Sicherheitsleistung Zwangsversteigerung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung. Ich möchte mir von meiner Bank einen Bundesbankscheck besorgen. Nun hab e ich gelesen, dass dieser frühestens 3 Tage vor der Versteigerung ausgestellt sein darf.

Wenn nun meine VErsteigerung am Dienstag stattfindet sollte der Scheck am Montag ausgestellt sein, richtig? Würde auch Freitag als Ausstellungsdatum noch reichen??

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
pumaline

Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein (§ 69 Abs,. 2 ZVG).
Fällt das Ende der Frist (drei Tage vor dem Zwangsversteierungstermin) auf einen Sonnabend (Ausstellung am Donnerstag), so endet sie mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO).

Hallo,

ja - Freitag reicht noch.

Sie hätten allerdings auch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft beibringen können.

Das wäre sicher billiger und effizienter gewesen.

Aber Sie sehen - wenn Ihr Banksachbearbeiter wirklich qualifiziert wäre, hätte er Ihnen das auch gesagt.

Viel Glück.

Montag oder Freitag sollte beides ausreichen.