Hallo,
selbst plane ich die Ersteigerung einer Wohnung.
Indem Merkblatt Sicherheiten ist der Verrechnungs-scheck als mögliche Sicherheit angegeben.
Aber ein normaler Scheck reicht wohl nicht aus.
Laut dem Amtsgericht muss der Scheck bankbeglaubigt sein!
Nun die Frage wann ist ein Scheck bankbeglaubigt ?
Mit dem Merkblatt bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte so einen Scheck.
Sie sagten mir dort man müsste so etwas bestellen und er würde 70 Euro kosten, unabhängig davon ob man ihn einlöst oder nicht.
In dem Merkblatt ist als weitere Sicherheit unter anderem die Überweisung auf die Gerichtskasse angegeben und die Bürgschaft eines Kreditinstitutes.
Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Zwangsversteigerung gemacht und zu welcher Sicherheit würde er mir raten.
Vielen Dank für euere Hilfe