Sicherheit im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Hallo,
selbst plane ich die Ersteigerung einer Wohnung.
Indem Merkblatt Sicherheiten ist der Verrechnungs-scheck als mögliche Sicherheit angegeben.
Aber ein normaler Scheck reicht wohl nicht aus.
Laut dem Amtsgericht muss der Scheck bankbeglaubigt sein!
Nun die Frage wann ist ein Scheck bankbeglaubigt ?

Mit dem Merkblatt bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte so einen Scheck.
Sie sagten mir dort man müsste so etwas bestellen und er würde 70 Euro kosten, unabhängig davon ob man ihn einlöst oder nicht.
In dem Merkblatt ist als weitere Sicherheit unter anderem die Überweisung auf die Gerichtskasse angegeben und die Bürgschaft eines Kreditinstitutes.
Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Zwangsversteigerung gemacht und zu welcher Sicherheit würde er mir raten.
Vielen Dank für euere Hilfe

Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Sie wissen doch eigentlich schon alles, was Sie brauchen. Wenn Ihnen die EUR 70,- zu viel ist, sind Sie beim Immobilienkauf nicht richtig aufgehoben, denn da geht es um tausender und nicht 10er

Hier ein Link für Infos:

http://www.immobilienkaufberater.de/Zwangsversteiger…

MfG

Jens Gause

Hallo,
zwar habe ich keine Erfahrungen mit der Versteigerung von Immobilien gemacht, ich weiß aber, dass diese Sicherheit nicht dir dient, sondern der Partei, die die Wohnung versteigert.
Du hast leider keine Sicherheit, dass sich die Wohnung nach der Versteigerung in einem bewohnbaren Zustand befindet, auch, wenn sie bei der Besichtigung noch gut aussah. Man sollte immer vom Schlimmsten ausgehen, denn der bisherige Eigentümer kann bis zum Schluss mit seinem Eigentum machen, was er möchte (Badewanne zerdeppern, Wände mit schwarzer Farbe beschmieren, Boden herausreißen, etc. Wichtig ist daher, dass die Lage des Objektes stimmt. Gehe davon aus, dass innen ALLES erneuert werden muss, evtl. unter hohem finanziellen Aufwand. Welche Sicherheit Du wählst, bleibt dir überlassen. Vergleiche und nimm´die günstigere Variante, so würde ich das machen.

Hallo,
Ihre Bank hat sich (absichtlich??) etwas blöd gestellt; die Bank muss doch nur bestätigen, dass Sie für den im Scheck genannten Betrag bürgt! Das bedeutet, dass der im Scheck genannte Betrag auch eingelöst wird.
Am einfachsten ist es, man geht mit Bargeld zur Versteigerung, dieses Geld kann man ja „notfalls“ am selben Tag wieder einzahlen!
Gruß, Zita

Hallo,
Wer ein Gebot abgibt, sollte damit rechnen, dass er sofort nach Aufforderung eine Sicherheit in Höhe von 10% des vom Gericht festgesetzten und veröffentlichten Verkehrswertes präsentieren muss. Kann er die Sicherheit nicht beibringen, bleibt sein Gebot unberücksichtigt.
Als Sicherheit empfehle ich

  • einen Bankverrechnungsscheck, der im Inland zahlbar und von einer Bank ausgestellt sein muss, die sich auf der Liste der von der Europäischen Kommission zugelassenen Kreditinstitute befindet
    oder
  • eine Bankbürgschaft einer Bank, die Verrechnungsschecks ausstellen darf

Der Scheck wird jedoch nur akzeptiert, wenn zwischen dem Versteigerungstermin und der Vorlegungsfrist mindestens 3 Tage - nicht notwendig Werktage - liegen. Den Scheck sollte man sich deshalb erst kurz vor der Versteigerung besorgen.

Ob Scheck oder Bankbürgschaft hängt von den entstehenden Kosten ab.

Eine Überweisung an die Gerichtskasse, die einige Zeit vorab zu leisten ist und nur hilft, wenn sie dem Versteigerungsgericht im Termin bekannt ist(eigener Einzahlungsbeleg ist nicht ausreichend), kann ich nicht empfehlen.

Hallo,
wenn man bei einer Zwangsversteigerung mitbieten möchte, dann muss man eine sofortige Sicherheit von 10% des Verkehrswertes des Objektes vorlegen bzw, nachweisen.
Wenn diese nicht vorliegt, dann muss der Rechtspfleger das Gebot als unwirksam zurückweisen.

Als Sicherheitsleistung wird anerkannt:
1.)
Bundesbankscheck und Verrechnungsscheck
Der Scheckaussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein.
Der Scheck darf nicht auf das eigene Konto bezogen sein.
Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Die Vorlagefrist muss eingehalten werden.
2.)
Bürgschaft eines Kreditinstitutes - diese muss unbefristet und unbedingt sein.
3.)
Überweisung des Betrages an die zuständige Gerichtskasse. Der rechtzeitige Geldeingang ist notwendig!
Zwecks Zuordnung folgende Dinge auf die Überweisung schreiben:
Name des Amtsgerichts, Geschäftszeichen des Verfahrens, Stichwort „Sicherheit“, Tag des Versteigerungstermins, Name und Vorname des Bieters.

Wir empfehlen die dritte Variante weil unkomplizierter.

Weitere Informationen in Bezug auf Zwangsversteigerungsverfahren gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Hallo, ich denke es geht um die 10% Sicherheitsleistung.
Wenn du Geld sparen willst, nimm’ Bares mit und hinterlege es im Termin. Wenn du nicht mit soviel Barem rumlaufen willst UND Geld sparen, zahle auf die Gerichtskasse ein.
Aber: mehr Gedanken als darüber, wie ich die Sicherheit hinterlege, würde ich mir darüber machen, wie fit ich wirklich in rechtlichen Dingen bezüglich Zwangsversteigerung bin. Bist du da sicher, alles zu wissen, was auf dich zukommen kann und wie das Procedere ist?
LG Einstein

Ich vertrete bei Zwangsversteigerungen eher der Gläubiger selbst. Somit kann ich als Gläubiger Sicherheit verlangen.

Der Mindestbetrag müsste bei 10 Prozent des Verkehrswert liegen?
Das Problem liegt grundsätzlich darin, dass meistens die Banken die größten Ausfälle bei Zwangsversteigerungen haben. Daher versuchen die Banken den Ausfall so gering wie möglich zu halten.
Somit kann auch nach einem Gebot eine Einstellung vom Gläubiger ausgesprochen werden und das jeweilige Gebot gilt dann nicht mehr.

Aus der Praxis kann ich somit Folgendes raten:
Mehrer Zwangsversteigerungstermine vorab aufsuchen um den Ablauf zu kennen.

Allgemeine Fragen können normal im ZV-Termin gestellt werden

Wenn ein Objekt in der engeren Wahl ist, auf jeden Fall mit dem Hauptgläubiger, der viell. auch selbst die ZV betreibt den Kontakt suchen.

Ist der Gläubiger die gleiche Bank, wo man selbst ein Konto hat, ist es mit der notwendigen Sicherheit kein Problem - da man sich einig ist.

Sicherheit wird halt grundsätzlich vom Gläubiger verlangt und es wäre ärgerlich, wenn ein Gebot abgegeben wird, aber der Gläubiger mangels Sicherheit das Verfahren vorab beendet oder ein Anderer den Zuschlag erhalten würde.

Somit auf jeden Fall vorab das Gespräch mit den Beteiligten suchen.

MfG

Hallo. Der bankbeglaubigte Scheck hat den Hintergrund, dass auch die Einlösung des Betrages sichergestellt ist. Die Bank bürgt praktisch durch die Beglaubigung. Daher ist auch die entsprechende Bonität erforderlich. Das hierfüt Gebühren anfallen ist normal. Egal welche Form Sie wählen, das Gericht will die Sicherheit, dass das Geld auch tatsächlich verfügbar ist und gezahlt wird. Würde dies nicht gewährleistet sein, könnte das Verkaufsergebnis der Zwangsversteigerung möglicherweise durch Nichtzahlung nicht zustande kommen und das Prozedere einer Zwangsversteigerung müßte praktisch wiederholt werden. Dies will man vermeiden. Die praktischste Form ist sicher eine Bürgschaft einer Bank, die sich bis zu einer bestimmten, zu vereinbarende, Höhe zu einer Zahlung verpflichtet. Hierfür fallen zwar auch Kosten an, Sie müssen jedoch im Vorfeld kein Geld überweisen und Sie brauchen keinen bestätigten Scheck beantragen, bei dem auch die einzulösende Höhe definiert sein muss. Bei einer Bankbürgschaft wird der Betrag bis zu einer maximalen Bürgschaftshöhe festgelegt. Ausgezahlt wird im Erfolgsfall einer Versteigerung der tatsächliche Zahlungsbedarf. Viel Glück A. Frank

Hallo,

ich habe die Sicherheitsleistung als Überweisung an die Gerichtskasse hinterlegt. Bei Zuschlag brauchst du diesen Betrag nicht zu verzinsen. Bekommst du den Zuschlag nicht Überweist es die Gerichtskasse zurück.
Das Geld ist aber für 6 bis 8 Wochen nicht verfügbar.
Kommt auf die Höhe der Sicherheitsleistung an und ob man diese Bar zur Verfügung hat.

Hallo,

als Sicherheit zugelassen: Bankscheck (von der Bank ausgestellt, nicht aber von Ihnen), Zahlung an das Gerichtskonto vor der Zwangsversteigerung, oder selbstschuldnerische Bankbürgschaft.

Die Bankbürgschaft ist übrigens das unkomplizierteste Mittel. Vorsicht! Nicht alle Banker wissen, welche Bedingungen die Bürgschaft (oder der Scheck) zu erfüllen hat.

Viel Glück.

Hallo, es tut mir leid, aber ich kann dazu leider nichts konkretes sagen.

Security1