Sind private Strafzettel rechtens?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und wäre super dankbar um eure Meinungen:

Vor knapp 2 Wochen an einem Sonntag ist Person X umgezogen. Total unorientiert und ohne sichtbaren Parkplatz hat sie ihr Auto blöderweise für ca. 1-1,5 Stunden auf einem Privatgrundstück abgestellt, also das heißt, ein Parkplatz der offen war, bei dem sie dachte, ist ja sonntag, das wird hoffentlich nicht so schlimm sein, weil auch ihr Vermieter meinte, das sei für die kurze Zeit schon ok. Person X wollte halt nicht jede Kiste 300 Meter durch die Gegend schleppen.
Klar weiß Person X, macht man nicht, privates Grundstück und so, aber sie hatte den Platz von ihrem Zimmer aus gut im Blick.

Auf jeden Fall wollte Person X sobald sie fertig war ihr Auto wegfahren und da kommt der dort auch ansässige Rechtsanwalt Herr Y, an und schimpft dass man sowas ja wohl nicht mache. Person X will natürlich sofort weggefahren und jetzt tadaaa:
Herr Y schickt Person X zwei Wochen später ein Schreiben mit Foto des geparkten Autos als Beweismittel, so dass Peron X 59 € zahlen soll wegen Parken auf fremden Grundstück: Aussagevon Herr Y: Person X solle ja froh sein,dass er sie nicht teuer abschleppen gelassen hätte (500€ sagt Herr Y).
Ok stimmt wohl, ABER jetzt stellt sich mir die Frage, ob das rechtens ist: erstens hätte er nicht gleich die Polizei rufen müssen anstatt das Foto zu machen und es jetzt zuzuschicken, wo ich mich auch Frage, wie er nur mit Kennzeichen die Adresse, die mehrere hundert km weit entfernt ist, rauskriegen kann.

Mal ganz von dem moralischen Aspekt abgesehen.
Er droht auf jeden Fall mit Amtsgericht, was meint ihr? Muss Person X das zahlen, ich mein, wenns so ist, dann würde man das ja auch einsehen können, weil es ja eigenen verschulden war und natürlich schon irgendwie doof. Trotzdem wäre es doch irgendwie übertrieben und so ganz koscher scheint mir der Betrag auch nicht zu sein.
Wär echt super dankbar für ein paar Ratschläge

Hi,

in freundlichem Ton zurück schreiben, dass der Forderung ohne Rechtsgrundlage nicht entsprochen werden kann. Er möchte doch bitte der Forderung einen entsprechenden Paragraphen beilegen.

Danach erst einmal auf Antwort warten.
Wenn tatsächlich(unwahrscheinlich) eine Antwort kommt erst einmal den Paragraphen googlen.

Schwere Geschütze: Was die Adresse angeht. Der Herr könnte, da er hier Geschädigter ist, hier etwas verbotenes getan haben.

Friedlicher Lösungsvorschlag:
Vor allem wenn man vom ersten Tag an an so einen Querulanten gerät sollte man erst einmal mit einer Flasche Sekt/Wein in der Hand freundlich um Entschuldigung bitten. Könnte auf Dauer sonst unschön werden. Nachbarschaftskrieg kann unschön werden.

kein Schaden
§ 823 BGB
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Es ist kein Schaden entstanden, also ist auch keine Schadensersatzahlung nötig.

Einfach bis zur (eventuellen) Gerichtsverhandlung aussitzen, da wird dann die Rechtslage festgestellt.

Gruß
Paul

Hallo,

ja die sind rechtens…auch wenn es keine Strafzettel,sondern
Schadenersatz
ist…

Streiten könnte man höchstens über die Höhe der geforderten Beträge…
aber grundsätzlich hat man eine sogenannte Besitzstandsstörung
begangen,gegen die sich der Eigentümer wehren kann…

Hallo,

das ist schlichtweg Falsch…

siehe :

BGB § 858
Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn :im
Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die :Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

damit ist ein Schadenersatzanspruch gegeben…

siehe :

BGB § 858
Verbotene Eigenmacht
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn :im
Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die :Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

damit ist ein Schadenersatzanspruch gegeben…

Das mag sein, doch wo ist dort jetzt ein Schaden (=Nachteil durch Minderung oder Verlust an Gütern) aufgetreten, der ersetzt werden müsste?

Gruß
Paul

hi,

ich halt’s eher mit der ersten Antwort

egal, ob man den Menschen nun verachtet oder gleichgültig ist, er ist zukünftiger Nachbar.

Man könnte ihm (zähneknirschend) Blumen oder eine Flasche Wein als Entschuldigung hinlegen, dann hat er seine Befriedigung bekommen und Schadensersatz genug

Denn vergiss nicht, er müsste seine ähem…„Rechnung“ letztendlich gerichtlich einfordern. Wenn er Anwalt ist, weiss er ganz gut um die Sinnlosigkeit für eine solche Anstrengung wegen 50 Euros
Und genau diese Hemmschwelle erhöhen die Blumen nochmal um ein gutes Stück

Man könnte ihn auch darauf ansprechen, wie er es denn überhaupt geschafft hat, die Adresse zu ermitteln.

Wenn man streitlustig ist, legt man den Zettel bei der Polizei vor und fragt da mal nach. Vielleicht erwischt man dort jemand, der konkret sagen kann, ob er rechtens handelt und deine Adresse ermitteln darf. Lohnt aber m.E. kaum den Aufwand. Die „Rechnung“ ist (nach der Blumenaktion) ganz einfach hinfällig

es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn…
Gruss Schorsch

Selbst wenn dies zutreffen sollte, wäre der Schaden in der entsprechenden Höhe zu beweisen.

Ich denke das dürfte schwer fallen.

Gruss HighQ

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Wenn man streitlustig ist, legt man den Zettel bei der
Polizei vor und fragt da mal nach. Vielleicht erwischt man
dort jemand, der konkret sagen kann, ob er rechtens handelt
und deine Adresse ermitteln darf.

Ach Gottchen,
wenn jemand keine 300 Meter weg einzieht, ist die Ermittlung für jeden möglich ohne illegal was gemacht zu haben. Ich weiss auch welches Auto hier zu welchem Haus gehört.

Wenn man wirklich streitlustig ist, dann fordert man den Mann dazu auf den Schaden in Höhe von 59 Euro detailliert darzulegen. Da bin ich mal gespannt… das Abschleppen auf eigene Kosten hat er ja gescheut.

Gruss HighQ

Moin, Tamara,

anstatt Blumen empfiehlt sich, den Herrn auf den Rechtsweg zu verweisen. Sollte er dazu dämlich genug sein, wird man ihn dort auffordern, seinen Schaden (in Euro, nicht den gefühlten) geltend zu machen - und ihn anschließend auslachen. Schmerzensgeld gibt es in solchen Fällen nicht, das stünde wohl eher dem Belästigten zu. Der sollte sich übrigens mal Gedanken machen, ob er dem „Nachbarn“ nicht eine Anzeige wegen Nötigung androht.

Gruß Ralf

Erstmal danke für die vielen Antworten und Tipps,

leider ist es nur so, dass der besagte Herr einen noch nicht mal an dem Tag selbst zu Wort kommen ließ und ich glaube auf Blumen wird er nicht wirklich reagieren.

Das mit dem freundlichen Brief, in dem ich mich noch einmal entschuldige, finde ich eine gute Idee. Könnte ja auch mal anfragen, wie er bei einer Stunde auf die geforderte Summe kommt.

Zur Sache Nachbarschaftsstreit, den will bestimmt niemand erzwingen, es handelt sich auch lediglich um Zwischenmiete für 2 Monate.

Und wegen der 300 Meter, so ist das falsch angekommen, die Anschrift, an die der Brief kam, liegt 400 km entfernt, also einfach wissen, wo hier wer wohnt, vor allem, da hier sämtliche Häuser WGs sind, ist glaub ich nicht so einfach. Wie gesagt aber, die Anschrift liegt 400 km entfernt.

Vielleicht frag ich wirklich einfach mal bei der Polizei nach, ich will wirklich keinen Streit, aber nur deswegen gleich fast 60 Euro an denjenigen zu zahlen, ich weiß nicht…
Hab halt irgendwie die Befürchtung, dass es später zu noch höheren Kosten kommen könnte, weil er Anwalt ist und weiß, was er tut.

Ergänzend möchte ich einwenden, dass http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html durchaus die Halterermittlung bei dem begangenen Delikt erlaubt und die zuständige Behörde die Daten herausgeben gegeben haben wird.

Ein Teil des geltentgemachten Anspruchs wird sicher die dafür fällige Gebühr sein.

Hi Ralf,

sind die zwei Fälle nicht zwei verschiedene Paar Schuhe? Hier ging es doch darum, dass der Herr Anwalt Kosten geltend macht, weil er sein Parkplatz/Grundstück nicht nutzen konnte, ob die Höhe nun berechtigt sei oder nicht, sei dahin gestellt. In dem von dir angegeben Fall, hat jemand Leute daran gehindert, ihr Fahrzeug entfernen zu können, wenn nicht vorher das Geld bezahlt wurde, das erfüllt gleich mehrer Tatbestände…

@UP: Ich denke (

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Hallo,

@UP: Ich denke (

Moin, Tina,

sind die zwei Fälle nicht zwei verschiedene Paar Schuhe?

natürlich sind sie das, Nötigung ist beides. Aber nur mal zur Erinnerung:

so dass Peron X 59 € zahlen soll wegen Parken auf fremden Grundstück

Von einem Schaden ist keine Rede, deshalb hilft es wenig, wenn Du Dir Kosten ausdenkst, die dem Armen entstanden sein könnten.

Gruß Ralf

Hier weniger, hier
nennt sich das ‚Expertenforum‘.

Könnte ich dazu mal einen Link bekommen, an welcher Stelle der Forenbetreiber dieses Wort gebraucht und in welchem Zusammenhang?

Auf der Startseite finde ich nämlich nur die Erläuterung:

„wer-weiss-was ist ein kostenloses Netzwerk zum gegenseitigen Austausch von Know-how.“

Ich kann nicht erkennen, dass hier nur „Experten“ anworten dürfen!

Schon gar nicht nur solche „Experten“, die meinen, sich immer wieder über andere erheben zu müssen.

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Hier weniger, hier
nennt sich das ‚Expertenforum‘.

Könnte ich dazu mal einen Link bekommen, an welcher Stelle
der Forenbetreiber dieses Wort gebraucht und in welchem
Zusammenhang?

Schau einfach mal, was Dein Internetbrowser in der Titelzeile anzeigt.

Aber selbst, wenn er das nicht täte: was glaubst Du eigentlich, was es irgendwem nutzt, wenn Du hier falsche Antworten verbreitest? Was dabei herauskommt, kannst Du Dir bei gutefrage.net anschauen.

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Schau einfach mal, was Dein Internetbrowser in der Titelzeile
anzeigt.

Akzeptiert. Da ist dem Sender wohl noch eine Altlast von früher durchgegangen.

Aber selbst, wenn er das nicht täte: was glaubst Du
eigentlich, was es irgendwem nutzt, wenn Du hier falsche
Antworten verbreitest? Was dabei herauskommt, kannst Du Dir
bei gutefrage.net anschauen.

Gutefrage, Yahoo clever, egal. Dieses Forum ist längs auf solchem Niveau angekommen, und der hiesige Forenbetreiber selbst hat damit das kleinste Problem.

Meine Kritik bezieht sich nicht auf die Korrektur vermeintlich oder offensichtlich falscher Antworten. Sie bezieht sich rein auf den Ton, mit dem das geschieht. Die heutige Selbstdefinition des Forums („Austausch von Know-how“) läßt Bemerkungen wie diese

Ich denke (

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o.w.T.

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Weder diese Frage noch deine beantwortet, inwiefern ein zu ersetzender Schaden eingetreten ist.