplant war direkt über die Arge, Ausgleich der Restschulden) so das das Mietverhältnis verlängert wird. Dadurch hoffe ich dann auf ein Darlehen.

also wenn du meine ehrliche ,meinung dazu was du da gemacht hast ist totale scheiße, es kann nicht sein, daß du die miete gezahlt bekommst und trotzdem drei monate im rückstand bist, aber das dazu, ich glaueb, daß du keine alternative dazu hast, wenn dir die wohnung gekündigt ist, mußt du so schnell wie es geht irgend einen job suchen und arbeiten, damit du wenigstens erst einen teil der miete zahlen kannst, also ich bin es eigentlch leid auf so etwas zu antworten, eigentlich gönne ich dir die obdachlosigkeit, weißt du wieviele hartz empfänger arbeiten gehen und versuchen für ihre kinder etwas zu tun , du hast in meinen augen totale scheiße gemacht, versuche etwas aus deinem leben zu machen
Hallo zusammen,

meine Frage: Gibt es von staatlicher Seite aus Möglichkeiten
jemandem zu helfen, der trotz Mietübernahme bei Hartz IV Bezug
in 3monatigen
Mietrückstand geraten ist?
Durch die Eigenverschuldung nehme ich an das staatliche
Darlehen und dergleichen wohl vom Tisch sein dürften?
Zu der drohenden Obdachlosigkeit müsste es aber doch eine
Alternative geben?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

also wenn du meine ehrliche ,meinung dazu was du da gemacht hast ist totale scheiße, es kann nicht sein, daß du die miete gezahlt bekommst und trotzdem drei monate im rückstand bist, aber das dazu, ich glaueb, daß du keine alternative dazu hast, wenn dir die wohnung gekündigt ist, mußt du so schnell wie es geht irgend einen job suchen und arbeiten, damit du wenigstens erst einen teil der miete zahlen kannst, also ich bin es eigentlch leid auf so etwas zu antworten, eigentlich gönne ich dir die obdachlosigkeit, weißt du wieviele hartz empfänger arbeiten gehen und versuchen für ihre kinder etwas zu tun , du hast in meinen augen totale scheiße gemacht, versuche etwas aus deinem leben zu machen

Du ich habe hier bewusst hinsichtlich auf die Forenregeln die Gründe außen vorgelassen. Sicherlich war das ziemlich blöd, aber ich hab das Geld nicht irgendwie in ner Kneipe verjubelt oder dergleichen. Ich bin gerade mal 5 Monate Hartz IV-Empfänger und habe mein ganzes restliches Leben geschuftet…seit ich 16 bin. Von daher finde ich das zwar verständlich was du schreibst, aber auch etwas hart. Immerhin kennst du die Gründe ja nicht.

Ich kenne zb Leute denen Ähnliches passiert ist, weil zb die Krankenkasse gewisse Kosten nicht übernehmen wollte…oder ne besonders hohe Stromnachzahlung wo das Amt dann nicht unterstützend tätig geworden ist. Sowas geht schneller als man denkt.

ich habe vielleicht etwas heftig reagiert, entschuldige. du kannst nur versuchen über das aa ein Dahrlehn zu bekommen und ersteinmal einen gewissen teil der mietrückstände aufzuarbeiten, desweiteren mußt du dringend mit deinem vermieter reden, daß er dich nicht fristlos kündigt, und ihm sagen, das die miete ab jetzt regelmäßig kommt und du die mietschulden abzahlst, dann hast du vielleicht eine chance nicht auf duie straße zu fliegen. imj allgemeinen sind die vermieter an ihren mietern interessiert, aber du mußt undbedingt die laufende miete zahlen und den evtl. mit dem vermieter abgesprochenen tilgungsplan einhalten, sonst kann er dich fristlos kündigen. versuche es vielleicht ersteinmal mit einem 100 Euro Job(werbung oder zeitung austragen bzw. wenn es dir liegt in der reinigung werden auch immer leute auf 100euro basis gesucht, damit kannst du dann deine schulden abarbeiten

Hi, kein Problem, wie gesagt ich hatte ja auch in gewissen Maße Verständnis für die Reaktion. Aber das wird auch eine einmalige Sache gewesen sein mit den Rückständen…jobtechnisch gehe ich momentan nur einem 400 Eurojob nach, das reicht leider nicht für eine ausreichende Ratenzahlung.
Der Genossenschaft reicht es allerdings wenn ich bis Ende des Monats etwas vorlegen kann, sprich zb eine Darlehensbewilligung oder dergleichen. Ich werde aber auch so versuchen ob mir das Geld nicht vielleicht ein Außenstehender leihen kann.
Es geht auch um keinen immens hohen Betrag, 800 Euro, die hätte ich relativ fix abbezahlt.

Danke auch dir nochmal für die neue Antwort.

Hallo, ich denke mit dem Hartz IV -Geld ist alles ausgeschöpft.

Aber beim Amt nochmal nachfragen, schadet mit Sicherheit nichts.

Karin

Hallo,

als aller Erstes würde ich mal mit dem Vermieter und der ARGE reden ob die Möglichkeit besteht, dass die Miete sofort an den Vermieter gezahlt werden kann.
Dann wäre zu klären ob die ARGE den Rückstand bezahlt und dann in Raten vom Hartz IV abzieht oder ob sich der Vermieter auf Ratenzahlung für den Rückstand einlässt. Die Raten sollten dann auch von der ARGE direkt an den Mieter gezahlt werden und vom Hartz IV abgezogen werden.

Nichts machen ist ganz falsch!

Oder umziehen in eine andere Wohnung würde das jetzige Problem auch nicht lösen.

Viel Glück

Franjo