Angenommen, ein Alg-II-Antrag ist in Bearbeitung, ein Minijob mit 160 € Arbeitsentgelt/Mon. und ein Ehrenamt von 4 Std./Wo. sind dem Amt bekannt.
O.k.
Minijob, 160 EUR, davon sind anrechnungsfrei 100 EUR + 20 % von 60 EUR = 112 EUR.
Was geschieht mit dem Alg II, wenn zu dem 160 €-Job noch ein oder sogar zwei 400 €-Jobs kommen?
Dann geht es weiter mit der Berechnung. Die ARGE hat nichts dagegen.
2. Minijob 400 EUR, davon sind anrechnungsfrei 20 % = 80 EUR
3. Minijob 400 EUR, davon sind anrechnungsfrei bis zur 800 EUR-Grenze 20 % und darüber 10 % = 64 EUR
Gesamtanrechnungsfrei bleiben dem Betroffenen also 256 EUR mit diesen 3 Minijobs. Plus Ehrenamt dürfte das schon fast Vollzeit sein.
Insgesamt angerechnet aus den 3 Jobs werden also 704 EUR, welche von ALG II + KdU abgezogen werden.
Ich denke, das Job-Center hat wahrscheinlich nichts gegen 3 Minijobs, denn dann fallen ein großer Teil der Leistungen weg. Anders sieht dies aus, wenn das Einkommen dieser 3 Minijobs zusammen die 400 Euro übersteigen, denn dann wäre zumindest der den 400 Euro übersteigende Betrag ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.