Hallo, ich habe eine Frage bzgl. des Sicherheitseinbehaltes beim Hauskauf: unsere Baufirma möchte den kompletten Hauspreis vor der Schlüsselübergabe haben. Unsere Fassade, die durch den Gerüstbauer beschmutzt wurde, ist allerdings immer noch nicht so, wie sie sein soll. Nun überlegen wir, ob wir einen Sicherheitseinbehalt von 5% machen können? Ist das so einfach möglich? Im Vertrag selber ist dazu nichts geregelt, lediglich dass die Baufirma garantiert, dass keine Mängel existieren und die Garantie von 5 Jahren lt. BGB geregelt ist.Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
So mal eben 5% ist die Summe X. Wenn die Reinigung aber nur weniger kostet (als X ) ist das nicht rechtens. Der Einbehalt muss in der Nähe der Reinigungskosten liegen. Würde ich auch machen, aber erst wie üblich Nachbesserung anmelden.
Hallo, Manni, das ist leider nicht mein Fachgebiet; ich bin zwar Bauunternehmer (gewesen), aber in Spanien. Trotzdem ein Hinweis unter dem eben gemachten Vorbehalt, nur als grober Anhaltspunkt und als Denkanstoß:
Im Vertrag steht ja, dass das Haus in einwandfreiem Zustand geliefert werden muss. Wegen beschmutzter Fassade ist es aber nicht einwandfrei.
Also hat der Vertragspartner den Vertrag noch nicht ganz erfüllt. Also musst du ihn auch nicht vollständig erfüllen.
D.h. du zahlst um so viel weniger, wie das Nachbessern voraussichtlich kostet. Diesen Betrag muss jemand schätzen, der das kann. Frag in deinem Bekanntenkreis, was sowas kostet. Da brauchst du erst mal keinen Gutachter.
Du behältst also nicht einfach aus der Luft gegriffene 5 Prozent ein, sondern diesen Schätzbetrag. Das müsste, nach gesundem Menschenverstand, in Ordnung gehen.
Ein Tipp, nicht weil ich Bauunternehmer war, sondern weil ich Mensch bin: Sei nicht allzu pingelig! Vielleicht kann man da von der Leiter aus kurz mit dem Farbroller bei ganz leichtem Druck ein bisschen drübergehen. Oder von einem Fenster aus. Hoffentlich gibt’s wegen sowas keinen Rechtsstreit! Ciao!
Ich würde mich bei diesem Thema von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Bei Schäden am Bau treten immer Streitigkeiten auf!
Hallo MANNI30,
ein pauschaler Sicherheitseinbehalt ist nur möglich, wenn er vorher vertraglich vereinbart wurde.
florestino
Die Frage des Sicherheitseinbehalts ist gesetzlich geregelt. Gegebenenfalls muss der Bauunternehmer Ihnen eine Bürgschaft für den Sicherheitseinbehalt geben.
Hallo,
da ist von vorneherein der Vertrag murks, wenns keinen Sicherheitsbehalt gibt.
Wir hatten hier vor Vertragsschluss bereits hilfe und haben da 9% ausgehandelt und einen verbindlichen Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe.
Sofort entweder an https://www.bsb-ev.de/ oder http://www.vpb.de/ wenden.
Die helfen auch bei der Bauabnahme, denn in jedem Haus gibt es mehr Mängel als einfach nur ein verschmutzter aussenanstrich.
Grüße
miamei