Sexualstrafrecht - Wie kann mann sich schützen?

Ein Kollege von mir macht Psychotherapie bei bestimmten Typen von Patientinnen nur noch bei Anwesenheit von Zeugen, um sich vor Falschbeschuldigungen zu schützen.

Frage, die durch die geplante „Verschärfung“ des Sexualstrafrechts getriggert wird: Wie kann ich mich als Mann (der vom Leben a bissl mehr verlangt als Wichsen und Monogamie) sich im Alltag (z.B. allein mit einer Frau im Fahrstuhl; Liebesnacht; Beziehung, die mit dem Scheitern bedroht ist usw.) davor schützen?

Bringt es etwas (von der Fahrstuhlsituation abgesehen, die mir aber eher nicht so wichtig erscheint), sich vor und nach dem Sexualverkehr unterschreiben zu lassen, dass eben dieser aus Sicht der Frau ein einvernehmlich ist/war?
Oder ist das zwecklos, weil ja die Frau auch nach 8 Jahren noch behaupten kann, sie habe es damals „als aussichtslos erachtet“, nicht zu unterschreiben?

Gruß
F.

P.S.: Gibts schon juristisch gut ausgearbeitete Mustervordrucke?

ja klar. mache ich bei meiner frau auch so. jedesmal.

übrigens funktioniert das auch so, wenn man jemand überfällt. die letzten drei prozesse habe ich so gewonnen: ich habe mir jedesmal unterschreiben lassen, dass sie mir das geld freiwillig gegeben haben.

schon mal überlegt, dass nicht jeder automatisch schuldig ist, wenn er beschuldigt wurde? irgendwann mal was von einem fall ‚kachelmann‘ gehört?

Just dieser war der propagandistische Startschuss zu der Sauerei, sozusagen die Artillerievorbereitung.

Schöne Grüße

MM

Hallo FBH,

einen „Schutz“ im juristischen Sinne würde Dir ein solches Formular eh nicht bringen. Wenn Dir Frau unberechtigt Böses will und Dich anzeigt, würde sie dann behaupten, dass sie damals unter Zwang unterschrieben hat. Das brächte Dir also gar nichts.

Das einzige was aus meiner Sicht wirklich schützt, ist seinem gesunden Menschenverstand zu trauen und nicht mit jeder ins Bett zu springen nur weil sich die Gelegenheit ergibt. Weiterhin ist es hilfreich mit den Frauen einfach fair umzugehen, sie also beispielsweise nicht mit falschen Versprechungen flachzulegen.

Dein
Ebenezer

Als Frau braucht es keine Vordrucke und keinen Sex. Nach 8 Jahren ist es schwer nachweisbar, dass es gar keinen GV gegeben hat.

du meinst doch nicht im ernst, dass dieser fall irgendwie geplant war?

Der „Fall“ war natürlich nicht geplant - eine nicht existente Tat kann man ja nun nicht besonders gut planen.

Über viele Jahre vorbereitet durch systematische Behämmerung von Hirnen war allerdings das Verhalten der beteiligten Justizorgane und vor allem Medien, die die schmutzigen Fantasien der Nebenklägerin überhaupt einen „Fall“ wert werden ließen.

Schöne Grüße

MM

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tja, und damit hast du nun genau das herausgestellt, warum ich diesen fall hier erwähnt habe.

warum deine aufregung?

Servus,

na, weil

in der Diktion klingt, als sei das eine Drohung von der Seite der Macht her.

Im Zusammenhang gelesen wird allerdings deutlich, dass dieser Eindruck nicht stimmen kann - womit ich mich hiermit wieder abrege.

Schöne Grüße

MM

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Ganz einfach: Sperr dich im Haus ein und lass dir nur noch alles, was du zum Leben benötigst, an die Tür liefern, denn schließlich bist du ja noch nicht einmal dann sicher, wenn du Frauen gänzlich vermeidest und nur noch mit Männern Kontakt hast - auch ein Mann, der alleine mit dir in einem Raum war, könnte dich jederzeit falsch der sexuellen Belästigung oder Vergewaltigung bezichtigen.

Alternativ dazu könntest du dein tendenziell paranoides Weltild ablegen, dass grundsätzlich jeder Frau böse Absichten unterstellt.

Wie ein Leben ohne grundsätzliches Misstrauen dem anderen Geschlecht gegenüber funktioniert, kannst du ja vielleicht bei weiblichen Bekannten oder Familienangehörigen erfragen, denen es tagtäglich gelingt, alleine mit Männern in Fahrstühlen zu fahren, sich alleine mit Männern in einem Büro aufzuhalten und mit Männern Beziehungen zu führen, ohne dabei von der Angst, dass der jeweilige Mann sich jederzeit sämtlicher seiner positiven Persönlichkeitseigenschaften entledigen und sie vergewaltigen könnte, gelähmt zu werden.

Den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung will ich ganz leise bezweifeln, da derlei doch ein klitzekleines bisschen das notwendige Vetrauensverhältnis zwischen Therapeuten und Patienten stören könnte. Und gab es da nicht noch so unwichtige Sächelchen wie Verschwiegenheitspflicht?

Dem eingangs genannten ZEIT-Artikel möchte ich einen anderen dagegen halten: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/sexualstrafrecht-thomas-fischer-bundesrichter-frauenbild-vergewaltigung

:paw_prints:

PS: Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass unser Zeitalter von Hysterie geprägt ist. Immer wieder wird lautstark vor wechselnden Bevölkerungsgruppen Angst und Panik verbreitet. Die bösen Ausländer! Die bösen Arbeitslosen! Die bösen Muslime! Die bösen Flüchtlinge! Die bösen Frauen! Es würde mich so langsam nicht mehr erstaunen, wenn morgen jemand schrill seine „Besorgnis“ äußern würde, dass böse Ketzer etwas Schlimmes im Sinn haben könnten.

Ok.
Klare Aussage.
Danke.

Ich glaube, da überschätzt du die Möglichkeiten des gesunden Menschenverstandes gewaltig.
Ich traue mich das jedenfalls nicht zu, außer dass ich halt offenkundig instabile Menschen von vorn herein aussschließen könnte.
Ansonsten, hmm.

Was meinst du damit denn konkret?

Gruß
F.

Ja, gerade ein „Fall Kachelmann“ macht mir Angst.

In meinem Fall würde auch nur eine „kleine“ Verurteilung im Bereich des Sexualstrafrechts lebenslanges Berufsverbot bedeuten.
Du kannst vielleicht verstehen, dass ich a bissl sensibler bei dem Thema reagiere.

Gruß
F.

P.S.: Deinen Sarkasmus finde ich unsinnig, denn wenn du hier das „Real-Problem“ nicht siehst, dann weiß ich auch nicht.

Da hast du recht, aber das ist ja nur ein Teilbereich.

Gruß
F.

Das scheint mir in der Tat die logische Implikation solcher Gesetzesinitiativen zu sein.
Wir sind auf dem Weg zu einer ganz großartigen Gesellschaft.

Hör auf mich zu pathologisieren und denk einfach auch nur halbwegs unvoreingenommn die Sache mit.
Ich unterstelle hinten und vorne nicht jeder Frau böse Absichten, wir wissen aber doch wohl beide, dass es faktisch nicht so wenige Menschen gibt, die schon auch mal falsche Anzeigen machen (ich war auch selbst davon schon betroffen; nicht im Sexualstrafrechtsbereich). Das gilt für Frauen nicht mehr als für Männer, aber im Bereich des Sexualstrafrechts sind die Rollen de facto halt so verteilt.

Das geht völlig am Thema vorbei.
Das Thema ist ja gerade, dass hier mit den Mitteln des Strafrechts ein „Klima des Misstrauens“ geschaffen werden soll.

Schon mal was von Gruppentherapie gehört?

Gruß
F.

Hallo,

das verstehe ich jetzt nicht. Weil Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen eines/einer der Beteiligten unter Strafe gestellt wird? Inwiefern dient es dem Vertrauen, wenn jemand gegen meinen Willen mit mir Sex haben kann, ohne dafür belangt zu werden?

Wir waren schon mal zu dem Schluss gekommen, dass das Problem eines der Rechtssprechung ist, weil beim Geschlechtsverkehr nun mal meist keine Zeugen zugegen sind. Ist denn im neuen Gesetz ein Verzicht auf Grundsätze wie Beweisführung und „in dubio pro reo“ vorgesehen? Stützt sich Deine Sorge auf etwas, das ich nicht kenne?

Das Problem ist doch: Es gibt Vergewaltigungen, die nicht geahndet werden können. Es gibt Falschbeschuldigungen, die eine Existenz ruinieren können. Beides gibt es mit oder ohne die Veränderung.

(Nur in Klammern, weil ich keine brauchbare Quelle dafür habe: Es gab mal einen Bericht über eine Auswertung, dass Falschbeschuldigungen recht selten vorkämen und die Angst davor viel größer sei als angebracht. Ich weiß aber nicht mehr, wer da was ausgewertet hat und wie verlässlich das ganze war.)

Viele Grüße,

Jule

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Hallo FBH,

Was mich stört, ohne jetzt persönlich Position beziehen zu wollen, der Artikel ist so regelrecht bösartig parteiisch als ob die Autorin definitiv wüsste, dass das Urteil zu Unrecht gefällt wurde.
Eine solche Form der Meinungsbildung weckt bei mir Zweifel an der Seriosität des Journalisten.

Es wird immer wieder Frauen geben die aus Motiven des Rufmords oder sonstigen niederen Beweggründen zu den Machtmitteln greifen, die ihnen eben zur Verfügung stehen. Vielleicht hat die Frau aber auch so lange gewartet, weil sie erst jetzt in einem für sie günstigen öffentlichen Klima eine Chance für ihr Recht gesehen hat.
Sie könnte auch als beruflich abhängige eine Handlungsblockade gehabt haben.

Da jetzt eine Paranoia auf private Verbindungen abzuleiten, halte ich für überzogen.
Außerdem hat das private Schlafzimmer, auf das sich die Überschrift der Artikels bezieht, mit dessen Inhalt überhaupt nichts zu tun.

Was ist mit deinem Kollegen, ist ihm das einmal passiert oder öfter?
Macht er jetzt deshalb nur noch Gruppentherapie, hoffentlich nicht mit der gleichen Sorte von Patientinnen… :wink:

Nötigenfalls könnten doch alle Therapiestunden filmisch aufgezeichnet werden.

Gruß
Heidi

Nein, natürlich nicht!
Finde ich schrecklich, dass das Problem ständig so verstanden wird, obwohl doch klar ist, worum es geht.
Also ob ich auch nur im Entferntesten vorhätte, Geschlechtsverkehr mit jemandem gegen dessen Willen zu haben.

Zitat Link: „Wie soll ein Angeklagter beweisen, dass er den entgegenstehenden Willen nicht erkannt hat, wo er doch laut Opferzeugin erkennbar gewesen ist? Dies zu klären soll den Staatsanwälten künftig vorbehalten bleiben … Der angestrebte „Paradigmenwechsel“ besteht offensichtlich darin, bei Nötigung und Vergewaltigung die Wahrheitsfindung unüberprüfbar aus der Objektivität heraus und in die persönliche Deutungshoheit der Anzeigeerstatterin zu legen … Die Folge: Bei den Sexualpartnern zieht das Misstrauen ein.“

Das ist nicht nur eine Beweislastumkehr durch die Hintertür, sondern eine völliges Verzichten auf jeglichen Täter-Vorsatz.

Wenn ich am Morgen danach nicht sicher wissen kann, ob ich in der Nacht irgendwas strafrechtlich Relevantes begangen habe, dann ist das nichts weiter als die Erzeugung eines „Klimas der Angst“.

Wir beide sind aber nicht der Gesetzgeber, der das jetzt offenbar nicht der Rechtssprechung überlassen will, die durchaus (nicht nur der umtriebige Bundesrichter Fischer) selbst Probleme auf sich zukommen sieht.

M.E. ein guter und unideologischer Artikel:

De jure vermutlich nicht, faktisch befürchte ich aber genau das (und das ist sicher nicht meine paranoide Privatbefürchtung, auch wenn -siehe unten- ein privater Hintergrund dazukommt).

Stimmt, damit wird man immer leben müssen.
Man könnte aber durchaus viele Kompromisse finden, um beide „Fehler“ minimieren zu können.
Darauf läufts aber genau nicht hinaus.
Stattdessen werden Frauen gegen Männer ausgespielt.

Der Kriminologe Christian Pfeiffer schätzt den Anteil erfundener Vergewaltigungen auf bundesweit zehn Prozent, regionale Studien kommen teils auf deutlich höhere Werte – allerdings bei oft sehr viel kleineren Fallzahlen. Dirk Bosse glaubt nach 37 Jahren bei der Kriminalpolizei Braunschweig nur seiner privaten Statistik. Mindestens 20 Prozent falsche Vergewaltigungsanzeigen gebe es jedes Jahr, schätzt der Fachkommissariatsleiter für Sexualdelikte. In schlechten Jahren seien es bis zu 30 Prozent.
http://genderama.blogspot.de/2015/04/der-spiegel-berichtet-uber-haufigkeit.html

Da wirds mir schlecht.

Und im persönlichen Hintergrund habe ich noch letztes Jahr die Falschbeschuldigung wegen Körperverletzung meiner Ex-Mieterin zu bieten , die sich damit für die Kündigung rächen wollte. Wurde nach langem Hin und Her eingestellt, hat mich aber ziemlich fertig gemacht.
Das war im wesentlich eine Aussage-gegen-Aussage-Sache inklusive eines Arztattestes, das die Staatsanwaltschaft Gott sei Dank für nicht aussagekräftig befunden hat. Ich bin mir sehr sicher, dass sie mich viel leichter drangekriegt hätte, wenn sie statt Körperverletzung ein Sexualdelikt für ihre Rache gewählt hätte.

Gruß
F.

So lese ich dieses Beispiel der beiden Musikhochschulmitarbeiter nicht, die Autorin nimmt halt seine Sichtweise ein.
Aber um diesen konkreten Fall gehts mir ja gar nicht, zumal der ja noch im Rahmen der bestehenden Gesetzesordnung steht und nur als Teaser gebraucht wurde.

Er bietet einem bestimmten Typus von Patientinnen nach den Erstgesprächen halt nur noch Gruppentherapie an statt Einzeltherapie.

Das geht am Problem vorbei.
Bei Gruppe statt Einzeltherapie gehts darum, dass diese (Übertragungs-)Verstrickungen in der Therapiebeziehung gar nicht erst so stark entstehen können, dass Patientinnen in diese Missbrauchs-(Ir)Realität rutschen.
Filmaufnahmen würden nur im Praxisraum schützen, Missbrauchsvorwürfe gegen Psychotherapeuten (anders wohl als bei Ärzten) richten sich aber auch auf (behauptete) private Kontakte.

(Soll jetzt kein Mitlesender es so verstehen, dass Missbrauchsvorwürfe gegen Psychotherapeuten immer irreal, übertragungshaft oder falsch wären. Das habe ich nicht geschrieben noch gemeint.)

Gruß
F.

Hallo,

naja, das ist ein Zitat aus einem Artikel, den ich für reichlich tendenziös halte. Die Wahrheitsfindung wird doch nicht „in die persönliche Deutungshoheit der Anzeigeerstatterin“ gelegt, sondern bleibt weiterhin Aufgabe des Gerichts. Auch, zu klären, ob der Wille erkennbar war.

Ich traue Dir schon zu, dass Du erkennst, ob Deine Bettgenossin nein sagt, verzweifelt weint oder mit Lust bei der Sache ist.

Das Problem der Falschbeschuldigungen bleibt, aber das besteht jetzt ja auch.

Woraus schließt Du das?

In dem finde ich zum Problem von Rechtssprechung und Beweisführung folgende Aussagen:

  1. An den Beweisschwierigkeiten wird sich, darin stimmten Künast und Fischer mit BMJV-Vertreterin Bumke überein, auch durch eine Reform nichts ändern.“

  2. Bumke: „…Es ist nicht zu erwarten, dass es mehr Verurteilungen geben wird, das wird nicht passieren. Die Beweislage bleibt schwierig, wird vielleicht sogar noch schwieriger.“

Das ist übel, und das ist bei einer Falschbeschuldigung im sexuellen Bereich noch übler. Ich denke, beide Probleme bleiben, auf der einen Seite das der Falschbeschuldigungen und auf der anderen Seite das der mangelnden Anzeigebereitschaft bei echten Vergewaltigungen.

Wirklich lösbar scheint mir beides nicht - das aber unanbängig von der Reform.

Viele Grüße,

Jule

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Hallo,

Frage: Ist die Gruppentherapie dann nicht - neben dem Selbstschutz - auch für die betreffenden Patientinnen sinnvoller? Ich meine, Arbeit mit Übertragungen ist ja schön und gut und führt in vielen Fällen sicher weit, aber wenn die Übertragung so weit führt, dass die Patientin subjektiv Missbrauch erlebt (auch wenn das irreal ist), kann das doch kaum auf gute Weise bearbeitet werden, oder doch?

Viele Grüße,

Jule

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