das steht ihm frei. Da wäre ich gern dabei, wenn der Richter
hört, dass der Herr vorher „Parkgebühren“ auf der Straße
eintreiben wollte.
Hi,
höre ich da eine kleine Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Mir zu unterstellen, dass ich das behauptet hätte, ist
Rechtsverdrehermanier.
Wenn er dem Parksünder angeblich nichts kann. Wenn jemand versucht auf dem kleinen Dienstweg etwas zu bereinigen, was spricht dagegen?
Davon war bislang nicht die Rede. Rechtsverdrehermanier.
Von was war dann die Rede? Von Forderungen die es nie gab, oder was?
Und dass ich Anwälte, die von Abmahnungen und ähnlichem
leben, für Gesocks halte, ist meine pesönliche Meise.
Manche Abzock-Kanzeleien sind wirklich ein Geschwür im Rechtssystem, es gibt aber durchaus berechtigte Fälle bei denen abgemahnt werden kann, und dann auch sollte. Wenn ich mir für teures Geld einen Parkplatz beschaffe, lege ich auch Wert darauf das ich ihn benutzen kann. Mit Abmahnungen kann das erreicht werden.
Q-Gruß