Zusatzfrage wie steht es generell gesetzlich aus mit Verteidigungsvorrichtungen gegen Angriffe.
Also z.B wennn jemand gemobbt wird, darf er sich Spikes unter die Kleidung stecken, welche einen potentiellen Schläger verletzen oder darf man diese modernen Jacken tragen, welche unter Strom gesetzt werden können und Personen, welche von Außen mit der Jacke in Berührung kommen, schockieren.
_:Also z.B wennn jemand gemobbt wird, darf er sich Spikes unter
die Kleidung stecken, welche einen potentiellen Schläger verletzen_
Mobbing oder Mobben steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen. Mobbing ist also psychisch und nicht physisch.
„Spikes unter die Kleidung“ und was ist, wenn man versehendlich angerempelt wird oder selber jemanden anrempelt? Vorsäztliche oder fahrlässige Körperverletzung, wenn der Andere sich dann an den Spies verletzt?
oder darf man diese modernen Jacken tragen, welche
unter Strom gesetzt werden können und Personen, welche von
Außen mit der Jacke in Berührung kommen, schockieren.
Da gilt das gleiche wie oben, da werden vollkommen unbeteiligte Personen gefährdet und zudem sind solche „Kleidungen“ in Deutschland verboten.
P.S Danke fuer die Antwort Nichttechniker haben Sie auch QUellen dafür? Also ein Vergewaltiger, welcher sich an Rape-aXe Verletzt, kann sein Opfer wegen Körperverletzung verklagen?
Also ein Vergewaltiger, welcher sich an Rape-aXe Verletzt, kann sein Opfer wegen Körperverletzung verklagen?
Wer immer durch wen auch immer womit auch immer verletzt wird, kann den Anderen wegen Körperverletzung verklagen. So soll es doch auch sein, oder etwa nicht?
Zäum den Gaul mal von vorne auf: Vergewaltiger ist der, der dafür verurteilt wurde. Nicht der, dem man das im Dunkeln zutraut.
Gruß Ralf
ps: Hier im Forum duzen wir uns, es sei denn, wir wollten uns ausdrücklich distanzieren.
Also ein Vergewaltiger, welcher sich an Rape-aXe Verletzt, kann sein Opfer wegen Körperverletzung verklagen?
Wer immer durch wen auch immer womit auch immer verletzt wird,
kann den Anderen wegen Körperverletzung verklagen. So soll es
doch auch sein, oder etwa nicht?
Ähh - du weißt, was diese Rape aXe ist?
Das Teil wird in die Vagina eingeführt, ist eine Art Hülse mit innenliegenden Widerhaken…
Erst wenn es zur Penetration kommt, bohren sich diese Haken in das Glied und es kommt zur Verletzung.
Bei einer Vergewaltigung empfinde ICH das als zulässige Notwehr.
Bei einvernehmlichen GV, wenn man das Teil vergessen hat, ist das natürlich was anderes.
In der konkreten Verteidigungslage ist grundsätzlich jedes Mittel recht, das erforderlich ist, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Soweit mir bekannt bestehen Führungsverbote nur besonders erwähnte Gegenstände (etwa Hieb-, Stich-, Stoßwaffen, Schusswaffen), nicht aber einfach abstrakt für Gegenstände, nur weil sie gefährlich sind oder der Gefahrenabwehr dienen.
// wozu? (Quellen)
Weil Erfahrungsgemäß im Internetz stehts gegenteiliges behaupted wird, erst recht bei den Antworten auf meine Fragen. Beispiel diese hier.
Die einer Person meint:
// in Deutschland verboten.
Während andere die Argumentation
// Führungsverbote nur besonders erwähnte Gegenstände (etwa Hieb-, Stich-, Stoßwaffen, // Schusswaffen)
anführen.
Gäben die Leute Quellen an, aus denen sie ihre Weisheiten beziehen, wären wir schon weiter.
Ich kann die Lage leider nur so darlegen - wie wörtlich gesagt -, soweit sie mir „bekannt“ ist. Ich kenne keine Norm, die das Tragen solcher Kleidung verbietet.
Da solch eine Norm mir nicht bekannt ist, kann ich sie leider nicht mit einer Quelle belegen^^
Die Norm für die Notwehrlage aber findest du in § 32 StGB.
Hallo,
grundsätzlich regelt das Tragen von Waffen (dazu gleich mehr) das Waffengesetz.
Und da heisst es gleich ganz vorn: „Waffen sind… tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“.
In der Anlage im Waffengesetz findet sich dann auch noch das: „Gegenstände [meint solche], die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte).“.
Damit dürfte sich eine unter Strom gesetzte Jacke ebenso wie die „gespickte Jacke“ (die sich leicht unter die im Waffengesetz genannten Hieb- und Stichwaffen einsortieren lässt) relativ einfach als Waffe klassifizieren lassen und damit „erledigt haben“.
Ein Rape-Axe ist da wohl etwas differenzierter zu betrachten, da hier nur ein Angreifer „in den zweifelhaften Genuss“ kommen kann, allerdings setzt auch dieses Gerät eindeutig die Angriffsfähigkeit eines Menschen herab, allerdings natürlich in einer sehr eingeschränkten und sehr rechtswidrigen Situation.
Was das Mobben angeht, ist das von Dir genannte kein Mobben, sondern ein tätlicher Angriff und in der Folge eine (versuchte) Körperverletzung. Und auf den bzw. die darf man - wenn vorhersehbar - angemessen reagieren. Das heisst aber noch lange nicht, dass man ständig mit so einer Jacke rumlaufen darf. Die Gefahr, auf belebten Volksfesten oder in Einkaufsstraßen damit den falschen zu verletzten, dürfte um ein Vielfaches höher liegen.
Was dieses Rape-Axe angeht, ist meine Meinung dazu: Ein Vergewaltiger ist ein krankes Hirn. Je nach Ausweitung der Benutzung solcher Geräte hat der immer Möglichkeiten, so ein Gerät recht einfach zu umgehen (zB mit einem simplen Besenstiel). Ausserdem dürfte es einen derart aufgeladenen und auf ein solches Gerät gestoßenen Täter besonders anspornen, das Opfer zusätzlich zu quälen oder zu töten. Was das für das Opfer bedeuten kann, kann man sich denken!
„Damit dürfte sich eine unter Strom gesetzte Jacke ebenso wie die „gespickte Jacke“ (die sich leicht unter die im Waffengesetz genannten Hieb- und Stichwaffen einsortieren lässt) relativ einfach als Waffe klassifizieren lassen und damit „erledigt haben“.“
So schnell geht das nicht - nur weil etwas eine Waffe ist, ist es noch nicht verboten, erledigt sich also nicht, auch nicht in Anführungszeichen. Die Elektroimpulswaffen etwa sind nicht verboten, wenn sie „als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit“. Die gespickte Jacke ist schon eher zweifelhaft, aber auch die lässt sich nicht zwangsläufig als Hieb- und Stoßwaffe einsortieren.
Das Rape-aXe ist demgegenüber weder Hieb- noch Stoßwaffe.
Hallo,
ich bin anhand der Schilderungen und des zitierten Links davon ausgegangen, dass es sich um ein selbstangefertigtes Gerät (oder genauer Kleidungsstück) handelt. Für entsprechend zugelassene und geprüfte Impulsgeräte sind Deine Anmerkungen hingegen zutreffend.