Schade, dass du die beiden Fallbeispiele in zwei Postings verteilt hast, denn die Regeln unterscheiden sich nicht wesentlich, wenn der Einleitungssatz von gelisteten Aufzählungen ein Nebensatz ist (wie in deinem hiesigen Beipiel) oder nicht (wie in dem anderen Beispiel).
Grundsätzlich gilt für Aufzählungen, bei denen die einzelnen Topics - durch Aufzählungszeichen markiert - je eine eigene Zeile haben und so also einen Block bilden: Sie können ganz ohne Satzzeichen stehen (auch nach dem Einleitungssatz und auch am Ende), wenn die Aufzählungen nur kurze Wortgruppen sind. Sie können, müssen aber nicht, mit Kommata abgeschlossen werden. Sind es aber komplette Satzteile, dann sollten sie durch Semikola abgeschlossen werden. Der Einleitungssatz kann, muß aber nicht, einen Doppelpunkt haben.
Sind sie durch Kommata abgeschlossen, dann kann, muß aber nicht, an die vorletzte Zeile ein „und“ angehängt werden. Bei Abschluß durch Semikola steht dann kein „und“. Bei Abschluß durch Kommata oder Semikola hat die Schlußzeile obligatorisch einen Punkt.
Auf dem Einkaufszettel steht(
- Milch(,)
- Eier(,)(, und)
- Käse(.)
Dein Beispiel also:
Wenn Sie sich eine neue Küche wünschen(,)(
- vereinbaren Sie, am besten telefonisch, einen Beratungstermin;
- legen wir Ihnen mehrere Entwürfe vor;
- montieren wir die neue Küche, schließen Wasser- und Abwasserleitungen an und testen Ihre Elektrogeräte;
- entsorgen wir Ihre alten Küchenmöbel, und zwar am selben Tag.
Vorletzte Zeile also ohne „und“. Schon allein deshalb, weil sie noch andere „und“ enthält. Und der Abschluß jedenfalls mit Semikola, weil es komplexe Satzteile sind. Mit Kommata wäre es schon deshalb ungeeignet, weil sie ja intern schon Kommata haben.
Btw.: Selbstverständlich können die einzelnen Hauptsätze der Aufzählung wechselnde Subjekte haben. Sie sind ja jedenfalls als unabhängige einzelne demselben Einleitungs(neben)satz zugeordnet.
Gruß
Metapher