Hallo,
Abschleppen des fremden Fahrzeuges ist oft nicht angemessen.
Fahrer mit geringem Aufwand erreichbar (hier beim Umzug sehr wohl zu sehen)
Wenn kein fremdes Fahrzeug beim WEGfahren blockiert wird.
Gruss Helmut
Hallo,
Abschleppen des fremden Fahrzeuges ist oft nicht angemessen.
Fahrer mit geringem Aufwand erreichbar (hier beim Umzug sehr wohl zu sehen)
Wenn kein fremdes Fahrzeug beim WEGfahren blockiert wird.
Gruss Helmut
anstatt Blumen empfiehlt sich, den Herrn auf den Rechtsweg zu
verweisen.
Hi,
die Idee ist nicht schlecht. Schließlich gewährt der Staat auch ihm und seinem Eigentum Möglichkeiten sich zu schützen.
Sollte er dazu dämlich genug sein, wird man ihn
dort auffordern, seinen Schaden (in Euro, nicht den gefühlten)
geltend zu machen - und ihn anschließend auslachen.
Er wird wohl keinen Schaden geltend machen, sondern eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung vom Kollegen loslassen.
Schmerzensgeld gibt es in solchen Fällen nicht, das stünde
wohl eher dem Belästigten zu. Der sollte sich übrigens mal
Gedanken machen, ob er dem „Nachbarn“ nicht eine Anzeige wegen
Nötigung androht.
Woher Du deine Rechtskenntnisse hast, keine Ahnung. Ich weiß auch nicht welchen Aufwand der Anwalt da in Rechnung stellen will, aber hier zu sagen, er kann keine Ansprüche stellen ist doch etwas verwegen. Sollte er Aufwendungen gehabt haben den Falschparker zu ermitteln, warum sollte er die Aufwendungen nicht ersetzt bekommen?
Wenn ich zu jemanden sage, ersetze meine, durch dich verursachten Aufwendungen, sonst hole ich sie mir über den Rechtsweg, ist es keine Nötigung.
Q-Gruß
Hallo,
anscheinend gehörst du wohl der Generation an,die jeden Werbemüll glaubt…
Es gibt absolut NICHTS umsonst auf dieser Welt…
Für einen Parkplatz entstehen dem Eigentümer fixe Kosten…
-Grundsteuer
-Abwassergebühren wegen versiegelter Fläche usw.
Diese kann er sich einschließlich eines „Nutzungsausfalles“ vom
Störer wiederholen…
Oder würdest du in allerseelen Ruhe zuschauen,wie ich dir deinen Kühlschrank leerfuttere ohne dafür zu bezahlen ???..
Wohl kaum…
Für einen Parkplatz entstehen dem Eigentümer fixe Kosten…
-Grundsteuer
-Abwassergebühren wegen versiegelter Fläche usw.
Diese kann er sich einschließlich eines „Nutzungsausfalles“
vom Störer wiederholen…
Warum? Grundsteuer und Abwassergebühren hat doch der Falschparker nicht verursacht?! Und welcher Schaden entsteht hier durch den Nutzungsausfall??
Oder würdest du in allerseelen Ruhe zuschauen,wie ich dir
deinen Kühlschrank leerfuttere ohne dafür zu bezahlen ???..
Der Vergleich hinkt irgendwie… Denn der Falschparker hat ja nicht die Pflastersteine mitgehen lassen!
Also danke an die, die ehrlich versucht haben zu helfen. Ich weiß das ehrlich zu schätzen, aber ich bin schon irritiert, welcher Umgangston hier teilweise herrscht.
Naja auf jeden Fall gibt es jetzt eine neue Nachricht auf Anfrage wie sich die Kosten denn bitte ergeben und zwar 10 Euro Parkgebühren plus ja fast 50 Euro Anwaltskosten. Das find ich bißchen lächerlich, aber was will man machen. Gibt halt Leute, die sind nicht fähig gleich zu einem zu gehen und zu sagen, dass man wegfahren soll, nein lieber seelenruhig zusehen und dann sowas, so haben beide nochmal was davon … 
rechtswidrig, bestrafbar, Schadensersatzberechtigt
Oder würdest du in allerseelen Ruhe zuschauen,wie ich dir
deinen Kühlschrank leerfuttere ohne dafür zu bezahlen ???..
Der Vergleich passt nicht; ein passender wäre:
Mein Kühlschrank ist leer und du packst dein Zeug rein ohne mich vorher zu fragen. Du bleibst jedoch die ganze Zeit in der Nähe des Kühlschranks und könntest dein Zeug sofort rausräumen, wenn ich das dir sagen würde.
Ich würde natürlich nicht zuschauen; ich würde sagen: „Alles klar bei dir? Räum mal dein Zeug aus meinem Kühlschrank!“
Es gibt einen Unterschied zwischen rechtswidrigem Verhalten, bestrafbarem Verhalten und Schadensersatzberechtigtem Verhalten.
Wenn du Dinge in meinem Kühlschrank ohne mein Einverständnis lagerst, ist das rechtswirdig, aber weder bestrafbar (Da es keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist.) und auch nicht Schadensersatzberechtigt (Da kein Schaden entstanden ist.).
Gruß
Paul
Valentinstag!
Zeit für Blumengrüsse…
Zusamenfassend sei gesagt
Der Gegner ist Anwalt und hat wahrscheinlich von Anfang an bereits eine Idee oder kennt eine Rechtsgrundlage, wie er seine Rechtsansprüche durchsetzen kann - im STREITFALL!
Die Forumsteilnehmer sind sich wiedermal nicht einig bezüglich der Rechtmässigkeit und der Vorgehensweise und lassen den Frager somit unverändert im Dunkeln tappen
Die Hardliner (einfach auflaufen lassen…nicht zahlen…auffordern zur…Anzeige erstatten…) sind nach meiner eigenen aktuellen Erfahrung immer nur so lange Hardliner wie sie selbst nicht davon betroffen sind. Je Entfernung desto Hardliner
aus gegebenem Anlass würde ich in dem speziellen Fall doch eher die Blumengrüsse o.ä. vorziehen
Der KLUGE Hardliner sucht ZUERSTMAL den Weg des geringeren Widerstandes. Die Blumen o.ä. sind nämlich nur eiskalt berechnetes Risikomanagement - nehmen dem Agressor aller praktischen Vorraussicht nach jeden Wind aus den Segeln
Anfeindungen
hallo !
Ich hab mal gehört, niemand ist hier gezwungen, Nonsense zu
verbreiten. Kann natürlich sein, dass ich mich irre.
du schiesst immer ziemlich schnell aus der Hüfte und immer ohne Not! Wenn du einen Beitrag einfach scheisse findest, dann ist das nu(h)r deine eigene Meinung und die könntest du gelegentlich auch mal FÜR DICH BEHALTEN!
Bist du ein Sternchenjäger?
…gebe ich Dir den Rat von Dieter Nuhr.
das ist offensichtlich auch das Einzige was du von Dieter Nuhr kennst, jedenfalls kennst du den Sinn von Dieter Nuhr nicht im Geringsten!
o.w.T. 
Willkommen im Forum
na dann wird es ja klarer
und zwar 10 Euro Parkgebühren
dass es nur eine Scherz-Forderung ist, da die Parteien sicherlich keine vertragliche Regelung getroffen hatten.
Der ist Anwalt, oder? der weiss das auch und du solltest das auch wissen! Ich fürchte du bist wie meine Freundin, die lieber erstmal alles zahlt was da so an Mahnungen kommt (Abzock-Mahnwelle)
Man biete ihm 20 Euro Anwaltskosten an und hänge ihn später beim Finanzamt hin wenn er es nicht versteuert hat
schöne Grüsse
Wenn ich meine Sachen da 20 min drin hatte, kannst du gerne bei einem Verbrauch von 0,05 kWh pro Stunde und Kosten von 20 Cent pro kWh deine 0,2 Cent einklagen.
have fun,
Paul
Hallo,
ehrliche Meinung? Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Ich sehe es als zarten Versuch des Anwaltes, seinem Ärger Luft zu machen indem er dir diese Rechnung schickt.
Ich denke nicht, das dem werten Rechtsanwalt ein Schaden entstanden ist, denn wenn er den Platz benötigt hätte, wäre er mit seinem Fahrzeug angefahren gekommen und du wärst weggefahren.
Es sieht ja so aus, als wenn er deinem Treiben von irgendwo zugesehen hätte und darauf gewartet hat, das du wegfahren willst um dann zuzuschlagen.
Übrigens, wenn er meint, daß die Abschleppkosten 500€ gekostet hätten, lebt er fernab jeglicher Realität.
Ausserdem hätte er die Kosten dafür erstmal vorstrecken müssen, um diese dann später von dir einzufordern.
Wahrscheinlich hat er dafür die Chancen eher als gering eingestuft, denn ein Abschleppen lassen wäre wohl unverhältnismäßig gewesen.
Anstatt in Ruhe Fotos zu machen, hätte er dich auch auffordern können, den Wagen wegzufahren. Deswegen wäre die Maßnahme des Abschleppens wesentlich Zeitaufwendiger, als eine kurze Aufforderung an dich.
Ich gehe davon aus, das er das auch weiß und deswegen nicht abschleppen ließ.
Ich würde der Sache ganz gelassen entgegensehen, denn wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen würde, sehe ich da keine großen Chancen für den Anwalt.
Davon abgesehen, das es sich wahrscheinlich sowieso nur um heiße Luft
handelt.
Nochwas, parken ohne Genehmigung auf Privatgrundstück ist pfui pfui pfui.
Gruß
Roland
Hallo,
Gutefrage, Yahoo clever, egal. Dieses Forum ist längs auf
solchem Niveau angekommen, und der hiesige Forenbetreiber
selbst hat damit das kleinste Problem.
Ich schon. Deshalb kämpfe ich gegen die Inflation des Unsinns, so lange meine Geduld reicht. Wenn der Kluge immer nur nachgibt, regiert die Dummheit die Welt (schrieb ich grad auch in einem anderen Brett bei ähnlicher Gelegenheit).
Es ist also nur eine Frage der Zeit, dass Du (und andere) Ruhe vor mir haben. Bis dahin aber…
Die immer wieder gern verwendete Nuhr’sche Zurechtweisung ist
also unangebracht!
Ich nicht. Ich würde sie sogar noch viel öfter verwenden, wenn ich in noch mehr Brettern mitlesen würde.
Gruß
loderunner
[MOD] Zurück zur Sachlichkeit, daher ist hier ENDE
.
Hallo,
Herr Y schickt Person X zwei Wochen später ein Schreiben mit
Foto des geparkten Autos als Beweismittel (…)
Hmm, das Foto „beweist“ ja nur, dass das Auto dort zumindest kurz gestanden hat. Es beweist aber nicht, dass vorher von einem der Umzugshelfer nicht etwas in der Richtung wie „Können wir zum Abladen der Kisten mal auf ihrem Grundstück parken?“ gefragt wurde (in diesem Fall wohl eher nicht, aber könnte ja theoretisch gut möglich sein).
Früher nannte man es übrigens nicht „privater Strafzettel“, wenn jemand kompromittierende Fotos von einem geknipst hatte und sie gegen Zahlung einer Summe X nicht gegen einen verwenden wollte- das nannte man schlicht und einfach „Erpressung“.
)
Aber da man vor Gericht und auf hoher See immer in Gottes Hand ist, bleibt es natürlich dem einzelnen überlassen, ob er sich auf einen „privaten Strafzettel“ einlassen will oder ob er sich mit einem Anwalt in dessen ureigenen Metier streiten möchte…
Viel Glück!
Ja normal zahl ich nicht alles, was mir gegeben wird, aber ich hab auch keine Lust mir meine Nerven kaputt zu machen sollte das hin und her gehen… jaaaa ich weiß, schwächling 
und ich seh ja auch ein,dass man dort nicht hätte parken sollen, daher wäre die forderung begründet gewesen, hätte ich das ja auch sofort eingesehen. so werd ich erstmal einen brief zurück schreiben und mal abwarten, was dann kommt.
also danke nochmal für eure ganzen antworten 
Hallo,
Man biete ihm 20 Euro Anwaltskosten an
was dann die Forderung anerkennt?
und hänge ihn später
beim Finanzamt hin wenn er es nicht versteuert hat
Du kannst in die Steuererklärung andere Leute Einblick nehmen?
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob man Schandensersatz versteuern muss. Wenn mir die Versicherung das geklaute Fahrrad oder die zerbrochene Brille ersetzt, muss ich das schließlich auch nicht versteuern, oder?
Und Du wirfst mir vor, aus der Hüfte zu schießen…
Gruß
loderunner (ianal)
Moin,
Er wird wohl keinen Schaden geltend machen, sondern eine
kostenpflichtige Unterlassungserklärung vom Kollegen
loslassen.
das steht ihm frei. Da wäre ich gern dabei, wenn der Richter hört, dass der Herr vorher „Parkgebühren“ auf der Straße eintreiben wollte.
hier zu sagen, er kann keine Ansprüche stellen ist
doch etwas verwegen.
Mir zu unterstellen, dass ich das behauptet hätte, ist Rechtsverdrehermanier.
Sollte er Aufwendungen gehabt haben den
Falschparker zu ermitteln, warum sollte er die Aufwendungen
nicht ersetzt bekommen?
Davon war bislang nicht die Rede. Rechtsverdrehermanier.
Und dass ich Anwälte, die von Abmahnungen und ähnlichem leben, für Gesocks halte, ist meine pesönliche Meise.
Gruß Ralf
Hoppla,
ist ja extrem unübersichtlich geworden.
Deshalb mal ne kurze Frage:
Wie gliedert sich der geforderter Betrag denn?
Ich vermute, dass der Herr irgendwo ein Schild hängen hat:
P kostenlos - nur für Kunden.
Nichtkunde: 15€ Gebühr pro Tag.
Nun denn, der Herr will also seine 15€.
Dazu macht er eine Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt.
Das kostet Zeit und Geld.
Und so werden zu den 15€ Kosten noch die Ermittlungskosten dazu gerechnet.
Ich denke aber, dass ohne Kostenaushang keine Kosten gefordert werden können, ohne dass deren Höhe begründet wird.
Und ohne Gebührenregelung wären diese Kosten nur die, die dem Herrn auch wirklich durch die Fremdnutzung entstanden sind.
Also Verschleiß des Asphalts zum Beispiel…
wird nicht nötig sein,weil die Sache genau 0,5 Sekunden länger in meiner Wohnung sind als du…