SIM Karte gesperrt aber Google Player Store Käufe weiterhin möglich

Nehmen wir an eine volljährige Tochter ist kaufssüchtig worauf hin die Eltern als vertragsinhaber wegen der hohen Rechnungen die komplette SIM Karte haben sperren lassen. Dennoch kann die Tochter über w-LAN weiterhin Käufe über den Telefonanbieter abrechnen lassen.  Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Wer ist haftbar? Der Käufe, vertragsinhaber oder die Telefongesellschaft, da die SIM Karte ja eigentlich Gesperrt ist?

Vielen dank 

Samson85

Hallo,

Nehmen wir an eine volljährige Tochter ist kaufssüchtig worauf
hin die Eltern als vertragsinhaber wegen der hohen Rechnungen
die komplette SIM Karte haben sperren lassen.

Die Tochter ist volljährig und voll geschäftsfähig solange ein Gericht nicht aufgrund einer anerkannten Kaufsucht die Betreuung anordnet.

Dennoch kann die
Tochter über w-LAN weiterhin Käufe über den Telefonanbieter
abrechnen lassen.  

W-Lan hat mit SIM-Karte nichts zu tun, solange sie mit dem Handy ins Internet kommt, wird sie ihrer Sucht fröhnen.

W-Lan Schlüssel ändern, dann hats sichs mit dem Internet!

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

In Bezug auf was?

Wer
ist haftbar? Der Käufe, vertragsinhaber oder die
Telefongesellschaft, da die SIM Karte ja eigentlich Gesperrt
ist?

Der Telekommunikationsanbieter ist nicht haftbar dafür zu machen, dass über W-LAN ins Internet Tür und Tor offen ist???

Gruß

BHShuber

Hallo,

Dennoch kann die
Tochter über w-LAN weiterhin Käufe über den Telefonanbieter
abrechnen lassen.  

W-Lan hat mit SIM-Karte nichts zu tun, solange sie mit dem
Handy ins Internet kommt, wird sie ihrer Sucht fröhnen.

Ich glaube, Du hast da etwas falsch verstanden oder bist nicht ganz up to date… :smile:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handypayment
Zumindest denke ich, dass das hier gemeint ist und ich wäre auch überrascht, dass das mit einer gesperrten SIM-Karte noch funktioniert?!
Ob das allerdings Grund genug für irgenwelche Ansprüche ist, vermag ich nicht zu sagen.

Greetz
T.

Abend.

Ich nehme auch an, es geht hier um eine Art des Einzugs von Drittanbieterkosten. Mehr oder weniger der Zugang zu solchen Drittanbieterangeboten lässt sich beim Mobilfunkprovider sperren - das hat aber streng genommen nichts mit der Frage zu tun, ob ein Vertrag zwischen dem Drittanbieter und dem „Kunden“ zu Stande gekommen ist.

Denkbar ist höchstens noch, dass der Telefonanbieter schuldhaft nicht verhindert hat, dass ein solcher Vertrag zu Stande kommt - das halte ich allerdings für recht abwegig, zumal wenn nichts weiter geschah als eine SIM-Karte zu sperren. Das kann man aber sicher auch anders sehen.

Schöne Grüße

Hallo,

Dennoch kann die
Tochter über w-LAN weiterhin Käufe über den Telefonanbieter
abrechnen lassen.  

W-Lan hat mit SIM-Karte nichts zu tun, solange sie mit dem
Handy ins Internet kommt, wird sie ihrer Sucht fröhnen.

Ich glaube, Du hast da etwas falsch verstanden oder bist nicht
ganz up to date… :smile:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handypayment
Zumindest denke ich, dass das hier gemeint ist und ich wäre
auch überrascht, dass das mit einer gesperrten SIM-Karte noch
funktioniert?!
Ob das allerdings Grund genug für irgenwelche Ansprüche ist,
vermag ich nicht zu sagen.

du hast absolut Recht, dass ich nicht ganz auf dem Laufenden bin was die moderne Technik und die Möglichkeiten betrifft.

Allerdings geht es mir nicht ein, warum sollte der Mobilfunkanbieter dafür haften, dass das Gerät welches benutzt wurde über einen heimischen W-Lan und Internetanschluss, der Kunde ins Internet kann und hier seiner Kauflust fröhnt.

Die SIM-Karte ist gesperrt, über Mobilfunk, GSM, UMTS, LTE geht mit dem Gerät nichts mehr mit Internet.

Dennoch kann doch der Mobilfunkanbieter nichts für die Geräteeigenschaften und einer offenen Tür in Form eines Internetanschlusses mit W-LAN Möglichkeit des Fragenden!

Auch hat Google Play Store nichts mit dem Mobilfunkanbieter zu tun, das ist ein rechtlich eigenständiger Vertrag, den der Kunde mit Google schließt??? Wie und in welcher Form dieser abgeschlossen wird kann doch dem Mobilfunkanbieter dessen SIM-Karte gesperrt wurde egal sein.

Oder stehe ich hier direkt im Wald?

Gruß

BHShuber

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Hallo,

der Kauf wird ja über die Karte authentifiziert, wenn man einen Karte sperren lässt, sollte natürlich damit auch diese Funktion gesperrt werden.

Ob und wie der Vertrag zustande kommt, ist hier sowieso auch noch mal ne interesante Frage, da die volljährige Tochter gegen den Willen ihrer Eltern Verträge auf den Namen der Eltern abschließt

hth

Genau - zumindest technisch. Ob darin auch tatsächlich der Wille zum Ausdruck kommt, die Funktion an sich zu sperren, kann man sicher bestreiten.

Was die Konstellation mit dem Vertrag auf Namen der Eltern angeht, würde ich zumindest intuitiv sagen, dass das unschädlich ist. Die Eltern könnten sich bestenfalls bei der Tochter schadlos halten, wenn nicht doch die Tochter selbst wirksam Vertragspartner geworden ist. Das genau auseinanderzunehmen dürfte hier praktisch uninteressant sein, es sei denn, man fragt noch mal ausdrücklich nach.

Schöne Grüße

Genau - zumindest technisch. Ob darin auch tatsächlich der
Wille zum Ausdruck kommt, die Funktion an sich zu sperren,
kann man sicher bestreiten.

das seh ich eigentlich eindeutig, nach Sachverhalt soll aufgrund dieser hohen Kosten die KOMPLETTE Karte gesperrt werden. Ich denke, das beinhaltet alle Funktionen unstrittig

Was die Konstellation mit dem Vertrag auf Namen der Eltern
angeht, würde ich zumindest intuitiv sagen, dass das
unschädlich ist. Die Eltern könnten sich bestenfalls bei der
Tochter schadlos halten, wenn nicht doch die Tochter selbst
wirksam Vertragspartner geworden ist. Das genau
auseinanderzunehmen dürfte hier praktisch uninteressant sein,
es sei denn, man fragt noch mal ausdrücklich nach.

Sicher? Die Eltern haben der Tocher das Einkaufen untersagt und dem Dienstleister beauftragt, das wie oben erwähnt, die komplette Funktion gesperrt wird. Ich seh die Eltern da eigentlich nicht mehr in der pflicht…

Ich empfinde es nach der Sachverhaltsbeschreibung nicht als zwangsläufig, dass die Eltern dem Mobilfunkprovider auch ihr Motiv für die Sperrung mitgeteilt haben. Wenn vorgesehen ist, Vertragsleistungen auch anders wahrzunehmen, halte ich diese an sich noch nicht unbedingt für „gesperrt“.

Wie du selbst richtig sagst, käme der neue Vertrag jedoch gar nicht mit dem Mobilfunkprovider, sondern mit dem Drittanbieter zu Stande. Ich halte aber auch, wie oben gesagt, eine Auffassung nicht für allzu abwegig (aber auch alles andere als zwingend), nach der die Eltern nach der technischen Sperre davon ausgehen durften, dass auch die Drittanbieterfunktionen nicht mehr genutzt werden können, und ggf der Mobilfunkprovider aus Verschulden haftet.

Richtig, wenn schon, dann ist die Tochter Vertragspartner geworden. Die Eltern wären unter Umständen lediglich haftbar - zumindest das dürfte wohl jedoch ausscheiden: Jedenfalls an dieser Stelle kann man ihnen wohl nicht vorwerfen, Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

Hallo.

das seh ich eigentlich eindeutig, nach Sachverhalt soll
aufgrund dieser hohen Kosten die KOMPLETTE Karte gesperrt
werden. Ich denke, das beinhaltet alle Funktionen unstrittig

hä?

Was hat die Funktion einer Simkarte damit zu tun, dass GooglePlay, Dienste über das Internet anbietet, die Karte ist doch gesprerrt?

Der Mobilfunkanbieter hat seine Pflicht getan, dass man mit dem Gerät anderweitig ins Internet kommt interessiert doch den Mobilfunkanbieter nicht, zumindest solange nicht wie die Verbindung nicht in Zusammenhang mit der Dienstleistung des Mobilfunkanbieters steht.

Was offensichtlich hier nicht der Fall ist!

Gruß

BHSHuber

Es geht sicher darum, dass der Mobilfunkprovider mit dem Forderungseinzug für den Drittanbieter beauftragt wird und dass er überhaupt gewisse technische Mittel (die Telefonnummer?) zur Verfügung stellt, damit der Drittanbieter überhaupt einen Vertrag eingeht (indem er die Identität des Nutzers erfährt).

Schöne Grüße

Ich empfinde es nach der Sachverhaltsbeschreibung nicht als
zwangsläufig, dass die Eltern dem Mobilfunkprovider auch ihr
Motiv für die Sperrung mitgeteilt haben. Wenn vorgesehen ist,
Vertragsleistungen auch anders wahrzunehmen, halte ich diese
an sich noch nicht unbedingt für „gesperrt“.

die gründe müssen sie ja nicht mitteilen, aber das Wort „komplett“ ist doch eindeutig. Wenn man was komplett sperren lässt, dann beinhaltet das alle Funktionen, auch die, bei denen man über die karte einkaufen kann.

ich denke du übersiehst da was, die simkarte wird als ein zahlungsabwickler von google verwendet, man zahlt also nicht bar, elv oder paypal, sondern über die rechnung der simkarte (also so eine art „kreditkarte“). und diese funktion sollte natürlich nach einer sperrung auch nicht mehr funktionieren.

Hallo,

die gründe müssen sie ja nicht mitteilen, aber das Wort
„komplett“ ist doch eindeutig. Wenn man was komplett sperren
lässt, dann beinhaltet das alle Funktionen, auch die, bei
denen man über die karte einkaufen kann.

Kleine Zwischenfrage:
warum genau kann ich sogar ohne eingelegte SIM-Karte den Google-Play-Store verwenden?
Na, ganz einfach: weil der genau gar nichts mit der Sim-Kart zu tun hat.

Weitere Fragen?

Gruß

Hallo ihe Experten,

Es geht sicher darum, dass der Mobilfunkprovider mit dem
Forderungseinzug für den Drittanbieter beauftragt wird und
dass er überhaupt gewisse technische Mittel (die
Telefonnummer?) zur Verfügung stellt, damit der Drittanbieter
überhaupt einen Vertrag eingeht (indem er die Identität des
Nutzers erfährt).

Tut er aber nicht.

Schon mal überlegt, wie man den Store mit einem Tablet nutzen kann, das gar keine Telefonfunktion besitzt?

Jeder muss bei der ersten Anmeldung ein Google-Konto anlegen. Mit einer Simkarte hat das genau nichts zu tun.
Gruß

„Tut er aber nicht.“ - doch, steht so im Sachverhalt. Dass es auch anders sein kann, wurde bereits vielfach angemerkt, unter anderem in Form der durch dich gerade zitierten Passage. Darüber hinaus gilt: Wenn das so im Sachverhalt steht, dass die Nutzung die Mobilfunkrechnung erhöht hat, dann wird *diese* Beschreibung eben so sinnvoll wie möglich ausgelegt. Für den näheren Sinn und den Umgang mit den Angaben ist der Frager/Leser natürlich selbst verantwortlich; wir schreiben hier keine Lehrbücher.

Gruß dem Experten

2 Like

Hallo,

„Tut er aber nicht.“ - doch, steht so im Sachverhalt.

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass die Abrechnung über den Provider erfolgt. Das ist aber was ganz anderes als die Legitimation im Store. Die erfolgt über die Daten im Handy. Kannst Du ganz leicht ausprobieren, indem Du mal die Sim-Karte im Handy entfernst und über Wlan den Store aufrufst.

Der Provider hat gar nicht die Möglichkeit, den Kauf zu verhindern. Gegen die Abrechnung für den bereits erfolgten Kauf kann der Kunde natürlich vorgehen, aber da der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde erzeugt er damit nur weitere Kosten.

Gruß

Im Sachverhalt steht, worum es geht: Darum nämlich, dass der Mobilfunkprovider weiterhin die Forderung für Drittanbieter einzieht. Und damit steht selbstverständlich in Zusammenhang die Tatsache, dass der Provider dies überhaupt erst ermöglicht, indem er dem Drittanbieter sagt: Ja, kannst mit dem Nutzer einen Vertrag schließen, ich geb dir das Geld und hol es mir dafür vom Kunden. Diesen letzten Satz nicht zu sagen: Das ist jedenfalls eine Möglichkeit, die der Provider hat, um den Vertrag zu verhindern.

Ob er dafür jedoch auch wirklich einzustehen hat und dass der Vertrag grundsätzlich unabhängig vom Provider zwischen Drittanbieter und Nutzer zu Stande kommt, dazu haben wir an anderer Stelle bereits geschrieben. Die oben genannte Möglichkeit, den Vertrag zu verhindern, läuft klassischerweise ja über die sog. Drittanbietersperre - die ist hier offenbar nicht vorgenommen worden und so bleibt nun noch die Frage, wie mehrmals gesagt, ob man durch Auslegung dazu kommen kann, dass eine solche Sperre doch schon hätte erfolgen müssen.

Man kann immer so schön über alles mögliche streiten. So ist die Drittanbietersperre ja eigentlich dazu gedacht, versehentliches Schließen von Verträgen zu verhindern. Nimmt man einmal an, dass der Provider fahrlässig einen Vertragsschluss nicht verhindert, und weiterhin aber, dass der Vertrag gar nicht aus Versehen, sondern mit voller Absicht geschlossen wurde - kann man dem Provider dann tatsächlich noch etwas zur Last legen? Wohl eher nicht.
Also, Streit ist viel möglich - demgegenüber habe ich vom Fragesteller nun lange genug nichts mehr gehört^^ Zu tun ist hier anscheinend nichts mehr; für akademische Diskussionen gibt es ja andere Rahmen und persönliche Nachrichten. Im Ergebnis spricht nichts gegen deine Schlussandeutung: Sollen sie doch einfach für ihre Kaufverträge gerade stehen und es in Zukunft besser machen.

Schöne Grüße

1 Like

Hallo,

du hast absolut Recht, dass ich nicht ganz auf dem Laufenden
bin was die moderne Technik und die Möglichkeiten betrifft.

Allerdings geht es mir nicht ein, warum sollte der
Mobilfunkanbieter dafür haften, dass das Gerät welches benutzt
wurde über einen heimischen W-Lan und Internetanschluss, der
Kunde ins Internet kann und hier seiner Kauflust fröhnt.

Die SIM-Karte ist gesperrt, über Mobilfunk, GSM, UMTS, LTE
geht mit dem Gerät nichts mehr mit Internet.

Dennoch kann doch der Mobilfunkanbieter nichts für die
Geräteeigenschaften und einer offenen Tür in Form eines
Internetanschlusses mit W-LAN Möglichkeit des Fragenden!

Weil -so wie ich das ganze verstanden habe- der Mobilfunkprovider die Einkäufe zwischen finanziert und dann an den Mobilfunkkunden weiter belastet. Natürlich wird das Handy über den WLan-Zugang ins Internet gelangen, aber trotz der gesperrten Karte kann man zu Lasten des Mobilfunkproviders shoppen und genau das wollte man doch verhindern.

Würde ich eine Kreditkarte sperren lassen, wäre ich ja auch überrascht, wenn darüber noch jemand einkauft.

Greetz
T.

Hallo echtjetz,

„Tut er aber nicht.“ - doch, steht so im Sachverhalt.

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass die Abrechnung über
den Provider erfolgt. Das ist aber was ganz anderes als die
Legitimation im Store. Die erfolgt über die Daten im Handy.
Kannst Du ganz leicht ausprobieren, indem Du mal die Sim-Karte
im Handy entfernst und über Wlan den Store aufrufst.

Der Provider hat gar nicht die Möglichkeit, den Kauf zu
verhindern. Gegen die Abrechnung für den bereits erfolgten
Kauf kann der Kunde natürlich vorgehen, aber da der
Kaufvertrag bereits geschlossen wurde erzeugt er damit nur
weitere Kosten.

ich bin da mit meiner Meinung ganz bei dir, es geht mir nicht ein, wissend, dass man sich bei GooglePlay Store mit einer E-Mailadresse authifizieren muss um überhaupt was kaufen zu können.

Selbstverständlich, bin ich nicht auf dem neuesten technischen Stand, doch fehlt es mir an Logig der Sache, wenn diese Käufe über die SIM-Karte oder den Provider abgerechnet werden sollen???

Ich kann da deiner Argumentation nur zustimmen.

Gruß

BHSHuber