SER-Verfahren

Für die sog. Landesämter für Soziales werden Gutachten verlangt zum sog. „SER-Verfahren“. Was versteht man unter diesem Begriff?

Hallo!

Für die sog. Landesämter für Soziales

… die

  1. in etlichen Bundesländern als „Versorgungsämter“ (fort)bestehen und,
  2. wo dies nicht der Fall ist, über das „Soziale“ hinaus (!) teils noch weitere und teils auch sehr unterschiedliche Aufgaben (und Namen) haben
    – siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsamt#Weblinks (→ nach Bundesländern)! –, weswegen ich schon allein deshalb diese Angabe („Landesämter für Soziales“) für zu ungenau halte * , sprich:
    _ Von welcher Behörde genau in welchem Bundesland sprichst Du??_ …

werden Gutachten verlangt zum sog. „SER-Verfahren“. Was versteht man unter diesem Begriff?

Kannst Du uns evtl. ein paar mehr Details dazu sagen?? Z. B. um was für ein Gutachten es sich (möglichst genau!) handelt.

Ich hab’ da bis jetzt einen einzigen, allerdings nur sehr vagen Verdacht zu besagter Abkürzung; der passt aber noch nicht so richtig zu den bisherigen (mageren) Infos.

Gruß
Jadzia

*) Aber vllt. bewegt sich unter uns ja zufällig ein VA-/ASA-Mitarbeiter, der auf Anhieb weiß, wovon hier die Rede ist. Könnte uns evtl. eine Menge Rätselraten ersparen! :smile: